Hallo,
wir leben in Trennung seit 1 Jahr, Scheidung läuft. Im Juni 07 ging meine Frau zu einem Anwalt, da sie mehr Unterhalt haben möchte.
Im August gab es eine außerger. Einigung. Seit August zahle ich den neuen Unterhalt.
Ihr Anwalt fordert für 2 Monate (juni-juli) die Differenz zwischen vorherigem Unterhalt und dem neuen Unterhalt.
Richtig ?
Danke für einen Tip
Nur wenn es so vereinbart wurde.
Rechtsanspruch auf rückwirkende Zahlung gibt es erst ab "In Verzug Setzung" also ab dem Tag an, dem du dazu aufgefordert wurdest.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
...aufgefordert hat mich ja keiner. Ich habe mich mit meiner Frau eben "privat" auf einen Betrag geeinigt. Das war jetzt im August.
Sie meint nun, da Sie im Juni anwaltlich das Thema angegangen ist, hätte sie Anspruch auf 2 Monate Mehrzahlung.
Mir kommt das auch komisch vor, da ich ja ein Jahr lang auf privater Einigung einen Betrag zahle. Nur weil sie von sich aus im Juni einen Anwalt aufsucht und wir uns im August einigen, fällt es mir schwer zu glauben, ob ich für 2 Monate nachzahlen muß.
Gibt es eure Vereinbarung auch schriftlich?
Würde helfen, solche Missverständnisse und Interprätationsdifferenzen zu vermeiden.
War denn der RA daran beteiligt, dann sollte er eigentlich auch daran denken ein Datum einzutragen.
Habt ihr das aufgedröselt nach TU und KU?
Nach dem Wenigen, was du bisher geschrieben hast, brauchst du darauf nicht einzugehen.
Du müsstest nur für dich prüfen, ob dir an dieser Vereinbarung etwas liegt, dann solltest vielleicht entgegenkommend sein.
Anderenfalls kann die Gegenseite dich immer noch und jederzeit in Verzug setzen und dann ggf. viel höheren Unterhalt fordern.
Versuche also herraus zu bekommen (zum Beispiel hier), wie in hoch etwa der rechtliche Anspruch wäre.
Dann kannst du durchrechnen ob du lieber doch zahlen solltest.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
Ihr Anwalt fordert für 2 Monate (juni-juli) die Differenz zwischen vorherigem Unterhalt und dem neuen Unterhalt.
fordert(e)? Gab es im Juni ein Schreiben von diesem Anwalt an Dich? Wenn ja, was steht drin?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
...na eben die (viel zu hohe) Berechnung ihres Anwaltes mit der Aufforderung zu zahlen.
Dann ich zum Anwalt, Gegenrechnung.....später wie beschrieben beiderseitige Einigung auf privater Basis....Info an beide Anwälte, daß Sache geklärt.
In dem erstenSchreiben mit der überzogenen Rechnung der Gegenseite stand am Ende drin, daß ich für Juni-Juli den Differenzbetrag nachzahlen soll.
...na eben die (viel zu hohe) Berechnung ihres Anwaltes mit der Aufforderung zu zahlen.
Das ist eine wirksame Inverzugsetzung. Für Juni und Juli wirst Du die Differenz zum jetzigen Unterhalt nachzahlen müssen.
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
...hmm. glaube du verstehst was falsch...
wieso JETZIGER Unterhalt ?ß??
Es geht darum daß meine Frau für Juni-Juli (da sie seit Juni beim Anwalt damit ist) den Differenzbetrag vom jetzigen deutlich höheren Unterhalt zum früheren haben will.
Ich zahle seit Einigung (August) jeden Monat den neuen Unterhalt.
Und vorher zahlte ich den bis dato von ihr akzeptierten Unterhalt....also rechtlich alles einwandfrei.
ich will nur sicher gehen, daß Sie eine Grundlage hat, um einfach zu sagen, nur weil sie seit Juni mit ihrem Anwalt drüber redet, daß ich nun seit der Einigung im August rückwirkend für die beiden Monate mehr zahlen soll.
