Erstmal kurz zum bisherigen: Exfreundin verliess mich im September 2005 mit unserer Tochter, sie schwanger, was aber noch nicht bekannt war. Im November 2005 begann die Einstweilige Anordnung. Am 03. Mai 2006 bin ich ausgewandert und ich habe das Hauptsacheverfahren nicht mehr miterlebt. Ich kannte also nur den Beschluss der EA und das Urteil im Hauptsacheverfahren nicht. Im Ausland habe ich 1 Jahr lang nichts bezahlt, dann 1,5 Jahre 42,- € pro Monat und seit einem halben Jahr wegen der Wirtschaftskrise 10,- € pro Monat. Meine Unterhaltsschulden sind damit nicht unbeträchtlich.
Vor wenigen Tagen habe ich das erste Mal meinen Titel per Fax bekommen: Ex = 850,- € BU und für die Tochter 270,- €.
Im September 2008 wurde ein Geschwistertest gemacht, ob ich auch der Vater von dem 2. Kind bin. Dagegen erhob ich Widerspruch und im Januar 2009 erfolgte ein Vaterschaftstest in Bangkok, befohlen von der deutschen Botschaft. Das Ergebis: direkter Vaterschaftstest = positiv, Geschwistertest = positiv. Ein Titel für das 2. Kind besteht noch nicht, wird aber noch kommen. Dann wird der Unterhalt rückwirkend zum März 2006 berechnet. Weitere Unterhaltsschulden.
Prozesskostenhilfe wurde bei mir abgelehnt. Meine Anschrift in Thailand wurde als nichtzustellfähig beschlossen.
Dem Jugendamt habe ich vor einem halben Jahr mein Einkommen mitgeteilt, jedoch ohne Gehaltsnachweis, da ich keinen Gehaltszettel bekomme und mein Gehalt in Bar ausgezahlt wird. Das Forumular vom Jugendamt fülle ich nicht aus, denn ich schreibe gerne in Prosa-Form. Ich sehe keine gesetzliche Grundlage, dass ich ein Formular ausfüllen muss.
Nunmehr habe ich eine Anwältin beauftragt, um den Titel zu bekommen, den ich auch erhalten habe und damit die Zahlungsmodalitäten mit dem Jugendamt geklärt werden, da die deutsche Botschaft sich nunmehr weigert, meine Unterhaltsscheck anzunehmen. Das Jugendamt hat nichts besseres zu tun und teilt mir mit, dass sie mein Gehalt nicht kennen und senden wieder die Formulare. Also schreibe ich den gleichen Brief nochmal, wie vor einem halben Jahr. Wer es so möchte, der bekommt es auch so.
Ich habe bis jetzt noch keine Kostennote über die Gerichtskosten, Vaterschaftstest, Geschwistertest etc. bekommen.
Nun bin ich gespannt, wie das Jugendamt weiter reagiert. Das wird noch sehr interessant werden, denn wenn ich Müll bekomme, dann kommen die Briefe auf meine Webseite.
Moin,
aus Fürsorge: Ist das irgendwie relevant für deinen geplanten Heimataufenthalt anl. des Umgangs?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Die deutsche Botschaft forderte mich auf, dass ich mich mit dem Jugendamt in Verbindung setze, da die Botschaft keine Unterhaltszahlungen mehr annimmt. Da ich nicht in den Bereich des Paragrafen 170 StGB reintappsen will, musste ich das zwangslaeufig tun. Wegen Umgang wuerde ich niemals mit dem Jugendamt verhandeln. Unterhalt und Umgang sind sowieso getrennte Vorgaenge.
Im letzten Jahr war ich dreimal in Deutschland ...
