Mein Kind wohnt ab ...
 
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Mein Kind wohnt ab sofort bei mir

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 elwu
(@elwu)

Drückt mir die Daumen. Um 9:00 Uhr gehts los!

Hallo,

ich habe ganz fest gedrückt! Was kam raus?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 12:15
(@mikkian)
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Verhandlung vorbei...

Der Junge bleibt bei mir

Die Mutter hat vor Gericht bestätigt das der Junge und sein Stiefvater nicht zurecht kommen und hat vorerst eingewilligt das der Junge bei mir bleibt. Sie möchte eine Familientherpie machen....

Es gibt jetzt vorerst eine Vereinbarung für die nächsten 3 Monate bleibt der Junge hier und dann muss man weiter sehen. Die Mutter war ohne Antwalt bei Gericht, es existiert allerdings ein selbst verfasstes Schreiben der Mutter an die Richterin, 3 DIN A 4 Seiten, davon erhalte ich in den nächsten Tagen eine Kopie.
Die Möbel etc. des Jungen will die Mutter nicht raus geben, die Richterin meinte nur wenn in drei Monaten fest steht das der Junge hier bleibt müsste sie das.

Wie das ganze jetzt Unterhaltstechnisch aussieht kann ich nicht weiter sagen, wir müssen die drei Monate auch erstmal abwarten. Mein Anwätlin meinte aber das es schlecht aussieht da die Mutter aufgrund des anderen Kindes auch keiner Vollzeitbeschäftigung nach gehen könnte, aber versuchen werden wir es. Gleichfalls hat die Mutter allerdings ab sofort den Titel das ich Unterhalt zahle sofort herauszugeben, sie meinte auch so wie die Frau bisher gehandelt hat, ist es ihr durchaus zuzutrauen das sie auf den Gedanken kommt trotzdem zu pfänden.

Und genau dieses Verhalten der Mutter lässt mich auch zu dem Entschluss kommen das ich nach diesen drei Monaten alles versuchen werde damit sie zumindest einen Teil Unterhalt zahlen muss. Hört sich vielleicht hart an, aber wer meine Geschichte mit dieser Person kennt weiß warum ich so denke.

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Themenstarter Geschrieben : 16.06.2010 12:52
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus mikkian,

Der Junge bleibt bei mir

Glückwunsch!

Bei Deiner Forderung nach KU hast Du natürlich Recht. Allerdings würde ich mir überlegen, ob sich ein langer Streit lohnt. Wenn von vorne herein klar ist, dass es am Ende dovch nix zu holen gibt, dann würde ich mir die Auseinandersetzung sparen.

Denk morgen darüber nach. Heute freu Dich über das Ergebnis

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 16.06.2010 12:58
(@mikkian)
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Und wie ich mich freue  🙂

Das die Mutter zumindest teilweise einsieht das es zwischen Stiefvater und Sohn nicht funktioniert ist ja schoneinmal durchaus positiv. Dadurch wird dem Jungen viel erspart.

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Themenstarter Geschrieben : 16.06.2010 13:00
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

du bist auf dem richtigen Weg. Das war ja schon mal ein Teilerfolg. Auch ich denke, dass es in 3 Monaten so
hinauslaufen wird.

Zum Thema Unterhalt. Da wird trotzdem das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Sie muss dann erst mal
alles offenlegen. Und dann wird geschaut und überprüft.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

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Geschrieben : 16.06.2010 13:01
(@mikkian)
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Sehe ich genauso.
Leider werde ich darum wieder meine Anwältin bemühen müssen, das Jugendamt ist keine große Hilfe bzw. würde ewig dauern bis die alles bearbeiten hätten. Aus Erzählungen von Bekannten weiß ich nämlich das das Jugendamt nicht mehr sonderlich dran interessiert ist was mit dem Unterhalt ist wenn ein Kind kein Unterhaltsvorschuss mehr bekommt und somit die Staatskasse nicht damit belastet wird.  😉

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Themenstarter Geschrieben : 16.06.2010 13:04
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

warum sollten die sich auch beeilen. Ich denke, hier käme es darauf an, denen auf die Füße zu treten.

Wenn nicht, werde doch einfach mal selbst dort vorstellig und frage nach. Mehr wie wieder wegschicken
können sie dich nicht.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 13:39
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus mikkian,

Du hast berichtet, dass Deine Ex einen Minijob hat und 370 .- € verdient. Das andere Kind ist 4 Jahre alt.

So wie ich die Lage hier in Deutschland kennengelernt habe, wirst Du nicht viel erhoffen dürfen.

Hat zwar mit Gerechtigkeit nix zu tun, ist aber traurige Realität.

Trotzdem viel Erfolg dabei, wenn Du es versuchst!

