Muss meine Frau ihr...
 
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Muss meine Frau ihr Einkommen Offen legen?

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Weigerst Du Dich, fällst Du raus.

So, so. Und wer entscheidet das? Deine Ex, da sie ja

Meine Ex entscheidet alles,...

oder ihr RA?

Auskunftsanspruch hat laut Gesetz der Bedürftige gegen den Berechtigten und umgekehrt. Die Frage hier ist jedoch eine ganz andere, und zwar ob Deine Frau als Bedürftige zählt. Denn es geht doch eher um die Anzahl der Berechtigten als um eine Umverteilung der vorhandenen Masse - oder irre ich mich jetzt? Und hier hat weder Deine Ex noch ihr RA einen Auskunftsanspruch.
Daher bezogen auf Deine eingangs gestellte Frage

Dürfen wir das verweigern?

Ein klares ja.

Da Deine Frau auch mit den knapp 400,-€ bedürftig sein sollte - wo ist das Problem? Ansonsten gebe mal mehr Input für mehr Output. Vor allem wann wurde was wie festgelegt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2009 23:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Furbie,

manchmal hilft es, wenn man sich mal die Ruhe nimmt, das Gesetz selber zu lesen. Das BGB ist zwar recht altertümlich von der Sprache her, aber wenn man das mal langsam (und wem es hilft auch laut) liest, dann kommt der Inhalt auch an.

Wenn Du also einfach ein bißchen mehr fundiertes Wissen haben willst, weil Du dann auch ruhiger schläfst: 
BEGINNE HIER UND LIES DICH SCHLAU. Das sind die §§ 1601 ff BGB.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2009 23:23
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Danke euch auch für die links.

@Oldie was brauchst du den für input?  🙂

Meine Ex bekommt 120€ EU und 240€ KU geht in Teilzeit Arbeiten hat ein Netto von ca 650€ geht am WE noch als Haushaltshilfe für 100€ Arbeiten bekommt Kindergeld und wahrscheinlich noch Wohngeld.
Wir waren nicht mal 2 Jahre verheiratet.

Meine jetztige Frau verdient als ungelernte Teilzeitkraft nur 589€ bekommt das Kindergeld für unseren Sohn und ihre Tochter und rest zahle ich von meinem Einkommen.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2009 16:18
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Huhu
Wollte euch das hier :

"oder,
da du eventuell durch die Höhe des Einkommen nicht mehr unterhaltsberechtigt bist, um eine Stufe beim KU höhergestuft werden kann.


Du kannst nicht einerseits verlangen, dass du in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen wirst, anderseits ändert sich etwas - die Auskünfte darüber verweigern."

Und das hier :
ich erwarte eigentlich, dass man das liest was ich schreibe.

Die Antwort habe ich zuvor gegeben.

Wenn Dein Mann Dich in seine Unterhaltsberechnung einstellt, also angibt, dass auch Du ihm gegenüber einen Unterhaltsanspruch hast, muss er dies nachweisen.

Verzichtest Du auf den Anspruch, muss er es nicht.

Nicht nur die nettigkeit die dort an den Tag gelegt werden, sondern auch das dort wider was anderes geschrieben wurde.
Ich glaube meine Frau sollte sich dort zurück ziehen.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2009 17:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Furbie,

ich kann jetzt gerade nicht nachvollziehen, wer jetzt wem was geschrieben hat.  :redhead:

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2009 22:03
(@nero070)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, ist das aus dem Forum einer andern Seite zum selben Thema.

LG Nero


AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2009 22:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

da wir aber nicht über Beiträge in anderen Foren diskutieren wollen, nehmen wir das zur Kenntnis, wundern uns mal wieder über diverse Frauenforen, die eindeutig zu Exen-Rache-lastig sind und gehen zur Tagesordnung über  😉

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2009 22:59
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Furbie!

Es wäre für jeden einfacher, wenn du alle relevanten Fakten einstellen würdest.

