Hallo, ich möchte mich kurz vorstellen.
Ich bin 42 Jahre alt, habe im Jahre 2000 geheiratet und mich 2008 getrennt.
Wir waren seit 1993 zusammen.
Es besteht ein gemeinsamer Sohn, der auch im Jahre 2000 geboren wurde.
Nach der Trennung ging noch alles freundschaftlich ab, nun aber, nachdem ich seit etwas über einem Jahr eine neue Lebensgefährtin habe, dreht meine Ex völlig ab.
Im Dezember 2011 wurde die Scheidung eingereicht, nachdem man nun über 4 Jahre getrennt ist.
Der Kindesunterhalt, den ich monatlich zahlen muss, wird regelmäßig überwiesen in voller Höhe.
Das schien ihr allerdings nun nicht mehr zu reichen und forderte mich anwaltlich auf meine Einkünfte zu offen zu legen. Es wurde ein Unterhalt in Höhe von 377 Euro ausgerechnet monatlich.
Da meine Ex auch arbeiten geht und eigenes Geld verdient bin ich nur meinem Sohn unterhaltsverpflichtet.
Daher bin ich eine Stufe höher gestuft worden in der Düsseldorfer Tabelle und zahle nun seit seinem 12. Lebensjahr 398 Euro.
Dies ist auch völig ok.
Ich zahle dies seit Februar diesen Jahres, da mein Sohn im Januar 12 wurde.
Nun scheint es meiner Ex auch nicht zu reichen und möchte noch mehr Geld haben und mich fertig machen aus Rache.
So bekam ich nun letzte Woche ein Schreiben vom Jugendamt, worin steht, dass die Kindesmutter eine Beistandschaft eingerichtet hat.
Der Unterhalt wurde frisch ausgerechnet und völlig korrekt, nun wird er wohl nochmal ausgerechnet vom Jugendamt. Ist anscheinend Formsache.
Nun habe ich mich ein wenig informiert, was man tun kann und dies ist anscheinend : NICHTS !!
Ich habe mir die Seite: http://www.trennungsfaq.de einmal durchgelesen, damit man einige Infos hat im Umgang mit dem Jugendamt.
Das liest sich alles ziemlich so, als wenn Kindesmutter willkürlich im Auftrag der Kindesmutter einen richtig fertig machen kann, ohne, dass man sich in irgendeiner Form wehren kann, auch wenn man Recht hat.
Dort steht viel mit Titeln, dass die Jugendämter einen unter Druck setzen, dass man das Formular : Fragebogen zur Unterhaltspflicht " des Jugendamtes nicht ausfüllen muss, sondern lieber alles in einem Formbrief schreiben soll inkl. Kopien von Unterlagen..
Wie soll ich mich nun verhalten vor dem Jugendamt ???
lg
Hunter
Hi,
ich würde dem JA schreiben, das die KM bereits über den RA die vollständigen Auskünfte im xx.2011 von dir bekommen hat. Da sich seither keine Änderungen ergeben haben wäre erst im xx.2013 erneut Auskunft zu geben. Sollte das JA anderer Meinung sein, sollen sie das mit Nennung des § belegen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Servus Hunter und willkommen im Forum,
ich habe Dein Beitrag ins Unterhaltsrecht-Forum verschoben, weil es hier besser rein passt.
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin.
Was noch passieren könnte ist, dass sie dich auffordern einen Titel zu erstellen.
Das hätte sie aber auch ohne JA tun können.
Wenn sie dich zur Titelerstellung auffordern, solltest du dem auch nachkommen, denn sonst würdest du tatsächlich einen Klagegrund liefern.
Du kannst diesen kostenlos beim JA erstellen, musst nur darauf achten dass sie dich dort nicht über den Tisch ziehen oder du gehst zu einem Notar. Der muss das für rund 20 € tun.
Worauf du dabei achten solltest, steht auch in der TFAQ.
In dürren Worten:
1. Befristen auf den 18 Geburtstag.
2. Nicht zu hoch ausstellen.
Am besten du stellst deine Rechnung hier nochmal rein damit wir das überprüfen können.
Noch besser, du gehst hin, lässt die Urkunde erstellen und nimmst sie mit nach Hause und lässt sie von uns quer überprüfen bevor du unterschreibst.