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 16.06.2010 13:47
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mikkian!
Beim Thema Unterhalt würde ich mir ehrlich gesagt ein bisserl Zeit lassen und erst Mal strategisch vorgehen:
a) weil in drei Monaten die Karten evtl. neu gemischt werden und
b) weil Deine (wohlgemerkt berechtigte) Unterhaltsforderung KM übermotivieren könnten, den Jungen wieder zu sich zu holen, um  finanziell aus Dir Zahler statt Empfänger zu machen.

Wenn Du es Dir finanz. leisten kannst, pfeif erst Mal auf die Kohle bis definitv feststeht, dass der Junge bei Dir bleibt.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 13:51
(@mikkian)
Zeigt sich öfters Registriert

Das mit dem Unterhalt werden wir sehen, natürlich bin ich für Tipps jeglicher Art dankbar.

wenn ich überlege das ich kein Unterhalt mehr zahlen muss und das Kindgergeld in Zukunft bekommen werde, dann habe ich rund 500,-€ mehr, davon sollte man ein Kind wohl versorgt bekommen. Fuchst mich nur nen bisschen das ich der Mutter kein Geld abknöpfen kann, so wie die in finanziellen Dingen immer mit mir umgesprungen ist, Unvorstellbar... Der war es schei*egal wie und wovon ich lebe.
Ein kurzes Beispiel:
Sie hatte damals vor Gericht für sich mehr Unterhalt auch für die Vergangenheit eingeklagt so dass eine Rückzahlung von knapp 1000,-€ fällig war. Ich hatte ihr durch den Anwalt damals vorschlagen lassen das ich das in Raten zahle, da ich solch eine Summe nicht irgendwo aufbringen könnte. Ich erhielt keine Antwort von ihr sondern nach ein paar Tagen hatte meine Chef eine Lohnpfändung über geschuldetetn und zukünfitgen Unterhalt für sie auf dem Tisch.
Von dem Betrag der über der pfändungsfreigrenze lag (ca. 800,-€) musste ich ihr aber auch noch laufenden Unterhalt überweisen, so dass mit nur 300,-€ übrig blieb.
Das hatte meine Schwägerin damals so aufgeregt das sie ohne mein Wissen bei meine EX angerufen hat und ihr wohl gesagt hat was für eine Mutter sie wäre, sie solle mal überlegen das ich nochnichteinmal ein Eis mit dem Jungen essen könnte weil ich nichts mehr habe.
Daraufhin hat sie, beim darauffolgenden Besuchswochende, mir eine Tupperdose mit geschmierten Broten in die Hand gedrückt und mit einem süffisanten Grinsen überreicht:"...hier, ich habe gehört Du hast doch nichts..." Und das alles im Beisein des Junge, ich glaube der war damals ca. 8 Jahre alt und wir schon 4 Jahre getrennt.
Das ist nur eine Geschicht mit dieser Frau, ich könnte noch von so einige Berichten, z.B. wie sie mir das Kind vorenthalten wollte und, und, und...

Aber ich will das ganz vergessen, der Junge ist bei mir und nun sitze ich endlich am längeren Hebel. Dieses will ich natürlich nicht in die Richtung ausnutzen das ich z.B. einseitig Termine fest lege wann sie das Kind sehen darf. Ich möchte ihr nur an ihr Geld, das ärgert sie nämlich mindestens genauso wenn nicht sogar mehr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2010 13:57




 elwu
(@elwu)

Wie das ganze jetzt Unterhaltstechnisch aussieht kann ich nicht weiter sagen, wir müssen die drei Monate auch erstmal abwarten. Mein Anwätlin meinte aber das es schlecht aussieht da die Mutter aufgrund des anderen Kindes auch keiner Vollzeitbeschäftigung nach gehen könnte, aber versuchen werden wir es. Gleichfalls hat die Mutter allerdings ab sofort den Titel das ich Unterhalt zahle sofort herauszugeben

Hallo,

gratuliere! Bzgl. des Unterhaltes sollte zunächst die Herausgabe des Titels betrieben aber noch keine eigene Forderung aufgestellt werden. Erhältst du inzwischen das Kindergeld?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 14:13
(@mikkian)
Zeigt sich öfters Registriert

So in etwa hat meine Anwältin das auch gesagt. Also Herausgabe des Titels fordern und in diesem Schreiben mit einfliessen lassen das sie zumindest den Unterhalt für Juni zurück überweisen soll. Meine Ex hat keinen Anwalt, vielleicht funktioniert das ja. Einen Anspruch habe ich nämlich nicht darauf. (Warum auch immer)
Das Kindergeld für diesen Monat muss die Mutter auf mein Konto weiter leiten und ich denke das ich für die Zukunft das Kindergeld gleich auf mein Konto übertragen lasse. Wo das Kind nun gemeldet ist, wäre unerheblich meinte die Richterin, Anspruch auf das Kindergeld hätte ich auf jeden Fall.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2010 14:29
 elwu
(@elwu)

Wo das Kind nun gemeldet ist, wäre unerheblich meinte die Richterin, Anspruch auf das Kindergeld hätte ich auf jeden Fall.

