Hallo alle zusammen,
bin nach einigen Jahren mal wieder hier da ich Euren Rat brauche. Habe mich hier auch schon belesen und möchte nur mal wissen ob ich richtig liege.......
Folgender Sachverhalt:
Meine Tochter wird im August (mit 17 Jahren) eine Ausbildung beginnen.Habe letztens ihren Ausbildungsvertrag unterschrieben in welchem auch steht, dass sie im ersten Lehrjahr 350€ Ausbildungsvergütung erhält.
Habe nun diverse Forenbeiträge gelesen und bin zu folgender Unterhaltsberechnung gekommen:
350€-90€:2=130€
Ich zahle seit 2010 362€ Unterhalt für sie.Das bedeutet, ich darf die 130€ von ihrem Unterhalt abziehen=232€
Somit stehen ihr 232€ Unterhat zu. Ist das richtig?????
Eine weitere Frage: Sie will igrendwann mit ihrem Freund zusammen ziehen. Da sie dann bei keinem Elternteil wohnt, wer ist dann unterhaltsberechtigt?Meine Ex ja wohl nicht mehr.....??Sie ist ja dann noch minderjährig und hat somit keinen eigenen Anspruch.
Wie ist es in diesem Falle mit dem Kindergeld? Bisher bekommt es ja noch meine EX, da sie dort wohnt.
Meines Wissnes nach muss es ja eh ein Elternteil beantragen, nur wer?
Wenn sie auszieht, wer muss es dann beantragen? Oder läuft es so weiter wie bisher, die Ex bekommt es und gibt es dem Kind?
Vielen Dank für Eure Antworten 🙂
Skater
soweit ich das beurteilen kann liegst Du mit den 130.- € richtig, die Du zukünftig vom Unterhalt abziehen darfst.
Sofern allerdings ein Titel besteht, muss dieser natürlich geändert werden. Das heißt: Die KM gibt den bisherigen Titel im Original an Dich zurück, und Du lässt einen neuen erstellen mit den geänderten Beträgen. Nicht vergessen: Befristung bis zur Volljährigkeit. Weil ab dann wird die komplette Ausbildungsvergütung angerechnet.
Bei der Wohnungsangelegenheit würde ich erst mal warten, was wirklich passiert. Sie ist ja noch recht jung, und da ändert sich so ein Vorhaben auch mal schnell...
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi skater
In Ergänzung zu staengler
Deine Rechnung ist richtig. Solange sie im Haushalt eines ET wohnt richtet sich ihr Bedarf nach dem EK des anderen ET. Führt sie einen eigenen Haushalt trotz Minderjährigkeit, ist weiterhin der sorgeberechtigte ET (bzw. ABR-Inhaber) der Empfänger des KU. Es ist ja auch in dessen Verantwortung. Gibt es hingegen uneingeschränktes GSR, so müssen die Eltern sich irgendwie einigen.
Der Bedarf des Kindes allerdings liegt dann fest bei derzeit 640€, abzgl. volles KG und volle Ausbildungsvergütung, zzgl. der Ausbildungspauschale von 90€. Event. kommen noch KV und PV hinzu, aber eher unwahrscheinlich. Jedes ET ist dann anteilig der vorliegenden Einkommensverteilung barverpflichtet. Hat die KM z.B. kein eigenes EK, so ist der Bedarf dann komplett von Dir aufzubringen. Allerdings steht es dem minderj. Kind nicht frei, aus Lust und Laune heraus einen eigenen Haushalt zu gründen und dann die Hand aufzumachen. Da muss es schon ernsthaftere Gründe geben als der genannte.
KG- berechtigt ist bei auswärtig untergebrachten Kindern vorrangig derjenige ET, welcher die höhere Unterhaltsleistung erbringt. Wenn allerdings grundsätzlich meherere Personen KG-berechtigt sind ist es gestattet, dass sie sich untereinander einigen. Sie müssen lediglich lt. Gesetz prinzipiell berechtigt sein, KG auch zu beziehen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wow, das ging aber schnell. Vielen Dank für Eure Infos, sie haben mir sehr geholfen!!!! 🙂 :thumbup:
Mal noch eine andere Frage:
Hatte Anfang des Jahres Post vom JA bekommen, wo ich aufgefordet wurde mehr Unterhalt für meine beiden Kids zu zahlen.
Vielleicht hat ja einer von Euch Ahnung, ob deren Berechnung nun richtig ist.
Ich zitiere mal:
Ihrer Unterhalsverpflichtung kommen Sie duch Zahlung von mtl. 550€ nach. Ihre Verpflichtung aus dem Vergleich von 2005 liegt bei 128% des Regelbetrages, was nach der Umrechnungsformel in der 3 Altersstufe 106,5% des Mindestunterhaltes und in der 2. Altersstufe 102,7% des Mindestunterhaltes entspricht, wovon jeweils das halbe KG abzuziehen ist.
Der titulierte Betrag liegt ab 2010 bei mtl. 362€ für Kind 1 und 282€ für Kind 2, so dass sich in jedem Falle eine Erhöhung des Zahlbetrages ergibt, auch wenn der Vergleich nicht abgeädert wird.
Bitte erhöhen Sie die Zahlungen daher schon einmal auf 644€ ab Januar 2010.
Zitat Ende.
Mein Anwalt sagt es wäre ok. Im damaligen Vergleich wurde auch festgelegt, dass ich die Beiträge für die private Krankenkasse meiner Kids übernehme, was ich bisher auch gemacht habe.
Mein Anwalt schrieb mir,das jetzt aber durch ein Erhöhung der Unterhaltslast eine Weiterführung der privaten Krankenversicherung nicht mehr in Betracht kommt.
Wie kommt er denn darauf? Es wurde doch im damaligen Vergleich festgelegt. Hatte bisher noch nicht die Möglichkeit ihn danach zu fragen.
Weiß jemand von Euch ob das denn stimmt???Wenn ja, warum?
Vielen Dank!!!!!!!
Skater
Hallo skater,
die Erhöhung des Zahlbetrages ist bedingt durch die Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2010
An anderer Stelle kannst Du hier im Forum jede Mange dazu erfahren.
Das auch Du mehr zu zahlen hast ist klar.
Das mit den Beiträgen zur PKV kann ich Dir leider nicht beantworten.
Gruß
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi skater
Bei der KV kenne ich mich nicht aus und lasse es deshalb lieber. Bei der Festlegung der Bedarfshöhe (Zahlbetrag) vermute ich hingegen, dass zwar die Vorgaben aus dem Vergleich korrekt angewendet wurden, ebenso die Überleitung zu den neuen Prozentsätzen als auch deren Anwendung auf die DDT2010, allerdings wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht berücksichtigt, dass die DDT2010 bei der Einstufung nur noch von zwei vorhandenen UH-Berechtigten ausgeht (vorher waren es drei). Dadurch dürftest Du m.M.n. bei unveränderter Einkommenslage von Dir nur noch in die erste Zeile der DDT einzustufen sein. Da wären die Zahlbeträge 334€ und 272€. Um das festzustellen wäre eine komplett neue Berechnung notwendig. Da das JA Dich nicht zur Auskunft auffordert, obwohl schon fast 5 Jahre verstrichen sind, spricht einiges dafür.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Vielen Dank Euch Beiden!!!!! 🙂
Oldie: Kann sein, dass ich ne komplet neue Berechnung machen lasse. Mal sehen was mein Anwalt sagt, wenn ich ihn demnächt spreche.
Auch hat sich mein Einkommen gegenüber 2005 etwas verschlechtet. Habe z.Z. 2350€ netto mtl., wobei meine berufsbedingten Aufwendungen schon sehr hoch sind. Pendle mtl. ca. 1000km, die einfache Strecke, mit dem PKW zur Arbeit.
So jetzt mal ins Bett mit mir, hatte Nachtschicht. Euch noch nen schönen Tag!!!! 🙂
Moin,
eine Senkung um diese wenigen Prozente könnte bei einem Vergleich schwierig sein und unter 100% wirst du so auch nicht kommen.
Und die KV mussst im Zweifelsfall auch weiter bezahlen.
Wie ist denn die Mutter versichert?
Könnte sie die Kinder nicht kostenlos in ihrer GKV unterbringen?
Vielleicht kannst du das ja mal vorschlagen, mit dem Angebot, dann die 100+X Prozent zu zahlen und du anderenfalls Änderungsklage einreichen würdest.
Was verdienst du denn? Steht das schon irgendwo?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
natürlich könnten die Kids bei meiner Ex beitragsfrei versichert sein! Sie besteht aber auf diese PVK, da sie der Meinung ist, dort bekommen sie eine bessere Versorgung.
Das JA hatte mich auch in ihrem Schreiben aufgefordert meine Finanzen offenzulegen, was ich auch getan habe.
Warte nur auf deren Post.
Wie schon geschrieben, in 2009 hatte ich ein mtl. Nettoeinkommen von 2350€. Bin ja jetzt mal gespannt, was mir das JA alles noch so abzieht, berufsbedingte Aufwendungen usw........., wenn überhaupt.
Menno, hatte jahrelang Ruhe und jetzt dieses neue Gesetz ;(Alles zum Wohl der Kids, oder besser gesagt zum Wohl der Ex.
Will hier aber nicht jammern, es betrift ja wohl alle zahlenden Väter.Wenn nur die Kids was davon hätten!!!!
Meine Ex bekommt jetzt über 1000€, für zwei Kids inc. KG und das steuerfrei.
