Hallo zusammen,
am kommenden Montag haben meine Frau und ich gemeinsam einen Termin beim Anwalt.
Dieser soll für uns gemeinsam den Unterhalt für meine beiden Kinder 6 + 8 und meiner Frau ermitteln.
Anbei ein paar Daten:
Ich
Durchschnitt pro Monat 2.353,50 €
Fahrtkosten pro Monat 250€ (Diesel)
PKW Kredit pro Monat 203€
Kilometer zur Arbeit täglich 200km
Sie
Durchschnitt pro Monat 234 €
Kindergeld 308 €
Könnt ihr mir für Montag ein paar Tips geben, möchte nicht übers Ohr gehauen werden.
Für jede erdenkbare Hilfe bin ich Dankbar.
Gruß
Martin
Wenn du mit einem geliebten Menschen streitest, bezieh dich immer nur auf die gegenwärtige Situation. Bring nicht die Vergangenheit mit ins Spiel
Hallo Martin,
wer ist denn bei Euch der Mandant?
Der Anwalt darf ja eigentlich nur 1 Person vertreten und man erlebt dann doch zu oft, daß er natürlich auf der Seite des Zahlers ist.
Klar wer zahlt schafft an.
Den KU kannst ja selbst von der DT ablesen, das dürfte das kleinere Problem sein.
326 Euro (west) pro Köpfchen ..hab grad mal geguckt.
Danach kannst dann die Kreditraten abziehen und 1/7 Erwerbstätigenanreiz und der Rest wird dann geteilt.
Aber das nur bis zu Deinem Selbstbehalt.
Wenn Du die Berechnung hast, kannst ja mal Deep oder so anmailen, der kann genau gucken, ob Du nicht geprellt wirst.
Das Kindergeld spielt jetzt übrigens keine Rolle wenn es um den TU geht.
LG
Melly
[Editiert am 17/12/2004 von Melly]
Meine Frau ist der Mandant.
Das wäre nett wenn ich die Deep dann zu mailen könnte.
Doch ich habe da noch was gefunden.
Berufsbedinteaufwendungen sind bei mir 203€ Kredit + 250€ Fahrtkosten sind zusammen 453€. Wenn ich nun aber gemäß Leitliene OLG Düsseldorf Stand 1.7.2003 gehe da steht:
Als notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines PKWs können 0,21€ pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden.
19 Tage X 200 km X 0,21 € = 798 € für Berufbedinte Aufwendungn ( Differenz von 345€ )
Das ergibt doch eine erhebliche Änderung in der Berechnung des Unterhaltes oder ?????
Was heißt TU ??
[Editiert am 17/12/2004 von martin_h]
Wenn du mit einem geliebten Menschen streitest, bezieh dich immer nur auf die gegenwärtige Situation. Bring nicht die Vergangenheit mit ins Spiel
Hallo Martin,
TU ist Trennungsunterhalt, den Du erstmal leisten mußt.
Danach kommt der EU (Ehegattenunterhalt oder auch nachehelicher Unterhalt genannt), der ist nach Scheidung zu leisten.
Also ob Du wirklich die 798 Euro als Fahrtkosten abziehen darfst, stell ich mal in den Raum.
Wäre ja nicht realistisch, da Du das nicht zahlst.
Die Kinder wären klar im Nachteil und das sieht Vater Staat wohl nicht so gerne.
Ob das Auto beim KU als berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden kann bezweifle ich.
Du nützt das Auto auch privat.
Vielleicht kann Jörg noch etwas dazu posten oder Uli?
Die sind da ja mächtig erfahren im Bereich KU.
LG
Melly
Hallo Martin,
die 798,- EURO wären natürlich nicht überzogen, denn ein Auto Kostet ja mehr als die Raten und den Sprit. Meiner persönlichen Erfahrung nach tun die Gerichte sich jedoch schwer, überweite Fahrtstrecken zu Arbeit anzuerkennen. Ich fahe Hin und Zurück täglich ca. 135 km, bekomme aber nur 30 km!! anerkannt. Ggf. werden auch nur die Kosten für ein Bahnticket anerkannt.