Rechne aber damit, dass die Furien dort dir dann die Augen auskratzen wollen, weil sie nicht möchten, das jemand merkt, wie sehr sie die Väter besch*n.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Marco,
danke, dass du meinen Beitrag ins richtige Forum verschoben hast 🙂
Hi Tina,
Wenn ich dem Jugendamt schreibe, dass die Berechnung erst 2 Monate her ist, errechnet vom RA meiner Ex und meinem RA, wird das Jugendamt dann nicht rechtlich fordern, dass ich DENEN das auch vorzulegen habe, zwecks einer eigenen Berechnung ?
Und : Wird das Jugendamt dieses Schreiben nicht als "Verweigerung" ansehen und klagen ??
Nach allen Recherchen im Internet haben Väter doch vor dem Jugendamt keine Rechte und haben vollends das zu tun, was das Jugendamt von einem möchte 🙁
Hallo Marco...
im Brief von JA steht , dass ich meine Verdienstbescheinigungen vorlegen soll, inkl. dem letzten Einkommenteuerbescheid, das leuchtet mir ein.
Darunter steht noch: Im Anschluss gebe ich ihnen Gelegenheit, die festgestellte Unterhaltsverpflichtung bei einem Jugendamt ihrer Wahl beurkunden zu lassen....
Meinen die damit den "Titel " ?????
@ Marco:
Welche Rechnung meinst du, du meinst mein jährliches Gehalt und so ??
Das kann ich hier ruhig einstellen...ist kein Problem..
Servus Hunter!
Wenn ich dem Jugendamt schreibe, dass die Berechnung erst 2 Monate her ist, errechnet vom RA meiner Ex und meinem RA, wird das Jugendamt dann nicht rechtlich fordern, dass ich DENEN das auch vorzulegen habe, zwecks einer eigenen Berechnung ?
Ich würde genau das schreiben, dazu noch dass Du den errechneten und mit der gegemseite vereinbarten Betrag seitdem zahlst.
Grüssung
Marco
P.S.
Da Euer Kind einen Anspruch auf Titulierung hat, kann das JA fordern, den vereinbarten Betrag beurkunden zu lassen, so dass bei Nichtzahlung gepfändet werden kann.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Und : Wird das Jugendamt dieses Schreiben nicht als "Verweigerung" ansehen und klagen ??
Nach allen Recherchen im Internet haben Väter doch vor dem Jugendamt keine Rechte und haben vollends das zu tun, was das Jugendamt von einem möchte 🙁
Nein. Das JA benimmt sich zwar gerne so als wenn es so wäre aber tatsächlich haben sie kaum Rechte.
Nur ne große Klappe.
Wenn du dich weigerst vor Ablauf von 2 Jahren erneut Auskunft zu geben, so tust du das weil du das nicht musst.
Du kannst dem JA schreiben, dass du bereits am xx.xx.xx Auskunft an deine Ex gegeben hast und sie sich die Unterlagen von ihr geben lassen sollen und fordere sie auf, dir die Rechtsgrundlage für ihre vorzeitige Forderung zu nennen.
Zeige denen gleich, dass sie dich nicht veräppeln können.
Ja, mit Urkunde meinen sie den Titel.
Und ja, mit Rechnung meine ich dein Einkommen und die Unterhaltskalkulation.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Hunter,
nur als kleine Ergänzung (in Anlehnung an den Thread-Titel):
Ein JA-Schreiben ist kein Grund für Angstzustände und/oder schlaflose Nächte ...
Wenn mehr rauszuschlagen gewesen wäre, hätte das die RAtte der Ex vermutlich versucht (die Einkommenseingruppierung deutet darauf hin,
dass Du als Beute durchaus nicht unattraktiv bist).
Besten Gruß
United
Ich meine, ich kann denen ruhig die Auskunft geben, da ich da nichts dort nichts vertusche oder so.
Wohl aber stimmt es, dass ich dem RA meiner EX die Auskünfte bereits im März gegeben habe, das so ausgerechnet wurde und anerkannt. Seit dem zahle ich natürlich den geforderten Betrag per Dauerauftrag regelmäßig wie vorher auch. Ob das JA sich damit zufrieden gibt die Unterlagen vom RA zu erhalten kann ich dann nur hoffen..
@Beppo:
NUnja, wenn man das erste Mal sowas vom JA bekommt aus Rache, obwohl man stetig willens gezahlt hat, und man dann viele Storys liest im Netz, dann wird einem schon Angst und Bange....
