hallo, hab da mal eine frage. mein sohn ist jetzt 20 und hat jetzt sein abitur gemacht. damit ist er doch nicht mehr priviligiert, oder? und mein selbstbehalt hat sich von 950 auf 1200 euro erhöht, richtig? da das auch für die kinsmutter gilt, ergibt sich ja jetzt ein neuer zahlbetrag. es ist so das vom jugendamt der neue betrag ausgerechnet wurde (für vater und mutter) als das kind volljährig wurde. müsste also der unterhalt jetzt neu berechnet werden? da hab ich gleich noch eine frage: kann man davon ausgehen das mein titel (jugendamturkunde) auf 18 begrenzt war, da das jugendamt mich freiwillig wegen neuer berechnung nach volljährigkeit angeschrieben hat, ohne das ich mich um was kümmern mußte und die kindsmutter auch zur kasse gebeten wurde?
Moin Horst (und willkommen),
kann man davon ausgehen das mein titel (jugendamturkunde) auf 18 begrenzt war
Das hängt von der Formulierung in der Urkunde ab.
Für die Ermittlung der Haftungsquote ist auch bei privilegiert Volljährigen lediglich das Einkommen oberhalb des angemessenen Selbstbehalts einzusetzen.
Eine andere Berechnung wäre hier nur anzusetzen, wenn bei Einsatz des EKs oberhalb dessen, der Bedarf nicht vollständig gedeckt wäre.
Soll heissen: Ohne Kenntnis der seinerzeitigen Berechnungsmethodik (und ohne Kenntnis Euer beider Einkommen) lässt sich hier keine zuverlässige Antwort geben.
Viel wichtiger als die Frage, wie sich die Haftungsverhältnisse kurzzeitig ggf. verschieben, ist m.E. aber die Frage nach den Zukunftsplänen von Junior.
Gruß
United
junior will studieren, weiß aber nicht wann. so gut ist unser verhältnis nicht. hab ihn das letze mal gesehen, da war er zwei. bei der letzten berechnung nach volljährigkeit war die haftungssumme 3100 euro. für vater und mutter zusammen. das wurde dann prozentual gesplittet. von dieser summe wurde der selbstbehalt von jeweils 950 euro bei mir und kindsmutter bereits abgezogen. wenn das kind jetzt ja nicht mehr priviligiert ist und der selbstbehalt jetzt 1200 euro beträgt, kürzt sich die haftungssumme ja auf 2700. wenn das jetzt wiederum prozentual gesplittet wird kommt doch eine andere summe raus für mich. also muß es doch eigentlich neu berechnet werden,oder?
Ja.
Möglicherweise eine höhere für dich.
Und zwar, wenn du deutlich mehr verdienst als sie.
Aber das gilt eben nur, wenn es keinen Titel gibt.
Sonst muss der bestehende weiter bedient werden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
junior will studieren, weiß aber nicht wann. so gut ist unser verhältnis nicht.
Vor diesem Hintergrund, würde ich ihm zunächst einmal freundlich anbieten, dass Du Dich gerne mal mit ihm an einen Tisch setzen würdest, damit er Dir bei einer Kaffee erklären kann, wie seine Zeitplanung denn so aussieht.
Rumchillen löst keinen UH-Anspruch aus (jedenfalls nicht automatisch).
Da ich den Begriff "Haftungssumme" nicht nachvollziehen kann:
So er bei der Mutter im Haushalt lebt, ergibt sich sein Bedarf gem. Einstufung DDT auf Basis Eurer zusammengerechneten Einkünfte (Kindergeld wird komplett abgezogen).
Vor der prozentualen Aufteilung dieses Bedarfs wird dann zur Ermittlung der Haftungsquote der Selbstbehalt vom jeweiligen Einkommen abgezogen.
Wenn diese 3.100 EUR also Eure Gesamteinkünfte darstellten, ändert sich an Junior´s Bedarf nix. Die Haftungsverhältnisse verschöben sich dann zu Lasten des Besserverdienenden.
Noch´n Gruß
United
es ist so das die kindsmutter mehr verdient als ich. wie werden jetzt meine beiden minderjährigen kinder und meine jetzige frau mit reingerechnet. sie leben bei mir im haushalt. aber mein volljähriger sohn ist ja jetzt auf rang vier. ändert das was an meinem zu berechnendem einkommen?
Moin,
die Berücksichtigung vor-/gleichrangiger UH-Pflichten wird tlw. unterschiedlich gehandhabt.
Welches OLG ist für Junior zuständig (die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien können Aufschluss geben).
Gruß
United
