muß er zahlen oder ...
 
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muß er zahlen oder nicht?????

 
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

Ihr Lieben,
vor langer Zeit hab ich hier über die Verhaltensauffälligkeiten meiner Tochter geschnackt. Wir haben nun viiiiel Diagnostik hinter uns und es ist ADHS mit aggressiven und autoaggressiven Verhaltensstörungen.
Der Arzt empfahl reiten , tanzen als motorische Übung. Außerdem sollte ( erstmalig) seit 12 Jahren Kontakt zum Vater hergestellt werden. die Adresse fand netterweise das Jugendamt heraus. Vor 4 Jahren hatten wir schonmal den Versuch , aber sie hat ihn nicht interssiert. Heute nun haben sie das erste mal geredet.
Seit den ganzen 12 jahren zahlt er nicht, er sei arbeitslos. heute sagte seine LG , er käme erst um 16:00 , er sei auf Arbeit. V gegenüber meinte er , er arbeit im Altenpflegedienst. Das fand ich ja erstaunlich.Ich sprach kurz mit ihm über die ernsthaftigkeit von Vs Diagnose und er sagte: " Darüber brauchen wir nicht reden , das ist für mich nicht relevant. Hättest Du das alles ordentlich gemacht , dann wär sie ja nicht krank! 😡 V sagt , Du fährst sooon kleines Auto. Ich denke Du arbeitest- reicht wohl nicht für mehr , was? Wenn die Kontakt will mußt Du das organisieren und zahlen. ich hab ja offiziell nichts.!
Das hat mich echt aus den Socken gehauen!!!!!
Die beistandschaft meint nun ,ich solle Strafantrag wegen Verletzung der Unterhaltspflicht stellen. Es sei ihm zuzumuten , einen 400 Eurojob anzunehmen um Unterhalt und Rückstände zu zahlen.( 36.000 Euro in 12 Jahren).
ich bin so wütend. Der hat sich nie um sie gesorgt , nun kommt er mir auch noch höhnisch. Das ist doch Sozialbetrug, oder?
Schnaub!
Monja

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2006 19:54
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

Nochmal ergänzend- ich arbeite trotz zwei Kindern voll im Schichtdienst. ( Unterschiedliche Papas). er hatte chancen zum Umgang. Er wollte einfach nicht. Ich fände es fair , wenn er sich finanziell mal beteiligt. Die Fahrten zu den Ärzten , die Betreuungen und Therapien kosten einen haufen Geld.
er selbst hat noch zwei andere Kids , die leben im Heim.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2006 20:00
 wesa
(@wesa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Monja..

ich würde dir auch empfehlen eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu erstatten... Es wird allerdings nicht leicht ihm alle zwölf Jahre lückenlos nach weisen zu können, dass er tatsächlich leistungsfähig gewesen ist. Du müsstest wenn möglich dir mal ein paar Dinge aufschreiben, wo der Kindesvater in den letzen zwölf Jahren wo, wie lange gearbeitet hat,( vergiss nicht eine mögliche Selbständigkeit)t, wenn Du dies in Erfahrung bringen kannst. Die Zeiten wo er arbeitslos war müsstest Du auch beibringen, da dies von dir abgefragt wird... Mögliche Zahlungen, wenn auch nur geringe Beträge die der Vater vieleicht einmal bezahlt hat musst Du angeben.. Dann wäre noch wichtig wo er krankenversichert ist, falls er mal längere Zeit duch die Krankenversicherung Leistungen erhalten hat, und sein zuständiges Arbeitsamt... Nimm die Geburtsurkunden der Kinder auf jeden Fall mit und den Unterhaltstitel soweit vorhanden.. Viel Glück.. beachte aber das dies Strafrecht ist, kannst Du in § 170 StGB mit Kommentar nachlesen.. Geld siehst Du deshalb immer noch nicht...

Viel Glück...

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2006 20:34
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

die Forderung von Unterhalt für die Vergangenheit ist nur dann möglich, wenn in Verzug gesetzt wurde und (wichtig in Bezug auf das Zeitmoment) der Berechtigte an der weiteren, zeitnahen  Durchsetzung der Forderung gehindert wurde.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2006 21:17
 wesa
(@wesa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
da gebe ich dir vollkommen recht.. Ich gehe natürlich davon aus das das JA dies auch die letzten Jahre getan haben wird....Was mich an der ganzen Sache hier ein wenig stutzig macht, ist was hat die Kindesmutter getan, um ihre Ansprüche all die Jahre durch zu setzen!! Hat sie sich möglicherweise immer nur auf das JA verlassen die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Unterhaltsvorschuss zahlen... bzw. gezahlt haben, und damit war die Sache erst mal erledigt... Viele sind froh ein paar Euro Unterstützung zu bekommen und unternehmen deshalb erst mal nichts.. ( das Amt zahlt ja 72 Monate ).. Denn um ihre Ansprüche geltend zu machen muss auch sie sich kümmern.. Ich meine damit das sie schon vor langer Zeit eine Anzeige strafrechtlicher Seits hätte erstatten können und müssen... Die meisten Väter bekommen dann meist Schweissausbrüche wenn plötzlich die Polizei vor der Türe steht mit einem Durchsuchungsbeschluss... Viele sind schon in den Knast gewandert wegen derartiger Delikte.., oder haben eine empfindliche Geldstrafe erhalten...