Ok .
Also hier nun meine Einkommen und die Unterhaltskalkulation.
Gehalt 2011:
Bruttogehalt 33.755,04 Euro
davon Lohnsteuer - 5883,53 Euro
davon Soli - 263,72 Euro
Krankenversicherung - 1848,72 Euro
Steuerrückerstattung + 815,43 Euro
Nettoeinkommen 26574,50 Euro
Abzüglich 5% Aufwendungen, Fahrkosten
(1328,72 Euro)
bereinigtes Nettoeinkommen 25245,78 Euro
pro Jahr
Nettoeinkommen pro Monat 2103, 82 Euro
Nach dieser Auffassung und Berechnung beträgt der Kindesunterhalt 377,00 Euro pro Monat.
Nach der Düsseldorfer Tabelle demnach Stufe 3.
Da ich jedoch nur einer Person unterhaltspflichtig bin, nämlich meinem Sohn, steige ich in der Berechnung jedoch eine Stufe höher, nämlich in Stufe 4.
Dies errechnet ergibt laut Düsseldorfer Tabelle 2012 einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe 398 Euro.
lg
Hunter
Wenn du dich weigerst vor Ablauf von 2 Jahren erneut Auskunft zu geben, so tust du das weil du das nicht musst.
Du kannst dem JA schreiben, dass du bereits am xx.xx.xx Auskunft an deine Ex gegeben hast und sie sich die Unterlagen von ihr geben lassen sollen und fordere sie auf, dir die Rechtsgrundlage für ihre vorzeitige Forderung zu nennen.
Sehe ich das richtig, dass man nach BGB §1605 (Auskunftspflicht) ab Datum der Auskunft 2 Jahre dem gegnerischen RA (auch wenn Ex den RA wechselt?) und dem JA keine Auskunft mehr geben muss (ausser bei neuem JOb usw.), bei einer vorzeitigen Klage vor Gericht und wenn die Ex Sozialleistungen beim Jobcenter beantragt jedoch schon?
MfG L3NNOX
Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore
Hi Lennox,
ja das siehst du richtig.
Stell dir vor deien Ex hätte kein anderes Hobby als jeden Monat einen neuen RA zu bauftragen. Dann mßtrest du ja, wenn es den § nicht gäbe, jeden Monat einer anderen Person ggü. die vollständige Auskunft geben.
Gruß TIna
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich meine, ich kann denen ruhig die Auskunft geben, da ich da nichts dort nichts vertusche oder so.
Wohl aber stimmt es, dass ich dem RA meiner EX die Auskünfte bereits im März gegeben habe, das so ausgerechnet wurde und anerkannt. Seit dem zahle ich natürlich den geforderten Betrag per Dauerauftrag regelmäßig wie vorher auch. Ob das JA sich damit zufrieden gibt die Unterlagen vom RA zu erhalten kann ich dann nur hoffen..
Nein. Gib denen auf keinen Fall etwas, wozu du nicht verpflichtet bist. Es sei denn, es nützt dir.
Entgegenkommen führt bei denen nicht zu deren Entgegenkommen, sondern dient nur als Bestätigung, dass bei dir noch mehr zu holen sein muss und sie mit dir alles alles machen können, solange sie nur genug Druck aufbauen.
Angst muss man vor denen nicht haben aber das muss man natürlich erst lernen.
Mache es denen auch nicht zu leicht.
Schreibe ihnen also nicht, dass du die Auskunft am xx.xx.xx an RA xy geschickt hast, sondern nur, dass du bereits Auskunft gegeben hast.
Den Rest sollen sie gefälligst selbst raus finden.
Deine Rechnung erscheint mir jedenfalls auf den ersten Blick korrekt.
Du hast daher nichts zu befürchten, solltest aber den Unterhalt titulieren lassen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Hunter,
Steuerrückerstattung + 815,43 Euro
Wie kommt die Höhe der Rückerstattung zustande ?
Liegen dem höhere berufsbedingte Aufwände zugrunde als durch die 5%-Pauschale abgedeckt sind ?
Betreibst Du Altersvorsorge in Form von Riester und/oder Lebensversicherung ?
Besten Gruß
United
@ midnightwish:
ok, ich werde denen sodann schreiben, dass bereits Auskunft an meine Noch-Ehefrau erteilt wurde im März.
