Nochmals Danke für die ganzen Antworten hier und Ich finde es sehr interessant was hier alles geschrieben wird.
Ich allerdings gleich hierzu eine Frage was bedeutet TO?
Leider ist das mit der Auskunft über das Einkommen der KM nicht eindeutig geregelt wie ich hier überall raus lese
und man kann nur versuchen diese Informationen irgendwie zu beschaffen.
Ich habe jetzt noch ein Schreiben verfasst für das JA in dem ich um Fristverlängerung und Stellungnahme bitte weil sie mir schon
vor der angeblichen Nachprüfung über das Einkommen der KM bestätigen das sie unterhalb des Selbstbehaltes ist, und da mir aufgefallen ist das in dem Schreiben ein Spielgeld mit eingerechnet ist.
Aber dieses darf doch eigentlich gar nicht als Mehrbedarf eingerechnet werden oder liege ich da falsch? Da ja Essensgeld auch nicht mit in die Forderung mit einfließen darf,
so habe ich es zumindest gelesen und versuche es einfach mal. Mir ist allerdings auch noch unklar ob in dem gefordertem Mehrbedarf nicht das Essensgeld auch eingerechnet wurde
da das Schreiben vom JA einfach mehr als undurchsichtig bzw. klar formuliert ist.
Hallo Biermuda,
der TO bist in dem Fall Du.
Also soweit ich das sehe, ist alles was nichts mit dem Elternbeitrag zutun hat, was sozusagen extra läuft, auch so zu behandeln. Wer anschafft, muss auch zahlen. Da kann auch kein Beistand vom Jugendamt was dran rütteln. Meine Ex hat mich auch in die Pflicht nehmen lassen wollen, die Musikschule für unseren Sohn zu tragen. Nicht anteilig, sondern komplett. Sie meldete ihn ohne mein Wissen an. Ich sollte das Geld auf ihr Konto überweisen, wo das Jugendamt Auskunft gab, dass ich hier garnichts muss, wie sich das die KM vorstellt.
Gruss
Jarod
Hallo Biermuda,
Ohne Nachweise zahlst Du nicht und lass Dich verklagen. Vor Gericht werden die Einkommensverhältnisse definitiv offen gelegt. Du lässt in Deinem Antwortschriftsatz auch gleich aufführen, dass du beantragst Gerichts- und Anwaltskosten sind vom Antragsteller zu tragen, da du vergeblich versucht hast die Informationen hinsichtlich Einkommen zu erhalten dir dies aber verweigert wurde. Hierzu bitte etwas schriftliches von der KM sowie vom Beistand besorgen, die dies auch belegt.
Viele Richter bekommen einen Hals, da hier nur unnötig Arbeit für das Gericht folgt und wenn Du nachweisen kannst, dass du dies vorher einvernehmlich regeln wolltest....
CU Bitumen
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Moin Biermuda,
[...] auf das ich heute auch schon eine Antwort bekam.
Was stand da denn drin ? Dass sie sich wieder melden ?
Mir ist nicht ganz klar, ob Du aktuell am Zug bist, oder das JA ?
Wenn sie sich wieder melden wollen, dann warte die neue Berechnung (und die Nachweise des Mehrbedarfs) ab.
Bei der Stellungnahme zu den zu erwartenden Halbwahrheiten helfen wir gerne.
Ist den eine Beistandschaft bzw. JA eine Art Notar oder Treuhänder da sie hier so auftreten?
Die Beistandschaft fungiert in erster Linie als "Anwalt des Kindes", ist also nicht neutral.
Weiterhin sitzen beim JA "Urkundspersonen", die einen Titel erstellen dürfen. Insofern übernimmt es auch die Funktion eines Notars.
Aber: Familienrichter sitzen dort nicht ! Glauben muß man einer Beistandschaft demzufolge auch nicht alles.
Gruß
United