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nachehelicher unterhalt

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(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

glück gehabt, sagt mein anwalt.

Sehe ich auch so, Horst.

Je nachdem, welcher Fachanwalt für Familienrecht welchem OLG euren Fall vortragen würde, könnte das

vor der ehe hatten wir in etwa dasselbe netto.
sie in klasse2 ich in klasse1.
...
sie verlangt unterhalt wegen ehebedingter nachteile.

habe das im scheidungsfolgenvergleich auch so unterschrieben und für ende 2012 eine neuberechnung eingebaut.

sie behauptet "ehebedingter nachteil" und befristung schließen einander aus.
falls begrenzung dann auf das was sie vor der ehe und vor der künstlichen befruchtung hatte.

mein problem: was sie allein vor der ehe verdient hat war mehr als ihr nach den ehelichen verhältnissen zusteht.
...
sie sagt mit zwei kindern und mit fast 50 sei es ein wunder daß sie überhaupt arbeit gefunden habe.
bei der entwicklung im it-bereich habe sie während der ehe den anschluss verloren.

noch ganz böse für dich ins Auge gehen.
Weil das

das wir doch die Scheidungsfolgenvereinbarung gerade deshalb ausgehandelt hätten um nach der scheidung rechtssicherheit zu haben.

ein Standpunkt ist, den viele Juristen teilen.

Eure Amtsrichterin offenbar nicht. Und deine Ex hat tatsächlich vor, der Richterin am Amtsgericht das letzte Wort zu lassen? Erstaunlich ...

der hatte das wohl durchgerechnet und ex so gesagt.

Es soll ja auch schon vorgekommen sein, dass Rechtanwälte nicht die Wahrheit sagen, habe ich munkeln hören.
Wenn sogar der eigene Anwalt deine geschiedene Frau entmutigt, kann man deinem Anwalt nur zustimmen:

"Glück gehabt."

Was wieder einmal beweist: "Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei." (Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand) oder anders ausgedrückt:

Zwei Rechtsanwälte gehen in der Mittagspause im Park spazieren. Plötzlich kommt ein junger Mann atemlos auf sie zugestürzt und wirft einem der Juristen vor: "Ihr Hund hat soeben meine Hose zerrissen." Der Angesprochene gibt ihm ohne große Diskussion 200 € für den Kauf einer neuen Hose. Als der junge Mann wieder weg ist, fragte der Kollege erstaunt: "Seit wann hast du denn einen Hund?" Der Rechtsanwalt antwortet: "Ich habe keinen Hund. Aber man weiß ja nie, wie die Gerichte entscheiden."

LG  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2013 15:15
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