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Mietkosten,Schulbücher, Bachblütentherapie + KU!?????

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(@subdiver)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich zahle seit rund sieben Jahren pünktlich den festgeschrieben KU. Jetzt erhalte ich ein Schreiben vom Jugendamt, dass "sonstige" Kosten durch die Kindsmutter abgerechnet werden sollen: Mietkostenanteil, Schulbüchergelld, Behandlungskosten (Hypnose, Bachblütentherapie, etc.), welche die gesetzliche Krankenkasse wohl nicht übernommen hat (natürlich), sowie die entspr. Fahrtkosten dahin. Insgesamt rund 350€! Ich bezahle bereits 135% des Regelbetrages, habe selbst eine Familie zu ernähren, und die Kindsmutter lebt wohl auch seit langem wieder in einer Partnerschaft.
Muss ich denn für diese Kosten aufkommen (kann ich gar nicht!)?
Muss nicht der neue Lebenspartner einen Anteil der Kosten übernehmen (Stichwort Lebenspartnerschaft und Hartz IV).
Spinn ich, oder was ist hier los - ich bin echt sauer!!! :gunman:
Das Jugendamt schreibt ich möchte ihnen eine Vorschlag bis zu einem Termin unterbreiten! :crash:

Wer weiß rat?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2006 19:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das fällt alles unter den sog. >Sonderbedarf<.

Mietkostenanteile der Kinder sind definitiv mit dem KU abgegolten. Weitere Beispiele was als Sonderbedarf angesehen werden kann und was nicht, findest du >hier<.

Der LG hat damit nix zu tun, da es Kosten deines/eures sind.

Mein Tip: Gar nix machen - lass das JA doch Klage einreichen. Das JA über das beabsichtigte Nichtstun auch nicht informieren. Einfach das Schreiben knicken, lochen, abheften und gut ist.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2006 19:13
(@subdiver)
Schon was gesagt Registriert

Hallo & Danke für die schnelle Antwort!

bei so etwas könnte ich echt ausflippen, dass da das JA mitspielt!
Also gut werde ich mal abwarten...

wie verhält sich dass denn mit meiner neuen Lebenssituation:
ich bin seit einem Jahr verheiratet und wir haben auch eine gem. Tochter.
Wie ist da denn der genaue Rechenschlüssel für den KU der KM?

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2006 19:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie ist da denn der genaue Rechenschlüssel für den KU der KM?

Das ist nicht so einfach beantwortet. Hierzu müssen wir wissen, wie alt die Kinder sind, wie hoch dein durchschnittliches monatliches Einkommen ist, ob die Ex arbeitet, ob deine jetzige Frau arbeitet, ob du Schulden aus der Ex-Ehe noch zu tilgen hast, und und und.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2006 19:30
(@subdiver)
Schon was gesagt Registriert

Wow, das geht ja fix hier!

1. meine "Ex" war eine 2-wöchige Beziehung (wir waren nicht verheiratet).
2. das gem. Kind ist jetzt 8 Jahre alt
3. meine Fau ist nicht berufstätig (Mutter & Hausfrau)
4. Nettoeinkommen ~3.2 T€

Muss ich die "neue" Lebenssituation an das JA melden?

Danke & Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2006 19:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, bei einem angenommenen durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen von 3.200 € abzgl. 5% berufsbedingter Aufwendungen (160 €) ergibt sich ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 3.040 € und du landest in Stufe 10 der DT. Daraus resultiert ein KU von 420 € abzgl. 77 € KG-Anteil = 343 € Zahlbetrag.

Du zahlst heute nach Stufe 6? Hmmmm - wenn du's mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, dann schweigst du. Ansonsten zahlst du künftig den höheren, korrekten KU.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2006 19:49
(@subdiver)
Schon was gesagt Registriert

OK,
und wie hoch ist der "Abzugsbetrag" für meine Frau und unsere gem Tochter (1 Jahr alt)? - Krankenversicherung etc...

