Mutter stellt Vater...
 
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Mutter stellt Vater vom Unterhalt frei

 
(@caxcox)
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Hallo zusammen.

 

Meine Frau und ich sind gerade am Anfang des Trennungsjahres. Ich ziehe aus dem gemeinsamen Haus (jeweils zu 50% im Grundbuch eingetragen) aus und suche mir eine kleine Wohnung.

Bislang gibt es keine Streitigkeiten und wir wollen es so einfach wie möglich halten, ohne großartig jeden einzelnen Euro gegenzurechnen.

 

Wir sind so verblieben, dass ich ihr meine 50 % überschreibe. Sie bleibt mit den beiden Kindern ( 2 und 3) also im Haus und im Gegenzug möchte ich vom Unterhalt freigestellt werden. Grobe Daten zum Vermögen vor der Ehe 120 K meine Frau, mein Vermögen 70K. Inzwischen habe ich ein finanzielles Vermögen in gleicher Höhe wieder aufgebaut (ca 70k)

Das Haus ist irgendwas zwischen 350 und 500 k Wert. Kredit ist in wenigen Jahren abbezahlt (max. 5 Jahre ohne Sondertilgung zu einer niedrigen Tilgungsrate). Meine Frau arbeitet bereits wieder und ihre Eltern sind direkte Nachbarn (ebenfalls Hausbesitzer mit Vermögen). Wir wollen beim Notar eine Vereinbarung diesbezüglich aufsetzen lassen.

Ich habe bereits einen älteren Sohn, für den ich Unterhalt zahle. Ich tendiere eher zu der Variante wie oben beschrieben, anstatt mich auszahlen zu lassen und den vollen Unterhalt (für dann 3 Kinder) zu zahlen. Meine noch Ehefrau bevorzugt die Variante ebenfalls, da sie mich auch nicht ohne weiteres auszahlen kann.

 

Meine Frage an euch ist also:

Wie sicher ist so eine notarielle Vereinbarung ? Was könnte diese aushebeln ?

Momentan gibt es kein Streit zwischen mir und meiner Frau. Was haltet ihr von unserer Regelung?

Seht ihr gewisse Probleme oder Gefahren aufkommen?

Ich bin nicht an einer Bereicherung interessiert, sondern lediglich an die für uns einfachste Lösung.

 

Danke

 

 

 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2024 16:57
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Abend,

da ich gerade hier bin, darf ich dich wohl als erster in diesem Forum willkommen heißen:

Willkommen. 🙂

Sowie meinen Glückwunsch zur friedlichen Trennung. Das ist selten und wertvoll. Hoffen wir, dass es so bleibt.

Allerdings bist du in meinen Augen gerade dabei, einen fürchterlichen Fehler zu begehen:

Du schreibst, die Mutter eurer Kinder will auf den Kindesunterhalt verzichten, habe ich das richtig verstanden?

Dann lass dir gesagt, sein, dass sie das gar nicht kann. Es geht ja um den KINDESunterhalt. Der steht nicht der Mutter zu, sondern nur dem betreffenden Kind. Die Mutter hat schlicht nicht das Recht, hier auf irgendetwas zu verzichten.

Will sagen, im schlimmsten Fall zahlst du die Mutter aus - und zahlst dennoch den Kindesunterhalt. Das wäre mit Anlauf ins eigene Knie geschossen, sozusagen.

Um die Zahlung des Kindesunterhaltes wirst du nicht herumkommen.

Mein Rat wäre daher, sich rechtlich unbedingt abzusichern. Vielleicht, so ein Gedanke, kannst du irgendetwas aus der Immobilienabtretung für die nächsten Jahre auf Seite legen?

Aber ich bin auch, das will ich nicht verhehlen, nicht sonderlich kompetent in diesen Dingen. Daher lautet mein zweiter, wichtigerer, Rat an dich, unbedingt die Expertise von hiesigen Forumsmitgliedern abzuwarten, die sich in der Materie wirklich auskennen, und vorher keinesfalls irgendeine "Vereinbarung", die dich von gar nix befreit, auszuhandeln. Ohne Rechtsbeistand wird es letzten ENdes wohl nicht gehen, befürchte ich.

Viel Glück!

 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2024 18:59
(@caxcox)
Schon was gesagt Registriert

Wir waren vorab bei einer Anwältin um einfach zu erfahren, was auf uns zu kommt. Wir wollen vor Gericht Aussagen das alles zwischen uns geklärt ist und wir gewisse Vereinbarungen getroffen haben. Wir wollen nicht das dritte, alles bis ins kleinste Detail ausrechnen. Die Anwältin meinte, dass man relativ einfach (wenn die Eheleute sich einig sind) sich scheiden lassen kann. 

