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Muß ich Unterhalt an die EX zahlen ???

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(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hallo.
Da ich hier viel im Forum lese was den Unterhalt betrifft war ich mir eigentlich sicher das ich keinen Unterhalt an meine EX bezahlen muß . Nun kam wieder ein Brief Ihres Herrn RA und er ist der Meinung das Ihr durchaus was zusteht . Was stimmt denn nun ?
Wir waren / sind 6 jahre verheiratet - getrennt seit letztem Jahr im März und haben eine Tochter von 6 Jahren . EX lebt schon wieder in neuer Beziehung ( 3 Wochen nach Ihrem Auszug bei mir ) . Die Kleine geht in eine betreute Schule und meine Frau arbeitet seit dem die Kleine in den KITA gekommen ist . Laut meiner RA müsse ich nichts für EX bezahlen - für die Kleine schon , ist klar und das mache ich auch regelmäßig . Meine RA ist der Meinung das es zum einen auch um die verwirkung des Unterhaltes geht da Sie aus einer intakten beziehung von heute auf morgen ausgebrochen ist - stimmt das ? Ich habe ca 1600 netto - EX ca 900 .
Wie seht Ihr das bzw wie sind Eure Erfahrungen damit ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2010 17:17
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

Meine RA ist der Meinung das es zum einen auch um die verwirkung des Unterhaltes geht da Sie aus einer intakten beziehung von heute auf morgen ausgebrochen ist

Vermutlich hat Deine RAin nicht genug zu tun??

Wenn Du als Ritter im Mittelalter von einer Schlacht zurückgekommen und festgestellt hättest, dass Deine Holde aus der intakten Beziehung herausgebrochen ist, jaja..
Frag deine RAin mal ob sie weiss wann das Schuldprinzip abgeschafft wurde?
M.E. hättest Du die Holde auch direkt inflagranti erwischen können, das ändert nichts am Unterhalt.

grüßle
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2010 17:27
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Havanaman,

dass mit dem Ausbruch aus intakter Beziehung solltest Du in der Tat schnell vergessen (dann darfst Du den Ausbruch beweisen und sie beweist Dir ganz schnell, dass garnichts intakt war).

Geht es noch um Trennungsunterhalt oder schon um nachehelichen Unterhalt ?

Ein Hoffnungsschimmer ist die Verfestigung ihrer neuen Beziehung. Grundsätzlich geht man erst nach 2-3 Jahren von einer Verfestigung aus (in jüngerer Rechtsprechung auch schon mal früher).
Wenn sie bereits seit März 09 mit ihrem neuen Partner zusammen wohnt, ist das zumindest nicht mehr so lange hin ...

Aber auch hier gilt tatrichterliches Ermessen ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2010 17:35
(@nullkommanix)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Havanaman,

zum Thema "Ausbruch aus intakter Ehe bzw. Ehebruch" hatten wir hier vor einigen Tagen eine längere Diskussion. Ich wollte einem User behilflich sein , aber meine Argumente wurden völlig (zurecht) zerschlagen. Die Beiträge findest du hier http://www.vatersein.de/Forum-topic-20305.html , es wird dir weiterhelfen.

Trennungsunterhalt zahlst du immer (bzw. solange du Leistungsfähig bist, wenn nicht, wirst du Leistunghsfähig gemacht  😉 ). Nach der Scheidung könnte deine Ex Betreuungsunterhalt verlangen, da Richter immer noch davon ausgehen, dass eine Ganztagsbetreuung einem sechjährigen Kind nicht zuzumuten ist. Es gibt hier nur wenige Ausnahmen wo anders entschieden wurde.

Das Thema "verfestigte Beziehung" mit neuem Lebenspartner nimmt dir auch kein Richter vor Ablauf der 2 Jahre ab. Da musst du geduldig sein. Danach kann entweder deiner Ex eine gewisse Erparniss angerechnet werden oder der Unterhalt auch ganz wegfallen (nach Ermessen des Richters).

Gruß,
nullkommanix

 

Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2010 18:35
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

@nullkommanix

Ganke für die Antwort .
Wenn Du mir jetzt noch nen Tip gibst wie ich Leistungsunfähig gemacht werden kann währe ich Dir sehr dankbar .

Wieso zahle ich immer Trennungsunterhalt ?