Die Berechnung scheint insoweit korrekt zu sein, das stimmt und es wird von mir auch anerkannt.
Frage ist nur, wenn ich einen Titel beurkunden lasse in Höhe von 389 Euro monatlich zeitlich bis zum 18 Lebensjahr, was ist, wenn ich geschieden bin ( das wird in den nächsten 2 Monaten soweit sein), dann sinkt mein Einkommen auch, da der Verheiratetenzuschlag wegfällt.
Es könnte sein, dass ich sodann eine Stufe runter rutsche.
Falls ich in der Zeit nach der Scheidung wieder heirate und eine neue Familie gründe (was man definitiv vor hat) , dann wäre ich dem neuen Kind auch unterhaltsverpflichtet. Sodann würde ich auf 377 Euro rutschen, also auch eine Stufe tiefer.
Wenn der Titel auf 398 Euro steht, dann müsste ich klagen, wenn ich weniger Unterhalt zahlen müsste, sehe ich das richtig ?
Oder kann ich den Titel auch auf 377 Euro beurkungen lassen ??
@Beppo:
die STeuerrückerstattung kommt zustande aufgrund von Farkosten zur Arbeit .
Ich betreibe keine Altersvorsorge in Form von Riester oder Sonstigem.
Da ich Beamter bin, beziehe ich später Pension.
Eine Lebensversicherung habe ich schon, aber eine normale kapitalbildende LV ohne Rentenwahlrecht.
Wenn du fest mit sinkenden Einnahmen rechnest, z.B. wegen weg fallender Zuschläge oder ungünstigerer Stuerklassen, solltest du auch nur den entsprechend niedrigeren Unterhaltsbetrag titulieren.
Später kommst du davon kaum noch runter.
Die Urkundsbeamten dürfen sich auch nicht weigern den niedrigeren Betrag zu titulieren, auch wenn sie das gerne behaupten.
Du alleine entscheidest, was du titulieren lässt.
Wenn es dem JA-Fluffi nicht passt, muss er klagen.
Sofern du aber bis dahin den höheren Betrag bezahlst, sollte sich da aber kein Problem ergeben.
Und bitte achte ein wenig darauf, von wem der Beitrag auf den du antwortest, wirklich kam.
Es ist nämlich etwas verwirrend, wenn du immer den falschen Namen angibst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sorry bezüglich der verwirrenden Antworten oder ich bei Antworten den falschen Namen angegeben habe :redhead:
Ich schreibe dann die nächsten Tage dem JA, dass bereits meiner Exfrau Einkommensauskunft erteilt wurde im März und dieser Betrag auch gezahlt wird.
Wenn ich davon ausgehen sollte, dass mein Einkommen sinken wird in Zukunft durch Scheidung und WEgfall von Zulagen und evtl. auch in Zukunft ich neu heiraten werde und ein 2. Kind hinzu kommt,
dann würde theoretisch und ev. mein Einkommen auf unter 1900 Euro sinken und ich wäre dann 2 Kindern unterhaltspflichtig. Ich wäre dann in der STufe 2, anstatt der Stufe 4.
kann ich dann jetzt den Titel auf STufe 2 beurkunden lassen, also auf 356 Euro bis zum 18. Lebensjahr und weiterhin naatürlich, solange ich noch mehr verdiene, selbstverständlich die realen momentanen 398 Euro monatlich überweisen ?
Das JA schreibt in seinem Anschreiben auch an mich in dem Anschreiben:
Ich solle die Unterlagen bis zum 01.06.2012 einreichen (der Brief kam am 19.05.2012)
Sollte ich dies nicht tun, sind sie mit Absprache der Mutter meines Sohnes gehalten unverzüglich Klage auf Auskunftserteilung bzgl. meiner Einkommensverhältnisse sowei Feststellung und Zahlung des Unterhalts
erheben.
Gruss
Hunter
Moin Hunter,
kann ich dann jetzt den Titel auf STufe 2 beurkunden lassen, also auf 356 Euro bis zum 18. Lebensjahr und weiterhin naatürlich, solange ich noch mehr verdiene, selbstverständlich die realen momentanen 398 Euro monatlich überweisen ?
das richtige Vorgehen wäre genau so: 356 titulieren, erst einmal 398 bezahlen. Ob jemand wegen 42 EUR pro Monat noch Lust auf eine Klage hat, ist zu bezweifeln; vor allem, wenn Du anklingen lässt, dass Du im Fall einer Klage sofort nur noch den titulierten Betrag überweisen wirst.