Für das Kind zahlst du nach DT - kein Mangelfall. Ex und Ehefrau sind im zweiten Rang. Diese beiden teilen sich nun ihren Unterhaltsanspruch gegen dich als Mangelfall, da nicht soviel Verteilmasse verhanden ist um alle Ansprüche voll zu decken.

Jetzt hört Ex das Ehefrau einen Job hat und bittet um Auskunft, wieviel sie verdient.

a, könnte die Ehefrau aus der Berechnung herausfallen und sich:
b, der KU erhöhen, da weniger Unterhaltsberechtigte vorhanden sind (Höherstufung)
b, der EU könnte sich bei Exe erhöhen, da sie nicht mehr mit Ehefrau soviel teilen muss

Jetzt stelle ich nochmals die Frage, ob Auskunft erfolgen muss?!???

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 00:16
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

da wir aber nicht über Beiträge in anderen Foren diskutieren wollen, nehmen wir das zur Kenntnis, wundern uns mal wieder über diverse Frauenforen, die eindeutig zu Exen-Rache-lastig sind und gehen zur Tagesordnung über  😉

Tina

Sorry wird nie wieder vor kommen.

a, könnte die Ehefrau aus der Berechnung herausfallen und sich:
b, der KU erhöhen, da weniger Unterhaltsberechtigte vorhanden sind (Höherstufung)
b, der EU könnte sich bei Exe erhöhen, da sie nicht mehr mit Ehefrau soviel teilen muss

a.warum sollte meine Frau mit einem 3 Jähirigen Kind aus der Berechnung raus fallen, während meien Ex ein fast 8 Jähirges Kind hat.
b. der KU könnte auch so erhöt werden, wenn der gesamte EU nicht wäre.
c.Warum sollte der EU von EX erhöt werden wenn das gericht ihr ein fiktives Einkommen errechnet hat und sie mehr Netto verdient als meine jetztige Frau.

Genau das verstehe ich ja nicht meine EX hat Jahrelang EU bekommen, meine jetztige Frau wurde erst mit eingestuft als das neue Unterhaltsgesetz raus kam.
Das Gericht hat deutlich gesagt,daß meiner Ex nicht mehr als 120€ EU zusteh, weil sie einen Erlernten Beruf hat und sie mit einem fast 8 Jährigen Kind so und soviel Stunden in der woche Arbeiten könnte.

Und dadurch daß hier alle geschrieben haben, daß meine Frau ihr Einkommen nicht offen legen muss, vertraue ich diesem Forum hier und lassen es eben gegebenfalls auf eine Klage ankommen.
Das Gericht hat auch in dem Gerichtsurteil geschrieben,daß meien EX eh froh sein kann, daß sie noch 120€ EU bekommt, da ihr laut gesetz nichts mehr zu stehen würde.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2009 16:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist ja per Se nicht ganz falsch, dass die Gegenseite die Bedürftigkeit deiner Frau anzweifelt.
Diese hängt nämlich nicht nur von ihrer Lebenssituation ab, sondern auch von ihrem Einkommen.
Nun gilt es aber als gesetzlich anerkannt, dass Mutterschaft gegenüber einem 3-jährigen Kind grundsätzlich Bedürftigkeit zur Folge hat. Zumindest damit dürfte sich die Frage erübrigt haben.

Ich würde aber diesen Wunsch der Gegenseite mal ganz süffisant zum Anlass nehmen, ihre eigene Bedürftigkeit in Frage zu stellen, da sie ja offenbar selbst der Meinung ist,  dass man sogar mit 3-jährigen Kindern nicht an eigenverantwortlicher Erwerbstätigkeit gehindert ist.
Daran kann man doch anknüpfen!

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 17:22




(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Nun gilt es aber als gesetzlich anerkannt, dass Mutterschaft gegenüber einem 3-jährigen Kind grundsätzlich Bedürftigkeit zur Folge hat.