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2006 21:39
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe von Anfang an eine Beistandschaft. ich dachte wirklich , die kümmern sich um alles. Dort liegt auch der Titel, die fargen ihn auch ab. Ich habe bis heute ja nchtmal gewusst , wo er lebt.
Ich denke auch , das es deshalb kein Geld geben wird , aber dann denkt er vielleicht mal drüber nach.
Ja , UV haben wir bis vor 4 Jahren bekommen. Dann nicht mehr. Auch die UVK hat sich bis dato noch nicht um Rückzahlungen gekümmert.
Nun  wir werden sehen.
Monja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2006 21:50
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Kindesunterhaltsverpfichtungen sind Zahlungen, die man nicht zahlen kann - oder nicht zahlen will.
Im letzteren Fall holst Du Dir den Titel beim JA und beauftragst einen "giftigen"  Anwalt (z.B. den meiner EX)
Fachanwalt für Vollstreckungrecht o. ä. Die weitere Vorgehensweise erläutert der Anwalt.

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2006 22:12
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

da du UVG bekommen hast, ist der Anspruch auf der Seite des Kindes nur die Differenz zwischen dem UVG-Auszahlungsbetrag und dem DT-Satz (Altersstufe I wäre 199 € - 177 €, AS II 247 € - 177 € nach neuer DT ab 2005 monatlich). Desweiteren ist die Frage, ob Anstrengungen nachweisbar sind, die belegen, dass der Unterhalt bzw. diese Differenz eingefordert werden sollte. EIn "nicht auffindbar" muß belegt werden, ansonsten tritt die Hinderung der Verjährung m.E. nicht ein.

Die Rückzahlung des UVG obliegt ausschließlich dem JA. Auch wird dieses (erfahrungsgemäß) nicht in der Anzeige nach §170 StGB einbezogen, da dieses nicht von dir als Nichtgläubiger angezeigt werden kann. Sprich: um dieses Geld hat sich die Behörde selber zu kümmern.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2006 22:14
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Kindesunterhaltsverpfichtungen sind Zahlungen, die man nicht zahlen kann - oder nicht zahlen will.
Im letzteren Fall holst Du Dir den Titel beim JA und beauftragst einen "giftigen"  Anwalt (z.B. den meiner EX)
Fachanwalt für Vollstreckungrecht o. ä. Die weitere Vorgehensweise erläutert der Anwalt.

... und wenn er dann Leistungsunfähigkeit nachweisen kann, platzt die Geschichte und sie steht in der Regel mit den Kosten da.

Ich würde abwägen, ob das Ganze etwas bringt. Für die Zukunft (und Gegenwart) würde ich allerdings durchaus Auskunft verlangen sowie titulieren lassen.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2006 22:15
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo zusammen,

da steht:

Ich habe von Anfang an eine Beistandschaft. ich dachte wirklich , die kümmern sich um alles. Dort liegt auch der Titel, die fargen ihn auch ab.

Titel ist also vorhanden. Ich tendiere ja zu einer Pfändung in in Lohn/Gehalt beim Pflegedienst. Wenn die Beistandschaft tatsächlich regelmäßig abfragt, müsste die Adresse dort bekannt sein. Mich wundert es allerdings schon, dass JA mit Beistandschaft nicht selbst Anzeige erstattet, schließlich  vertritt es das Kind.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2006 22:26




(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi, 

das Kind ist 12, dann sind die Tage des UV doch gezählt und dann ? Die Rückstände soll das Amt doch beizeiten eintreiben, der laufende Unterhalt geht vor. Sieht auch nach PKH aus- also warum nicht?

Gruß Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2006 22:39
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

das Kind ist 12, dann sind die Tage des UV doch gezählt und dann ? Die Rückstände soll das Amt doch beizeiten eintreiben, der laufende Unterhalt geht vor. Sieht auch nach PKH aus- also warum nicht?

die Tage des Unterhaltsvorschusses sind nicht nur gezählt, sie sind vorbei. Es ist nicht bekannt, was auf dem Titel steht, ebensowenig, ob überhaupt Rückstände vorhanden sind.

Wofür PKH?