Vielen Dank! :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2006 19:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deine neue Frau kommt nach den Kindern. So von deinem Netto noch SVs zu bedienen sind, mindert sich das unterhaltsrelevante Einkommen entsprechend und mit dem dann errechneten Wert geht es in die >DT<. Hierbei den KG-Anteil nicht vergessen abzuziehen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2006 20:01
(@taccina)
Registriert

Insgesamt rund 350€!

Muss ich denn für diese Kosten aufkommen (kann ich gar nicht!)?

4. Nettoeinkommen ~3.2 T€

Mein lieber Himmel.....
Einmalig 350€ für Sonderausgaben (mal die Mietkosten ausgenommen) für Dein Kind und das bei 3200€ nicht zahlen können...
Find ich ehrlich gesagt ein wenig heftig!!!!!!

Mal ne andere Frage.
Hast Du Kontakt zu dem Kind?

Gruß Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2006 20:48
(@subdiver)
Schon was gesagt Registriert

Hy Taccina,

das hast Du wohl falsch verstanden... :note: :question:

das sollte keine einmalige Erhebung sein, sondern eine mtl.-also 257+350= 557.- mtl KU! Mein Anliegen sollte auch nicht als Heulerei zu verstehen sein, sondern ledigliche Unwissenheit meinerseits bezügl. der Ansetzbarkeit dieser "Kosten" wie z.B. die der Miete. Und das ist in meinen Augen Ausnehmerei, denn dafür ist ja auch der KU vorgesehen...,oder siehst Du das anderst?

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2006 21:03




(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Subdiver !

Du hast erwähnt,daß Deine Ex Hartz bezieht!
Wenn Du Ihr monatlich einen höheren Betrag bezahlst wird das angerechnet.
Im Klartext : Sie hat davon NICHTS...es sei denn sie verschweigt es dem Amt.

Anders verhält es sich mit Einmalzahlungen.

LG
Domino

Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2006 21:08
(@subdiver)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Domino!

da habe ich mich wohl unklar ausgedrückt: mit Stichwort Hartz IV u. Lebenspartnerschaft meinte ich eigentlich den Umstand, dass der Lebenspartner mit seinem Einkommen u. Vermögen für die Berechnung von Hartz IV herangezogen wird.
Ich selbst kenne die finanziellen Verhältnisse der KM gar nicht.

Gruß

subdiver

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2006 12:19
(@taccina)
Registriert

Hallo subdiver..

ja dann habe ich in der Tat was falsch verstnaden...SORRY!

Also monatlich 350 zusätzlich zum KU (ob die KM das nun bei HartzIV...sollte sie diees beziehen....nun angerechnet bekommt oder nicht) ist wohl wirklich ein bissel (bissel viel) heftig.

Ich dachte es handelt sich hierbei um eine einmalige Zahlung...

Aber ich verstehe nicht, warum das monatlich gezahlt werden soll?
Ist das Kind denn chronisch krank das es solche Therapien fortwährend braucht?

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2006 13:18
(@subdiver)
Schon was gesagt Registriert

Hy Taccina,

die Art der Behandlung (Hypnose, Bachblütent. etc.) und keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zeigt mir schon wie akut das ganze ist. Angeblich geht es um Lernschwierigkeiten und der Gefährung der Versetzung in die nächste Klasse...

Gruß
subdiver

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2006 14:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

die Art der Behandlung (Hypnose, Bachblütent. etc.) und keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zeigt mir schon wie akut das ganze ist. Angeblich geht es um Lernschwierigkeiten und der Gefährung der Versetzung in die nächste Klasse...

Bei Lernschwierigkeiten gibt es durchaus "Behandlungsmethoden" die anerkannt sind. Ich sehe nicht wozu das hier nützen soll und warum dann der Vater die Kosten übernehmen soll. Das diese Kosten von der Kasse nicht übernommen werden, war doch der Mutter vorher klar.

Zum Thema Miekostenanteil. Der ist im KU schon enthalten, genauso wie die anteiligen Kosten für Strom und Wasser.