Wo steht das im Gesetz, dass Mutterschaft bei einem dreijährigen Kind grundsätzlich Bedürftigkeit zur Folge hat?
M.E. darf man nach dem Mutterschaftzgesetz mit einem unter dreijährigen Kind arbeiten. Das Unterhaltsrechts sieht aber vor, dass man nicht muss. Wenn aber einer Arbeit nachgegangen wird, dann folgt:

Diese hängt nämlich nicht nur von ihrer Lebenssituation ab, sondern auch von ihrem Einkommen.

.... und das fragt sich gerade die anderen beiden Unterhaltsgläubiger, ob noch Bedürftigkeit vorliegt und das kann nur festgestellt werden, wenn das Einkommen mitgeteilt wird.

Und dadurch daß hier alle geschrieben haben, daß meine Frau ihr Einkommen nicht offen legen muss, vertraue ich diesem Forum hier und lassen es eben gegebenfalls auf eine Klage ankommen.

..... wenn du meinst  :rofl2::

OLG Thüringen vom 03.07.2008 (Az. : 1 UF 397/07)

Das OLG gestand dem Kläger einen Anspruch auf grobe Information über die Einkommensverhältnisse der Ehefrau seines Vaters zu. (§ 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB)Dabei wurde auf eine Entscheidung des BGH aus dem Jahre 2003 Bezug genommen. Das OLG führte dazu aus:

"Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 07.05.2003, XII ZR 229/00;.. .) hat der Unterhaltsverpflichtete nicht nur über seine eigenen Einkommensverhältnisse Auskunft zu erteilen, sondern - falls dies von ihm verlangt wird - zusätzlich Angaben über die Einkünfte seiner Ehefrau zu machen, jedenfalls soweit diese erforderlich sind, um deren Anteil am Familienunterhalt bestimmen zu können. Denn durch letzteren wird auch die eigene finanzielle Lage des Unterhaltsverpflichteten beeinflusst (.. .).

Zutreffend hebt der Kläger darauf ab, dass der Unterhaltsanspruch des Beklagten gegen seine Ehefrau bei der Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist (.. .). So ist entscheidend darauf abzustellen, dass der Unterhaltsschuldner gegen seinen neuen Ehegatten nach § 1360 a BGB einen Anspruch auf Familienunterhalt hat, der - im Falle der Leistungsfähigkeit des neuen Ehegatten - seinen Selbstbehalt ganz oder teilweise deckt."

Wie die Berechnung funktioniert, wäre hier nachzulesen - ebenso was mit dem Unterhaltsanspruch passiert, wenn ein Einkommen erzielt wird:
http://www.diakonie-rwl.de/cms/media//pdf/publikationen/newsletter/idas/06_08/Unterhalt_bei_mehreren_erziehenden_Elternteilen_(4).pdf

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 17:55
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Das Gericht hat erst im August meiner EX ein fiktives Einkommen angerechnet und das kann meine EX Frau auch verdienen, somit ist es mir nicht ersichtlich warum sie dann wieder mehr EU bekommen soll, wenn meine jtztige Frau nich tmal 400€ verdient.
Unterschied ist ja auch noch,daß meien EX nur 1 Kind zu versorgen hat was wie schon mehrmals gesagt wurde 8 Jahre alt wird und meine Frau versorgt ihre 6 Jährige Tochter und unseren erst 3 Jahre alten Sohn.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2009 18:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Furbie,

Deine Ex hat in der Vergangenheit immer wieder festgestellt, dass sie Dich mit irgendwelchen peanuts herumspringen lassen kann wie einen Flummy (ich erinnere beispielhaft an den Blödsinn mit dem verlorenen Kinderköfferchen). Und auch jetzt wird ihr und ihrer Familie vermutlich schon allein die Vorstellung grosses Vergügen bereiten, wie sie Dich mit einem simplen Anwaltsbrief rotieren lassen kann. Dieses Spiel wird genausolange funktionieren wie Du mitspielst.

