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nachehelicher unterhalt

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(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo, tolle seite hier

schade daß ich euch nicht eher gefunden habe.

mein problem:

geheiratet 07/2003
1 gemeinsames kind 02/2006
1 stiefkind volljährig

vor der ehe beide als it-fachkräfte vollzeit berufstätig - sie jahrelang auch mit kind.
nach jobverlust der freundin heirat - ein gemeinsames kind nach ivf mit meinem sperma.
frühgeburt nach diversen fehlversuchen
folge: 1001 therapie für unser kind - ex mutierte zur glucke

trennung 03/2009
scheidung 10/2011

seit trennung geht das jüngere kind in den kiga und ex wieder arbeiten.
kinderbetreuung der kleinen: ca. 40% ich und 60% sie.
die 60% macht sie nicht nur selbst sondern spannt auch den großen oder oma mit ein.
eigentlich sind es 40/40/20 prozent.

ich möchte den kindesunterhalt gerne kürzen weil wir mpmn schon nahe an einem wechselmodell sind.
das lehnt sie kategorisch ab und droht mir mit dem JA bzw. mütteramt

vor der ehe hatten wir in etwa dasselbe netto.
sie in klasse2 ich in klasse1.

jetzt hat sie einen 35-stunden-job als einfache tippse in fußläufiger entfernung zu wohnung, kiga und schule.
ich sitz jeden tag fast zwei stunden im auto und schufte gut 50 wochenstunden.
klar, daß ich mehr verdiene als sie.

:gunman: sie verlangt unterhalt wegen ehebedingter nachteile.

habe das im scheidungsfolgenvergleich auch so unterschrieben und für ende 2012 eine neuberechnung eingebaut.

sie behauptet "ehebedingter nachteil" und befristung schließen einander aus.
falls begrenzung dann auf das was sie vor der ehe und vor der künstlichen befruchtung hatte.

mein problem: was sie allein vor der ehe verdient hat war mehr als ihr nach den ehelichen verhältnissen zusteht.

wie komme ich raus aus der nummer?

es kann doch nicht sein daß sie bis ans ende ihrer tage ihr einkommen von mir aufbessern lässt?

unser kind ist jetzt endlich kerngesund - wird im sommer normal eingeschult.
ich will daß sie einen besser entlohnten job annimmt. so wie vor der ehe.

sie sagt mit zwei kindern und mit fast 50 sei es ein wunder daß sie überhaupt arbeit gefunden habe.
bei der entwicklung im it-bereich habe sie während der ehe den anschluss verloren.

ich halte das für ausgemachten blödsinn.

kann ich ex die früheren bezüge als software-entwicklerin als fiktives einkommen anrechnen lassen?

danke für eure tipps.

horst

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2012 19:46
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HI Ho,

willkommen hier im Forum.

ich möchte den kindesunterhalt gerne kürzen

Nein, wenn Du unter 50 Prozent Betreuung liegst, geht es halt nicht. Und nein, da reichen auch 49,9 Prozent nicht. Und wenn die KM es nicht will, geht es schon mal gar nicht mit dem Wechselmodell. Aus der Nummer kommst Du nicht raus - und by the way, am Kindesunterhalt rumschrauben wollen, finde ich persönlich nicht die feine Art (aber da wirst Du hier die verschiedensten Meinungen zu finden).

Warum habt ihr in der Scheidungsfolgenvereinbarung keine klare Befristung eingebaut, die beiden Seiten Sicherheit gibt? Es ist heute so, dass grundsätzlich jeder Partner für sich selbst verantwortlich ist nach der Trennung. Was kriegt sie denn raus in ihrem Job? Mit dem KU sollte da doch etwas zusammenkommen.

Wie schauts mit neuem Partner (in Fachkreisen Next gennant) bei ihr aus? Lebt sie mit jemand zusammen, wenn ja wie lange schon? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2012 20:00
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Willkommen, Horst!

Wie kam es zu dem Vergleich bei Gericht?
Was steht dort genau?

Über welche Summen machst du dir Gedanken?
Was würde dir bleiben, wenn du Ihrer Forderung nachkämst?

Bist du ein Mangelfall?
Hast du hohe Umgangskosten? Weite Fahrten? Wer hat die Entfernung geschaffen?

