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Minderjährig mit Hauptschulabschluß, aber arbeitslos

 
(@haevensgate43)
Schon was gesagt Registriert

:question: :question: :question: Ich hätte da mal ein paar Fragen - Was wird mich erwarten?

Meine Tochter ist derzeit 15 Jahre alt, lebt bei ihrer Mutter und besucht die 8. Klasse der Hauptschule. Es steht zu erwarten, daß sie ihren Hauptschulabschluß gerade so erreichen wird. Daraus folgt, daß sie auf Grund ihrer insgesamten Lebenseinstellung und ihren Berufswünschen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Ausbildungsplatz finden wird. Ich zahle derzeit Kindesunterhalt nach der DT.

Welche Unterhaltsleistungen muss ich leisten, wenn meine Tochter nach Beendigung der Schule keinen Ausbildungsplatz findet, keine weiterführende Schule besucht und somit faktisch arbeitslos wird?

Wie muß sich die Kindesmutter (unbekanntes Einkommen aus Selbständigkeit) am Unterhalt der Tochter beteiligen?

Welche Möglichkeiten habe ich, daß die Kindesmutter ihr Einkommen mir gegenüber nachweisen muß?

Besteht bei gleichem Sachverhalt Anspruch auf Kindesunterhalt nach Erreichen der Volljährigkeit und in welcher Höhe?

Für Eure Antworten bedanke ich mich schon im voraus...gruss heavensgate

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2008 12:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo heavensgate,

solange deine Tochter minderjährig ist ist die KM nicht zu Barunterhalt verpflichtet. Das ändert sich erst mit Volljährigkeit der Tochter. Bis dahin muß sich sich gar nicht am Barunterhalt beteiligen.

Welche Unterhaltsleistungen muss ich leisten, wenn meine Tochter nach Beendigung der Schule keinen Ausbildungsplatz findet, keine weiterführende Schule besucht und somit faktisch arbeitslos wird?

Tja, die Frage ist nicht mehr ganz so einfach zu beantworten. Auf jeden Fall muß sie beim AA als Ausbildungssuchend gemeldet sein. Desweiteren muß sie natürlich ihre Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachweisen. Geht sie nicht mehr zur Schule kann sie den ganzen Tag dafür aufwenden, ansonsten kann sie ja für ihren Lebensunterhalt jobben.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2008 13:26
(@papi74)
Registriert

Hallo,

soweit ich informiert bin, besteht bis zum 18. Lebensjahr eine Schulpflicht. Sollte die Hauptschule beendet sein und keine Ausbildung im Anschluss stattfinden so wird Sie sicherlich ein BVJ absolvieren müssen...ggf. auch 2.

Das bedeutet das Sie weiterhin zur Schule geht und du bezahlst weiterhin den KU. Ab den 18. Lebensjahr ist dann auch Mutti mit in der Pflicht.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2008 13:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Haevensgate43,

>>>HIER<<< findest Du genauere Informationen, auch für Dein Bundesland. "Einfach zurücklehnen" wird jedenfalls keine Option für die junge Dame sein...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2008 14:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Papi,

jein. Das unterscheiden sich die verschiedenen Bundesländer etwas. Es gilt wohl, das die Schulplicht mit dem 6. Lebensjahr beginnt und dann 9 bzw. 10 Jahre beträgt, also mit dem Hauptschulabschluß endet. Daran anschließend existiert die Berufsschulpflicht für weitere 3 Jahre. Was allerdings auch wieder Volljährigkeit bedeutet.

Eigentlich müßte ein minderjähriges Kind nach Abschluß der Schule und ohne Ausbildungsplatz an berufsvorbereitenden Maßnahmen im Rahmen eines Berufsschulbesuches teilnehmen. Genauer kann das aberdas zuständige AA sagen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2008 14:06
(@papi74)
Registriert

Hallo Tina,

zumindest wird Töchterchen nicht die Füße holegen können und dann die Anderen machen lassen.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2008 14:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Völlig richtig papi,

und mit 18 wird das Ganze nochmal verschärft. Da gibt es nur weiter KU, wenn auch eine Ausbildung betrieben wird.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2008 14:38
(@tools)
Schon was gesagt Registriert

Hallo 🙂

Eine weitere Frage dürfte sein, wie sich der Unterhalt ändert, wenn das Kind so ein berufsvorbereitendes Jahr absolviert.

Meine Tochter ist in derselben Lage bei meiner Ex wohnhaft. Sie bekommt jeden Monat 200 Euro und 90 Euro Fahrtkosten vom AA. Zudem weiß ich, das die 200 Euro bei dem Kind voll als Unterhalt angerechnet wird und damit harz4 entlastende Wirkung zeigt.

Nur bei mir finde ich sie nicht. 🙁

Kann dazu jemand eine Antwort geben?
Das dürfte auch dem Threaderöffner interessieren.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2008 16:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tools,

normalerweise wird bei Minderjährigen das bereinigte Nettoeinkommen (ca. 90 € dürfen pauschal abgezogen werden) zu Hälfte auf den KU, bei volljährigen ganz auf den KU angerechnet.

Sie bekommt jeden Monat 200 Euro und 90 Euro Fahrtkosten vom AA. Zudem weiß ich, das die 200 Euro bei dem Kind voll als Unterhalt angerechnet wird und damit harz4 entlastende Wirkung zeigt.

Zahlst du denn den Mindestunterhalt? Denn dann dürfte das Kind ja eigentlich keine Sozialleistungen mehr bekommen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2008 16:54
(@tools)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

dazu dürfte meine Geschichte etwas kompliziert sein, um dir zu sagen, ob ich den Mindest KU zahle, oder nicht.

Es gab vor meiner Scheidung einen Vergleich über EU (?) und KU. Dort gab es eine Mangelfallberechnung. Nach der Scheidung hab ich diese Beträge zusammengezogen und als KU auf den Belegen bezeichnet. Betrag ist 230 Euro. Das Kindergeld geht der Mutter ohne Umwege zu. Das Kind ist jetzt 17 Jahre alt und wird im Dezember 18 Jahre alt.

Es gibt keine Scheidungsfolgevereinbarung über EU. Die Gründe hierzu sind mir immer noch etwas schleierhaft, möchte aber auch nicht den Schleier lüften, um nicht bei meiner EX Begehrlichkeiten zu wecken.

Mein bereinigtes EK dürfte bei 1300 Euro liegen.

Gruß
Tools

Nachtrag:
Der errechnete KU in dem Vergleich ist nicht an die DDT, noch an Prozentsätzen, noch an ein Alter gekoppelt.

Vielleicht sollte ich noch anmerken, das der Familienrichter noch etwas neu in dem Geschäft ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2008 17:11