Büchergeld ist IMO kein Sonderbedarf, da nicht unvorhersehbar und du, so wie ichs verstanden hab, ja 135% der DDT zahlst und damit Sonderbedarf eh wegfällt. Zumindest hatte ich es kürzlich so gelesen. Ab 135 % gibt es keinen Sonderbedarf, da vom normalen KU für unerwartete Ausgaben angespart werden kann.
Außerdem kann sie bei Büchergeld Zuschüße bzw. eine Übernahme beantragen ,wenn sie Hartz IV bekommt.

Ihr LG ist allerding in keiner Weise zu irgendwas verpflichtet oder heranzuziehen. Er hat ja schließlich mit eurem Kind nichts zu tun.

Ich würde abwarten und dem JA signalisieren, das du nicht bereit bist zu zahlen. Verweise darauf, das der Mietanteil im gezahlten KU bereits enthalten ist, das es ein Problem der KM ist, wenn sie Behandlungsmethoden wählt, die nicht von der Kasse übernommen werde und vorher nicht versuht hat die herkömmlichen und ja auch erfolgreichen Methoden zu probieren...

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2006 15:20
 elwu
(@elwu)

Das Jugendamt schreibt ich möchte ihnen eine Vorschlag bis zu einem Termin unterbreiten!

Hi,

schlicht ingorieren. Nullkommagarkeine Reaktion zeigen. Sollen die doch klagen, falls sie sich trauen. Das wird lustig. Überhaupt, Bachblüten, Hypnose, so ein Schwachsinn, dein armes Kind...

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2006 16:38
 biga
(@biga)
Registriert

hmmm...

ich merke, dass mich hier etwas an dieser Diskussion stört:

Es hat noch niemand hinterfragt, welche Lernschwierigkeiten das Kind hat...

Es ist nämlich tatsächlich so, dass in den seltensten Fällen Kosten für die Behandlung von Lernschwierigkeiten von den Jugendämtern, geschweige den von den Krankenkassen übernommen werden. Es ist ein langer harter Weg so etwas durchzusetzen und wird fast nur noch dann von Jugendämtern übernommen, wenn das Kind droht von der Schule zu fliegen. Kassen übernehmen zwar Beispielsweise Ergotherapie, aber die auch nur nocoh selten und nur dann, wenn Störungen manifest sind...

Das heißt nun nicht, dass subdiver "gemolken" werden soll... aber ganz ehrlich - hier stimmen die Verhältnisse wohl eher nicht. Bei dem Verdienst kann der Unterhaltsbetrag nicht stimmen...
Und noch eine Frage an subdiver: Hast Du mal erfragt, was da genau gemacht werden soll? Denn nur dann kann man darüber nachdenken, ob diese Behnadlung gut oder nicht gut ist...
Weißt du´was für Lernschwieirgkeiten dein Kind hat - denn es ist dein kInd...und auch dieses braucht einen guten Start ins Leben, egal wie die Beziehung zur Mutter war (auch die Dauer...)

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2006 17:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stimmt, es hat bisher keiner nach den Lernschwierigkeiten gefragt. Abre IMO helfen bei Lernschwierigkeiten Hypnose und bachblüten recht wenig.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2006 18:01
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Moment mal.
Meine Tochter hatte auch Lernschwierigkeiten mit 8 Jahren und mußte die 2. Klasse wiederholen. Wieso fragt hier keiner mal ob es vielleicht einen Zusammenhang gibt zwischen normalen Familien und Alleinerziehenden? Im übrigen bekam meine Tochter unterstützenden Maßnahmen, die alle kostenfrei waren und wird die 2. Klasse wohl nun mit Erfolg abschließen. Bachblütentherapie wird hier nichts nützen.

Mit Gruss Roman

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2006 19:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, es muß ja nicht unbedingt ein Zusammenhang zwischen normalen Familien oder Alleinerziehnden und Lernproblemen bestehen. Sorry, ich persönlich kenne mehr heile Familien mit Kindern, die Förderung brauchen als Familien, wo die Kinder "nur" bei der KM leben.

DIe Frage ist eher, worin die Schwierigkeiten bestehen und wie am besten geholfen wird. Und da ist Hypnose und bachblüten sicher nicht unbedingt gut

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2006 20:52




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