Thema verfestigte Beziehung ? _ meine Ex hat mich entsorgt und I H R E  neue Partnerin hat ihren EX entsorgt - die Kinder werden auch als Geschwister verkauft ( D I E neue hat 2 Kinder ) - so engstirnig kann doch kein Richter sein das er befürwortet das ich jetzt auch noch zahlen soll - oder doch ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2010 23:46
(@Peter2010)

Hallo Havanaman,

mit dem Verschulden des einen oder anderen hat es nichts zu tun. Du solltest dich mit dem Gedanken anfreunden, dass deine Kinder mittelbar einen Anspruch auf den Unterhalt deiner Ex haben, da dieser Unterhalt eben auch der Versorgung der Kinder dienen soll. Der Unterhalt ist nicht als Schadensersatz für eine beendete Beziehung zu betrachten, den jemand, der sich selbst getrennt hat, nicht verdient hätte. Als du die Ehe aber eingegangen bist, hast du damit auch erklärt, diesem Menschen beistehen zu wollen, in guten wie in schlechten Zeiten, du hast ein Stück weit Verantwortung übernommen, eine gewisse Pflicht, zu der du nun verdonnert wirst.

Grüße von Peter

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 00:24
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Havanaman,

eigentlich wollte ich grad was ganz anderes schreiben in der Richtung wenn Ex und Next bereits zusammen leben, dann kann das sehr schnell gehen.

Aber wenn ich das richtig gelesen habe, lebt deine Ex nunmehr mit einer Frau zusammen, soll heißen, sie hat sich "zum anderen Ufer" bekannt. DAS wiederum kann als vorübergehendes Ausprobieren ausgelegt werden und da würde ich mir - den Vorschreibern anschließend - nicht allzu viele Chancen ausrechnen, dass hier alsbald von einer gefestigten Partnerschaft auszugehen ist.

Ich habe die DDT nicht auswendig gelernt, allerdings dürfte bei deinem Nettoeinkommen abzüglich der üblichen Abzüge und dem KU nicht mehr allzuviel für die Ex übrig bleiben.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 01:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Peter

Als du die Ehe aber eingegangen bist, hast du damit auch erklärt, diesem Menschen beistehen zu wollen, in guten wie in schlechten Zeiten, du hast ein Stück weit Verantwortung übernommen, eine gewisse Pflicht, zu der du nun verdonnert wirst.

Bezieht sich das nicht auf eine gelebte Ehe? Üblicherweise heisst es auch: Bis das der Tod euch scheidet. Nun steht aber fest, Exilein ist nicht ein bischen tod und Havanaman darf zahlen.

Und Kinder haben einen völlig isolierten UH-Anspruch. Diesen mit dem der Ex verquicken zu wollen finde ich obszön.

Und doch, genau das legt das Gesetz und die Rechtssprechung fest. TU/EU/AU sind ein Schadensersatz für angeblich erlittene Nachteile in der Ehe. Auch BU wird hier missbraucht. Eine minimale objektive Bewertung findet nicht statt. Vielmehr wird darauf geschaut, die Staatskassen zu entlasten. Würden ausreichend Angebote für Kinderbetreuung und existenzsichernde Arbeitsplätze bestehen, könnte sich diese ganze Show in Luft auflösen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 01:20
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

wo die nacheheliche Solidarität (und damit der Schadensersatzanspruch) endet, weil grob unbillig, ist seitens Gesetzgeber (wenn auch wischi-waschi) formuliert.

Hierzu gehört beispielsweise ein verfestigte Gemeinschaft. Von dieser wird – wie oben beschrieben – in der Regel bei 2-3 Jahren Zusammenleben ausgegangen, in Einzelfällen aber auch früher.

In puncto „Ausprobieren“ ist es (auch höchstrichterlich) völlig unerheblich, welches Ufer dieses betrifft. Entscheidend ist die pseudo-objektive öffentliche Wahrnehmung der Beziehung.

Da Deine Ex umgangstechnisch bereits auf dem Kriegswege zu sein scheint (wenn ich mir Deine "Kind-will-nicht-zu-Dir"-Geschichte ansehe), denke ich in diesem Fall, dass eine ebenfalls krawall-gebürstete Anwältin, die jegliche Unterhaltsansprüche als verwirkt ansieht (wobei die Erfolgsaussicht für den Verwirkungsgrund „Ausbruch aus der Ehe“ gegen Null tendiert), nicht die schlechteste Wahl ist ...

Du solltest Dich aber darauf einstellen, dass kaum ein Richter auf Basis der jetzigen Situation einen Unterhaltsanspruch in Gänze verneinen wird.

Den Gang vor Gericht brauchst Du meines Erachtens aber dennoch nicht scheuen, gerade wenn es hier um (zeitlich absehbaren) Trennungsunterhalt geht, da hierdurch das klare Signal an Ex geleitet wird, dass Du nichts zu verschenken hast ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 12:18
(@nullkommanix)
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Hallo,

Ich habe die DDT nicht auswendig gelernt, allerdings dürfte bei deinem Nettoeinkommen abzüglich der üblichen Abzüge und dem KU nicht mehr allzuviel für die Ex übrig bleiben.

