Hi Ihr Alle,
Euer Forum gefällt mir sehr gut. Die Beiträge und vor allem die Antworten sind echt klasse. Vielleicht kann auch mir einer helfen!!?? :question:
Ich bin Mutter, also weiblich und ich kann Euch Väter sehr gut verstehen. Nun zu meiner Geschichte:
Ich bin seit 1998 getrennt. Wir hatten ein gemeinsames Haus (Grundstück kam von meiner Seite, mir gehörten 2/3, meinem Ex 1/3). Leider konnte ich das Haus selbst nicht finanzieren und habe es somit meinem Ex überschrieben und ich wollte ihm und auch unserem Sohn (mittlerweile 16), das zu Hause nicht zerstören. Mein Ex hat mir zwar einen Teil ausbezahlt, aber weil er sich natürlich auch nicht überschulden konnte, habe ich auf einen großen Teil des Geldes verzichtet ( kann man da evtl. noch was nachfordern? Notarvertrag wurde geschrieben ), allerdings auch unter dem Aspekt, dass wir uns gemeinsam, jeder zu seinen Teilen um unseren Sohn kümmern. Außerdem habe ich noch ca. 1 Jahr im Haus mit unserem Sohn gelebt und habe in der Zeit keinen Unterhalt für mich, bzw. für ****bekommen.
Im Dez. 1999 bin ich ausgezogen und habe auch auf Unterhaltszahlungen für mich verzichtet, habe schließlich selbst Geld verdient. Mein Ex ist dann mit seiner Neuen (war nicht der Trennungsgrund) in das Haus eingezogen und im Januar 2000 wurde ich von meinem Ex durch seinen Anwalt aufgefordert, Unterhaltszahlungen zu leisten. * war in der Zeit 3-5 mal die Woche bei mir, also genauso oft wie zu Hause, außer zum Schlafen natürlich, weil ich habe nicht meinen Sohn verlassen, sondern nur meinen Mann. Ich habe mich also fast wie bisher um mein Kind gekümmert. Für diese "Betreuungsleistung" wurde mir dann im Februar 2001 im Urteil über den Kindesunterhalt 30 % abgezogen. Wie gesagt, eigentlich war vor der Trennung bzw. von meinem Auszug über KU nie gesprochen worden!! Dass man eine solche Vereinbarung evtl. auch schriftlich festhalten kann, war mir nicht bekannt.
Kurz danach wurde ich arbeitslos (ohne mein Verschulden) und konnte meinen Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr regelmässig nachkommen. Mittlerweile waren ja auch schon durch die lange Dauer, bis das Urteil (hatte auch keine Möglichkeit Widerspruch bzw. Berufung einzulegen) gesprochen wurde, über € 3.000,-- aufgelaufen.
Richtig Fuss gefasst, habe ich leider bis heute nicht, wenn es mir möglich war, habe ich den Unterhalt bezahlt, aber ich habe mich nach wie vor um meinen Sohn gekümmert, er kommt immer noch 3-5 mal díe Woche zu mir (wenn auch stundenmässig nicht mehr solange wie früher, er ist ja auch immerhin schon 16). Nun hat mein Ex letztes Jahr Änderung auf Abänderung des Kindesunterhalts gestellt, weil mein Betreuungsaufwand geringer ist und er ja viel mehr Betreuungsaufwand hat und er hat wieder recht bekommen. Ich bin aber nicht in der Lage € 280,-- im Monat zu zahlen, weil ich wieder arbeitslos wurde.
Diese Woche habe ich nun auf Betreiben meines Ex die eV abgegeben, also den Offenbarungseid geleistet und so wie ich ihn einschätze, wird er den Rest auch noch erledigen (Lohnpfändung (mittlerweile habe ich wieder einen Job, liege aber unter der Lohnpfändungsgrenze), Konto sperren und evtl. Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, ach ja, mein Auto, das meine Eltern bezahlt haben, wollte er auch pfänden und meine Mutter (von der wir das Grundstück hatten) soll für meine Leistungsunfähigkeit den Unterhalt für **** bezahlen).
Er hetzt regelmässig unseren Sohn gegen mich auf und dabei wollte ich doch nur ein entspanntes Verhältnis für uns alle und habe ihm (meinem Ex) alles gelassen was ich hatte einschliesslich unseres Kindes und es gibt keine Möglichkeit, da wieder rauszukommen. Er und seine Frau, fahren zwei bis dreimal in Urlaub im Jahr, sie haben zwei Autos (sei ihnen alles gegönnt) und mir darf nur der Selbstbehalt bleiben in Höhe von € 760,--, weil ich mit meinem Lebensgefährten zusammen wohne und deshalb auch noch € 80,-- vom Selbstbehalt abgezogen bekomme!! Wo bleibt da die Gerechtigkeit????
Unterhaltsabänderungsklage wegen Arbeitslosigkeit etc., habe ich nie gestellt, immer in der Hoffnung, irgendwann wird es sich einrenken. Ich habe Gespräche mit meinem Ex gesucht, ihm immer alles offen gelegt, was auf meinem Konto (ständig im minus) vorging und das noch nach 6,5 Jahren, in den wir nun getrennt sind!! 😡
Stimmt es eigentlich, dass der Selbstbehalt erhöht werden soll? Und wenn ja, wie lange wird das noch dauern, bzw. ab wann gilt das dann?
Falls Ihr noch Fragen habt, werde ich sie gerne beantworten.
Dawn
Bitte keine Namen ins Forum schreiben.
