Nacheheliche unterh...
 
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Nacheheliche unterhalt an nicht arbeitswillege ex und kind was bei freund wohnt.

 
(@metpaul)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe einige fragen zum thema unterhalt die ich nicht klären könnte.

Ich in seit Ostern 2004 von meine ex getrennt. sie ist nach unsere trennung spontaan arbeitslosgeworden und hat mit unsere gemeinsame tochter (wird an 27.6 18J) eine neue wohnung bezogen. Hier lebte sie mit ihr bis mitte 2005 dan ist sie mit ihren neuen freund zusammen gezogen.
Unterhalt habe ich nur die erste 6 monaten gezahlt (bis sie wieder arbeit hatte) dies haben wir unter uns vereinbart weil ihren anwalt nicht weiter kam. Wärend die gesamte zeit hat meine ex einige arbeitsstellen gehabt und ist immer wieder gekündigt worden.
Unsere Tochter ist nach der umzug von meine ex zu freund mit ihren jetztigen freund in einen eigenen wohnung gezogen, bei meine ex gibt es auch kein platz für sie. Nach angaben vom Jugend Amt brauchte ich an meine frau kein KU mehr zu zahlen. Meine Tochter hat von mir ein teil der miete bezahlt bekommen und wenn sie geld brauchte war ich für sie da. Wärend die gesamte zeit hat meine ex einige arbeitsstellen gehabt und ist immer wieder gekündigt worden.
Wir sind seit März geschieden. Nun bekomme ich wieder nette post von ihren anwalt mein Ex hat ALG II beantragt und mus nun auf unterhalt klagen.
Sie fordert vorab schon den trennungsunterhalt nach zu zahlen, worüber es nie eine schriftlichen vereinbarung gab und den KU für die letzte monaten wo ich nur die miete bezahlt habe für mein Tochter.
in wie fern muss ich überhaubt für mein ex bezahlen wenn sie mit ihren freund zusammen lebt? er zahlt die miete und hat ein job und wer kennt sich damit aus wie sich das mit minderjärige kinder verhält die nicht bei ein der erlternteile leben.

im voraus dank
MP

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2006 16:22
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wenn es keinerlei Titel über den TU gibt, brauchst du diesen auch nicht bezahlen.

Bei dem EU kann das anders aussehen. Wenn Sie noch keine 3 Jahre mit Ihrem Freund zusammen wohnt kann es Dir passieren dass du was zahlen musst.

Wenn Sie jetzt Hartz IV beziehen sollte dann musst du sicherlich Deine Verdienste offen legen.

Suche Dir einen RA und dann abwarten.

Viel Glück

Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2006 18:39
(@metpaul)
Schon was gesagt Registriert

Mit RA ,geld möchte ich mich sparen, hat letztesmal auch gut geklapp Ex ihre RA ist kirre geworden und hat die sache hinngeschmissen, sie hat jetzt wieder die gleiche.
Meine verdienste offenlegen ist kein problem bin seit 1.1.06 selbständig und die erste drei monaten nur rote zahlen geschrieben. 😀

gruss MP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2006 19:38
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

na , wenn ich richtig informiert bin , gelten die einkommenszahlen der letzten zwei Jahre. wenn die beiden 3 jahre zusammen leben , wird es eine eheähnliche gemeinschaft , dann kannst du klagen. das ganze ohne RA??? Never!

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Geschrieben : 16.05.2006 21:23
(@metpaul)
Schon was gesagt Registriert

Was mich am meisten interessiert ist mit der KU für ein kind unter 18 die nicht bei der mütter lebt. Ich hab kein bock die Ex die kohle im A. zu schieben die sie dan auf den sonnenbank bringt und die kleine bekommt nichts davon.
Ohne RA hat schon mal geklappt die forderungen lagen damals bei 640€ TU und Ihre RA hat aufgegeben gezahlt hab ich dan 140 auf freiwilligen basis.
Na ja muss alledings sagen habe festgestellt das Ex schwarz arbeitet, das scheint geholfen zu haben.
Diesmal hab ich wieder so ein trumf in der hand, (ex hat job geschmissen). wir leben halt aufn dorf da kennt jeden jeder.

Nächtle MP

PS entschuldige für meine rechtschreibung aber ich denke für ein Holländer schon recht gut.

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Themenstarter Geschrieben : 17.05.2006 01:13
(@taccina)
Registriert

PS entschuldige für meine rechtschreibung aber ich denke für ein Holländer schon recht gut

Hup Holland hup, laat de Leeuw niet in zijn hempje staan 😀 😀

Waar kom je dan vandaan?

Na, bevor ich hier ne Verwarnung bekomme, werde ich lieber in der Boardsprche weitermachen.

Ich bin auch in der Lage, ads ich meinen Ex auf Unterhalt verklagen musste, da ich HartzIV anmelden musste.
Die bei der ARGE haben mir dann zur Auflage gemacht, meinen EX auf Unterhalt zu verklagen. Sofern ich das nicht gemacht hätte, hätte man mir mein ALGII Geld gestrichen.

