Hallo liebe Foristen,
Frauen scheinen es beim Thema nachehelichen Unterhalt relativ einfach zu haben. Sie müssen nur erzählen, dass sie in der Ehe und für die Kinder zurückgesteckt haben. Was aber, wenn beide Ehepartner gleichermaßen zurückgesteckt haben?
Meine Situation: 2 Kinder, 5 und 8. Trennung (Auszug) Okt 2020, Scheidungsantrag also Okt 2021. Seit Geburt des ersten Kindes war ich 6 Jahre auf 75-80%, um die Kinder mitbetreuen zu können. Die KM war die ganze Zeit auf ca. 60% und hätte noch aufstocken können, wollte aber immer einen freien Tag in der Woche haben. Erst 2018 habe ich einen gut bezahlten Vollzeitjob angenommen, weil ich wusste dass die Ehe in den letzten Zügen liegt und um im Falle der absehbaren Trennung die Kinder monetär besser unterstützen zu können. ("Karriere" mit den üblichen reiseintensiven und überstundenintensiven Jobs habe ich nie gemacht, dann würde ich heute 25% mehr verdienen.)
Kurzum, sieht man auf die Gehaltsdifferenz heute, sieht das so aus wie die klassische Konstellation "Mann macht Karriere und Frau die Kinder" - sie 2000 netto, er 3800 netto. Ich habe aber in der Ehe genausoviel Gehaltspotential liegengelassen wie die KM (bei beiden geht es um 100-120k brutto, die man weniger verdient hat) und war sicher öfter auf dem Spielplatz als sie. Deshalb und auch weil sie mich regelmäßig beleidigt geht meine Lust, sie mit nachehelichem Unterhalt zu versorgen, mittlerweile gegen Null. (Trennungsunterhalt zahle ich aktuell.)
Gibt es im Forum evtl. "Erfolgsgeschichten", wo Väter, die ebenso zurückgesteckt haben, im Unterhaltsstreit positiv wegkamen? Für die Kinder zahle ich gerne viel (landet dann ja eh bei ihr...) aber nicht direkt an sie.
Danke schon mal für die Antworten, dieses Forum ist wirklich super hilfreich und rückt einem ganz gut den Kopf gerade 🙂
Viele Grüße
Hallo totality1000,
dein Beitrag war noch so ein Ding, das auf meinem persönlichen Stapel mit der Aufschrift "zu erledigen" liegengeblieben war ...
Kurzum, sieht man auf die Gehaltsdifferenz heute, sieht das so aus wie die klassische Konstellation "Mann macht Karriere und Frau die Kinder" (...)
Genau dieses ist dein Problem: Es sieht für jeden Familienrichter so aus; und jetzt versuch' mal zu beweisen, dass es in Wirklichkeit ganz anders war ;-(
Es nützt dir nichts mehr, insofern schreibe ich den nächsten Absatz nur als einen sachdienlichen Hinweis für potenzielle Nachahmer - aber der zentrale Fehler war m.E. dieses hier:
Erst 2018 habe ich einen gut bezahlten Vollzeitjob angenommen, weil ich wusste dass die Ehe in den letzten Zügen liegt und um im Falle der absehbaren Trennung die Kinder monetär besser unterstützen zu können.
Gerade dann, wenn es in der Ehe oder Beziehung bereits kriselt, sollte ein Mann tunlichst alles unterlassen, was ihn zur lohnenden Beute im Trennungskrieg macht. Deine Absicht war ehrenwert, aber wie du inzwischen wohl auf die harte Tour gemerkt hast: Es dankt dir kein Mensch, im Gegenteil.
Konkret: Wärst du bei deinem Teilzeitjob geblieben, dann wärst du jetzt in der vergleichsweise komfortablen Situation, dass du nach Abzug von Kindesunterhalt nahezu genau so viel Netto zur Verfügung hättest wie die Ex, d.h. sogar wenn die Kinder bei ihr landen, würdest du zwar KU in voller Höhe zahlen, aber wenig bis nichts für sie selbst (das wäre i.W. darauf angekommen, inwieweit der Richter ihre Erwerbsarbeit wegen der noch relativ jungen Kinder als überobligatorisch angesehen hätte). Besser noch, bei der Ausgangssituation: du Teilzeit, sie Teilzeit, Einkommen in vergleichbarer Größenordnung - hey, es wäre eine ideale Situation gewesen, um das Wechselmodell ins Spiel zu bringen! Wenn allerdings mit dem Wechselmodell für die Dame auch ein bereits sicher geglaubter nachehelicher Unterhalt flöten zu gehen droht, dann ist deine Ausgangssituation für die Wechselmodell-Verhandlungen deutlich schlechter.
Wenn du gerne ein Wechelmodell hättest, dann solltest du natürlich mit deiner Ex darüber reden. Idealerweise würdest du in Teilzeit zurückkehren, sie in Teilzeit bleiben, und von dir als dem zumindest etwas Besserverdienenden gibt's einen gewissen Ausgleich in Geld für die Kinder, aber halt weniger als der Kindesunterhalt aus dem Standardmodell. Wenn's klappen würde, wäre es m.E. eine ziemlich faire Lastenverteilung für euch, und den Kindern würden beide Elternteile trotz Trennung in möglichst großem Umfang erhalten bleiben.