Eventuell geht dann etwas beim Kindesunterhalt.
Auf dem Umweg deines um die Umgangskosten bereingten Nettos.
Andernfalls würde ich an deiner Stelle Ingos Rat folgen und die Finger davon lassen.

Was wärst du freiwillig bereit zu zahlen?
Was würde dich ein Gerichtsverfahren kosten?
Bekommst du oder deine Ex VKH?

Wieviel verlangt deine Ex von dir?
Mit welcher Begründung?

Das Vorliegen ehebedingter Nachteile muss nachweisen, wer Unterhalt verlangt.

Wenn du sagst:
"Sie geht Vollzeit arbeiten, ich auch. Ich zahle den Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.  Mehr gibt es nicht von mir.",
muss sie
a) klagen und
b) im Verfahren dem Richter beweisen,
dass sie jetzt weniger verdient als vor eurer Ehe.

Dazu muss sie glaubhaft machen (nicht beweisen!), dass dieser Umstand mit der Ehe und/oder der Betreuung mindestens eines gemeinsamen Kindes zu tun hat.

Als Beweise gelten Einkommensnachweise aus der Zeit vor eurer Ehe und aktuelle Gehaltsnachweise deiner geschiedenen Ehefrau.

Zum glaubhaft Machen reicht es aus, wenn sie sagt: "Vor der Ehe habe ich regelmäßig gearbeitet und gut verdient. Während der Ehe war nur mein Mann berufstätig. Seit der Trennung arbeite ich wieder. Mit der Kleinen kann ich nicht mehr arbeiten, als ich jetzt arbeite."

Deine Versuche, am Kindesunterhalt zu schrauben, könnten dir in diesem Zusammenhang vor Gericht böse auf die Füße fallen. Hier kann dir Ingos Ratschlag vermeidbaren Ärger ersparen.

Ob unter diesen Umständen ein Gerichtsverfahren für dich lohnendere Aussichten als eine einvernehmliche Einigung bietet, kannst du nur selbst entscheiden.

Eine ganz wichtige Frage ist in diesem Zusammenhang das Vorliegen einer neuen verfestigten Beziehung.

Gruß  🙂 Biggi

PS: Für 40% Umgang würden einige entsorgte Väter hier ihr Seelenheil verkaufen.

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2012 10:25
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HoWi,

habe das im scheidungsfolgenvergleich auch so unterschrieben und für ende 2012 eine neuberechnung eingebaut.

Was genau steht in Deiner "Scheidungsfolgenvereinbarung" (am besten mal "anonymisiert" abtippen) ?

sie behauptet "ehebedingter nachteil" und befristung schließen einander aus.

Damit hat Madame nicht ganz unrecht. Solange ein ehebedingter Nachteil vorliegt, kann der daraus resultierende Unterhalt nicht befristet werden.
Die Frage ist aber, ob er tatsächlich ehebedingt und tatsächlich dauerhaft ist ... darüber lässt sich trefflich streiten.

mein problem: was sie allein vor der ehe verdient hat war mehr als ihr nach den ehelichen verhältnissen zusteht.

Zunächst zählen die eheprägenden Verhältnisse.
Wenn diese unterhalb des angemessenen Unterhalts (der sich aus der Lebensstellung ohne Ehe ergibt) liegen, droht keine Heraufstufung.

Hinsichtlich KU solltest Du aber - analog Ingo - die Füsse still halten, um Euer Umgangsmodell nicht zu riskieren (zumal durch weniger KU Deine Leistungsfähigkeit für nachehelichen Unterhalt wiederum steigt).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2012 10:36
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Kinderunterhalt zu kürzen halte ich nicht für besonders clever aber dies sollte jeder selbst wissen , zum Nachehelichen Unterhalt eine Nachteil durch die Ehe oder durch KInd ist so für mich nicht ersichtlich .
Du Schreibst nach Jobverlust Heirat also kann sie sich nicht auf das Gehalt vor der Ehe berufen sie hat ja bereits vor der Ehe weniger verdient oder???
Sie hat keine Anspruch auf das Gehalt von 2001/03 usw....die Ehe war ja nicht der Grund der Kündigung.
Aus einer Bezieheung ohne Ehe oder gem. Kind kann kein  Unterhaltsanspruch bestehen, im besten Fall würde das Gehalt von 2003 vor der Ehe Relevant werden.
Und liebe Biggi ein Gehaltsnachweis von 2003 rechtfertigt noch lang kein Unterhaltsanspruch.....
Wie hier ein Gericht entscheidet steht in den Sternen...

