Hallo allerseits,
bald ist die Gerichtsverhandlung wg KU. Ich habe das ABR für das Kind, es ist 5, lebt seit anderthalb Jahren bei mir. OLG hat den Beschluss vor einem Jahr nochmal bestätigt. UVG zahlt. Kindesmutter nichts. Hab sie auf KU verklagt. Die Frau lebt die ganze Zeit von Hartz4 und einem 600 - 900 euro brutto job (Hartz4 stockt auf). Erwerbesbemühungen in Form von Bewerbungen hat die Frau bisher praktisch keine (in den anderthalb Jahren max. 10 Bewerbungen) vorgezeigt. Sie ist ausgebildete Verkäuferin.
- Kann ich davon ausgehen, dass der Richter ihr eventuell ein fiktives Einkommen berechnet?
- Was ist, wenn sie aufgrund ihres geringen Einkommens zahlungsunfähig ist - muss sie dann kein KU zahlen?
- Falls sie doch zahlen muss, es aber nicht tut, habe ich dann mit einem Pfändungs- und Vollstreckungsantrag beim Gericht Erfolg und es wird bei ihr einfach gepfändet trotz wenigen Einkommens?
- Sie hat verlauten lassen, dass UVG weiterhin zahlen soll und dass sie mir wegen psychischen Gründen den restlichen Unterhalt (75 euro) nicht überweisen will (schädigt ihrem falschen Stolz) und lieber ein Sparkonto für das Kind eröffnen möchte, auf das die 75 e monatlich fliessen sollen. Weder ich noch sie dürfen eigenmächtig an das Geld ran. Das Kind darf ans Geld, wenns 18 Ist, d.h. erst in 13 Jahren. Ich bin damit nicht einverstanden - hätte sie aber mit diesem Mist Erfolg beim Richter?
- Wie lange hält ein Titel und wie oft muss ich die Vollstreckung beantragen?
- Falls sie auf KU verurteilt wird - muss sie dann auch rückwirkend für die gesamte Zeit, in der Das Kind bei mir lebt, KU zahlen oder erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschluss rechtskräftig ist?
Fragen über Fragen. Würd mich über Antworten sehr freuen und bedanke mich im voraus.
Gruß
Father
Moin,
- Kann ich davon ausgehen, dass der Richter ihr eventuell ein fiktives Einkommen berechnet?
Wäre sie ein Mann, dann ja. Bei Müttern sieht das meist etwas anders aus.
- Was ist, wenn sie aufgrund ihres geringen Einkommens zahlungsunfähig ist - muss sie dann kein KU zahlen?
Sie wird zahlen müssen, wie das Gericht es fetslegt.
- Falls sie doch zahlen muss, es aber nicht tut, habe ich dann mit einem Pfändungs- und Vollstreckungsantrag beim Gericht Erfolg und es wird bei ihr einfach gepfändet trotz wenigen Einkommens?
Eher nein, da ALG-II das Existenzminimum darstellt. Aber der Titel wirkt 30 Jahre.
- Sie hat verlauten lassen, dass UVG weiterhin zahlen soll und dass sie mir wegen psychischen Gründen den restlichen Unterhalt (75 euro) nicht überweisen will (schädigt ihrem falschen Stolz) und lieber ein Sparkonto für das Kind eröffnen möchte, auf das die 75 e monatlich fliessen sollen. Weder ich noch sie dürfen eigenmächtig an das Geld ran. Das Kind darf ans Geld, wenns 18 Ist, d.h. erst in 13 Jahren. Ich bin damit nicht einverstanden - hätte sie aber mit diesem Mist Erfolg beim Richter?
Nein. Das Kind hat heute Hunger und muss heute eingekleidet werden.
- Wie lange hält ein Titel und wie oft muss ich die Vollstreckung beantragen?
30 Jahre. Ratsam ist der Vollstreckungsversuch alle 12 Monate.
- Falls sie auf KU verurteilt wird - muss sie dann auch rückwirkend für die gesamte Zeit, in der Das Kind bei mir lebt, KU zahlen oder erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschluss rechtskräftig ist?
Das Gericht wird ab Antragstellung resp. ab Inverzugsetzung festlegen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hey
Und leider sind die Aussichten KU von einer KM zu bekommen, dennoch weiter schlecht..das ist leider nunmal so..
Rechne eher damit das da nichts kommen wird, sprich das sie nicht zu KU oder sonstigem verurteilt wird..
Und dann kommt sowieso meist noch oftmals irgendetwas in den Raum, von wegen kann nicht mehr arbeiten bzw. merh verdienen aufgrund der Ausbildung, Gesundheit etc. ..
