Ich habe ein Problem, was mich in letzter Zeit sehr
schwer zu schaffen macht:
Vor knapp zwei Monaten trat mein Vater eine Reise
nach Hongkong an. Dort ist er schwer gestürzt
und war eine zeitlang auf der Intensivstation.
Mittlerweile geht es ihm glücklicherweise besser, und
wurde auf die Normalstation verlegt, jedoch stellte er
fest, daß er keine Auslandskrankenversicherung
abgeschlossen hatte.
Für mich völlig unverständlich, zumal er oft größere
Reisen unternimmt. Daher sollte dies für ihn eine
Selbstverständlichkeit sein!
Wie das deutsche Konsulat mir mitteilte, belaufen sich
alleine jetzt schon die Kosten auf ca. 5.000 EUR, und
ein Ende des Krankenhausaufenthaltes ist noch nicht
absehbar. Erschwerend kommt noch hinzu, daß mein
Vater zahlungsunfähig ist.
Kann man mich nun als Sohn für die entstandenen
Kosten haftbar machen?
Hallo Unbekannt,
wie kann dein Vater nach Hongkong fliegen und auf der anderen Seite zahlungsunfähig sein? 😮
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!