Ich würde mir sehr schwer überlegen, ob ich mir den Unterhalt vom Anwalt meiner Ex ausrechenen lassen würde!!!!! Nur als Beispiel: ich habe netto ca 2.200,- EURO plus relativ teurer Dienstwagen. Meine Kinder leben bei mir. Der Anwalt meiner Ex möchte von mir für seine Mandantin 1.850,- EURO/Monat. Das ist kein Scherz!! Nur damit Du siehst, worauf Du Dich einlassen könntest.
LG Uli
hi martin,
ich hab mir ein kleines excel programm für den TU und KU geschreiben, da bei mir die einkünfte monatlich schwanken ist das sehr hilfreich. nach meiner kenntnis, kannst du berufsbedingte aufwendungen nur bis maximal 5 % abziehen. wenn die kinder bei deiner frau bleiben, kann sie 200€ betreuungsbonus geltend machen.
nach meiner berechnung (immer vorausgestzt deine angaben waren netto), beträgt der KU 532 und der EU ca. 643. das kindergeld ist hier bereinigt, d.h das bekommt deine frau.
ich würd dir dringend empfehlen, dir die berechnung durch einen eigenen anwalt bestätigen zu lassen.
gruss und viel glück
bengel
>>Also ob Du wirklich die 798 Euro als Fahrtkosten abziehen darfst, stell ich mal in den Raum
wenn's vor Gericht geht, sehe ich das auch so... allerdings:
>>Wäre ja nicht realistisch, da Du das nicht zahlst.
Stimmt doch nicht... Ein Auto kostet Versicherung, Steuer, Benzin, Reparaturen, Abschreibung, es muß auch mal ein neues her etc...
Wenn ich mein Auto nicht hätte könnte ich nicht arbeiten und hätte gar kein Einkommen, das sind dann nunmal berufsbedingte Ausgaben. Hätte ich keine berufsbedingten Ausgaben, hätte ich keinen Beruf.
Nun könnte Frau, Frau Anwalt und oder Frau Richterin ja argumentieren, ich könne ja auch mit dem Zug in die Arbeit fahren und dann berufe ich mich auf meine eheänlichen Verhältnisse, da bin ich auch mit dem Auto gefahren. Ich berufe mich weiterhin darauf, dass z.B. das Finanzamt mir aufgrund meiner Angaben ausgrechnet hat, was ich denn insgesamt an berufsbedingten Aufwendungen habe, diese sind nämlich Einkommensteuerfrei, eben WEIL dies kein Einkommen ist, sondern zur Sicherung desselben benötigt wird...
Laut Finanzamt werden mir im Schnitt monatlich x00.- berufsbedingte Aufwendungen ankerkannt. Laut Unterhaltsleitlininien München stünden mir 0,27Eur pro gefahrenem Kilometer zu, dann käme ich auf einen Betrag der weniger ist, als was mir das Finanzamt bei der Steuererklärung anerkennt... Ist ja schonmal die este Diskrepanz die mir nicht so ganz einleuchtet, denn warum hab ich bei der Steuerberechnung andere berufsbedingte Ausgaben, als bei der Unterhaltsberechnung? Egal... wenn es vor's Gericht ginge, bekäme ich wahrscheinlich nur maximal 5% meines Nettoeinkommens als berufsbedingte Ausgabe bei der Berechnung des Untehalts anerkannt, was noch mal weitaus weniger wäre, als vom Finanzamt anerkannt... ich versteh das nicht... davon profitiert die Ex, weil sie mir Geld bekommt, und ich leide doppelt, weil ich der Ex mehr mehr zahle UND meine berufsbedingten Aufwendungen trotzdem irgendwie aufbringen muß...
Naja, so ist das halt...
>>Die Kinder wären klar im Nachteil und das sieht Vater Staat wohl nicht so gerne.