Gruß
Jens
Hi,
Hab sie auf KU verklagt. Die Frau lebt die ganze Zeit von Hartz4 und einem 600 - 900 euro brutto job (Hartz4 stockt auf). Erwerbesbemühungen in Form von Bewerbungen hat die Frau bisher praktisch keine (in den anderthalb Jahren max. 10 Bewerbungen) vorgezeigt. Sie ist ausgebildete Verkäuferin.
Betreut sie weitere Kinder?
Hat sie jemals als Verkäuferin geabeitet? Wenn ja, was hat sie Netto verdient?
Falls sie doch zahlen muss, es aber nicht tut, habe ich dann mit einem Pfändungs- und Vollstreckungsantrag beim Gericht Erfolg und es wird bei ihr einfach gepfändet trotz wenigen Einkommens?
Wenn das Einkommen unter dem ortsüblichen Sozialhilfesatz liegt, wird wohl nichts pfändbar sein.
Wie lange hält ein Titel und wie oft muss ich die Vollstreckung beantragen?
Unterhalt verjährt nach 3 Jahren, vgl. § 195 BGB i.V. m. § 197 BGB Abs. 2. Während der Minderjährigkeit des Kindes ist die Verjährung gehemmt, vgl. § 207 BGB Abs. 1, Satz 2. Wenn der betreuende Elternteil aber nicht versucht den Unterhalt beizutreiben, kann das zur Verwirkung führen. Deshalb ist man mit einem Pfändungsversuch alle 3 Jahre auf der sicheren Seite.
Grüße
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo,
Danke für die informativen Antworten!! :thumbup:
*sky,
sie hat keine weiteren Kinder. Sie hat ca. 3 jahre vor und während der Schwangerschaft in Vollzeit als Verkäuferin gearbeitet, hat da ca. 1200 netto rausgekriegt. Nach der Schwangerschaft war sie als Aushilfe tätig. Den Job hat sie dann einfach geschmissen und ist zu ihrem neuen Freund 500km weg abgehauen. Ab da lebte sie von Hartz4. Momentan verdient sie 900 brutto. Den rest, den sie zum Leben braucht, bringt die ARGE auf. Ich weiss von Bekannten, dass sie noch schwarz arbeitet, aber keiner ist bereit dies vor Gericht zu bezeugen.
Ich dachte oder hoffte, dass bei einem so großen Mangel an Erwerbsbemühungen, das Kind bessere Chancen hat, sein Unterhalt zu bekommen.
Wie ist das mit den Kosten für die Beantragung von Vollstreckung/Pfändung - wer trägt diese Kosten? Ich oder sie?
Danke im voraus.
Gruß
Moin,
Wie ist das mit den Kosten für die Beantragung von Vollstreckung/Pfändung - wer trägt diese Kosten? Ich oder sie?
Du verauslagst diese Kosten. Es wäre für den Fall der Zwangsvollstreckung zu prüfen, ob hierfür PKH gewährt wird.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich dachte oder hoffte, dass bei einem so großen Mangel an Erwerbsbemühungen, das Kind bessere Chancen hat, sein Unterhalt zu bekommen.
Hallo,
die Hoffnung sollte ja stets zuletzt sterben. Realistischerweise darfst du nach der neuen Gesetzeslage aber davon ausgehen, dass sie trotz profeministischem Zeitgeist vom Richter deutlich aufgefordert wird, ihre Bemühungen um Arbeit zur Sicherung des Mindestunerthalts zu verstärken. Solange du UVG bekommst, wird aber wenig an Durchsetzung passieren. UVG gibt es max. 72 Monate bis das Kind 12 (?) Jahre alt ist. Wie lange würdest du noch UVG erhalten?
/elwu
Hallo,
ich müsste also die Kosten vorauslagen ;-( Weiss jemand, wie hoch die sind, so ca.? PKH ist so ne Sache. Ich habe in der Vergangenheit öfter PKH erhalten und mache mir langsam Sorgen, wenn die Briefe wegen der Rückzahlung reinflattern, wenn ich bis dato in einer besseren finanziellen Lage als jetzt bin bin. Spätestens durch die Rückzahlung wäre ich es dann nicht mehr...
Das Kind bekommt seit ungefähr 3 Jahren UVG. Demnach kann es noch 3 weitere Jahre UVG erhalten.
Gruß
Nachdenklicher Father
Hi,
ich müsste also die Kosten vorauslagen ;-( Weiss jemand, wie hoch die sind, so ca.? PKH ist so ne Sache.
Der PfÜB kostet ca. 20-25€. Anwaltskosten ca. 120€.
PKH wird i.d.R. ohne Beiordnung gewährt, jedenfalls in einfach gelagerten Fällen, wie z.B. der Beauftragung des Gerichtsvollziehers oder einer "normale" Lohn/Gehaltspfändung.
Grüße
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse