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Mitwirkung Steuererklärung / Verwirkung Unterhaltsanspruch?

 
(@totality1000)
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Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und - darin sicher nicht besonders - leider in einer hochstrittigen Trennung mit 2 Kindern (5 und 8). Das Trennungsjahr läuft noch bis Ende 2021.

Meine Ex-Partnerin ignoriert leider alle Aufforderungen, die Steuer 2019 und 2020 zu machen. Ich kann mich zwar beim Finanzamt alleine veranlagen lassen, aber dadurch erleide ich natürlich Verluste (wir bekommen meist wg. viel Pendelei und hohen Kinderbetreuungskosten an die 3.000 EUR zurück). 2018 haben wir mit Ach und Krach noch erledigt, aber auch da schon mehrere 100 EUR Strafgebühr für verspätete Einreichung bezahlt.

Zur Zeit zahle ich knapp 1400,- Unterhalt, davon knapp 600 als Trennungsunterhalt, den Rest für die Kinder. Was habt Ihr für Erfahrungen, kann man den Trennungsunterhalt auf Eis legen, wenn die Ex-Partnerin einen "Vermögensschaden" (sprich Steuer nicht einreichen) riskiert? Fällt Mitwirkung bei der Steuer unter Wohlverhaltenspflicht der Ex-Partner?

Danke und viele Grüße
t1000


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2021 15:12
(@inselreif)
Moderator

Nein, das kannst Du nicht. Du kannst auch keine Aufrechnung gegen Unterhalt erklären. Wobei natürlich die Frage ist, ob der Unterhalt tituliert ist und was bei Nichtzahlung passiert.

Was Du ganz korrekt tun kannst, ist unter Bezugnahme auf die nacheheliche Solidarität die Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zu verlangen und das ggf. gerichtlich durchsetzen. Je nach Konstellation kann es sein, dass Du den Ausgleich ihrer Nachteile sicherstellen musst.
Wenn der Zug abgefahren ist, kannst Du nur noch Deinen Schaden ersetzt verlangen, auch dies ggf. mit gerichtlicher Hilfe.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2021 15:57
(@totality1000)
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Danke für Deine Antwort!

Nein, es gibt keinen Titel; die Summe, die ich zahle, basiert auf der überschlägigen Rechnung Ihres Anwalts und meiner meinte, das sei so okay (wobei ich da die Kinder noch nicht 3 von 7 Tagen hatte und ich nun sicher mehr Naturalunterhalt leiste.) Da die Steuererklärung 2018-2020 da noch nicht vorlag, war auch nichts anderes möglich als Schätzung. Rückblickend hätte ich auf einer genauen Berechnung bestehen sollen, vielleicht wäre das ein Argument gewesen, endlich mitzumachen...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2021 20:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na dann trickse doch. Du schreibst ihr eine Mail, dass nach deiner Berechnung anhand des Einkommens nur noch xxx Euro Unterhalt zu zahlen wären und du diesen Betrag überweisen wirst, bis die Steuererklärungen 2019 und 2020 durch sind

Wann habt ihr euch getrennt? Für 2021 habt ihr hoffentlich nicht mehr Steuerklassen 3/5.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2021 21:21
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Erfolgte die Trennung im Laufe/Ende des Jahres 2020 oder Anfang 2021?

Welche Steuerklassenkombination wurde während des Zusammenlebens gewählt? Wann wurde das geändert?

Auf Basis welcher Steuerklassen wurden Trennungs- und Kindesunterhalt berechnet?


AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2021 21:23
(@totality1000)
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Hallo und danke für Eure Antworten,

wir hatten immer Steuerklasse 4/4, da wir lange ähnlich verdient haben, die letzten beiden Jahre etwas ungleicher, aber wir haben es verpeilt daran etwas zu ändern. Trennung war Ende 2020. Der Anwalt meiner Frau hat unsere Monatsnettos genommen und damit Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt geschätzt und ich habe ohne Anerkennung einer finalen Berechnung gezahlt, um meine Ruhe zu haben...

Viele Grüße
t1000


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2021 02:55