Die Kinder sind immer im Nachteil! Sie wären noch weitaus mehr benachteiligt, wenn ich keinen Beruf hätte, weil ich mir vor lauter Unterhaltszahlungen meine berufsbedingten Ausgaben nicht mehr leisten kann. Oder völlig demotiviert werde, weil ich für die gleiche Arbeit wie während der Ehe nichts mehr bekomme, mir bliebe nur, mein Berufsleben komplett umzustellen, das Auto zu verkaufen und mit dem Zug in die Arbeit zu fahren, womit ich dann ca. 1 Stunden länger unterwegs wäre als mit dem Auto, weniger flexibel etc. und das alles nur, weil meine Ex sich von mir getrennt hat... Wenn ich als Vater nicht so viel ertragen würde, würde es meinen Kindern noch schlechter gehen... Und was erträgt die Mutter?
Also mein Argument wäre: Finanzamt hat xxxEur als berufsbedingte Ausgaben anerkannt. Das war und ist eheprägend, und weil sich an meinem Job auch nix geändert hat, bleibt das auch so, die Kosten hab ich auch nach der Ehe weiterhin. Alles zwischen den bei einer etwaigen gerichtlichen Unterhaltsberechnung berücksichtigten berufsbedingten Aufwendungen ( im schlimmsten Fall nix *ggg*, gut, sagen wir 5% des Netto) und den vom FA anerkannten berufsbedingten Aufwendungen ist Verhandlungsspielraum. Verhandle blöd und Du hast die 5% 😉
Hab ich schon erwähnt, dass man im schlimmsten Fall mit der Mutter gar nicht verhandeln kann? Denn wozu gibt's Gerichte?
Womit wir bei den Scheidungskosten sind: Ich beziehe die Kreditraten für meinen Anwalt und Ihren Anwalt und Prozesskosten bei der Unterhaltsberechnung genauso mit ein... war nicht billig Ihr Späßchen...
etc...
Hallo Tabsel,
daß es oft anders geht als man sich vorstellt sieht man ja klar bei Uli.
Mir ist klar, daß das Auto nicht umsonst ist.
Aber wie gesagt, der Anwalt wird das wohl gleich bocken und alles höher ansetzen und Martin wird das zuviel Unterhalt sein.
Am Ende gehts dann doch zum eigenen Anwalt.
Die Summen was ein gegnerischer Anwalt immer so ausrechnet sind lächerlich.
Hab ich ja vom Anwalt der Ex meines Mannes gesehen.
Was die nicht immer alles wollte 😀
Da wurde ein Unterhaltsanspruch von 650 Euro errechnet und am ende waren es komischerweise nur noch 200 Euro 😮
Madame hat ja ganz vergessen, daß das Haus doch nicht so schuldenfrei war, wie sie das dem Anwalt verklickert hat. Naja man vergißt hier mal nen Bausparer und da einen.
Naja gucken wir mal, was der Anwalt so erzählt.
Martin wird sicher berichten.
Gruß
Melly
[Editiert am 17/12/2004 von Melly]
*maleinmische*
Die Fahrtkostenpauschale umfasst alle Betriebs- und Finanzierungskosten eines Kfz. Ist also nix mit Kreditrate + Diesel. Es wird der Km-Satz des OLG genommen und gut ist. Es kann von dir verlangt werden (spätestens mit der Scheidung) dir eine Wohnung an deinem Arbeitsort zu nehmen. Ob die dann teurer ist, ist deine Sache. Argumentation: Dein Lebensstil darf nicht zu Lasten der Unterhaltsberechtigten gehen. Zudem: Miete ist nicht unterhaltsrelevant und Unterhalt geht vor Umgang, getreu dem Motto "Lieber Kind satt als glücklich.". 😡
Weiterhin, je nach OLG, wird entweder nicht die Gesamtfahrtsrecke anerkannt (Beispiel von Uli) oder ab Km x wird ein ermäßigter Km-Satz genommen.