Guru

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2012 12:12
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie hier ein Gericht entscheidet steht in den Sternen...

Sehe ich ganz anders, Guru.

Wenn ein Vergleich kein halbes Jahr nach der Scheidung von einer der Vergleichsparteien angegriffen werden soll, sind die Aussichten auf Abänderung erfahrungsgemäß eher bescheiden. Außer es gäbe dramatische Änderungen gegenüber Oktober 2011 - von denen der TO aber nichts erwähnt.

Seine Ex kann aus einem vollstreckbaren Unterhaltstitel solange vollstrecken lassen, bis dieser rechtskräftig abgeändert wurde. Das kann unter diesen Umständen dauern. 

An einem Punkt hat er sicherlich Recht:

schade daß ich euch nicht eher gefunden habe.

Ein fähiger, aggressiver Fachanwalt für Familienrecht hätte vor der Scheidung vermutlich noch einiges reißen können.
Aber jetzt noch? Sehe ich nicht, was da noch gehen kann. Dieser Zug ist für HoWi abgefahren.
Nicht umsonst wird hier im Forum vor Vergleichen immer wieder gewarnt.

Das Verfahrens- und Kostenrisiko eines Antrags auf Abänderung trägt der TO im Zweifelsfall (falls Ex VKH bekommen sollte) ganz alleine. Deshalb hatte ich ihn nach der Höhe der Beträge gefragt, die er vor Gericht nachverhandeln will. Daraus kann er vorab den Streitwert und sein persönliches Kostenrisiko ermitteln.

Gruß 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2012 22:00
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

danke für eure antworten.

@ingo: ein neuer hat bei meinem stiefsohn keine chance. den stress wird ex sich nicht geben. auch nicht mit der kurzen. die ist total papakind.
oder meintest du meine freundin? die liegt mir nicht auf der tasche und dazu werde ich es auch nicht kommen lassen.
wieso spielt es nach der scheidung noch eine rolle mit wem ich mich vergnüge?

@biggi
was sollen die ganzen fragen? warum willst du das alles wissen?
ich suche unterstützung von anderen vätern und will an keiner umfrage teilnehmen.

@united: "darüber lässt sich trefflich streiten."
finde ich auch.

@guru
stimme dir vollkommen zu.

gruß horst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2012 11:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi HoWi,

@biggi
was sollen die ganzen fragen? warum willst du das alles wissen?
ich suche unterstützung von anderen vätern und will an keiner umfrage teilnehmen.

ganz einfach. Je mehr über den Vergleich und seine "Ausstiegsklauseln" und die Randbedingungen bekannt ist, desto besser können dir hier andere Betroffene Väter und Mütter raten. Solltest du nur wert auf die Meinung anderer Väter wert legen, hast du dir leider das falsche Forum ausgesucht.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2012 12:01
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

...desto besser können dir hier andere Betroffene Väter und Mütter raten.

ja, mag sein. ich war nur genervt von dem riesenfragenkatalog. nix für ungut.
eigentlich hab ich gedacht das ich genau dafür meine scheidungsanwälte bezahlt hätte.

hoffe das ich am we die zeit finde den vergleich abzutippen. ohne klarnamen.

muss noch was tun.
schönes we! horst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2012 13:05
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Ja - was willst du denn? Mitleid hören?

OK: Oh, du armer armer armer  ;( .

Wirkliche Tips kann man ohne Details halt keine Geben.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2012 15:19




(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

@habakuk "was willst du denn?"

jetzt nach der scheidung will ich mein leben zurück.
dazu gehört vor allem die ex asap von der tasche zu kriegen.

um meine kleine kümmere ich mich genausoviel wie km.
das ist ok und soll so bleiben. alles andere geht gar nicht!

was ist soll daran verkehrt sein?
deinen sarkasmus kannst du dir sparen.

horst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2012 17:28
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

was ist soll daran verkehrt sein?

Ganz frei von Sarkasmus, Horst:

Solche Wünsche erfüllt dir ein guter Fachanwalt für Familienrecht soweit möglich im Rahmen eines Scheidungsverfahrens. Und/oder deine DEF im Rahmen von Verhandlungen. Vor der Scheidung.

