guten Tag zusammen,
ich bin mir fast sicher das die Frage hier schon tausend mal gestellt wurde, konnte aber nirgends einen passenden Beitrag finden. Meine Situation:
Ihch habe vor kurzem den Job gewechselt und verdiene natürlich auch ein wenig mehr, die KM weiß das natürlich nicht, ich zahle vollen unterhalt für 2 Töchter 15 und 12. So nun zur Frage .... muss ich meinen Jobwechsel bei JA angeben oder nicht ? Ich konnte leider nirgends im Netz eine eindeutige aussage dazu finden
Moin coolsnowman1975,
.... muss ich meinen Jobwechsel bei JA angeben oder nicht ?
Nein (es sei denn es wird Unterhaltsvorschuss geleistet, da Du aber laut eigenem Bekunden "vollen" Unterhalt zahlst, scheint das nicht der Fall zu sein).
Gruß
United
Servus!
Meines Wissens musst Du Dich beim JA melden, wenn sich Dein Einkommen um mehr als 10% verändert.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin
Meines Wissens musst Du Dich beim JA melden, wenn sich Dein Einkommen um mehr als 10% verändert.
Dem ist aber nicht so. Besagte 10% werden gerne als Wesentlichkeitsmerkmal genommen, wenn auf Wunsch des UH-Berechtigten innerhalb des 2-Jahreszeitraums dennoch Auskunft eingeholt werden soll. Von Bringepflicht des UH-Pflichtigen steht dort nichts.
Das Wesentlichkeitsmerkmal findet Erwähnung im §1605 Abs.2 BGB..
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Dem ist aber nicht so.
Again what learned! 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
das bedeutet jetzt für mich das ich eigentlich nicht aktiv werden muss beim JA solange ich den laufenden unterhalt ganz normal weiter zahle und erst auf anfrage meine "finanzen" offenlegen muss, richtig?
Moin CSM,
das bedeutet jetzt für mich das ich eigentlich nicht aktiv werden muss beim JA solange ich den laufenden unterhalt ganz normal weiter zahle und erst auf anfrage meine "finanzen" offenlegen muss, richtig?
yep, das trifft so zu. Erst bei der nächsten Frage nach Auskunft musst Du wahrheitsgemäss antworten; erst ab da muss ggf. auch mehr bezahlt werden (also nicht rückwirkend). Wobei der Kindesunterhalt nach Einkommensstufen berechnet wird; wenn sich Dein Einkommen also nicht gerade um 400 oder mehr EUR erhöht hat, bist Du möglicherweise noch in derselben Stufe wie zuvor; wenn es ordentlich mehr ist, sollten Dich ca. 20 EUR pro Kind und Monat nicht wirklich erschrecken.
Grüssles
Martin
PS: Wenn Du es für Dich persönlich ganz korrekt haben willst, kannst Du ein eventuelles "Mehr" ja in eine Sparbüchse stecken und bei Gelegenheit gemeinsam mit Deinen Töchtern oder für diese verjuxen.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo coolsnowman1975,
das bedeutet jetzt für mich das ich eigentlich nicht aktiv werden muss beim JA solange ich den laufenden unterhalt ganz normal weiter zahle und erst auf anfrage meine "finanzen" offenlegen muss, richtig?
Es bedeutet nach meinem dreisten Verständnis sogar, dass du keinesfalls in vorauseilendem Gehorsam das erhöhte Einkommen melden sollst, denn im umgekehrten Fall wird dir auch nichts geschenkt, im Gegenteil: Wenn sich das Einkommen nämlich nicht erhöht, sondern verringert, dann bleibt die jetzt eigentlich zu hohe Unterhaltpflicht auf alle Fälle noch mindestens sechs Monate in der alten Höhe bestehen; wenn man Pech hat, sogar für alle Zeiten (wenn einem nämlich der Familienrichter, zu Recht oder zu Unrecht, ein eigenes Verschulden an dem verringerten Einkommen andichtet).
In dieser juristischen Großwetterlage ist m.E. ein schlechtes Gewissen völlig fehl am Platz, wenn man in so einer Situation, juristisch einwandfrei, einfach mal die Klappe hält.
Und so lange du den "vollen Unterhalt" zahlst (ich nehme an, damit ist Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle gemeint? und somit der Mindestunterhalt oder sogar mehr als dies), kann auch die KM die Moralkeule gerne in der Ecke stehen lassen. Falls sie sich ungerecht behandelt fühlt, kann sie dir ja alternativ zur derzeitigen Situation anbieten, dass eure Kinder zu dir ziehen, und sie selbst zukünftig Unterhalt zahlt in genau der Höhe, wie sie es gerne von dir hätte 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
also werde ich dieser hinsicht einfach mal den ball flach halten und abwarten ...erstmal vielen dank an alle .... wer noch mehr infos hat zu dieem thema ... immer her damit ....ich werde demnächst noch weitere anfrage starten...*g*