Du sagst, Deine Ex lebt mit ihrem jetzigen Freund zusammen.
Ist das auch bei der ARGE bekannt?
Bezieht der Freund auch ALGII?
Weiß die ARGE das sie ihren Job geschmissen hat?
Kannst Du das beweisen?

Groetjes van
Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

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Geschrieben : 17.05.2006 09:22
(@metpaul)
Schon was gesagt Registriert

Du sagst, Deine Ex lebt mit ihrem jetzigen Freund zusammen.
Ist das auch bei der ARGE bekannt?
Bezieht der Freund auch ALGII?
Weiß die ARGE das sie ihren Job geschmissen hat?
Kannst Du das beweisen

Hallo Taccina,

komm aus Heerlen aber schon seit 1983

zu deine fragen:
was bei der ARGE bekannt ist weiss ich nicht hab noch nichts von denen gehört, ex sagt aber hat sie angegeben.
Freund hat Job aber ein riesen berg schulden.
Beweisen das Job geschmissen wird nicht einfach aber bekomme ich hinn. Auch wenn sie gekündigt worde hätte sie vors arbeitsgericht gehen müssen das selbe war auch der fall wo sie ihren Jobverloren hatte nach der trennung. Da ist es dan auf ein vergleich mit abfindung aus gelaufen, die sie im übrigen nie als einnahmen angegeben hat.
Eigendlich haben wir nach den ersten versuch TA zu bekommen uns gut verstanden und immer alles mit einander besprochen auch der weg zum RA wegen ARGE hat sie mir vorher angekündigt. Sie möchte auch lieber nicht weil das alles nur wieder kohle kostet und sie eh nichts hat aber der ARGE hat halt seine vorschriften.
Wen es ein anderen weg geben würde dies zu umgehen würdn wir diesen gerne machen. Es ist Ihr auch egal ob sie was von mir bekommt oder nicht sie möchte das das ganze halt ein ende hat. Wäre ARGE nicht gewesen hätten wir schon den verzicht auf unterhalt unterschrieben, jetzt geht das voläufig nicht.
Wir haben zusammen auch noch ein haus wo ich drin wohne (zum glück 100% belastet :thumbup: )sie möchte gerne aus den grundbuch und schuldnerliste raus auch das macht der Bank nur mit wenn verzicht auf unterhalt unterschrieben ist oder sie wissen was ich an unterhalt zahlen muss.

greeetz MP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2006 11:23
(@taccina)
Registriert

Hoi metpaul

komm aus Heerlen aber schon seit 1983

hehe..ik kom van Schinveld maar woon nu in Stuttgart.

Hm...schwierige Situation..

Du wirst wohl nicht darum herum kommen, Deine Einkünfte offen zu legen.
Aber da Deine Firma eh rote Zahlen geschrieben hat, wirst Du wohl keinen Unterhalt zahlen müßen. Es sei denn Du hast noch eigene Einkünfte.
Wäre vielleicht nicht schlecht, wenn man mal das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate hätte (inklusive Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld)

Wie das aber mit dem Haus ist, das weiß ich nicht.
Ich weiß nicht ob die ARGE Dich zwingen kann, das Haus zu verkaufen. Vielleicht berücksichtigen die avber auch nur einen GEwissen BEtrag der DIr als Miete angerechnet wird....wenn die Abtragung dann höher liegt, musst Du zusehen wie Du über die Runden kommst... Ist leider so.

Dein Selbstbehalt liegt bei 890€.
Alles was darüber liegt, können die Dir nehmen.

Wo steht das Haus? Holland oder Deutschland?
Wo wohnst Du? Holland oder Deutschland

Groetjes Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2006 12:03
(@metpaul)
Schon was gesagt Registriert

Haus und ich beide in deutschland.
Das haus itressiert die ARGE nicht da die schulden gleich darlehn ist, ist schon geprüft worden.
Einkünfte offenlegen auch kein problem hab auflistung schon gemacht und geht morgen zu RA obwohl seit letzte nachfrage kein 2 Jahr vestrichen sind (fehlen 2 Mon) aber dan hat sie wieder was zu tun.
insgesamt sind es nur ca 14.000 für das letzte jahr. gehen dan noch eheliche vepflichtungen ab die bekommt sie dan nach geliefert wenn was gefordrt wird RA hat die ja schon und braucht die eigendlich nicht neu weil noch keine 2J verstrichen sind.
Kann mir gut vorstellen das demnächst ein unterhalts berechnung in shaus flatter wo die verpflichtungen nicht berücksichtigt sind. Kann das dan noch mal nach reichen und RA hat wieder was zu tun.
Bei TU war das auch so und auf jeden schreiben von RA stand "bitte nehmen sie sich ein anwalt" was ich nicht getan habe nach ca 25 schreiben und 3/4 jahr war das ganze dan erledigt.
Da mein Tochterle in 6 wochen 18 wird kann ich etwas zeit gut gebrauchen.

Gruss MP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2006 12:31