Skater
Hallo Skater,
ich hab da noch ne Frage. Das Ausbildungsgehalt, das du angibst ist das Brutto doer Netto?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina,
das Ausbildungsgehalt von 350€ ist brutto.
Gruß Skater
Hi,
in dem Fall muß vom Brutto das Netto errechnet werden, dann die 90 € abziehen und durch 2 teilen.
Das Ergebnis dann von deinem Unterhalt abziehen (der auch um das hälftige KG gesenkt ist)
Ab 18 wird dann etwas anders gerechnet.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Tina,
danke! Habe ich mir schon fast gedacht.
Skater
Moin skater,
meines Wissens hat Deine Ex nicht die Möglichkeit, auf einer privaten KK für die Kinder zu bestehen. Im Gegensatz zu verheirateten Paaren gibt es nach einer Scheidung allerdings tatsächlich die Möglichkeit, Kinder in der GKV des geringer verdienenden Elternteils kostenfrei mitzuversichern. Das lässt sich auch mit nachehelicher Solidarität begründen.
Ggf. könnte für bestimmte Bereiche ja eine kostengünstige Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Das Prinzip "Einmal privat versichert - immer privat versichert" gibt es familienrechtlich jedenfalls nicht; es gibt auch keinen gesetzlichen Anspruch darauf.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Martin,
wie gesagt, im Vergleich von 2005 wurde festgelegt, dass ich die Kosten der PKV meiner Kinder zu tragen habe.
Warum sollte sich daran etwas ändern, wenn der Vergleich nicht geändert wurde.
Deshalb verstehe ich auch nicht, dass mein Anwalt mir schreibt, die Kinder hätten jetzt keinen Anspruch darauf.
Nach einem Gespräch mit ihm werde ich bestimmt schlauer sein.
Gruß
Skater
Moin,
wie gesagt, im Vergleich von 2005 wurde festgelegt, dass ich die Kosten der PKV meiner Kinder zu tragen habe.
Warum sollte sich daran etwas ändern, wenn der Vergleich nicht geändert wurde.
vielleicht, weil Ihr mittlerweile geschieden seid und deshalb überhaupt eine Wahlmöglichkeit besteht? Natürlich ändert sich deswegen ein Vergleich nicht automatisch, sondern nur auf Antrag, weil die Anspruchsgrundlagen sich geändert haben oder entfallen sind. Seit der Neuheirat Deiner Ex bezahlst Du ja auch keinen TU/EU mehr. Seit sie eigenes Einkommen (und damit eine eigene KK) hat, besteht aber die Möglichkeit, die Kinder dort kostenfrei mitzuversichern.
Nur wie gesagt: Automatisch ändert sich gar nichts; das musst Du schon selbst aktiv angehen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Der Vergleich wurde damals bei der Scheidung geschlossen. Ja, sicher muss ich aktiv werden. Habe ich ja auch getan und mein Anwalt regelt jetzt die Geschichte. Bin aber über jeden Tipp hier dankbar, denn Anwälte sind auch nicht unfehlbar und auf dieser Seite "tummeln" sich Leute die echt Ahnung haben!!!!!!! 🙂 :thumbup:
Dehalb hier auch nochmals meinen Dank an VATERSEIN und die Postings von Euch!!! 🙂 :thumbup:
Skater
Hallo Skater,
wie gesagt, im Vergleich von 2005 wurde festgelegt, dass ich die Kosten der PKV meiner Kinder zu tragen habe.
Warum sollte sich daran etwas ändern, wenn der Vergleich nicht geändert wurde.
Deshalb verstehe ich auch nicht, dass mein Anwalt mir schreibt, die Kinder hätten jetzt keinen Anspruch darauf.
Vermutlich meinte er: Wenn der Vergleich aus anderen Gründen eh' geändert werden muss, dann wäre dieser Anspruch auf PKV ein alter Zopf, den man bei der Gelegenheit gleich mit abschneiden kann - zumindest kann man es mit einiger Aussicht auf Erfolg versuchen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vermutlich meinte er: Wenn der Vergleich aus anderen Gründen eh' geändert werden muss, dann wäre dieser Anspruch auf PKV ein alter Zopf, den man bei der Gelegenheit gleich mit abschneiden kann - zumindest kann man es mit einiger Aussicht auf Erfolg versuchen.
so in etwa hatte ich das auch verstanden und würde mich da auf den anwaltlichen Rat verlassen. Vergleiche sind schliesslich nicht unanfechtbar; vor allem, wenn sich die Grundlagen ändern, auf deren Basis sie einst geschlossen wurden.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Mala und Brille,
ok so kann man es vielleicht interbretieren, so könnte es gemeint sein..........
Mal schauen was beim nächsten Anwaltsgespräch dabei rüber kommt.
Vielen Dank noch mal allen fürs :yltype:
Skater