 

Es gibt rechtlich die Möglichkeit den Vater vom Unterhalt freizustellen. Den Anspruch haben die Kinder weiterhin, nur kommt dafür die Mutter dann auf im Falle des Falles. 

 

Das ist unser einziger Deal. Ich geb ihr meinen Anteil am Haus und im Gegenzug Zahl ich kein Unterhalt. Wenn beide Parteien das so entscheiden, wird doch ein Gericht nicht dagegen stimmen? 

 

 

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2024 19:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Guten Abend Caxcox,

eine Regelung und Einigung ist immer der beste Weg. Man sollte aber die Umständen auf Realitäten abklopfen...

Du beschreibst grob dei Umstände, dass du damit gut leben kannst und auch wie das aufgebaut ist. Das freihalten von Unterhaltsansprüchen ist das Innen- und Außenverhältnis und wurde von dir richtig skizziert.

Der wirklich einzige Punkt, an dem das in die Hose gehen könnte, wäre, wenn die KM plötzlich Mittellos werden würde und Bürgergeld beantragen müsste. Dem steht aber auch das Vermögen gegenüber, und auch die vermögenden Eltern der KM. Daher denke ich nicht, dass dieses zusammenbrechen würde.

 

Daher; wenn du damit gut leben kannst, dann stelle nur sicher, dass die Vereinbarung rechtssicher formuliert wird und dann mach das.

 

Viele Grüße

Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 03.08.2024 21:10
(@lortaro)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend Caxcox,

meines Wissens gibt es keine absolut rechtssichere Möglichkeit, sich vom KU „freistellen“ zu lassen.

Ich kann tatsächlich mit einem Beispiel aus meinem Bekanntenkreis aufwarten, wo eine solche Vereinbarung in die Hose gegangen ist. Gleicher Ausgangspunkt, die KM ist mit den Kindern im gemeinsamen Haus geblieben, KV ist ausgezogen. Hat ihr seine Hälfte des Hauses überschrieben, im Gegenzug hat sie auf KU verzichtet. Die Vereinbarung hielt ca. 2 Jahre, dann hat sich die KM überlegt, doch gern KU zu erhalten und und hat den KV aufgefordert zu zahlen. Es ging vor Gericht und was soll ich sagen: Er hat ihr ein halbes Haus geschenkt und zahlt nun vollen KU für 2 Kinder.

Ich rate ganz dringend von solchen Vereinbarungen ab. Lass Dich auszahlen und zahl regulär KU für Deine Kinder. Möglichst solltest Du natürlich trotzdem versuchen, den guten Draht zu Deiner EX zu behalten, aber lass Dich nicht ins Boxhorn jagen.

Grüße, Lortaro

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2024 22:12
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

Wie schon geschrieben kann die Mutter sich das jederzeit anders überlegen.

Insofern würde ich erst einmal ausrechnen wieviel Zugewinn dir zusteht. Das kann die Mutter ggf. Auch in Raten an dich abzählen. Notarvertrag hierüber machen mit der Bedingung zahlt sie nicht mehr, dann einen möglichen Rückgriff aufs Haus. Dergestalt, dass du zu den Prozenten als Miteigentümer eingetragen wirst, der der Restschuld entspricht.  Und dass sie ab diesem Zeitpunkt den Anteil der ortsüblichen Kaltmiete an dich überweisen musst. Du dich aber nicht an Reparaturkosten, Grundsteuer und allem anderen beteiligen musst.

Und dann ganz normal nach deinem Einkommen kindesunterhalt zahlen. Ab 18 sind eh beide Eltern barunterhaltspflichtig.

 

Diese Vereinbarung dürfte dafür sorgen, dass sie der auch nachkommen wird. Und natürlich musst du von Seiten der Bank aus den krediverträgen entlassen werden. Und ggf. Eine übliche Verzinsung reinrechnen,  die zum Tragen kommt, wenn sie nicht mehr zahlt. Dann greift die Verzinsung ab Vertrag.

Und natürlich: solange noch an sich gezahlt wird kann das Haus nicht ohne deine Zustimmung verkauft werden. Stimmst du zu wird direkt vom Notaranderkonto der Betrag der dir zusteht an dich überwiesen.

 

Sophie

 

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Geschrieben : 04.08.2024 16:10
(@caxcox)
Schon was gesagt Registriert

@annasophie 

Aber das kann doch nicht sein.

