Guten Tag liebe Forumsmitglieder,
ohne auf die allzu vielfältigen Details der Unterhaltsauseinandersetzung eingehen zu wollen, möchte ich hier mal gerne nachfragen, wie Eure Erfahrungen und Einschätzungen diesbezüglich sind.
Die gegnerische RA hat in ihrer Klage auf Ehegatten und Kindesunterhalt bei der Ermittlung meines unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens falsche Werte angesetzt:
1.) Bei der Berechnung des fiktiven Wohnwertes meines Hauses um meinen Eigentumsanteil geht sie, obgleich ich mittels Grundbuchauszug meinen Anteil nachgewiesen habe, von einem höheren Anteil aus.
2.) Bei der Berechnung des durchschnittlichen Nettos der letzten 12 Monate hat sie sich wohl auch deutlich verrechnet, obgleich sie die entsprechenden Gehaltsbescheinigungen vorliegen hatte.
Obgleich doch die Nachweise schwarz auf weiß vorliegen, ist dies für mich unerklärlich, denn immerhin handelt es sich nicht um ein Schreiben an mich, sondern um die Einreichung der Klage beim Familiengericht.
Meine Frage: Da die genannten Punkte "dafür sorgen", dass ich in der DT eine Stufe höher lande, was bei 3 Kindern doch auch etwas ausmacht, und natürlich beim Ehegattenunterhalt auch Auswirkungen hat, wird auch hierdurch der Streitwert erhöht, was unterm Strcih ihr Honorar erhöht.
Ist dies üblich, dass Anwält trotz besseren Wissens in dieser Weise vorgehen, um ihr Honorar hochzuschrauben, oder passiert so etwas einfach in der Hitze des Gefechts? Habt Ihr schon ähnliche Erfahrungen gemacht.
Viele Grüße
r
Moin robo,
die Unterhaltshöhe, der nominale Wert eines Wohnvorteils oder der Streitwert eines Gerichtsverfahrens werden nicht durch den Gegenanwalt festgelegt, sondern durch ein Gericht. Ein Gegenanwalt darf so "falsch" rechnen wie er lustig ist; der vertritt nicht Dich und auch nicht das Ideal der Fairness, der Wahrheit oder Gerechtigkeit, sondern die Interessen seiner Mandantin. Vielleicht auch in der Hoffnung, dass Du oder Dein Anwalt das nicht merken und dass seine (falschen) Berechnungen den Weg bis ins Urteil schaffen.
Deine Aufgabe ist es, anhand Deiner Unterlagen eigene Berechnungen anzustellen bzw. die der Gegenseite zu pulverisieren. Dich über den Gegenanwalt aufzuregen bringt Dich nicht weiter.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Der Streitwert kann durch so etwas tatsächlich erhöht werden, nur stellt das i.d.R. kein großes Problem für dich dar.
Je mehr sie sich von dem Endergebnis entfernt, desto höher wird der Anteil, den deine Ex übernehmen muss.
Beispiel:
Deine Ex fordert 200,-€ du willst nur 100,-€ geben. Und der Richter entscheidet auf 150,-€.
Dann liegt der Streitwert bei 100,-€ und du hast die Hälfte der Kosten zu tragen.
Wenn deine EX aber 300,- fordert, du 100,- anbietest und der Richter bleibt bei 150,-€ so liegt der Streitwert zwar bei 200,-€ aber deine Ex hat davon 3/4 zu tragen.
In diesem Fall solltest du beantragen, dass die Kosten nicht gegeneinander aufgehoben, sondern nach Quote aufgeteilt werden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo robo66,
prinzipiell hat Beppo recht. Allerdings gilt dann oft die Formel: die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Das heißt mitnichten, dass nichts zu zahlen ist, sondern jeder die Hälfte.
Bei mir hat das so ausgesehen:
Der gegnerische Anwalt hat einen Streitwert von 36.000,- ausgemacht. Nach etwas Geplänkel wurde dann der Streitwert im endgültigen Verfahren auf 25.000,- fest gelegt. Schließlich durfte ich dann 750,- € zahlen. Theoretisch hätte ich dann 3% zahlen müssen. Tatsächlich wurde halbiert und dann kam noch ein Anteil für die 11.000,- außergerichtliche Minderung vom Anwalt dazu. Ich zahl heute noch die Gerichtskosten ab. Wenigstens hat der Richter meine Ex dann auch zu immerhin 800,- PKH Anteil verdonnert. Sie musste so mehr an Gerichtskosten bezahlen, als ich ihr überweisen durfte :rofl2:
Wenns nicht so traurig wäre, könnte man herzhaft drüber lachen.
Grüße aus dem Schwarzwald
PvF
Ja, deswegen schrieb ich ja auch das hier:
In diesem Fall solltest du beantragen, dass die Kosten nicht gegeneinander aufgehoben, sondern nach Quote aufgeteilt werden.