Nur eben: Der Titel an sich - egal ob beim JA oder beim Notar erstellt - ist ein (einklagbares) Recht des Kindes; die Einstellung "ich zahle doch regelmässig und pünktlich" würde nicht reichen. Sich in dieser Frage bockig zu stellen führt zu einer vorhersehbaren und vermeidbaren Niederlage. Also: Titel über 356 EUR erstellen und unterschreiben - und dann der Dinge harren, die da kommen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich habe vor 6 Monaten beim JA diesen Titel unterschrieben.
Tip: Erwähne VORHER dass du den Ausdruck kurz durch deinen Anwalt prüfen lassen willst bevor du unterschreibst!
Mir wollten sie nämlich einreden das liesse die Software nicht zu usw. ..Dann fragst du mit grossen Augen was passiert wenn dir spontan schlecht wird und du ins Krankenhaus müsstest, ob die Mitarbeiterin dann solange Urlaub nehmen muss.
Lass dich nicht veräppeln, rechne mit einer grosszügigen Wahrheitsdehnung.
Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore
Ich denke, dass ich zum Notar gehen werde und den Titel selber formulieren werde nach dem Muster ungefähr in der Art vom Trennungsfaq. Das JA setzt zuviel unter Druck, versucht zu betrügen und verhindert, dass man den vom JA gefertigten Titel vor Unterschrift mitnimmt zur Überprüfung.
Da davon auszugehen ist, dass ich in diesem oder spätestens im nächsten Jahr eine Stufe oder sogar 2 in der Düsseldofer Tabelle runter rutsche, aufgrund von Wegfall von finanziellen Zulagen meines Arbeitgebers und evtl. neuem Nachwuchs, habe ich vor die Titelhöhe 2 Stufen unter dem zu titulieren, als ich momentan zahle. Natürlich werde ich aber weiterhin den aktuellen Satz zahlen, das ist klar.
Und ich habe vor den Titel auch nicht bis zum 18. Lebensjahr zu befristen (das wären 6 Jahre) , sondern erst einmal auf 24 Monate. Danach sehen die finanziellen Verhältnisse anders aus und man kann neu beurkunden lassen, was ich auch sofort machen würde.
Frage ist, ob die KM das akzeptiert, wenn der Titel erst einmal auf 24 Monate befristet ist oder ob sie sofort eine Klage einreichen kann mit dem Ziel einer längenen Titelfrist.. z.B. bis zum 18. Lebensjahr meines Sohnes..
lg
Hunter
Moin,
Und ich habe vor den Titel auch nicht bis zum 18. Lebensjahr zu befristen (das wären 6 Jahre) , sondern erst einmal auf 24 Monate. Danach sehen die finanziellen Verhältnisse anders aus und man kann neu beurkunden lassen, was ich auch sofort machen würde.
Frage ist, ob die KM das akzeptiert, wenn der Titel erst einmal auf 24 Monate befristet ist oder ob sie sofort eine Klage einreichen kann mit dem Ziel einer längenen Titelfrist.. z.B. bis zum 18. Lebensjahr meines Sohnes..
diese Idee solltest Du gleich wieder vergessen; eine solche Befristung ist nicht zulässig. Eine Klage gegen eine Befristung auf zwei Jahre würde Deine Ex mit Sicherheit gewinnen, denn Deine Unterhaltspflicht wird ja auch in zwei Jahren noch bestehen. Das ist grundsätzlich auch richtig so: Gäbe es die Möglichkeit, Unterhaltstitel nach Belieben zu befristen, würden ein paar Sparbrötchen (oder Exen-Schikanierer) das mit Sicherheit zum Anlass nehmen, jeden Monat einen neuen Titel ausstellen lassen zu wollen. das ist das Gegenteil der angestrebten Rechtssicherheit.
Die Befristung auf den 18. Geburtstag gibt es nur deshalb, weil an diesem Tag die Mutter ebenfalls barunterhaltspflichtig wird und deshalb sowieso neu gerechnet werden muss. Wenn Deine finanziellen Verhältnisse sich ändern, kannst Du den Titel erhöhen oder - falls sie sich verschlechtern - eine Abänderungsklage auf den Weg bringen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.