[Editiert am 5/3/2005 von DieMystiks]
Hallo Dawn,
mal für den Anfang:
Lohnpfändung (mittlerweile habe ich wieder einen Job, liege aber unter der Lohnpfändungsgrenze
Dein Gehalt dürfte dem KV aus dem Vermögensverzeichnis der eidesstattlichen Versicherung bekannt sein. Ebenso der Pfandfreibetrag. Pfändet er trotzdem in Lohn- und Gehalt, läuft die Pfändung ins Leere.
Konto sperren
Hier müsste innerhalb von 7Tagen Antrag auf Freigabe des unpfändbaren Betrages gestellt werden, dann läuft auch diese Pfändung ins Leere.Versucht der KV immer wieder dort zu pfänden, wäre das unbillig. Dann hier nochmal melden.
und evtl. Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
und meine Mutter (von der wir das Grundstück hatten) soll für meine Leistungsunfähigkeit den Unterhalt für Christian bezahlen).
Großeltern können anteilig (alle vorhandenen Großeltern) in Ersatzhaftung genommen werden. Der KV müsste sich also genauso an seine eigenen Eltern wenden.
Unterhaltsabänderungsklage wegen Arbeitslosigkeit etc., habe ich nie gestellt, immer in der Hoffnung, irgendwann wird es sich einrenken
Das letzte Urteil hierzu ist aus 2004, richtig? Handelt es sich bereits um ALG II und währt die letzte Arbeitslosigkeit mehr als sechs Monate, ist eine Abänderungsklage sinnvoll. Die Erwerbspflicht darf nicht verletzt sein; das bedeutet 20-30 Berwerbungen pro Monat.
Stimmt es eigentlich, dass der Selbstbehalt erhöht werden soll? Und wenn ja, wie lange wird das noch dauern, bzw. ab wann gilt das dann
Richtig. Die ersten OLGs haben schon entschieden. Ansonsten kann man da nur abwarten, denn nix genaues weiß man.
Gruss
sky
[Editiert am 5/3/2005 von sky]
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hi Sky,
danke für Deine Antwort.
Nun habe ich noch eine Frage. Diese Freistellung des pfändbaren Betrages, wer muss die stellen? Ich oder Ex? Und wenn ich, wo muss ich die stellen?
Im voraus vielen Dank!!! 🙂
Liebe Grüsse Dawn
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Hallo Micky oder Sky oder wer mir halt antwortet,
danke für Deine Antwort.
muss dieser Freistellungsantrag 7 Tage nach Abgabe der eV gestellt werden, oder sieben Tage nach Antrag auf Kontosperre? Falls es 7 Tage nach Abgabe der eV wäre, hätte ich nur noch morgen bzw. am Di. Zeit. Würde schwierig werden!! 🙁 Oder kann das mein Anwalt für mich machen?
Danke im voraus.
Liebe Grüsse Dawn
Hallo Dawn,
muss dieser Freistellungsantrag 7 Tage nach Abgabe der eV gestellt werden, oder sieben Tage nach Antrag auf Kontosperre? Falls es 7 Tage nach Abgabe der eV wäre, hätte ich nur noch morgen bzw. am Di. Zeit. Würde schwierig werden!! 🙁 Oder kann das mein Anwalt für mich machen?
Der Antrag auf Freigabe muss gestellt werden, wenn das Konto gepfändet wird. Also keine Panik.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hi Sky,
uff, nochmal Glück gehabt!! :hoffen:
Tausend Dank für Deine Antwort!!!
Mein Ex hat mir zwar einen Teil ausbezahlt, aber weil er sich natürlich auch nicht überschulden konnte, habe ich auf einen großen Teil des Geldes verzichtet ( kann man da evtl. noch was nachfordern? Notarvertrag wurde geschrieben ),
Der Notarvertrag ist vom Nov. 1999.
Nochmals vielen Dank. Euer Forum ist super!!
Eine schöne Woche wünscht Euch
Dawn
Hi,
Ansprüche aus notariellen Urkunden verjähren nach 30Jahren. Wie muss man sich Deinen Verzicht denn vorstellen?
Eine Aufrechnung mit dem KU ist aber nicht möglich, da es sich um unterschiedliche Forderungen handelt.
Gruss
sky
[Editiert am 7/3/2005 von sky]
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hi Sky,
danke für Deine Antwort.
Tja, das mit dem Notarvertrag ist so ne Sache. 🙁
Der Betrag, der im Notarvertrag aufgeführt war, habe ich bekommen. Der Rest lief über Lebensversicherungen, von denen ich ja auch die Hälfte bezahlt hatte und dies waren schon mal € 2.500,-- weniger wie vorhergesagt.
Das Grundstück gehörte mir zu 2/3 und hatte einen beträchtlichen Wert. Das andere Drittel habe ich meinem Ex schon überschrieben, als die Schenkung mit meiner Mutter gemacht wurde.
Ich habe auf ca. € 50.000,-- verzichtet, nur was mein Grundstücksanteil betrifft, vom Haus gar nicht zu reden. Den Wert des Grundstücks kann man leicht beweisen, da die andere Hälfte des Grundstücks fast zur gleichen Zeit verkauft wurde, wie wir es geschenkt bekommen haben.
Hast Du noch Fragen?
Mir fällt eben noch was ein. Mein Sohn müsste eigentlich mit seinem Vater krankenversichert sein, da er ja auch bei ihm wohnt. Ich/wir haben es damals dabei belassen, dass unser Sohn mit mir versichert bleibt. Ex hat also die ganzen Jahre auch noch daran gespart. Kann es da evtl. mal Schwierigkeiten geben?
Vielen Dank für Deine Mühe im voraus.
Liebe Grüsse
Dawn
[Editiert am 22/3/2005 von Dawn]