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2006 22:44
 biga
(@biga)
Registriert

Deine Wut kann ich zwar verstehen, aber mal ne provokative Ansicht:

Monjawi, Du schriebst,

Der Arzt empfahl reiten , tanzen als motorische Übung. Außerdem sollte ( erstmalig) seit 12 Jahren Kontakt zum Vater hergestellt werden. die Adresse fand netterweise das Jugendamt heraus. Vor 4 Jahren hatten wir schonmal den Versuch , aber sie hat ihn nicht interssiert. Heute nun haben sie das erste mal geredet. 

Wenn Du jetzt mit dem Unterhalt ankommst, führt dies dazu den Kontakt abzubrechen. Ist es das, was Du bezweckst?

Grüße
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2006 23:35
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

also mal ehrlich , was hat sie denn mit dem gewonnen? Effektiv an Hilfe wäre finanzielle Hilfe. Jede Stunde , die ich Nachts oder Spätabends die beiden nicht alleine lassen muß zum Arbeiten sind wertvoll. wenn er klug ist , muß er die beiden Ebenen paar und eltern eben trennen. ich muß es ja auch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2006 01:11
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo monjawi,

habe da mal  3 fragen:

hast du vertrauen in deinen arzt ?

und in dessen diagnose?

ADHS mit aggressiven und autoaggressiven Verhaltensstörungen

und in dessen therapieempfehlungen?

... reiten , tanzen als motorische Übung ... Kontakt zum Vater ...

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2006 11:09
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

@ lonesomewolf
ja , habe ich ( Vertrauen). Das Reiten unterstützt sie durch das Pferd ( sie geht gar nicht mehr raus) und das Tanzen ist für den sozialen Kontakt ( da sind viele Mädchen in ihrem Alter).
Was den Vater angeht : das sehe ich schon anders , denn meines erachtens nach ist der für sie ein Ritter aufm weißen Pferd.
Was den Ku angeht , er verdient 200 Euro im Monat , seine LG finanziert ihn. Ich ziehe das trotzdem durch.
Was die Frage angeht " wenn Du ihm jetzt mit Unterhalt kommst":
nun , die meisten Väter zahlen ohne ihre Kinder dafür zu hassen. Er ist mitte dreißig , da sollte man dochn Plan vom Leben haben.
Monja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2006 16:43
(@Platt)

Hi,

mich haut es gleich zweimal aus den Socken.

Das erstemal, dass es sich beim Vater um ein Prachtexemplar handelt, aber darüber will ich mich nicht auslassen.

Das zweitemal, ist Deine Erwartungshaltung gegenüber dem KV. Warum sollte er jetzt nach 12 Jahren sich in irgendeiner Art und Weise für Euer Kind interessieren?

AHDS ist eine sehr nervenaufreibende und stressiges Sache für die Eltern. Ich finde es auch sehr verantwortungsvoll, wenn der Arzt Alternativen sucht.  :thumbup: Du auch bereit bist diese zu befolgen und damit noch weniger Freizeit hast.
Leider neigen viele Eltern dazu ihre Kinder mit Medikamenten ruhig zustellen. Meine Nachbarin war auch so eine.

Thema Geld. Lass den Rückstand erst einmal außer acht. Setze den Ex nur in Verzug. Mit der Argumentation er hat noch nie gezahlt, erreichst Du nichts. Sieh zu, dass Du den laufenden Unterhalt bekommst. Der Titel liegt vor und somit kannst Du pfänden. Frage ihn aber bitte, ob er freiwillig zahlen möchte oder Du den anderen Weg gehen sollst. Obwohl er es anscheinend nicht verdient hat, wäre das fair.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2006 17:04
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

@ platt :rofl2:
freiwillig zahlen??? :rofl2: :rofl2: :rofl2:
darüber haben wir geredet. Nee , will er natürlich nicht. er hat ein Kind zu Hause , eines im Heim. Die Mutter von den beiden hat 7 Kinder!!!! Und sitzt im Obdachlosenheim. er selber hat seit - na sagen wir 30 Jahren eine berufliche Pechsträhne- der hat echt noch nie gearbeitet. er hat ja seine LG.
Ich persönlich finde auch , er wird sich nicht interessieren. Aber wenns für die große wichtig ist , das rauszufinden , muß sie es tun. ich bin ja da um sie aufzufangen , wenn es schief geht.
Insgesamt habe ich wohl ein unglückliches Händchen für Männer.... 🙂
Wenn ich hier lese , beruhige ich mich immer darüber- es gibt auch verantwortungsvolle Exemplare voll mit sozialer Intelligenz. ( die widerum ihre dann nicht sehen dürfen... ich begreif den Kosmos nicht)
Monja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2006 21:26
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

verzeih´ monjawi,

dass ich erst jetzt antworte

du bejahst alle meine fragen nach dem vertrauen in deinen arzt, dessen diagnose und therapieempfehlung

und dennoch stellst du sie in frage:

Was den Vater angeht : das sehe ich schon anders , denn meines erachtens nach ist der für sie ein Ritter aufm weißen Pferd.