Der von dir zu zahlende Trennungsunterhalt sollte um die 180 Euro betragen. Um den wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht herum kommen.

aber:

Ihr seit schon mehr als 1 Jahr getrennt. Hat einer von euch schon die Scheidung eingereicht ? Wenn nicht, wieso ? Bis zum Gerichtstermin bzgl. Scheidung und Folgesachen werden dann eh noch einige Monate vergehen. Dann ist die 2-Jährige Frist ab der eine verfestigte Lebensgemeinschaft angenommen werden kann praktisch erreicht. Wenn der Richter trotzdem den Unterhalt nicht gänzlich als verwirkt einstuft, wird deiner Ex trotzdem 300 bis 500 Euro gegengerechnet. Somit würde der Unterhalt quasi gegen 0 laufen.

Gruß,
nullkommanix

 

Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 12:55




 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen
schaut nicht gut aus ,aber auch nicht ganz schlecht deine Ex Arbeitet min. schon 3 Jahre wird sich nicht zu einem vollem Tu führen bei dir.
Bezahlen mußt du aber sicher etwas ,würde veruchen eine Befristung auszuhandeln die es EIGENTLICH Kinderbezogen nicht gibt jedoch haben die Gerichte langsam keine Lust mehr alle 2 Jahre die gleich Sache zu verhandeln.
Versuche mit einer einmaligen Zahlung die Sache klar zu machen besser 5-8 th. Euro als evtl. nichts für die EX.
Dein Anwalt hat laut Gesetz sicher nicht Ganz unrecht aber diese 3 Jahresgrenze geht auch schon mal bis zu 13 jahren!!!also  es kann alles sein nur bezahlen wirst du müssen leider ;(

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 13:10
(@nullkommanix)
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Hallo Guru,

schaut nicht gut aus

Nur wenn du dich auf einen sofortigen Wegfall des Unterhalts beziehst gebe ich dir recht. Nach der Scheidung sind es aber ganz anders aus, da stehen die Chancen bei ihm gut.

Versuche mit einer einmaligen Zahlung die Sache klar zu machen besser 5-8 th. Euro als evtl. nichts für die EX.

Das würde ich nicht empfehlen, sie oben. Zumal 5-8.000 Euro viel zu viel im Vergleich zum zu zahlenden Unterhalt sind !

Gruß,
nullkommanix

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Geschrieben : 01.09.2010 14:26
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

geht auch schon mal bis zu 13 jahren!!!

dazu: wenn man 12 Jahre den Mund hält und dann plötzlich auf die Idee kommt, dass Unterhalt aufgrund einer Beziehung (von der man lange weiß) verwirkt ist, dann kann es auch schon mal passieren, dass man zu Unterhalt verdonnert bleibt.

Dieses Risiko gilt es von vornherein zu minimieren, d.h. man kann sicherlich darüber diskutieren, eine TU-Forderung zu schlucken. In meinen Augen aber nicht darüber, hier freiwillig auch nur einen Tag eine „Eurone“ für nachehelichen Unterhalt (zumal Ex ja über eigenes Einkommen verfügt) zu zahlen.

Den Vorschlag einer Einmalzahlung ohne nähere Details zu den tatsächlichen Verhältnissen (sind die o.g. Einkommen bereinigt, geht es tatsächlich um TU, wie sind die Betreuungsmöglichkeiten vor Ort, arbeitet die Next und führt Ex den Haushalt, was hat Ex vor der Ehe gemacht...) halte ich für ziemlich gewagt.

Gruß
United

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Geschrieben : 01.09.2010 14:27
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Versteht mich nicht falsch ich finde diese Unterhaltsrecht eine einzige Katastophe,aber Kind mit 6 Jahre verheiratet!!!!!!
da wirst du kein Richter finden wo dieser Dame nachehelicher Unterhalt verweigert.......leider.
Mit einem Vergleich hat er alles im Sack sollte es keine einigung geben ,wird ein Richter entscheiden und was das heißt ist ja klar oder ;(
Ein Vergleich bis zum 10 Lenensjahr des Kindes in einer Einmalzahlung halte ich für einen kleineren Schaden als
evtl.noch Jahre zu Zahlen inkl. alle 2 Jahre GV .
Die Kosten für mehrere GV sind auch kein Zuckerschlecken.
Es sollten jedoch sämtliche Krankheiten der Zukunft wie Arbeitlosigkeit in einem Vergleich ausgeschlossen werden.´

Unterhaltsrecht ist kein Recht  in Deutschland die 3 Jahre gibt es nicht............ ;(

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 14:58
(@nullkommanix)
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Hallo Guru,

Mal ehrlich, ich finde deine Empfehlung, aus heiterem Himmel, Havanaman zur einer so hohen Einmalzahlung zu bewegen nicht nur gewagt sondern schon fast fahrlässig. Du hast bisher nicht begründen können, wieso du davon ausgehst, das in diesem Fall nach einer Scheidung noch Unterhalt fällig ist. Auch wenn es so wäre, haben wir dir schon vorgerechnet, das die Unterhaltszahlungen gegen 0 laufen würden.