Ich hatte Dir schon dieser Tage geschrieben:

Du kannst entweder garnix tun oder dem RA einen freundlichen Zweizeiler zukommen lassen - Tenor: "Mir ist nicht ersichtlich, wofür Sie diese Informationen haben wollen und auf welche Rechtsgrundlage sich Ihr Auskunftsbegehren stützt."

Das wäre ein deutliches "Stopp!" und mal was anderes als das bisherige, angstvolle Herumgeeiere über Wochen. Der Anwalt Deiner Ex wird selbiger auch mitteilen, dass sie für ein neuerliches Gerichtsverfahren kaum PKH bekommen dürfte, nachdem das Ganze erst vor kurzem Gegenstand eines Gerichtsverfahrens war und dort abschliessend beschieden wurde. Wenn sie trotzdem klagen will: Lass sie doch und denk nicht jeden Tag daran! Du allein entscheidest, welche Ausmasse dieser Käse annimmt - vor allem in Deinem Kopf.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 18:20
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Martin!

Der Anwalt Deiner Ex wird selbiger auch mitteilen, dass sie für ein neuerliches Gerichtsverfahren kaum PKH bekommen dürfte, nachdem das Ganze erst vor kurzem Gegenstand eines Gerichtsverfahrens war und dort abschliessend beschieden wurde.

Warum sollte keine PKH bewilligt werden, nur weil das ganze erst verhandelt wurde. Was hat die Verhandlung mit einer erneuten Auskunft zu tun?

§ 1605 Abs. 2 BGB legt fest, dass grundsätzlich nicht vor Ablauf von 2 Jahren eine erneute Auskunft zu Einkünften und Vermögen verlangt werden kann. Dies ist eine gesetzliche Sperrfrist. Diese Sperrfrist gilt jedoch nicht, wenn der Unterhaltsgläubiger glaubhaft machen oder belegen kann, dass der Verpflichtete innerhalb der 2-Jahres-Frist höheres Einkommen erzielt oder sonst maßgeblichen Vermögenszuwachs erzielt hat. Es müssen allerdings mindestens um die 20% mehr sein. Einkommenssteigernde Tatsachen wären z.B. auch, dass ein bislang unterhaltsrechtlich angesetztes Darlehen inzwischen getilgt wurde oder ein in der Vergangenheit angesetztes weiteres Kind aus der Unterhaltspflicht heraus gefallen ist.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 19:07
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Furbie,

Deine Ex hat in der Vergangenheit immer wieder festgestellt, dass sie Dich mit irgendwelchen peanuts herumspringen lassen kann wie einen Flummy (ich erinnere beispielhaft an den Blödsinn mit dem verlorenen Kinderköfferchen). Und auch jetzt wird ihr und ihrer Familie vermutlich schon allein die Vorstellung grosses Vergügen bereiten, wie sie Dich mit einem simplen Anwaltsbrief rotieren lassen kann. Dieses Spiel wird genausolange funktionieren wie Du mitspielst.

Ich hatte Dir schon dieser Tage geschrieben:
Das wäre ein deutliches "Stopp!" und mal was anderes als das bisherige, angstvolle Herumgeeiere über Wochen. Der Anwalt Deiner Ex wird selbiger auch mitteilen, dass sie für ein neuerliches Gerichtsverfahren kaum PKH bekommen dürfte, nachdem das Ganze erst vor kurzem Gegenstand eines Gerichtsverfahrens war und dort abschliessend beschieden wurde. Wenn sie trotzdem klagen will: Lass sie doch und denk nicht jeden Tag daran! Du allein entscheidest, welche Ausmasse dieser Käse annimmt - vor allem in Deinem Kopf.

Grüssles
Martin

Hallo Martin

Ja du hast natürlich recht, aber wenn dann wieder so sachen von kosmos25 kommt und er sagt meine Frau bzw ich muss Auskunft geben, ist doch klar,daß ich dann total durcheiander bin undnich tmehr weiss was ich nun machen sollte ,oder was ich besser sein lassen sollte.

