Hallo Liebe Forenleser,
ich bin auf der Suche nach eine Fachkundigen Auskunft bezüglich Unterhaltsfragen und dergleichen.
Mein Fall: Ich bin in erster Ehe geschieden, daraus resultiert eine Tochter von 6 Jahren.
Meine Lage hat sich seit der Scheidung positiv entwickelt, auch in Sachen Einkommen.
Vor kurzem bekam ich ein Schreiben vom Rechtsanwalt der Kindesmutter mit der ich in keinem Kontakt stehe seit ca 4 jahren. Das Kind lebt bei der Mutter und diese habe ich ebensolange leider nicht mehr gesehen.
Aufgrund vieler finanziellen Engpässe aufgrund Gerichtskosten, Kosten der bisherigen Rechtsanwälte und Schulden aus der Ehe bin ich diesbezüglich sehr zurückhaltent was Rechtsanwälte angeht, da ich sehr viele Kosten hatte und noch habe aber nichts erreicht wurde, weder in sachen Umgang noch in Sachen Unterhalt.
Unterhalt bezahle ich nur für das Kind und das Regelmässig und pünktlich.
Mein Unterhalt wurde angehoben von 221€ auf 272€ und nun zahle ich seit ca 2-3 Monaten 327€.
Nun soll ich dafür das die Kindesmutter bei Ihrem Rechtsanwalt war um den Unterhalt zu erhöhen und einsicht in meine finanziellen Verhältnisse einblick zu gewähren, diese entstandenen Kosten tragen, was wieder mein Einkommen extrem senkt da ich zu meinen ca 2000€ Monatlich Netto 196€ Kredit zahle, 272€ Unterhalt, 39€ KFZ Versicherung, 40€ Handy, ca 150-200€ Benzinkosten, 460€ Miete und sonstige Regelmässige Ausgaben zwischen 100 und 150 € habe...
Die Rechtsanwaltskosten die ich Übernehmen soll belaufen sich auf ca 250 Euro...
Nun stellt sich mir die Frage, muss ich diese Kosten übernehmen, soll ich einen Rechtsanwalt beauftragen? Weil wenn ich einen Rechtsanwalt beauftrage muss ich ebenfalls diese Kosten tragen und wenn ich die Gegenseite auch bezahlen muss, erhöhen sich diese Kosten um einiges, davor habe ich Angst da ich froh bin endlich wieder im Plus zu sein...
Die Kindesmutter ist verlobt, verdienst ca 1300-1500 Euro Netto, wohnt kostenfrei im Haus der Oma und hat ausser dem Kind, Auto und Pferd soweit ich weis keine grösseren Kosten...
Ich finde es halt arg übertrieben das ich Ihre Kosten übernehmen soll, denn wenn ich "laut Aussage ihres Anwaltes" kein Geld habe, wie kann ich dann bei einen Rechtsanwalt gehen? Es gibt doch Beihilfe,diese muss ich auch noch zurückzahlen...
Zudem gäbe es die Möglichkeit den Unterhalt über das Jugendamt titulieren zu lassen, ohne Kosten für beide Seiten...
Das habe ich vorab schon gemacht, allerdings kam unmittelbar der Brief vom Anwalt der Gegenseite...
Zudem kann somit eine Kindesutter andauernd wegen irgendwas zu Rae gehen um den Exmann oder Kindesvater in den Ruin zu treiben, was ja damals der Fall war...
Ich wäre sehr froh wenn Sie mir in dieser Situation helfen könnten...
Vielen Dank
Moin.
Wenn du der Aufforderung zur Einkommensauskunft und Zahlung des erhöhten KU zügig nachgekommen bist, gibt es keinen Grund, den gegnerischen RA zu bezahlen.
Aber warum hast du denn den Kampf um dein Kind aufgegeben?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
soweit ich Dich verstanden habe, hast Du den Unterhalt angepaßt, noch bevor Du Post von ihrem Anwalt bekommen hast.
Generell ist es, denke ich, so, daß derjenige die Musik bezahlt, der sie bestellt hat.
Die Anwälte würden sich die Hände reiben, wenn ständig Leute kämen, Briefe schreiben ließen und der Empfänger dann das Porto zahlen soll.
Entweder reagierst Du also gar nicht oder schreibst kurz zurück: "Zur Begleichung Ihrer Kostennote wenden Sie sich bitte an Ihren Auftraggeber."
Die Kosten der Gegenseite können Dir nur im Zuge eines Gerichtsstreits vom Gericht auferlegt werden.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Hi,
die Möglichkeit, vorgerichtliche Anwaltskosten ersetzt zu verlangen sind glücklicherweise recht beschränkt.
