Muß eine Unfallrent...
 
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Muß eine Unfallrente bei den Einkünften angegeben weden ?

 
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hallo an alle .
Bei mir steht jetzt die Feststellung des eventuellen Trennungsunterhalts an meine Frau an .
Ich bekam heute ein Schreiben Ihres Anwalts das ich bestätigen müsse keine weiteren Einkünfte zu beziehen . Ich habe meine kompletten Abrechnungen vorgelegt - nun will Ihr Anwalt auch noch den Nachweis des Finanzamts vom letzten Lohnsteuerausgleichs haben . Es ist so das ich eine Unfallrente beziehe von der meine Frau weiß - muß ich das angeben bzw. wird die Unfallrente bei der Berechnung als Einkünfte mit gerechnet ?

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2009 15:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Havanaman,

ich fürchte ja!

Du wirst zwar Aufwendungen oder Einkommensverluste, die sich aus dem Unfall gegen rechnen können aber das wirst du wohl auch belegen müssen.

Vielleicht findest du ja mehr dazu in den OLG-Leitlinien deines Justizfürstentums.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2009 15:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Soweit die Unfallrente Lohnersatzleistung darstellt - Ja. Wenn hingegen Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz wegen körperlicher Behinderung (nicht auf eine Arbeitstätigkeit bezogen, dass wären Lohnersatzleistungen) geleistet werden - auch wenn lediglich als Bestandteil einer Unfallrente - dann eher nicht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2009 16:00
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

@ Beppo

Das habe ich ja faßt befürchtet .
Es ist nun mal so das ich auf keinen Fall für meine Frau etwas bezahlen möchte - wer will das auch schon - zumal sie mir in allen anderen Dingen Steine in den Weg wirft . Hast du eine Idee was ich anstellen kann um den Unterhalt zu reduzieren ?
Weist du wie es mit einem privaten Darlehnsvertrag aussieht ? Mir entstehen dadurch ja auch Kosten von ca. 250 euro die ich monatlich zurückzahlen muß - wird das dann auch von meinem verfügbaren Geld abgezogen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2009 16:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin havanaman,

bei Einkünften muss wirklich alles angegeben werden; also auch Renten. Hättest Du von Deiner Oma ein Mietshaus geerbt, würden auch die Mieteinkünfte dazu zählen, obwohl Deine Ex mit dem Haus an sich nichts zu tun hat. Und hätte Dir Deine Oma eine Million vererbt oder Du selbst fett im Lotto gewonnen, wären die (auch fiktiven) Zinsen daraus ebenfalls unterhaltspflichtiges Einkommen.

Klingt komisch - ist aber so.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2009 16:05