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Meine Geschichte die viele mit mir teilen

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi sammycat

EK ich 2.523€

Wurde Dein EK bereits bereinigt um Posten wie priv. Altersvorsorge und berufsbedingte Aufwendungen? Welches ist das zust. OLG? In den URL der OLG's steht z.B. drinne, wer ab wann wie einbezogen wird bei der UH-Berechnung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2009 16:30
(@sammycat)
Schon was gesagt Registriert

Hi Oldie

Bei den 2500,00€ ist 5% für berufsbedingte Aufwendungen schon abgezogen.
Hätte aber noch eine andere Frage, habe ich das recht auskunft darüber zuerhalten. Wieviele STD. die KM arbeitet und ich einsicht über ihr EK verlangen kann. Da mir der RA meiner Tochter einfach nur in dem Schreiben das EK eingetragen hat der KM, ich aber keine abrechnungen oder Einkommenssteuerbescheid der KM gesehen habe. Kann ich eine Kopie der Lohnabrechnung verlangen?
Zweitens würde ich gerne das in angriff nehmen was mir LAUSEBACKESMAMA rät, das ich doch mal versuchen sollte mit der berechnung der günstigeren Stkl.Bräuchte da nur ein bischen hilfe wie und was ich dem RA genau schreiben soll. Wer kann mir ein wenig helfen?OLG ist Ludwigshafen

Gruss Sammycat

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Themenstarter Geschrieben : 07.12.2009 20:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tach,

deine Tochter, bzw, ihr PaRAsit hat beide Eltern zur Auskunft aufzufordern, und diese dem jeweils anderen Elternteil zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehört auch die Auskunft über die Arbeitszeit.

Belege, wie Steuerbescheid oder Lohnabrechnung gehören gehören im Zweifelsfall auch dazu.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 09.12.2009 22:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi sammycat

Um mal das mit der prinzipiellen Barunterhaltspflicht klarzustellen, hier der entsprechende §1612 aus dem BGB:

(1) Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. ...

Dann folgen Einschränkungen, wann davon abgewichen werden darf. Das ändert jedoch nichts an der generellen Barunterhaltspflicht. Da bei Volljährigen logischer Weise kein äquivalenter Betreungsunterhalt existiert, fallen alle damit verbundenen Regelungen und §§ einfach weg.

Im Wege der jetzigen UH-Festsetzung für das vollj. Kind hat dieses Dir auf Verlangen mitzuteilen, über welche Einkünfte die KM verfügt. Andernfalls bist Du nicht in der Lage, Deinen UH-Anteil zu bestimmen. Hat das Kind einen RA beauftragt, so hat dieser Dir diese Auskunft zu erteilen. Die KM selbst ist aussen vor. Stellen sich Kind und sein RA bockig, so achte darauf, alles dokumentiert (eigener RA oder nur noch Einschreiben etc.) abzuhandeln. Diese Auskunft ist auf Deinen Wunsch hin mit der Aushändigung von Belegen (Verdienstbescheinigungen etc.) an Dich zu erweitern. Es sind also zwei Forderungen, welche Du stellen musst. Einmal Auskunft über EK, dann Belege dafür anfordern.

Hat die KM noch weitere (kleinere) Kinder? Da Tochter ja privilegiert ist bezieht sich die gesteigerte Erwerbsobliegenheit auch auf sie, die Anrechnung eines fiktiven EK (bei nicht vorhandener Vollerwerbstätigkeit) sollte denkbar sein.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 10.12.2009 13:16
(@mabes)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
hier mein Senf. Ab 18 Jahre, Mutter und Tochter müssen Auskunft über Einkommen geben. Habe das gerade vor Gericht hinter mir. Den Mutter Ihr Einkommen und dein Einkommen werden gegeneinander gelegt, um festzustellen wie viel jede  Partei Anteilig Zahlen muss.

Kindergeld wird komplett bei dir abgerechnet. Tochter hat Mietvorteil und Mutter dadurch mehr.

MB :yltype:

Auf hoher See und vor Gericht.

Das war Kaka.

Im 1800 Jahrhundert: Wer Denkt, der Hängt!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2009 15:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kindergeld wird komplett bei dir abgerechnet. Tochter hat Mietvorteil und Mutter dadurch mehr.

So ist es nicht ganz richtig!

Das KG wird vom Gesamtbedarf abgezogen und der Rest zwischen den Eltern aufgeteilt.
Das ist was anderes als "komplett bei dir"

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 10.12.2009 15:35
(@sammycat)
Schon was gesagt Registriert

Hi

vielen dank für eure Antworten habe heute einen Brief an den Anwalt meiner Tochter verfasst.

Habe auch das Rechenbeispiel von lausebachesmama mit verwendet, mal sehn was dabei rauskommt.

Halte euch auf dem laufendem.

Danke bis dann Sammycat

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2009 18:11
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