Wenn kein Verzug bestand, Du also auf erstes Anfordern getan hast, was die Gegenseite verlangte, gibt es keine Anspruchsgrundlage. Das ist ja offensichtlich der Fall. Zur Einkommensauskunft und Titulierung hätte die KM Dich auch selbst auffordern können. Wenn sie dazu zu faul oder zu blöd ist, muss sie halt zahlen. Egal ob sie ein Pferd hat oder nicht.
Spar Dir das Porto für eine Antwort. Wenn Exe meint, die 250,- bei Dir einklagen zu wollen, wird sie den gleichen Betrag noch mal oben drauf legen.
Gruss von der Insel
Hallo, danke erstmal für die antworten...:-)
Den kampf um das kind habe ich aufgegeben nachdem ich etliche Anwälte verschlissen und tausende von Euros für nichts bezahlt habe...:-(
2 DIN 4 Ordner habe ich voll mit Unterlagen...Gebracht hat es nichts...
Mittlerweile bin ich neu verheiratet und überglücklich und mittlerweile auch relativ von den Finanziellen Desastern aus vorheriger Ehe saniert...
Unterhalt bezahle ich jedoch ohne meckern und murren pünktlicher als möglich...
Aber weiterhin Rechtsanwälte für meine Exfrau zu zahlen die nicht gerechtfertigt sind sehe ich nicht ein..
Zumal ich von meiner Exfrau gerade mal 2 Orte entfernt wohne und ein Briefkontakt dieser zu mir ohne weiteres möglich ist...
Der Rechtsanwalt der gegenseite bezieht sich bei der forderung auf den Paragraph: §1360 a BGB...
Über weitere Hilfen bin ich sehr dankbar...
Welche Kosten kann ich denn bei der unterhaltsermittlung angeben bzw. abziehen? Trau mittlerweile ja fast keinem mehr...:-(
Wie verhält es sich denn wenn ich mit meiner jetzigen Frau ein kind bekomme? Wir wünschen uns ein Kind, allerdings weis ich nicht wie ich das erste Jahr mit 2000 Euro Netto den Unterhalt an meine erste Tochter, die Miete etc. und ein weiteres Kind finanzieren soll....
Ähm, ja klar. Man kann ja mal mit Paragraphen wedeln.
Dummerweise bezieht sich der § 1360a BGB auf Familienunterhalt - also auf die Situation zusammen lebender Ehegatten. Mit Getrennt lebenden, Geschiedenen oder gar Kindern, um die es hier ausschliesslich geht, hat der nichts zu tun.
Lass Dich nicht veräppeln, halt die Füsse still, da kommt nix.
Gruss von der Insel
AHa, er bezieht sich dann wohl auf
(4) Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft, so ist der andere Ehegatte verpflichtet, ihm diese Kosten vorzuschießen, soweit dies der Billigkeit entspricht. Das Gleiche gilt für die Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren, das gegen einen Ehegatten gerichtet ist.
Vielleicht solltest du ihn vorsichtig darauf hinweisen, dass du deines Wissen keine Ehefrau hast, die einen Rechtsstreit führt und daher keine Grundlage siehst seine Rechnung zu bezahlen. Wenn er anderer Meinung ist, darf er dir gerne auseinandersetzen ,warum du seineerMeinung nach noch mit seiner Mandantin verheiratet bist und wenn du daqs bist, warum du ihr dann Unterhalt zahlen sollst.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Vielleicht solltest du ihn vorsichtig darauf hinweisen, ...
Also ich würde ihn auch nicht auf seinen Fehler hinweisen.
Soll er doch seiner Mandantin erklären, warum sein toller Trick nicht funktioniert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der Meinung bin ich auch, genau so ist der gesetzestext ja beschrieben...Aber ein gebranntes Kind....
Hast ja recht, aber je nach Humor könnte er ja außerdem den Anwalt schreiben, dqass er erwartet, dass seine Mandantin dieser Plicht aus dem von ihmgenannten § nachkommt:
Die Ehegatten sind einander verpflichtet, die zum gemeinsamen Unterhalt der Familie erforderlichen Mittel für einen angemessenen Zeitraum im Voraus zur Verfügung zu stellen.
:phantom:
Nö, sinnvol ist es darauf nicht zu reagieren. Nur wenn der RA einen Mahnbescheid schickt entsprechend reagieren
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Aber ein gebranntes Kind....
Bist du vielleicht früher auch schon mit solch billigen Tricks über den Tisch gezogen worden?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nein, aber durch bisherige Rechtsanwälte verleitet worden auf jeden scheiss einzugehen...:-( Naivität halt....