Wird überschlägig also auf SB hinauslaufen. Welcome to the jungle.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ Melly
>>daß es oft anders geht als man sich vorstellt sieht man ja klar bei Uli
nimm den wirtschaftlichen Faktor mal weg und man sieht das an der Präsenz solcher Seiten wie www.vatersein.de und deren User...
Vielleicht liegt's auch einfach nur an mir und meinem verdrehten Rechtsverständnis, oder meiner Einstellung weg vom Kommunismus (alle für einen oder im Unterhaltsrecht: einer für alle *prust) hin zu mehr Eigenverantwortlichkeit... ist schon ein Fehler... naja, glücklich macht beides nicht, denke ich, glücklich macht das, was man nicht hat...
@ Deep
>>Wird überschlägig also auf SB hinauslaufen. Welcome to the jungle
weißt, Du hast schon recht jemandem Illusionen zu nehmen wo selbige keine Berechtigung haben, aber muß das immer so "knackig" sein? *lach*
SpäßleGmacht, schon ok 😉
@ Martin,
was mir noch einfiel: welche Steuerklasse hast Du jetzt? StKl 3? Dann würdest Du ab nächstes Jahr in StKl 1 rutschen und erheblich! weniger verdienen. Evtl. dran denken!
LG Uli
Version: 5.2-W Ausdruck: 17.12.2004, 13:02
Berechnung des Unterhalts
=========================
Name der Variante I: DUES0307
gültig im Bezirk des OLG Düsseldorf,
erster Gültigkeitstag 01. 07. 2003, wie vom Verlag ausgeliefert
Grunddaten:
===========
Pflichtiger:
------------
Name: M
Einkommen (ohne Kindergeld) . . . . . . 2.345,00 EUR
berufsbedingte Aufwendg. . . . . . . . 453,00 EUR
2345 - 453 = . . . . . . . . . . . 1.892,00 EUR
Kinder:
-------
1.Kind Alter . . . . . . . . . . . . 8 Jahre
Der Bedarf bestimmt sich nach der Kindesunterhaltstabelle.
Hälftiges Kindergeld nach § 1612b I, V BGB anzurechnen
. . . . . . . . . . . . . . . 77,00 EUR
2.Kind Alter . . . . . . . . . . . . 6 Jahre
Der Bedarf bestimmt sich nach der Kindesunterhaltstabelle.
Hälftiges Kindergeld nach § 1612b I, V BGB anzurechnen
. . . . . . . . . . . . . . . 77,00 EUR
Ehegatte:
---------
Name: N
Einkommen von N (ohne Kindergeld) . . . . 234,00 EUR
Die Ehe ist nicht geschieden.
Unterhaltsberechnung:
=====================
aus Einkommen des Pflichtigen 1.892,00 EUR
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 03
Gruppe 4: 1700-1900 BKB: 1000
Kindesunterhalt:
----------------
M . . . . . . . . . . . . . . 292,00 EUR
P . . . . . . . . . . . . . . 292,00 EUR
insgesamt prägend . . . . . . . . . 584,00 EUR
Vorabzug prägenden Kindesunterhalts
1892 - 584 . . . . . . . . . . . 1.308,00 EUR
Unterhalt von N
---------------
aus Differenz der prägenden Einkommen
Quotenunterhalt <<<<
(1308 - 234) *3/7 = . . . . . . . . 460,00 EUR <<<<
Mindestbedarf 840 - 234 = . . . . . . 606,00 EUR
bleibt . . . . . . . . . . . . . 702,00 EUR
Bedarfskontrollbetrag unterschritten
Gruppe 4: 1700-1900 BKB: 1000
Abschlag . . . . . . . . . . . . . -1
Gruppe 3: 1500-1700 BKB: 950
Weiter herabgruppiert bis
Gruppe 1: -1300 BKB: 840
Korrigierte Berechnung:
=======================
Kindesunterhalt:
----------------
M . . . . . . . . . . . . . . 241,00 EUR
P . . . . . . . . . . . . . . 241,00 EUR
insgesamt prägend . . . . . . . . . 482,00 EUR