Es gibt ein Schreiben wo die Mutter erklärt, den Vater vom Unterhalt freizustellen. Damit übernimmt sie den Unterhalt, sollten die Kinder den Anspruch geltend machen. 

 

Zudem kriegt sie die Hälfte des Hauses von mir. Bald lebt sie zudem Mietfrei. 

 

Jetzt kann sie doch nicht nachdem dies alles vor Gericht und Notar entschieden wurde, daher kommen und es sich "anders überlegen". 

Wofür machen wir dann den ganzen Schwachsinn vorab beim Notar? Sorry aber ich bin gerade etwas durch den Wind. 

Ich hab jetzt das Gefühl, dass mich meine Frau verarschen wird...

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Themenstarter Geschrieben : 04.08.2024 17:30
(@locutus)
Zeigt sich öfters Registriert

Der Notar macht das was von ihm verlangt wird, er prüft nicht zwangsläufig auf Richtigkeit vorm Gesetz.

Sobald eine Behörde ins Spiel kommt, weil die prüfen wo Geld herkommen kann ohne das der Staat einspringt, sagen die: vom Gesetz her kann niemand einen anderen vom Unterhalt freistellen.

Ganz dumm: du überschreibst, Sie verklingelt das Haus, geht 3 Monate auf Weltreise und kommt mittellos zurück. Sie geht zum Amt und braucht Geld. Als erstes wirst du angeschrieben um deiner gesetzlicher Pflicht auf Unterhaltszahlung für die Kinder nachzukommen. Da sie dich gesetzlich nicht vom Unterhalt freistellen kann, hast du die Arschkarte.

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Geschrieben : 04.08.2024 18:00
(@caxcox)
Schon was gesagt Registriert

Ja aber ein Verkauf wird nie stattfinden, da ihre Eltern direkt im Haus nebenan wohnen (ebenfalls Eigentum). 

Erstmal unwahrscheinlich es zu verkaufen. Sie will dort leben. Und ihre Eltern unterstützen jeden Tag und sind bald Rentner. Zudem wird sie deren Haus und Vermögen erben. Es ist also eine enorme Sicherheit für sie da. Ich bin ja auch nicht aus der Welt....

Wie hoch ist jetzt die Chance,dass mich meine Frau dermaßen über den Tisch ziehen will. Damit zerstört sie doch mutwillig jeglichen "Frieden". Ich kann es mir nicht vorstellen. 

 

Unsere Eltern sind alle gut zusammen. Damit würde sie jegliche Freundschaft ruinieren. 

 

Ich hab echt gedacht wir können es einfach regeln ... vielleicht bin ich einfach zu naiv...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2024 18:28
(@lortaro)
Schon was gesagt Registriert

Caxcox, es ehrt Dich, dass Du so gut von allen Beteiligten denkst und Vertrauen hast. Vielleicht hast Du damit auch recht, ich wünsche es Dir.

Aber ich für meinen Teil habe sowohl selbst als auch im Freundeskreis inzwischen schon Dinge erlebt, da hätte ich vorher meinen ganzen Besitz verwettet, dass das nicht passiert und Menschen, die ich meine zu kennen und denen ich vertraut habe, mir nie dies und jenes antun würden.

Ich rate Dir daher nochmals davon ab, Dich darauf einzulassen. Deine Ex muss das aktuell auch gar nicht mit dem Hintergedanken wollen, Dich damit über den Tisch zu ziehen. Aber Dinge ändern sich, gerade leider oft zwischen getrennten Paaren / Eltern. Ich würde mich nicht darauf verlassen. Auch das Verhältnis Deiner Ex zu ihren Eltern muss nicht so gut bleiben. 

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2024 19:35




 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

So ziemlich frei von aller notwendigen Ahnung: Was wäre eigentlich, wenn du ganz normal Kindesunterhalt zahlst und die Mutter dir den gleichen Betrag als Miete? Könnte man nicht versuchen, es so auszugleichen?
Wenn ihr ein gutes Verhältnis zueinander habt,wird sie deinen Wunsch nach Sicherheit hoffentlich verstehen.
Ich denke übrigens nicht, dass sie dich hintergehen will. Sonst hätte die wohl nicht unterschrieben, dich freizustellen. Oder ist sie so abgefeimt? Wie gesagt, so wirkt es auf mich Außenstehenden nicht. Zumal es ihre einzigen Kinder scheinen. Da allerdings hätte ich von dir gedacht, dass du, da bereits vorher Vater mit Unterhalt, etwas tiefer drin bist in der Materie. Vielleicht ist ja jetzt die Zeit gekommen, den eigenen Wissensstand zu pimpen. 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2024 05:42
(@locutus)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich denke, die meisten hier wünschen dir dass es eine Einigung gibt, die für beide Bestand hat und die friedlich in beiderseitigen Einvernehmen zustande kommt. Aber viele hier sind auch gebrandmarkt.