Kosmos hat doch sogar BGH Urteile hier rein gesetzt und du sagst weiterhin ich brauch ekeine auskunft erteilen.

Wie gesagt werde ich auf das Schreiben nicht Antworten , genauso werde ich auf die rechnung vom Kieferortophaden eingehen.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2009 19:14
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Furbie!

Wie gesagt werde ich auf das Schreiben nicht Antworten , genauso werde ich auf die rechnung vom Kieferortophaden eingehen.

Kieferorthopäde ist richtig nichts zu bezahlen. Ist Sonderbedarf  und du bist nichts leistungsfähig, da du bis zum SB schon bezahlst.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 19:21
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Furbie!

Kieferorthopäde ist richtig nichts zu bezahlen. Ist Sonderbedarf  und du bist nichts leistungsfähig, da du bis zum SB schon bezahlst.

Grüße,
kosmos

Sag das mal meiner EX die interessiert sowas nicht, ich hoffe da kommt sie dann nicht auch mit der ausrede, das meien Frau ja nun auch Verdient.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2009 19:24
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Furbie!

Ich weiß nicht wie die Unterhaltsberechnung bei euch ausgeschaut hat, desweiteren kann ich nicht beurteilen, ob deine Frau durch den Eigenverdienst noch einen Unterhaltsanspruch hat.

Wenn keiner mehr (oder ein geringerer) bestehen würde, kann es natürlich sein, dass Geld für mehr KU- u. Ehegattenunterhalt, oder Sonderbedarf zur Verfügung steht.

Das Einkommen deiner Frau ist auf alle Fälle unterhaltsrelevant und der Gegenpartei mitzuteilen.

Teil es doch mit und warte ab, was kommt. Deine Ex  bezahlt doch im Endeffekt den RA.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 20:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Kosmos,

ich staune immer über Dein Wissen, mich würde mal interessieren, was Du beruflich machst! 🙂

Wäre das EK von der neuen Frau nicht überobligatorisch? Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn ich in der Situation von Furbies neuer Frau wäre, würde ich sowohl die Weitergabe meiner Daten verweigern als auch überlegen die Arbeit niederzulegen, denn ich würde den Teufel tun und für so eine Schmarotzerin mit einem 8jährigen Kind arbeiten zu gehen.

Nichts anderes würde sie für mein Empfinden damit tun.

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 20:12
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kosmos,

ich staune immer über Dein Wissen, mich würde mal interessieren, was Du beruflich machst! 🙂

Wäre das EK von der neuen Frau nicht überobligatorisch? Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn ich in der Situation von Furbies neuer Frau wäre, würde ich sowohl die Weitergabe meiner Daten verweigern als auch überlegen die Arbeit niederzulegen, denn ich würde den Teufel tun und für so eine Schmarotzerin mit einem 8jährigen Kind arbeiten zu gehen.

Nichts anderes würde sie für mein Empfinden damit tun.

Gruß, LBM

Danke LBM das tat einfach nur gut mal sowas zu lesen.
Aber die Arbeit kann meine Frau nicht einfach so aufgeben, sie ist froh mit 2 Kindern und ungelernt etwas gefundne zu haben, da unsere Finanzielle Situation nicht gerade rosig aussieht,
Es ist ja immer so, jeder der meinen Lohnzettel sieht, denkt man könnte damit gut leben, aber das ich ja wie irh wisst EU, KU zahlen muss plus Miete, Kredit und alle sowas noch und ich kein PKH bekommen habe damals benötigen wir wirklich jeden Cent, zumal meine Frau auch noch alleine für ihre 6 Jahre alte Tochte aufkommen muss, weil da der KV keinen Unterhalt zahlt.
Von daher müsste meine Frau sich das 5 mal Überlegen, die Arbeit wieder aufzugeben, natürlich möchte ich aber auch persönlich nicht,daß meine jetztige Frau für meine Ex Frau Arbeiten geht, nur damit Exchen wieder mehr EU erhalten kann, daß finde ich total unfair.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2009 20:17




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