Vorabzug prägenden Kindesunterhalts
1892 - 482 . . . . . . . . . . . 1.410,00 EUR
Unterhalt von N
---------------
aus Differenz der prägenden Einkommen
Quotenunterhalt <<<<
(1410 - 234) *3/7 = . . . . . . . . 504,00 EUR <<<<
Mindestbedarf 840 - 234 = . . . . . . 606,00 EUR
bleibt . . . . . . . . . . . . . 804,00 EUR
Mangelfall:
-----------
Einsatzbeträge
--------------
Einsatzbeträge nach BGH FamRZ 03, 363:
M . . . . . . . . . . . . . . 326,00 EUR
P . . . . . . . . . . . . . . 326,00 EUR
N
840,00 EUR
-234,00 EUR
-----------------
606,00 EUR
-----------------
Summe . . . . . . . . . . . . . 1.258,00 EUR
Verteilungsrechnung
-------------------
verteilungsfähig
Einkommen . . . . . . 1.892,00 EUR
Selbstbehalt . . . . . . -840,00 EUR
-----------------
1.052,00 EUR
Kürzung auf 1052 / 1258 = . . . . . . . 83,62 %
M . . . . . . . . . 273,00 EUR
höchstens . . . . . . . . . . . . 241,00 EUR
P . . . . . . . . . 273,00 EUR
höchstens . . . . . . . . . . . . 241,00 EUR
N . . . . . . . . . . . . . . 507,00 EUR
Kindergeldverrechnung:
----------------------
M
Kindergeldausgleich wird vermindert, weil 135% des
Regelbetrags unterschritten sind:
77 - (326 - 241) = . . . . . . . . . . -8,00 EUR
kein Kindergeldausgleich
P
Kindergeldausgleich wird vermindert, weil 135% des
Regelbetrags unterschritten sind:
77 - (326 - 241) = . . . . . . . . . . -8,00 EUR
kein Kindergeldausgleich
Verteilungsergebnis:
====================
M . . . . . . . . . . . . . . 839,00 EUR
N . . . . . . . . . . . . . . 895,00 EUR
(davon ant. Kindergeld 154)
Kind(er): . . . . . . . . . . . . 636,00 EUR
(davon Kindergeld 154)
-----------------
insgesamt . . . . . . . . . . . . 2.370,00 EUR
Zahlungspflichten von M
=======================
gegenüber den folgenden Berechtigten:
M . . . . . . . . . . . . . . 241,00 EUR
entsprechend . . . . . 100 %
des Regelbetrags der Altersstufe 2
von derzeit . . . . . 241,00 EUR
P . . . . . . . . . . . . . . 241,00 EUR
entsprechend . . . . . 100 %
des Regelbetrags der Altersstufe 2
von derzeit . . . . . 241,00 EUR
N . . . . . . . . . . . . . . 507,00 EUR
-----------------
Summe: . . . . . . . . . . . . . 989,00 EUR
Diese Berechnung basiert auf der Steuerklasse 3 und 2 Kinder
Nun bekomme ich im Monat ca 2140€
abzgl.
Unterhalt 989,00€
Kredit 203:00€
Fahrtkosten 250,00€
bleiben somit 698,00€ für Miete, Nebenkosten, Verpflegung, Versicherungen usw. usw.
kann mir einer sagen wie ich das machen soll ??????
Und wenn ihr dann auch noch meint das die von mir angesetzten Berufsbedingten Aufwendung zu hoch angenommen sind, dann Prost Mahlzeit.
Und dafür soll ich dann noch arbeiten gehen. ( Nur ein Gedanke )
Kann das sein ????????
Gruß
Martin
Wenn du mit einem geliebten Menschen streitest, bezieh dich immer nur auf die gegenwärtige Situation. Bring nicht die Vergangenheit mit ins Spiel
Nun mal ruhig Blut, Martin!
Ich deutete an, du landest auf dem SB.
Deine Berechnung ist falsch! Du nimmst Spritkosten plus Kreditrate und das geht einfach nicht! Ferner gibt es nach meiner Kenntnis den Bedarfskontrollbetrag nicht mehr. Ist in irgendeinem Urteil des BGH "unterwandert" worden.
