>>Was meint ihr ??
ich meine, dass wir schon doof sind, wenn wir arbeiten gehen, nur um unsere berufsbedingten Kosten tragen zu können *lach*
nee, im Ernst, wenn dem so ist, dann ist das gut, denn dann kannst Du Deiner Familie sozusagen freiwillig "mehr" zahlen, damit es Ihnen gut bzw. besser geht, und Du bist nicht gezwungen dazu, Deine Lebensweise und Dich aufzugeben, damit Deine Familie es gut hat...
Drauf anlegen würde ich es dennoch nicht, sondern eher mutiger ins Verhandlungsgespräch gehen und eine gütliche Einigung zu erzielen...
Hallo martin_h,
eine derartige Berechnung ist mir noch nicht unterkommen. Sowohl vom Rechenweg als auch akzeptzierten Ergebnis her. Ich habe ernsthafte Zweifel, dass der Richter dies in einer Verhandlung akzeptieren wird.
Der übliche Rechenweg ist:
Gesamtfahrtstrecke in Km * Jahresarbeitstage * Km-Pauschale / 12 (Monate) = durchschnittliche monatliche Fahrtkosten
In deinem Beispiel:
200 Km * 220 Tage * 0,21 € / 12 Monate = 770,00 €
Zudem, und das wird dir ein Blick in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines OLG bestätigen, sind mit der Pauschale {b]alle Kfz-Kosten abgegolten.
Good luck!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ DeepThought
In deinem Beispiel: 200 Km * 220 Tage * 0,21 € / 12 Monate = 770,00 €
770,00€ sind immer noch besser als 453,00 €.
Wobei die 770,00€ realistisch sind. Der Wagen muß ca. alle 3 - 4 Monate in die Werkstatt zur Inspektion und Versichert muß er auch sein.
Das dann noch der Kredit hin zu gerechtnet wird das mag ich auch zubezweifeln.
Wenn du mit einem geliebten Menschen streitest, bezieh dich immer nur auf die gegenwärtige Situation. Bring nicht die Vergangenheit mit ins Spiel
So wir waren nun gestern beim Anwalt.
Meine Frau und ich haben alle unsere Zahlen dem Anwalt mitgeteilt. Danach kam das Thema "Berufsbedingte Aufwendungen" Er fing an mit 5%, doch er erkannte schnell, das ich vorbereitet war und auf die Kilometerpauschale bestand. Wie es nun aus geht erfahren wir am Donnerstag.
Gruß
Martin
Wenn du mit einem geliebten Menschen streitest, bezieh dich immer nur auf die gegenwärtige Situation. Bring nicht die Vergangenheit mit ins Spiel
Hallo und Frohe Weihnachten,
Meine Frau war nun gestern bei Ihrem Anwalt und hat die Unterhaltsberechnung bekommen.
Ich habe die Berechnung mal in eine Exceltabelle umgeschrieben und würde sie gern ihr posten. Spricht da was da gegen ??
Gruß
Martin
Wenn du mit einem geliebten Menschen streitest, bezieh dich immer nur auf die gegenwärtige Situation. Bring nicht die Vergangenheit mit ins Spiel
Hallo Martin,
meinst Du "ihr" oder "hier" posten?
Na klar "HIER"
Wenn du mit einem geliebten Menschen streitest, bezieh dich immer nur auf die gegenwärtige Situation. Bring nicht die Vergangenheit mit ins Spiel
Jo,
na denne...
Ich weiß ned ob das geht, aber eigentlich ist die Berechnung schon fertig und nicht von den Admins gemacht...
Also denke ich, dass das wohl kein Prob sein sollte.
Falls doch, kann Deep oder sonst wer, die Berechnung ja löschen.
Her damit!
Gruß Romy
Monatliches Netto Einkommen 2.158,50 €
2.338,38 €
Berufsbedingte Aufwendungen
Fahrtkosten Diesel -250,00 €
PKW Kredit -203,00 €
1.885,38 €
Unterhalt Kind 1 -292,00 €
Kindergeldanteil 0,00 €
Unterhalt Kind 1 -292,00 €
Kindergeldanteil 0,00 €
1.301,38 €
Einkommen Ehemann 1.115,46 € (6/7)
234,00 €
Einkommen Ehefrau 200,57 € (6/7)
Differenz 914,89 €
davon 1/2 457,45 €
U- Berechnung
Kind1 292,00 €
Kindergeld -77,00 €
Kind2 292,00 €
Kindergeld -77,00 €
Trennungsunterhalt 275,46 €
705,46 €
Ich denke mal das ihr das so versteht !!!!!!!!!
Ist die Berechnung so richtig ???
Gruß und Frohe Weihnachten an alle
Martin
[Editiert am 24/12/2004 von martin_h]
Wenn du mit einem geliebten Menschen streitest, bezieh dich immer nur auf die gegenwärtige Situation. Bring nicht die Vergangenheit mit ins Spiel
Hallo Martin,
bist Du in Einkommensgruppe 6 der DT? Wenn ja, dann wird hälftig das KiGeld einberechnet, wenn nicht, dann weniger als die Hälfte.
Leider hat das Forum die Tabelle geschluckt.
Ich gucks mir später nochmal in Ruhe durch.
LG Romy
Wenn ich das so anguck, rutscht Du nicht in den Selbstbehalt.
Also ist das erstmal nicht schlecht.
Bleibt wenigstens noch Geld zum Überleben.
Wenn Du selbst mit dieser Berechnung klar kommst, würd ich nicht unbedingt einen Anwalt beauftragen...kostet nur unnötig Geld und erschwert auch die weitere Komunikation zwischen Dir und der Frau.
LG
Melly
Ja bitte tu das.
Bei der Berechnung hätte ich ganz gerne dieses gesehen:
Der übliche Rechenweg ist:
Gesamtfahrtstrecke in Km * Jahresarbeitstage * Km-Pauschale / 12 (Monate) = durchschnittliche monatliche Fahrtkosten
In deinem Beispiel:
200 Km * 220 Tage * 0,21 € / 12 Monate = 770,00 €
und nicht die 453,00 €
Wenn du mit einem geliebten Menschen streitest, bezieh dich immer nur auf die gegenwärtige Situation. Bring nicht die Vergangenheit mit ins Spiel
Hallo martin_h,
dazu hab ich ein paar Fragen: [list=1]
Die Berechnung als solches ist ja nun schon in desem Beitrag gemacht worden. Nach meiner Meinung gibt es zwei Knackpunkte; einen hat Romy_H schon genannt - die KG-Anrechnung. Der zweite Punkt sind die Fahrtkosten und darüber werdet ihr euch noch ereifern.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@Deep Thought
1. Mein Monatliches Netto Einkommen beträgt 2.158,50 € aufgrund von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld wurde dieser Betrag mal 13 /12 genommen = 2.338,38 €.
2. Ja das hat er
3. ?
Gruß
Martin
Wenn du mit einem geliebten Menschen streitest, bezieh dich immer nur auf die gegenwärtige Situation. Bring nicht die Vergangenheit mit ins Spiel
Ne, ich meine bzgl. 3. was anderes:
Der KU wird brutto, (ohne Anrechnung des anteiligen KG) vom Einkommen abgezogen, also der Tabellenunterhalt lt. DT. Gezahlt wird der Netto-KU, also Tabellenunterhalt lt. DT abzgl. KG-Anteil, was genau genommen der Anlage A der DT entspricht.
Ansonsten scheint es bzgl. Unterhalt keine friedliche Einigung zu geben. Was kommt noch?
DeepThought
*warnend den Finger hebt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!