Nach 12 Jahren komm...
 
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Nach 12 Jahren kommt meine Ex mit dem Jugendamt. Bitte um Hilfe!

 
(@gusti05)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

ich bin neu hier und weiß auch sonst nicht viel, was das Thema Unterhaltszahlungen, etc. betrifft. Ich benötige dringend Eure Hilfe. Leider muss ich Euch durch eine längere Geschichte führen, damit die Sachlage klar wird. Ich versuche es stichpunktartig möglichst kurz zu halten.

- Vor 12 Jahren hab ich angeblich ein Kind gezeugt. Mit Ihr behauptet meine Ex. Schon während der Schwangerschaft ist Sie auf totale Distanz zu mir gegangen und es ist bei Ihr leider wirklich sehr gut möglich, dass das Kind gar nicht von mir ist. Bedingt durch Ihren damaligen "Lebenswandel".

- zur damaligen Zeit war noch ein anderer Mann mit im Spiel. ***** hat zwischen den Beiden angeblich nicht stattgefunden. Dennoch hat dieser Mann hinter meinem Rücken und mit dem Einverständniss meiner Ex die gesetzliche Vaterschaft für das Kind übernommen. Warum und weshalb, würde hier zu weit führen. Vor dem Gesetz ist also dieser Typ der gesetzliche Vater des Kindes.

- Dann kam eine Zeit der Annäherung zwischen meiner Ex und mir. Obwohl ich nicht der gesetzliche Vater des Kindes bin (bis heute immer noch nicht) , hab ich Ihr abgenommen, dass ich der leibliche Vater des Kindes bin und habe Unterhaltszahlungen geleistet in einer Höhe, die vereinbart wurde zwischen meiner Ex und mir.

- Irgendwann in den letzten 12 Jahren hat es wohl Zoff gegeben zwischen dem anderen Mann (dem gesetzlichen Vater des Kindes) und meiner Ex, er hat selber geheiratet und ein Kind bekommen und weigerte sich von da an, Zahlungen für das Kind zu leisten. Meine Ex hielt sich also wieder an mich.

- ich wurde mit der Zeit über die unmögliche Situation immer verbitterter und letztendlich habe ich mich im Streit distanziert von meiner Ex und dem Kind. Die Unterhaltszahlungen hab ich dann auch irgendwann eingestellt, da ich mit der Zeit auch immer unsicherer wurde, ob es wirklich mein leibliches Kind ist. Es gab lange keinen Kontakt, da ich auch irgendwie gar nicht willkommen war, mein Geld aber schon! 🙂

- jetzt kommts: vor ein paar Tagen bekam ich vollkommen unerwartet Post vom Jugendamt. Meine Ex will nun über diese Institution erreichen, dass ich weiter Unterhaltszahlungen leiste. Sie hat mich als Vater des Kindes angegeben! Ich soll alles mögliche angeben und kann z.B. auch kostenlos über das Amt einen Vaterschaftstest machen. Den möchte ich auch machen.

Meine Fragen:

- wenn es einen gesetzlich anerkannten Vater gibt für das Kind, kann ich auf diesen verweisen? Warum hält meine Ex sich nicht weiter an Ihn? Er wäre doch rein theoretisch verpflichtet, Unterhaltszahlungen zu leisten?

- sollte ich der leibliche Vater sein, was sich durch den Test rausstellen wird, inwieweit kann das Jugendamt Forderungen an mich stellen? Ich meine nicht die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, sondern inwieweit kann das Jugendamt für die letzten Jahre Forderungen an mich stellen?

- wie ist die gesetzliche Situation. Kann ich mich rein theoretisch weigern Unterhalt zu zahlen, auch wenn ich der leibliche Vater bin und weil es vor allem nebenbei einen anderen Mann als gesetzlichen Vater gibt?

- kann man eine gesetzliche Vaterschaft zurück ziehen? Ich meine, ist es möglich, dass der andere Typ seine Vaterschaft annulieren kann einfach mal so?

- an welche Institutionen kann ich mich wegen der ganzen Angelegenheit wenden? Gibt es da etwas im Raum Frankfurt am Main? Ich meine gute und kostengünstige Institutionen, die ausnahmsweise mal geprellten und geschädigten angeblichen Vätern helfen, anstatt immer den Müttern?