Heißt: Dir bleiben 840 € zzgl. berufsbedingte Aufwendungen (5% werdens wohl nur sein) plus Autorate + halbes KG (154). Das wird dein dir mtl. durchschnittlich zur Verfügung stehendes Geld sein.
Du musst am Montag auf Anerkennung deiner Fahrtkosten drängen. Denn das ist der Knackpunkt und daran werdet ihr euch aufreiben.
Unterschreibe nichts! Rufe mich Montag an!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Unterschreibe nichts! Rufe mich Montag an!
Werde ich machen kann aber 19:00 Uhr werden. Und muß mal schauen wie ich deine Nummer her bekomme.
Meine mail Adresse ist:
*Mail-Addresse gelöscht*
-------------
Anm. Admin: Keine E-Mail-Adressen im Forum. Meinste, ich als Admin kenne die nicht 😉
[Editiert am 17/12/2004 von DeepThought]
Wenn du mit einem geliebten Menschen streitest, bezieh dich immer nur auf die gegenwärtige Situation. Bring nicht die Vergangenheit mit ins Spiel
Hallo Martin,
die Nummer steht hier im Forum...guck mal unter Deeps Profil, bzw Impressum 🙂
Ich drück Dir die Daumen.
LG
Melly
Dein Lebensstil darf nicht zu Lasten der Unterhaltsberechtigten gehen. Zudem: Miete ist nicht unterhaltsrelevant
Dann muss ich aber mal ganz "blond" fragen, warum die Zinsen der Hypothekenbelastung für ein (viel zu großes und teures) Haus in voller Höhe anerkannt werden?????
Gruß AJA
Hallo AJA,
das Unterhaltsrecht bietet viel Raum für Interpretationen und Gutdünken.
Sollte das Haus deines Ex nachehelich sein, so können die Zinsen nicht anerkannt werden - normalerweise. Ist es ehelich, muss er sich auch einen entsprechenden martüblichen Mietzins als Wohnvorteil anrechnen lassen. Dem kann er die Fixkosten nebst Zinsen entgegenstellen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
martüblichen Mietzins
Sorry, wenn ich so penetrant bin, Deep, bezieht sich der marktübliche Mietzins darauf, was ein Haus in dieser Größe an Miete kosten würde, oder darauf, was einer Einzelperson üblicherweise zusteht? Ich kenne das nur vom Wohngeld, wo ganz klar festgelegt ist, dass eine Familie mit so und so vielen Kindern eben so und so viel Miete bezahlt. Bezahlen sie mehr (was ja meist üblich ist), bleibt das ausser Ansatz.
Gruß AJA
Hallo AJA,
in den meisten unterhaltsrechtlichen Leitlinien ist es so formuliert, dass für die Dauer der Trennung bis zur Scheidung der Wohnvorteil i.H. einer notwendigen Wohnung angesetzt wird. Mit der Scheidung dann der tatsächliche Wohnvorteil, also der Mietzins, den das selbstgenutzte Objekt am freien Markt erzielt.
Dein RA ist irgendwie nicht so sonderlich gut in der Materie?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
heute morgen habe ich einen guten Freund angerufen der bei uns auf dem Gericht arbeit.
Ich bat ihn erkundikungen bezüglich der berufsbedingten Aufwendungen einzuholen.
Er sprach mit dem Familienrichter und der sagte ihm zu dem Fall.
Berufbedingte Aufwendungen wäre bei mir:
19 Tage X 200 km X 0,21 € zzgl. 203 € für den PKW Kredit.
Das wären zu sammen 1.001 € berufsbedingten Aufwendungen bei mir.
Wenn das wirklich so sein sollte dann bleibt für meine Familie nicht viel über.
Was meint ihr ??
Wenn du mit einem geliebten Menschen streitest, bezieh dich immer nur auf die gegenwärtige Situation. Bring nicht die Vergangenheit mit ins Spiel