Also eine Inverzugsetzung sehe ich nicht, wo denn, wann denn ???
Haben sie nun im Juni nur geredet, oder hast du im Juni was schriftliches bekommen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
...hmm. glaube du verstehst was falsch...
Nein, ich verstehe Dich schon.
wieso JETZIGER Unterhalt ?ß??
Du beantwortest Dir das doch selbst:
Es geht darum daß meine Frau für Juni-Juli (da sie seit Juni beim Anwalt damit ist) den Differenzbetrag vom jetzigen deutlich höheren Unterhalt zum früheren haben will.
Eben.
ich will nur sicher gehen, daß Sie eine Grundlage hat, um einfach zu sagen, nur weil sie seit Juni mit ihrem Anwalt drüber redet, daß ich nun seit der Einigung im August rückwirkend für die beiden Monate mehr zahlen soll.
Nach Deinen eigenen Angaben hat sie eben nicht nur geredet. Der Anwalt hat Dich aufgefordert, den Unterhalt nunmehr in Höhe von XY zu zahlen. Das war im Juni.
Also eine Inverzugsetzung sehe ich nicht, wo denn, wann denn ???
§ 1613 BGB mal lesen.
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Ganz einfach: wenn ihr Anwalt dir im Juni geshriebenhat sie fordern nunmehr diesen Unterhalt bist du wirksam in Verzug gesetzt worden. Ob ihr euch nun auf den Betrag des Anwalts oder einen anderen geeinigt habt ist völlig egal. Ab diesem Datum, ab dem der RA einen höheren Unterhalt gefodert hat mußt du auch die Differenz vom später festgelegten und dem bisher gezahlten Untehalt zahlen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
...habe ich eben doch gesagt, daß nach ihrem ersten Besuch beim Anwalt dieser logischerweise mir ein Schreiben geschickt hat, mit der Aufforderung einen Apotheken-Unterhalt sofort an Sie zu zahlen,
Da ich diesen natürlich nicht akzeptiert habe bin ich zu meinem Anwalt...der hat gegengerechnet und der Gegenseite geantwortet.
Ich habe mich daaufhin geeinigt mit meiner Frau. Jeder hat seinen Anwalt entsprechend informiert.
Seitdem kein Schriftverkehr mehr zum Thema Unterhalt., da die Nwälte nun auch außen vor sind
Hallo Andi,
das ihr euch privat geeinigt habt hat nichts damit zu tun, das sie diese Nachzahlung fodern kann. Durch die Forderung ihres Anwalts wurdest du in Verzug gesetzt. Wenn sie lustig ist kann sie trotz Einigung nun zu ihrem Anwalt und ihm sagen: Darauf haben wir uns geeinigt und nun scgreib ihm mal und fordere zur Zahlung der Differenz auf und droh mit Klage, wenn er das nicht tut. Und sie wäre im Recht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Andi!
Nimm Dir bitte mal die Zeit und antworte mal auf die Fragen, die Dir *beppo* gestellt hat. Existiert eine schriftliche Vereinbarung? Wie hoch ist der von Dir bezahlte Unterhalt? Warum redest Du von Apotheken-Unterhalt, wenn Du ihn selber akzeptierst? Was wollte die Gegenseite fordern? Sind Kinder im Spiel?
Ich sehe bis jetzt keine einzige Zahl! Wäre, würde, hätte ....
1. Dein Einkommen netto, Exe Einkommen netto
2. Kinder?
3. Forderung der Exe
4. Einigungsbetrag
5. schriftlich fixiert?
6. wann hat exe dich aufgefordert zu zahlen (anwalt oder exe !)
Dann kommt Berechnung - und dann viel später kannst Du beurteilen, ob Dein Zahlbetrag gutoderschlecht ist oder ob Du was wann bezahlen musst.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