Es ist eine traurige Geschichte, ich weiß...aber so spielt halt das Leben.
Ich wäre Euch für schnelle Antworten dankbar, denn das Ganze ist leider etwas zeitkritisch und ich bin erst heute auf dieses Forum gestossen.

Ich danke Euch vielmals im Voraus!

Euer Gusti

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2005 12:20
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Im "exentreff.de" hast du selbe Frage schon gestellt und zahlreiche Antworten schon bekommen..

Und aus deinen weiteren Angaben dort, ist eigentlich doch schon zu erlesen, das du dir doch schon ziemlich sicher bist das du eh der leibliche Vater bist..

Was dann mit hoher Wahrscheinlichkeit der Vaterschaftstest ergibt, dürfte dir klar sein...

Und wer dann der Unterhaltspflichtige ist, auch...

Alles andere weißt du nur "theoretisch" ..ob z.B die Vaterschaft damals anerkannt wurde..u wenn, das diese dann Angefochten werden kann, auch heuete noch, wäre denke ich nicht völlig unmöglich..

Davon abgesehen das du auch schon Unterhalt gezahlt hast..

Wende dich doch einfach an das JA, da wirst du wohl am meisten Erfahren wie die Sachlage sich derzeit darstellt und was fakt ist ..

Das wäre zumindest der erste wichtige Weg und weiterhin eben noch notfalls einen RA zu rate ziehen..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2005 12:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

danke für den Hinweis auf den Exentreff, Jens. Es steht schon vieles dort udn muss so nicht wiederholt werden.

Meine Meinung: Es war ein Fehler von dir, KU zu zahlen, denn es entbehrte jeglicher rechtlicher Grundlage. Heute ließe sich daraus ein Vaterschaftseingeständnis als auch Gewohnheitsrecht ableiten. Die Frage ist, wie du die Zahlung betitelt hast.

An deiner Stelle würde ich gar nix machen - also wirklich nix, auch keine Reaktion auf das Schreiben oder so. Jede Form der Rechtfertigung oder von Hinweisen dem JA gegenüber kann sich negativ auswirken. Das JA hat nicht das Recht eine bestehende rechtliche Vaterschaft anzuzweifeln oder gar anders/neu feststellen zu lassen. Also lasse sie Klage einreichen.

Dazu gehören Nerven, schon klar. Nur jedwedes Eingehen wird sich als Nachteil darstellen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2005 15:14
(@gusti05)
Schon was gesagt Registriert

Danke, danke.

Ich mein, es ist doch nicht verboten, in mehreren Foren dieselbe Frage zu posten? Im Exentreff ist mir von einem User sogar empfohlen worden, meine Frage auch noch einmal hier zu posten, was ja nur für dieses Forum hier spricht, oder?

Mir ist momentan jeder Input, egal in welcher Form recht. Immerhin geht es um meine Existenz.

Sorry also für das Doppelposting und auf jeden Fall Danke für die Antworten.

Mein weiteres Vorgehen:

ich habe nächste Woche einen Termin mit einem Anwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist und werde mich gleichzeitig an die Institution "Starke Eltern - starke Kinder" wenden.

Mir geht es jetzt in erster Linie erstmal darum, durch meinen Anwalt Akteneinsicht zu erlangen und vor allem die Sache mit der gesetzlichen Vaterschaft klären zu lassen.Dass ist ja wohl mal das allerwichtigste!!!

Den Ball flach zu halten, halte ich also für total falsch und gehe in die Offensive. Einen Zwangsvaterschaftstest kann ich sowieso nicht abwehren, also mach ich den auch freiwillig.

Ob dieser andere Sack noch der gesetzliche Vater ist, einzig und allein darauf kommt mir es an und das will ich unbedingt herausfinden (§ 1600b, BGB).

Wenn er es geschafft hat diese zu annulieren, bin ich eh dran! So oder so. Wenn er es nicht geschaft hat, werde ich mir vorbehalten, wie ich auf diese Frau zugehe und ob ich es überhaupt noch einmal tue, außer vor Gericht.