Wenn nicht, bleiben für die Unterhaltsgeschichten nur die üblichen Ratschläge: Mache deine berufsbedingten Kosten geltend, entweder als Pauschale (sofern das jeweilige Oberlandesgericht dies in seinen Unterhaltsrechtlichen Leitlinien vorsieht), oder per Einzelnachweis. Mache deine zusätzliche Altersvorsorge geltend im Rahmen der erlaubten Obergrenze (d.h. maximal 4% vom Brutto), bzw. wenn du noch keine zusätzliche Altersvorsorge hast, dann wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, eine solche abzuschließen, sofern dir das auch abseits der unterhaltsrechtlichen Überlegungen sinnvoll erscheint.
Dann noch zu diesem hier:
Deshalb und auch weil sie mich regelmäßig beleidigt geht meine Lust, sie mit nachehelichem Unterhalt zu versorgen, mittlerweile gegen Null. (Trennungsunterhalt zahle ich aktuell.)
Erstens, wenn sie dich "nur" beleidigt, dann ist das noch längst kein Verwirkungsgrund für den nachehelichen Unterhalt; da müssten schon wesentlich gröbere Dinge passieren. BGB § 1579 wird von unserer Justiz nur sehr widerwillig angewendet, ein paar Schimpfwörter reichen da bei weitem nicht.
Zweitens, zumindest ein befristeter nachehelicher Unterhalt ist eigentlich besser als ein zu hoch angesetzter Kindesunterhalt. Den befristeten Unterhalt bist du nach Ablauf der Befristung wieder los, aber wenn Kindesunterhalt erst mal vom Gericht festgesetzt wurde laut einer Zeile der Düsseldorfer Tabelle, die eigentlich zu hoch ist, dann wird es verdammt schwer, dieses zu einem späteren Zeitpunkt wieder nach unten zu korrigieren. Im Prinzip könntest du nachehelichen Unterhalt, im Gegensatz zum Kindesunterhalt, auch bei der Steuer geltend machen, im Gegenzug müsste sie die Unterhaltzahlungen versteuern und du ihr wiederum die zugehörigen Extra-Steuern erstatten - aber ob sich das bei eurer nicht all zu hohen Einkommensdifferenz überhaupt lohnt, solltest du mit spitzem Bleistift nachrechnen, bevor du da gegenüber der Ex ein Fass aufmachst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Frauen scheinen es beim Thema nachehelichen Unterhalt relativ einfach zu haben. Sie müssen nur erzählen, dass sie in der Ehe und für die Kinder zurückgesteckt haben. Was aber, wenn beide Ehepartner gleichermaßen zurückgesteckt haben?
Es geht sogar noch einfach. Madame braucht nur weniger verdienen. Und schwupps bekommt sie Aufstockungsunterhalt. Ich weiß wovon ich rede. ICH zahle den. Ehebedingte Nachteile sind dazu nicht nötig. Zumindest nicht in der Realität.
Erst 2018 habe ich einen gut bezahlten Vollzeitjob angenommen, weil ich wusste dass die Ehe in den letzten Zügen liegt und um im Falle der absehbaren Trennung die Kinder monetär besser unterstützen zu können.
Ein großer Fehler ! Ein Arbeitskollege ist, als die Ehe schwierig wurde, auf 50% runter. Das hat ihn erstens die schwierige Scheidungszeit lockerer überstehen lassen und zweitens viele 10.000 Euro gespart, die er Madam nicht hinterherwerfen musste. Ein intelligenter Mann !
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Erstens, wenn sie dich "nur" beleidigt, dann ist das noch längst kein Verwirkungsgrund für den nachehelichen Unterhalt; da müssten schon wesentlich gröbere Dinge passieren. BGB § 1579 wird von unserer Justiz nur sehr widerwillig angewendet, ein paar Schimpfwörter reichen da bei weitem nicht.
Also wenn ich mir anschaue, was meine Ex sich so geleistet hat, dann kann ich Dir da nur uneingeschränkt zustimmen. Ich glaube inzwischen, solange die Ex keinen handfesten Mordanschlag verübt, kann sie machen was sie will. Der Unterhalt fließt trotzdem. Ist so wie mit der Eigenverantwortung. Das ist auch ein Papiertigerparagraph.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
(...) solange die Ex keinen handfesten Mordanschlag verübt, kann sie machen was sie will.
Selbst ein durchgeführter ist nicht unbedingt ein Verwirkungsgrund. Vielleicht hat sie ja in einer emotionalen Notlange gehandelt? Weil Du durch Deine Anwesenheit sie provoziert hast?
Alles hier (im Forum) und auch woanders passiert. Er wenn der Mordversuch erfolgreich war, "kann" man über eine Unterhaltsverwirkung "nachdenken". So die Logik der Strafbehörden/Familiengerichte. Alles andere ist Polemik.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.