Hallo, liebe Forenteilnehmer,
ich bin Euch sehr dankbar für den Rat, den ihr mir gegeben habt, aber auch für den, den ich für mich aus den Beiträgen anderer ziehen kann. :thumbup:
Ein neue Sache ist bei mir aufgetaucht. Meine Frau hat jemanden aus Heidelberg (wir wohnen in Darmstadt) kennen gelernt. Der ist jedes Wochenende bei ihr. Kann ich deshalb Unterhalt kürzen?
Und wie ist das generell? Ab welchem Stand einer neuen Beziehung meiner Frau macht es sich für mich finanziell positiv bemerkbar? (wenn sie fest zusammenleben?, wenn sie ein Kind von ihm bekommt?)
Vielen Dank schon mal vorab
Moin,
guckst du z.B. >hier<, >hier< oder auch >hier< - oder mal selbst das Unterhalts-Forum durchflöhen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo norrimbel,
nach meinem Wissen ist es so, die EX muß mit dem Neuen mindestens 2 Jahre zusammen sein.
Es genügt schon, wenn sie sich in der Öffentlichkeit zeigen.
Sprich in Lokalen, Feste etc.
Nach diesen 2 Jahren mußt du kein EU mehr zahlen.
Haken an der Sache ist, du mußt es beweisen.
Am besten sie heiraten gleich, dann ist der Käse gegessen 😎
Gruss
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Nach diesen 2 Jahren mußt du kein EU mehr zahlen.
Haken an der Sache ist, du mußt es beweisen.
So weit die Theorie. Die Realität, gerade in diesem Punkt, dürfte sehr vom Richter und dessen Tagesform abhängen
Uli
Hi, ich bin in derselben Situation. Meine Ex hat von mir eine 12 Jährige Tochter. Jetzt habe ich erfahren, dass Sie von einem anderen Mann, mit dem Sie unter einem Dach lebt (wie lange schon, weiß ich nicht) , noch ein Kind bekommen hat. Das Kind dürfte jetzt 2 Monate alt sein ca. Letztens erzählte Sie mir, dass Sie mit diesem Mann auch zusammenlebt.
@babbedeckel: wie kann man denn beweisen, dass Sie mit dem anderen Mann zusammenlebt? Detektiv? Irgendwelche gemeinsamen Zahlungen für Miete, Telefon, etc., die die Beiden zusammen leisten? Soll ich Gespräche auf dem Handy aufnehmen, die ich mit Ihr führe? Käme mir dabei schon a bissi schäbig vor.
Ich bin für jeden Tipp dankbar, ich werde wie der letzte Dreck behandelt von Ihr. Von meiner Tochter habe ich so gut wie gar nichts, zumal meine Tochter gegen mich aufgehetzt wird, ich aber zahlen soll.
Hi @gusti,
zu den Beweismöglichkeiten, die du genannt hast fällt mir im Moment
noch eines ein; Es gilt auch das Zeigen in der Öffentlichkeit.
Sprich du kannst auch Zeugen benennen, die deine EX und ihr Neuer
gesehen haben.
Aber wenn das Kind 2 Monate alt ist, dann sind sie doch schon mind. 11 Monate zusammen :phantom:
Und habe kein schlechtes Gewissen, wegen Handy-Gespräche aufnehmen, deine EX hat auch
keins.
Tut mir leid um deine Tochter (meine ist auch 12), aber versuche sie sooft wie möglich zu sehen, telef. mit ihr, gehe zu den Lehrer von ihr und berichte dem deine Sorgen. Mit dem Lehrer von meiner Kleinen stehe ich regelmäßig im Email-Kontakt. Kämpfe. Nütze alles.
Führe Tagebuch und zeige es deine Tochter, wenn sie älter ist. Dann wird sie sehen wie sie beeinflusst wurde.
kämpfender Gruss 😛
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hi, danke Dir für die schnelle Antwort! Der KU ist aber nicht betroffen, oder? Der muss gezahlt werden in voller Höhe (DT).
@ gusti: Ja, der KU bleibt davon unberührt.
Gibt dir das Leben eine Zitrone-
mach´ Limonade draus!
Noch ne Frage: wenn ich rein theoretisch einiges an Kohle erben würde, würde sich das z.B auf den KU auswirken?
Zinsen sind unterhaltsrelevantes Einkommen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!