Viele Grüße,

Gusti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2005 18:31
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Ich mein, es ist doch nicht verboten, in mehreren Foren dieselbe Frage zu posten?

Natürlich nicht..

Ob dieser andere Sack noch der gesetzliche Vater ist, einzig und allein darauf kommt mir es an und das will ich unbedingt herausfinden

Der Sack? Hm..schon interessant wie du von diesem Mann sprichst!
Und es scheint dir sehr wichtig zu sein...vermutlich weil du genau weißt das DU der leibliche Vater bist..
Klingt etwas so als wenn es damals so kommen sollte u er für das Kind aufkommen sollte, weil du nicht der "offizielle" Vater sein wolltest..

Wenn er es geschafft hat diese zu annulieren, bin ich eh dran!

Denn das sagt nun ja auch alles..denke d weißt schon selber das du der Vater bist..
Und weißt vermutlich selber warum das ganze damals so lief..

Die Vermutung um was es geht dürfte eigentlich klar sein..

Oder lieg ich da nun völlig falsch...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2005 19:22
(@gusti05)
Schon was gesagt Registriert

Also lieber Jens:

Dein Posting ist größtenteils ziemlicher Humbug. Was ist eigentlich DEIN Problem? Ich hab Dich in keiner Weise angegriffen, fühle mich aber durch deine Kommetare leicht provoziert.

Ich habe unter anderem auch in diesem Forum hier gepostet, um Hilfe zu erfahren. Ich find Deine Sprüche also ziemlich daneben, sorry. :thumbdown:

Wenn ich die ganze Story hier aufschreiben wollte, würdest Du bis in die frühen Morgenstunden am PC sitzen, um diese zu lesen.

Dass ich durch diese ganze Kack-Geschichte insgesamt nicht amüsiert bin, kannst Du Dir bestimmt vorstellen.

Desweiteren: Du kennst weder Sie, noch den gesetzlichen Vater, noch mich. Und was im Detail alles passiert ist, schon gar nicht. Das Ganze ist insgesamt eine ultralinke Sache, in die ich geraten bin.

Ich möchte mich einfach nur adäquat wehren können, deswegen bin ich hier.

Noch was: ich denke, ich bin der leibliche Vater. Darum gehts bei meinen Fragen auch nicht so wirklich. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil 😛

Ich weiß jetzt auf jeden Fall, was zu tun ist und insofern war mir Jeder Beitrag recht. Auch Deiner :red:

Bis dahin, es grüßt herzlich Alle

Gusti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2005 19:38
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Was ziemlicher Humbug ist, ist das was DU, die KM und der "rechtliche Vater" da angestellt habt ...

Wenn du doch weißt das du wohl mit großer Wahrscheinlichkeit der leibliche Vater bist, warum hast du dann bitte das damals so zugelassen das dieser andere Mann, den du als "Sack" bezeichnest, die Vaterschaft anerkennt...
Und wiederum warum hast du eine Art "Unterhalt" an die KM gezahlt, welcher allerdings scheinbar zwischen dir u der KM ausgehandelt wurde...

Was ist das denn bitte für ein Humbug...??!!!

Hier kann einem wirklich nur das Kind leid tun in was es dort geraten ist.. und wie u.a. auch mit seiner "Herkunft" hantiert oder gar "gehandelt" wird ...

Wenn du doch der leibliche Vater bist, was sich ohne weiteres schlüssig beantworten lassen kann, dann ist klar welche Pflichten du hast, allerdings natürlich auch welche Rechte, sofern dir an diesen etwas gelegen ist.. (aber darum geht es dir vermutlich nicht..wie eben z.B. um Umgang etc. )..

Noch was: ich denke, ich bin der leibliche Vater. Darum gehts bei meinen Fragen auch nicht so wirklich. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

..und wie gut das ich lesen kann..denn auch in diesem Satz steht wieder nicht das du es bist, sondern das "du denkst" ... denken und wissen, sind nunmal zwei unterschiedliche Dinge..