"Soweit möglich" heißt, dass niemand in den Kopf des für euch zuständigen Richters gucken kann und im Familienrecht (wie auch sonst in den Mühlen der Justiz) das Sprichwort gilt, dass vor Gericht und auf hoher See jeder nur in Gottes Hand ist.

Verhandelt habt ihr offenbar sehr lange - 2½ Jahre zwischen Trennung und Scheidung sind nicht kurz.
Und offenbar auch ziemlich intensiv, wenn du dabei mehr als einen Anwalt "verschlissen"  😉 hast.

Mit einem titulierten Beschluss von Oktober 2011, in dem "ehebedingte Nachteile" ausdrücklich als Grund für nachehelichen Unterhalt genannt werden, hat deine Ex derzeit ziemlich gute und du hast ziemlich schlechte Karten. Rein formal betrachtet, ohne weitere Kenntnis der Inhalte.

Trotz aller Unwägbarkeiten vor Gericht ist eins allerdings sicher:
Die Abänderung eines Vergleichs muss vor Gericht sehr, sehr gut begründet werden.

Magst du zu wichtigen Änderungen seit Oktober 2011 noch etwas nachtragen?
Oh weh, schon wieder eine Frage von der neugierigen Biggi.  :redhead:

Mich wundert ein wenig, dass dein Anwalt bzw. deine Anwälte dich mit den Fragen, die dich von mir so genervt haben, nicht schon früher behelligt haben.

Grundsätzlich bist du weder dazu verpflichtet, hier zu antworten noch kann irgendwer dich dazu zwingen, dir solche Gedanken privat und unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu machen.

Meiner Erfahrung nach ist jedem potentiellen Mandanten eines Anwalts dringend davon abzuraten, selbst vor Gericht zu ziehen (und/oder durch eigene Entscheidungen ein Verfahren seitens der Gegenseite bewusst zu provozieren), ohne sich diese Gedanken gemacht zu haben. 

Dass eine Anwaltskanzlei in erster Linie ein Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht ist und es selbstlose "Retter der Rechtlosen" in schwarzen Roben nur im Privatfernsehen oder im Groschenroman gibt, setze ich als bekannt voraus. Wenn nicht du selbst für deine eigenen Angelegenheiten die Verantwortung übernimmst, tut es niemand.

Allerdings gibt es in diesem Forum sehr, sehr viele Menschen, die ihre eigenen Erfahrungen und Ansichten auf dem Gebiet "Familien(un)recht" gerne teilen. 

Deine Wünsche finde ich vollkommen legitim. Wünschen darf man sich alles.
Für ihre Erfüllung sehe ich heutzutage hierzulande nur sehr geringen Spielraum.   

In diesem Sinne:
Pass gut auf dich auf und behalte einen einen kühlen Kopf, Horst.
Auch wenn das im Umgang mit Verflossenen nicht immer einfach ist.

:winkewinke: Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2012 22:15
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

komm nicht zum abtippen, viel zu tun.
danke für die hinweise. schöne sch...
trotzdem: wer nicht kämpft hat schon verloren.

horst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2012 13:22
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

:gunman: sie verlangt unterhalt wegen ehebedingter nachteile.

Hallo Horst,

wie ist die Geschichte weitergegangen?
Wie willst Du die von Dir erwähnte "Neuberechnung" Ende 2012 argumentativ angehen?

Gruß
WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 12:36
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

@wnv: du hast ne pm.
gruss horst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2012 14:01
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

wie ist die Geschichte weitergegangen?

Das Thema ist durch, Freunde. Hab die (H)Ex von der Tasche. Den Unterhalt für Januar und Februar kann ich auch zurückfordern. :thumbup:
Seit Anfang Januar schulde ich ihr keinen Cent mehr. (H)Ex wollte "nachehelichen Unterhalt wegen festgestellter ehebedingter Nachteile" per EA einklagen und ist voll aufgelaufen.

Die Frage ist aber, ob er tatsächlich ehebedingt und tatsächlich dauerhaft ist ... darüber lässt sich trefflich streiten.