von diesem pferd wirst du ihn für deine tochter nicht herunter holen können.

das kann nur deine tochter selbst

und eben dafür braucht sie den kontakt mit ihm,
muss ihre eigenen erfahrungen mit ihm sammeln,
um dann selber erkennen zu können,
dass sie ihn zu unrecht auf dieses pferd setzte
(übrigens ein schöner, bildhafter vergleich)
entglorifizieren, entidealisieren heißt´s in der fachwelt

wie du ihn beschreibst, sitzt er mehr in irgendeiner sch denn auf irgendeinem einem pferd,
nur, das wird dir deine tochter niemals glauben, sie muss es selbst erfahren

ich erlebe z.zt. einen ähnlichen fall bei einer guten freundin und deren 22-jährigen tochter

die mutter trennte sich von dem KV noch vor der geburt,
er selber ging in den knast wg. verstössen gegen das btm-gesetz ...

mit ausnahme von 2-3 kontakten im kleinkindalter hat das "kind" ihren vater nie gesehen,
bis vor ca 1 1/2 jahren der wunsch bei immer stärker wurde, ihren vater kennen zu lernen

der war noch immer im drogenmilieu unterwegs, ohne ausbildung, ohne job, ohne führerschein usw.
aus der sicht aller :eine verkrachte existenz ...

sie lernte ihn kennen ...

und setzte ihn auf das "weiße pferd" ...

sie brach ihre erfolgversprechende ausbildung ab und zog zu ihm, "sumpfte" rum wie er.

du kannst dir vielleicht vorstellen, wie es der mutter ging, die tatenlos dabei zusehen musste,
denn alle versuche, ihre tochter zur "vernunft" zu bewegen, scheiterten,
eine sehr belastende zeit ... (auch für mich, denn ich "musste" mir "ständig" ihre sorgen anhören :wink:)

just im moment wird der vater "aus dem sattel" gehoben, aber eben nicht von der mutter, die "es ja schon immer wußte",
sondern von der tochter
und zwar nachdem sie jede menge sch mit ihrem vater erleben "durfte" ....

wohin die reise führt ist jedoch noch ungewiss, ob sie ihre ausbildung wieder aufnehmen und/oder beenden kann ...

denk doch mal drüber nach, ob es für deine tochter nicht besser ist,
dass dieser m.e. notwendige entglorifizierungsprozess schon jetzt beginnt

und ob es sich für deine tochter nicht lohnt,
dass du finanzielle überlegungen (erstmal) hinten an stellst.

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2006 23:23
(@riviera)

...dem kann ich mich nur anschließen.

Mein Vater war auch jahrelang der Ritter für mich. Und ich hab lange gebraucht das so zu sehen wie es tatsächlich ist bzw war.

Meine Mutter hatte dann irgendwann mal boykottiert, ist weit weggezogen und hat nur schlecht gesprochen über ihn. Was hat es gebracht?

Ich hab ihn zu dieser Zeit noch mehr geliebt und heute hab ich keine Kontakte zu meiner Mutter, will ich auch nie wieder.

Großer Fehler:
Umgang und die Sichtweise eines Kindes mit Unterhalt vermischen. Genau das tust du, auch wenn du jetzt sagst nö.

Es ist eines, dass das Kind den Anspruch auf Ku hat, das andere, dass es Anspruch auf Umgang hat.

Ob du sauer bist oder nicht, spielt dabei keine Rolle, sollte es zumindest nicht. Du kannst dem Kind keine Meinung aufzwängen, das Recht hast du nicht. Das Kind muss, wie mein Vorredner sagt, die Erfahrungen alleine machen und du musst das hinnehmen.
Du kannst versuchen an den KU heranzukommen, allerdings wird das augenscheinlich sehr schwer und die Frage ist, wozu soll das jetzt noch gut sein?

Du kannst Stolz sein, wenn du es ohne geschafft hast.

Richtig ist auch, dass die Differenz zwischen dem Titelbetrag und der Zahlung des UV lediglich zur Pfändung bleibt. Denn alles andere wäre doppelt gezahlt und das geht nicht. Für die Zahlungen des UV, die du bekommen hast, muss sich die Behörde mit Daddy auseinandersetzen, nicht du.

Solltest du also für die ausgebliebenen Zahlungen (Differenz) einen GV zur Eintreibung beauftragen, so muss die Differenz drin stehen und nicht der Titelbetrag. Das wäre dann völlig verkehrt und die Pfändung könnte sofort angegangen werden.

Jetzt müsstest du erneut tätig werden und auf welchem Wege ist scheinbar fast egal.

Mir wäre es das nicht wert, belastet es nur zusätzlich und das muss ich mir nicht antun. Ich komme auch ohne KU zurecht.

Gruß und alles Gute, riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2006 11:41