Es kann auch sein dass die Frau anfängt mit freidrehen wenn du sie mit deinen Sorgen konfrontierst und sie dir dann mangelndes Vertrauen vorwirft.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2024 09:55
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Es ist leider so, dass wir alle mit gewissen negativen Erfahrungen hier gelandet sind. Positive Fälle treiben sich selten in den Foren herum, weil da läuft es ja ruhig.

Aber selbst wenn deine Ex im Nachhinein eure Abmachung nicht torpediert, den Staat interessiert es unter Umständen nicht was ihr vereinbart habt. Der geht nach Gesetzbuch vor. Da kann sich auch deine Ex nicht entziehen wenn sie entsprechende Abzüge bekommt. 

Daher findet eine Lösung, die nach außen hin rechtskonform ist und euch absichert.

Und wenn es eine gleichlautende gegenseitige Zahlung von Unterhalt und Miete ist.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2024 10:10
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Geschrieben von: @afk

Was wäre eigentlich, wenn du ganz normal Kindesunterhalt zahlst und die Mutter dir den gleichen Betrag als Miete? Könnte man nicht versuchen, es so auszugleichen?

Bei so einer Lösung bitte beachten: Erhaltene Miete ist steuerpflichtig, gezahlter Kindesunterhalt kann aber wie üblich nicht steuermindernd geltend gemacht werden.

In dem Moment, wo man einen solchen Ausgleich also rechtssicher vertraglich festhalten will, hat man leider unvermeidbar das Finanzamt mit an Bord.

Viele liebe Grüße,

Malachit

 

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2024 16:12
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Grundsätzlich sollte man Dinge, die nichts miteinander zu tun haben, auch nicht vermischen. Die Scheidung ist die Scheidung, das Haus ist das Haus, und die Kinder sind die Kinder.

Ich empfehle, dich bezüglich des Hauses auszahlen zu lassen, um da einen Schnitt zu machen. Dann regelst du das mit einer Vereinbarung, was tatsächlich rechtssicher vereinbart werden kann: die Scheidungsfolgesachen mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Ansonsten zahlst du Kindsunterhalt gemäß DDT.

Angesichts des Alters der Kinder wirst du es noch viele Jahre mit deiner Ex zu tun haben. Da empfiehlt es sich von Anfang an klare Verhältnisse zu schaffen und nicht noch Dinge zu generieren, die das Potential haben, Ärger zu machen, wie diese Vereinbarung zwischen dir und ihr.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2024 15:31
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Kann man sich nicht einfach den Betrag zurück überweisen lassen? 
🙄

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2024 16:16
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @caxcox

 ...

Es gibt rechtlich die Möglichkeit den Vater vom Unterhalt freizustellen. Den Anspruch haben die Kinder weiterhin, nur kommt dafür die Mutter dann auf im Falle des Falles. 

...

 

 

Wo steht das? Überprüfe bitte nochmal, ob das so ist. Ich bin mir sicher dass es das nicht gibt.

Deine Ex muss sich 16 Jahre an euren Deal halten. Mir wäre das zu riskant. Und danach hätten die Kids den direkten Anspruch an euch beide und eben auch an dich.

Wie schon gesagt wurde, sollte deine baldige Ex Frau es sich irgendwann anders überlegen, platzt euer Deal.

Du kennst dein Ex am besten. Wenn du ihr zutraust freiwillig so lange still zu halten, eventuell auch mit neuem Mann im Haus mit dem sie sich dann beratschlagt und wenn du Risiko freudig genug bist, dann versuchs. Aber wirklich rechtssicher wird das meiner Meinung nach nicht. 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2024 22:12
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Du bleibst einfach für viele Jahre erpressbar mit diesem Deal. Frauen ändern ihre Meinung oft gleich wie das Wetter – heute sind sie begeistert, morgen interessiert es sie nicht mehr.

Einfach nur zu denken, dass es schon gutgehen wird, ist leichtsinnig. Was machst du, wenn die Ex plötzlichen ihre Karten ausspielt und den Deal gegen dich nutzt? 

Es ist ein Risiko, das sich nicht lohnt.

 

---Der Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet, geprüft und anschließend gemäß den Vorgaben von Luc Reif zur Freigabe erteilt.---

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 5 Tagen von Mirko999
AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2024 10:22