Darüber hat die Richterin nicht gestritten. Sie hat ohne Diskussion "is nich" gesagt. Und der Ex die kompletten Kosten des EA-Verfahrens aufgebrummt. Auch meine Anwaltskosten. Gegen den EA-Beschluss gibt es kein Rechtsmittel. :thumbup:
Ein Hauptsacheverfahren kann (H)Ex sich nicht leisten. Für VKH verdient sie ganz knapp ein paar Cent zuviel.  :rofl2:

Damit dürfte das Thema "Sommerurlaub" im Allgemeinen und "Urlaub mit der Halbschwester meiner Tochter" im Besonderen mittel- bis langfristig auch gegessen sein.
Ihre paar Urlaubstage wird (H)Ex künftig auf Balkonien oder im Freibad verbringen.

Nach allem was ich hier gelesen habe hatte ich mit soviel Glück bei Gericht gar nicht gerechnet.

Gruss Horst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2013 15:57
(@Brainstormer)

Moin Horst,

Seit Anfang Januar schulde ich ihr keinen Cent mehr. (H)Ex wollte "nachehelichen Unterhalt wegen festgestellter ehebedingter Nachteile" per EA einklagen und ist voll aufgelaufen.

Sowas liest man doch gern!

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2013 17:09
(@Inselreif)

Hi HoWi,

es gibt viele Gründe, einstweiligen Rechtsschutz zu versagen, obwohl die Hauptsache durchaus erfolgreich sein könnte. Zu den Gründen des Beschlusses schreibst Du leider nichts. Und ich wäre mit Aussagen wie

Ein Hauptsacheverfahren kann (H)Ex sich nicht leisten. Für VKH verdient sie ganz knapp ein paar Cent zuviel.  :rofl2:

sehr vorsichtig, zumal Du weder Einblick in mögliche Abzugspositionen der Ex, noch in ihre beabsichtigten Anträge hast. Bei den Gegenstandswerten eines Unterhaltsverfahrens muss man schon ganz ordentlich verdienen um gar keine VKH zu bekommen. En Hunderter mehr eingeklagt, er kommt zum Gebührensprung und plötzlich ist VKH zu gewähren.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2013 22:57
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Zu den Gründen des Beschlusses schreibst Du leider nichts.

Hi Inselreif,

als Begründung kam das ehebedingte Nachteile im EA-Verfahren nicht hinreichend belegt wurden.
Der gegnerische Anwalt argumentierte das der Nachteil per Scheidungsfolgenvereinbarung 2011 festgestellt wurde.
Der wollte nur die Höhe des Unterhalts berechnen. Alles andere wär länst geregelt meinte der.
Mein neuer Anwalt und die Richterin waren der Meinung das unsere Vereinbarung bis Ende 2012 befristet war.

Auf das Argument war die Gegenseite in keinster Weise vorbereitet gewesen.
Der gegnerische Anwalt und Ex quengelten noch ein bischen herum das wir doch die Scheidungsfolgenvereinbarung gerade deshalb ausgehandelt hätten um nach der scheidung rechtssicherheit zu haben.
darauf hat sich die richterin nicht eingelassen und verlangte in der mündlichen verhandlung urplötzlich nachweise für ehebedingte nachteile. die hatte ex zuhause. dazu stand auch ken wort in ihrem antrag.
dann müssen sie eben ein hauptsacheverfahren eröffnen, sagte die richterin und fertig war der termin. (sry kann nur noch einhändig tippen). 
beschluss kam 4 wochen später schriftlich und das wars.

ex selbst sagt mir das sie sich ein hauptsacheverfahren nicht leisten kann. die aussage mit der vkh kam von ihrer ratte. der hatte das wohl durchgerechnet und ex so gesagt.
mein eindruck war das der gegn. ra keinen bock auf soviel arbeit für sowenig geld hatte. der war im termin nicht gut vorbereitet und wirkte auch so nicht sonderlich motiviert.

glück gehabt, sagt mein anwalt.

gruss horst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2013 11:45
(@Inselreif)

Hi Howi,

das hört sich in der Tat gut an.
Warum auch immer die Ex meint, Dir das mit der VKH an den Kopf werfen zu müssen, ist mir rätselhaft. Allerdings kommt zu der wirtschaftlichen Bedürftigkeit auch noch die Komponente der Erfolgsaussicht. Die wird, gerade bei Unterhaltsanträgen von Damen, zwar gerne mal vergessen aber ein Selbstläufer ist das auch mit "ein paar Cent weniger" (wahrscheinlich meint sie damit VKH ohne Ratenzahlung) nicht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2013 12:04




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