Da du auch schon Zahlen genannt hast (5-8.000 Euro) dann bitte rechne uns doch mal vor wo der Vorteil liegen würde. Wenn du mich damit überzeugst, dann nehme ich gerne mein Statement zurück.

Gruß,
nullkommanix

Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

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Geschrieben : 01.09.2010 15:58
 Guru
(@guru)
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Hallo nullkommanix
Deine Berechnung von 180 Euro im Monat habe ich genommen für eine evtl. Einmalzahlung diese x12 auf 4-5 Jahre gibt eine Gesamztahlung von 8640 wenn er mit eine min. Zahlung von 5000 aus dieser sache kommen will,sehe ich diese Summe als gute Lösung an.
2 Jahre in einer neuen Beziehung  heißt nicht das sie kein Anspruch gegen KV hätte,Kinderbezogenegründe haben nichts mit einem neuen Lebenspartner zu tun,Anwälte und Frauen sind da seher erfinderisch.
Kurzzeit Ehe fällt bei 6 Jahren weg mit Kind.
Fahrlässig find ich wenn er zu einer 0 Zahlung Tendieren würde, diese würde er zu 100 % vor Gericht verlieren oder gibt es ein Urteil wo ein verheirateter Vater nach 6 Jahren Ehe mit Kind(6 jahre) aus einem Verfahren als Sieger raus ging+ Gerichtskosten?? ich kenne keines leider ;(

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 16:31
(@nullkommanix)
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Hallo Guru,

Deine Berechnung von 180 Euro im Monat habe ich genommen für eine evtl. Einmalzahlung diese x12 auf 4-5 Jahre gibt eine Gesamztahlung von 8640 wenn er mit eine min. Zahlung von 5000 aus dieser sache kommen will,sehe ich diese Summe als gute Lösung an.

Du gehst einfach davon aus, dass er nach Scheidung die 180 Euro weiterzahlen muß. Das ist bestimmt nicht so, insbesondere wenn die Partnerschaft bis zu diesem Zeitpunkt weiter existiert !

2 Jahre in einer neuen Beziehung  heißt nicht das sie kein Anspruch gegen KV hätte,Kinderbezogenegründe haben nichts mit einem neuen Lebenspartner zu tun,Anwälte und Frauen sind da seher erfinderisch.

Wer sagt das sie vielleicht keinen Anspruch mehr hat ? Es wird ihr aber bestimmt was gegengerechnet, wegen versfestigter Lebenspartnerschaft.

Kurzzeit Ehe fällt bei 6 Jahren weg mit Kind.

Wieso tischt du das denn jetzt auf ? Wenn Kinder vorhanden, gibt es grundzätzlioch keine Kurzzeitehe bzw. wird nicht berücksichtigt.

Fahrlässig find ich wenn er zu einer 0 Zahlung Tendieren würde, diese würde er zu 100 % vor Gericht verlieren oder gibt es ein Urteil wo ein verheirateter Vater nach 6 Jahren Ehe mit Kind(6 jahre) aus einem Verfahren als Sieger raus ging+ Gerichtskosten?? ich kenne keines leider ;(

Vorsichtig, jetzt definiere mal Sieger, grenz das mal ein, wo beginnt es, wo endet es

Wieso antwortest du meine eigentliche Frage mit einer Frage ?

Gruß,
nullkomnix

Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 17:03
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

du gehst von 180 Euro aus liegst dabei glaube ich ganz richtig, die OLG gehen LEIDER davon aus das eine Vollzeittätigkeit nicht vor dem 10 Lebenjahr des Kindes zu erwarten ist ,jetzt meine Frage kennst du einen Fall wo kein TU BU gezahlt werden mußte????
Sieger =wenn ich eine sehr geringe Summe bezahlen muß in einem Unterhaltsstreit....

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 17:20
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

ein Beispiel hier und damit verabschiede ich mich aus der Zerfledderung dieses Threads.

Tschüs
United

PS: Ich weiß sehr wohl, dass sich solche Urteile nicht verallgemeinernd anwenden lassen und Richter im Einzelfall quasi alles entscheiden dürfen, würde in diesem Fall (ohne mehr Details) aber freiwillig nachehelich nichts zahlen ...

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 17:34
(@nullkommanix)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

Da hat er recht, wir schweifen ganz schön ab.

Ich persönlich meine, Havanaman ist gut beraten indem er zügig die Scheidung anstrebt. Die Chancen, dass er danach keinen oder nur einen geringfühgigen BU zahlen muß ist hoch. Ich persönlich schließe mich United an und würde in diesem Fall alles mögliche in Bewegung setzten um keinen nachehelichen Unterhalt zahlen zu müßen.

Gruß,
nullkommnix

Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 17:54




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