Hallo zusammen
Möchte gerne nachfragen wie das aussieht . Meine Tochter 8 wohnt bei der Mutter . Mutter Arbeitet. seit 2 jahren ist Sie in einer Festen Beziehung die wohnen auch zusammen und Arbeiten Beide. Mein Sohn 10 Wohnt bei mir und ich arbeite allein. Seit mein Sohn bei mir Wohnt 20.11.2014 Macht die Mutter Terror wegen Unterhalt für die Tochter die bei ihr wohnt aber Für den Jungen kommt nix kein zent. wie sieht das jetzt aus ? muss ich weiter den unterhalt zahlen und den Mund halten oder ?
Für hilfe wäre ich sehr Dankbar
Mfg
Jonas2004
hi,
wenn der Unterhalt tituliert ist, ist er weiterhin zu bedienen. Dann forderst du sie zur Offenlegung ihres EK auf und zur Titulierung des UH. Tut sie das nicht, musst du klagen. Wenn kein Titel vorhanden, kannst du UH vorerst einstellen und ihr einigt euch entweder privat oder strebt eine gegenseitige Unterhaltsklage an, die in 2 Titeln endet, die dann jeweils zu bedienen sind.
mmm
Hi,
für das bei der KM lebende Kind musst du weiterhin KU zahlen.
Für das bei dir lebende Kind ist die KM zu KU verpflichtet.
Ihr könntet euch darauf einigen, dass jeder für das bei ihm lebende Kind aufkommt und kein KU mehr fließt oder du lässt vom JA per Beistandschaft oder einen RA die KM zum KU auffordern.
Und jeder zahlt im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit für das beim anderen Elternteil lebende Kind.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ja mmm,
ich war nur davon ausgegangen, dass Titel bestehen. Der Junge lebt ja erst seit kurzem beim KV
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
jeder von euch hat Anspruch auf Unterhalt für das bei ihm lebende Kind.
Das Problem an der Sache ist, dass dafür nur das Einkommen des Elternteils bei dem das Kind nicht lebt eine Rolle spielt. Verdient Deine Ex also wenig und ist sie deshalb ein Mangelfall oder gar nicht leistungsfähig, dann hilft es wenig zu sagen, dass Next doch auch verdient.
Trotzdem solltest Du erst einmal auf einer gegenseitigen KU-Berechnung bestehen, vielleicht kann man sich dann auch auf eine gewisse Verrechnung des Anspruchs einigen.
Ansonsten könnt ihr euch auch an das JA wenden und die um Vermittlung/Beistandschaft bitten bzw. das JA rechnen lassen, ob dabei was sinnvolles rauskommt weiss ich allerdings nicht.
VG Susi