Und wenn du es doch sicher weißt,dann dürfte es doch klar sein das das ganze ziemlicher Humbug bisher war, um es mal mit deinen Worten auszudrücken, was bisher da alles lief..

Gruß
Jens

[Editiert am 5/11/2005 von JensB2001]

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2005 21:55
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Gusti!

Vielleicht wäre es zum besseren Verständnis aller ganz gut,wenn Du die Umstände erklärst wie es zu der Vaterschaftsankennung des anderen Mannes gekommen ist!
So wie ich es bis jetzt verstanden habe ,haben alle Beteiligte gewußt daß Du der Vater bist.
Demnach beschleicht mich ein unguter Verdacht warum der andere die Vaterschaft anerkannt hat...aber bevor ich hier mit Theorien um mich schlage,warte ich jetzt einfach mal ab!

LG Domino

Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2005 22:09
(@gusti05)
Schon was gesagt Registriert

Naja, ich will ja keinen Streit hier vom Zaun brechen, so wars nicht gemeint 😉 ....

Was ich tun werde, hab´ ich bereits hier kommuniziert wobei meine Beweggründe oder die vollständige Geschichte hier bei belanglos sind. Ich hab ein paar Tipps gebraucht, bekommen und auch dankbar angenommen. Um mehr gehts hier nicht für mich.

Danke nochmal an die Boards Exentreff und dieses hier.

Ich werd mich evtl. wieder melden, wenn die Angelegenheit fortgeschritten ist und werde berichten.

Euer Gusti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2005 00:04
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Könnte ich mit der Vermutung richtig liegen,daß es sich hierbei um eine "Scheinvaterschaft gehandelt hat? Damit dieser andere Mann womöglich eine dauerhafte Bleibe hier in Deutschland hat?
Nur so könnte ich mir erklären,daß alle bescheid wußten und zwischen denen beiden angeblich nichts gelaufen wäre...lasse mir auch gerne diese Theorie wiederlegen!

LG

Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2005 00:29




(@gusti05)
Schon was gesagt Registriert

Hi Domino, du liegst nicht ganz falsch. Gratulation.

Nur noch soviel zum Charakter dieser Frau: Sie war sogar hinter meinem Rücken mit diesem Mann verheiratet und hat dafür Kohle kassiert von Ihm. Er íst nämlich marrokanischer Herkunft. Mittlerweile sind sie aber wieder geschieden. Das alles erfuhr ich auch erst sehr viel später.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2005 11:47
(@sandgren)

hy gusti05,
versuchen wir doch einmal die sache anders zu beleuchten.

der andere hat die vaterschaft vor 12 jahren anerkannt.
bevor er die vaterschaft nicht rechtlich los ist bleibt er in der unterhaltspflicht.
eine anfechtung wird für ihn aber nicht einfach werden,wenn er wie du schreibst von anfang an wusste das er nicht der vater ist.

du solltest also durch einen RA das JA darauf hinweisen das du dich zu nichts drängen lässt bevor die vaterschaft des anderen mannes nicht rechtlich geklärt ist.

zur moralisch menschlichen seite eurer 3er lösung äussere ich mich besser nicht 😡

gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2005 15:16
(@gusti05)
Schon was gesagt Registriert

Hallo sandgren,

danke für die Antwort.

Genau das habe ich morgen bei einem Anwalt für Famileinrecht vor.

Zur Moral: vieles ist hinter meinem Rücken und ohne mein Wisen passiert....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2005 16:29
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Sorry, aber:

vieles ist hinter meinem Rücken und ohne mein Wisen passiert....

..das kann wohl nicht ganz alles stimmen..denn vo der Anerkenntnis der Vaterschaft weißt du wohk schon lange, vermutlich hast du es damals auch gewußt als sie anerkannt wurde u bist bis heute nicht dagegen angegangen..also wirst du das Spiel auch wissentlich mitgespielt haben...u das obwohl du wußtest das du der leibliche Vater bist..

Armes Kind kann man da nur nochz sagen, wofür es alles so herhalten mußte bisher schon..

Hier sollten sich vielleicht mal alle DREI nach ihre Moral fragen..u nicht einer dem anderen den Miesepeter nur zuschieben...

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2005 17:59