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Mutterunterhalt richtig verstanden?

 
(@tobi3)
Schon was gesagt Registriert

Guten abend zusammen,

ich wollte nur fragen ob ich den Mutterunterhalt für meinen Fall richtig verstehe.

Also meine momentane Freundin und ich haben ein gemeinsames Kind bekommen. Sie war vor der Geburt schon arbeitslos und bezieht demnach vom Amt jede Menge Bezüge. Wenn ich die Vaterschaft nun anerkenne, kann es sein das dass Amt nach den 3 mon. Mutterschutz auf mich zukommt und von mir eine monatliche Zahlung an meine Freundin verlangt. Oder muss ich nur Mutterunterhalt zahlen wenn meine Freundin dies einklagt?

Bringt es mir in diesem Fall etwas mein Einkommen zu schmälern z.B. durch eine Autofinanzierung oder so?

Danke vorab.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2005 23:39
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

die Allgemeinheit hat durchaus verständlicherweise keine Verpflichtung, für dich die Versorgung des Kindes zu unternehmen.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2005 23:44
(@tobi3)
Schon was gesagt Registriert

Es geht ja nicht um das Kind sondern um die Mutter. Für das Kind werde ich zahlen keine Frage.

Die Frage:

Muss ich automatisch für die Mutter unterhalt zahlen wenn sie innerhalb der 3 Jahre nach der Geburt nicht arbeiten geht. Oder muss ich nur Mutterunterhalt an sie zahlen wenn sie es einklagt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2005 23:50
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Muss ich automatisch für die Mutter unterhalt zahlen wenn sie innerhalb der 3 Jahre nach der Geburt nicht arbeiten geht. Oder muss ich nur Mutterunterhalt an sie zahlen wenn sie es einklagt?

Unterhaltspflicht besteht Kraft Gesetz, kann aber erst ab Inverzugsetzung gefordert werden. Da hier die Forderung an das Sozialamt übergeleitet ist, wird das mit Sicherheit bald geschehen.

kann es sein das dass Amt nach den 3 mon. Mutterschutz auf mich zukommt und von mir eine monatliche Zahlung an meine Freundin verlangt

Warum erst nach 3 Monaten? Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und endet drei Jahre nach der Geburt, wenn von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann, vgl. § 1615 l Abs. S. 1 und S. 2 BGB

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2005 00:16
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Diese Fragestellung macht aus meiner Sicht vor allem eines deutlich: die immer mehr um sich greifende Mentalität, mit aller Selbstverständlichkeit jeden anderen zu melken und für sich aufkommen zu lassen - und soziale Leistungen sind da doch nichts anderes! Wo kommt das Geld denn her? U.a. von geschiedenen Vätern, die nach Steuerklasse 1 auch hier einen Löwenanteil zu tragen haben.....
:mad2: ich ärgere mich gerade....

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2005 14:00