Wenn die Kosten aufgehoben werden, zahlt aber auch nicht jeder die Hälfte, sondern bleibt auf seinen eigenen Kosten hängen.
Und ein Vergleich nützt sowieso nur dem Richter und Anwälten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
den Weibern ist der Streitwert doch egal.
Die stellen ja eh Antrag auf Verfahrenskostenhilfe und müssen nichts zahlen.
den Weibern ist der Streitwert doch egal.
Die stellen ja eh Antrag auf Verfahrenskostenhilfe und müssen nichts zahlen.
um der Legendenbildung vorzubeugen: VKH wird geschlechtsneutral und nur auf der Basis (nicht) vorhandenen Einkommens oder Vermögens gewährt. Dass das im Familienrecht oft die Frauen sind, hat einfach mit der vorhergehenden ehelichen Rollenverteilung und nicht mit einseitiger Bevorzugung von Frauen zu tun. Stammtisch-Parolen sind hier wenig zielführend.
Es gibt hier im Forum jedenfalls auch viele Väter, die sich ohne VKH kein Gerichtsverfahren hätten leisten können.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
in diesem Fall hat meine EX-Frau keine VKH beantragt. Vermutlich würde ihr auch keine zustehen, da sie im vergangenen Jahr einen nicht unerheblichen Betrag für die Hälfte an unserem Haus von meiner neuen Partnerin erhalten hat.
Viele Grüße
robo
okok Stammtsichparole ! ich geb es ja ja zu
Meine Noch Ehefrau die jetzt VKH beantragt gibt vor keine Barmittel zu haben
Sind mit Sicherheit ab € 5.000.- die Sie "gebunkert" hat.
Aber Sie hat eine schuldenfreie Wohnung für € 175.000 Verkehrswert.
Wie kann Sie das VKH beantragen ?
Besteht da Aussicht auf Erfolg ? das Sie die bekommt ?
Und ich denke wenn Sie die bekommt werde ich das ja bezahlen müssen
Vorallem was ist VKH ?
Die Gerichtskosten ?
Oder die Anwaltskosten ?
Hallo robo66,
Bei mir hat das so ausgesehen:...
Sie musste so mehr an Gerichtskosten bezahlen, als ich ihr überweisen durfte :rofl2:
Wenns nicht so traurig wäre, könnte man herzhaft drüber lachen.Grüße aus dem Schwarzwald
Oder es sieht so wie bei mir aus... Gerichtskosten 50:50. Ich zahle meinen Anteil und meine Ex hebt zum 4. Mal die Hand und gibt die EV ab (5,2 Minuten mit dem GV bei Kaffee, für Kuchen reicht die Zeit nicht). Die Landesjustizkasse meldet sich mit herzlichen Grüßen und teilt mit, dass du nunmehr Zweitschulder für Ex bist und pfänden deine Steuerrückerstattung. Trost: meine Steuerrückerstattung wurde zumindest nicht bei der TU Berechnugn einbezogen, dennoch... 🙁
Oder es sieht so wie bei mir aus... Gerichtskosten 50:50. Ich zahle meinen Anteil und meine Ex hebt zum 4. Mal die Hand und gibt die EV ab (5,2 Minuten mit dem GV bei Kaffee, für Kuchen reicht die Zeit nicht). Die Landesjustizkasse meldet sich mit herzlichen Grüßen und teilt mit, dass du nunmehr Zweitschulder für Ex bist ...
So kenne ich es auch. Ich habe zuhause Kostenfestsetzungsbeschlüsse in Höhe von etwa 5.500,- € liegen. Kosten, die ich für meine Ex aufbringen musste und die ich nie wiedersehe!
So kenne ich es auch. Ich habe zuhause Kostenfestsetzungsbeschlüsse in Höhe von etwa 5.500,- € liegen. Kosten, die ich für meine Ex aufbringen musste und die ich nie wiedersehe!
Du kommst natürlich leicht an einen Titel ran, um deine Ex dann 30 Jahre zu pfänden. Macht natürlich nur Sinn, wenn Mutti auch über Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze verfügt.
In meinem Fall habe ich mir erst gar keinen besorgt... ABER: Habe natürlich diese Kosten in monatlichen fiktiven Raten brav vom unterhaltsrelevanten Einkommen abgezogen 😉 Ergo hat sie ihre Rechnung doch irgendwie im Geldsäckel gemerkt.
Du kommst natürlich leicht an einen Titel ran, um deine Ex dann 30 Jahre zu pfänden. Macht natürlich nur Sinn, wenn Mutti auch über Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze verfügt.
Hat sich lebenslang krank schreiben lassen und bezieht Sozialhilfe. Meine Titel kann ich mir einrahmen lassen oder dem Altpapier zuführen.