Hallo,

die Richterin irrt. Das Kind muss mit Hauptwohnsitz bei dir gemeldet sein, sonst wird der Träger des KG Probleme machen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 14:40
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

der, bei dem das Kind lebt und bei dem das Kind auch gemeldet ist, erhält das Kindergeld.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 14:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in diesem Schreiben mit einfliessen lassen das sie zumindest den Unterhalt für Juni zurück überweisen soll. Meine Ex hat keinen Anwalt, vielleicht funktioniert das ja. Einen Anspruch habe ich nämlich nicht darauf. (Warum auch immer)

das wurde unter anderem schon >>>HIER<<< erklärt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 14:47
(@mikkian)
Zeigt sich öfters Registriert

😡

Guten Morgen,

soeben hat mir das JA bestätigt das die Mutter wegen der Betreuung des anderen Kindes keinen KU zahlen braucht, dort wäre nichts zu holen, also sollte ich mich damit abfinden.

Ich frage mich gerade wo da die Gerechtigkeit bleibt!  :exclam:

Jeder Mann würde dazu verpflichtet werden (egal ob er ein Kind aus einer anderen Beziehung betreut oder nicht) KU zu zahlen.

Ist das eigentlich ein Freifahrtsschein für alle Mütter???

sorry, aber ich bin stinkesauer!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2010 12:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengefügt*

Das JA legt nicht fest, ob die KM zahlen muss oder nicht. Sie geben eine Einschätzung, ob sie im Rahmen der Beistandschaft KU eintreiben wollen oder nicht.

Gut, du hast jetzt die außergerichtliche und kostenfreie Klärung abgeschlossen. Nun geht's zu Gericht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2010 12:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mikkian,

die Mitarbeiter von Jugendämtern äussern sehr oft "Privatmeinungen", die man glauben kann - aber nicht muss. Sie haben eine rein beratende Funktion, aber keinerlei Entscheidungskompetenz.

Wenn Du damit nicht einverstanden bist, steht es Dir ja frei, eine Unterhaltsklage gegen die KM zu starten. Rechtsprechung finden nun einmal nur vor Gerichten statt und nicht bei Jugendämtern. Ob Du dort erfolgreich bist, kann allerdings niemand vorhersagen. Ein Tipp dafür allerdings: Fragen wie

Ich frage mich gerade wo da die Gerechtigkeit bleibt!
[...]
Ist das eigentlich ein Freifahrtsschein für alle Mütter???

wird Dir dort niemand beantworten. Es ist nicht die Aufgabe von Gerichten, "Gerechtigkeit" herzustellen; was man dort bekommt, ist ein Urteil. Deshalb macht es Sinn, nicht die falschen Ziele zu verfolgen; es ist besser, sich auf die erreichbaren zu konzentrieren.

Grüssles
Martin

***edit: Deep war schneller... 😉

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2010 12:55
(@mikkian)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo deep und brille,

meine RA sagte mir ebenfalls von Anfang an das bei der Mutter kein KU zu holen wäre.

Also wäre jetzt der nächste Schritt einen anderen Anwalt suchen und dann klagen?

Brauche ich überhaupt einen RA bzw. das Kind?

Ich kann mich dunkel daran erinnern das die Mutter mich auch mal "im Namen des Kindes" verklagt hat, hatte damit aber damals keinen Erfolge weil ich immer den Mindest KU gezahlt habe.

Ich glaub ich geh mal nen Tee trinken und fahr meine Emotionen wieder runter  :redhead:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2010 13:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mikkian,

warum der RA das sagt wissen wir nicht. Ein Beweis seiner Unfähigkeit ist das nicht; möglicherweise hat er ja auch einen realistischen Blick auf die Mütterlastigkeit des deutschen Familienrechts und ist der Überzeugung, dass Dir durch eine Klage nur unnötige Kosten entstehen, weil bei Deiner Ex tatsächlich nichts zu holen ist. Dann ist das eben so. Ein anderer Anwalt mag diese Skrupel nicht haben, weil er sein Honorar auch dann bekommt, wenn Du keinen Erfolg hast - aber deshalb ist er nicht automatisch der bessere Anwalt.

Wie gesagt: Fokussiere Dein weiteres Vorgehen auf erreichbare Ziele und nicht auf Dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden, denn das bringt Dir juristisch nichts. Und falls am Ende auch bei Dir die Einsicht steht "nichts zu holen", dann freu Dich darüber, dass Du aktiv Vater sein darfst. Hier im Forum tummeln sich tausende von Vätern, die mit Wonne auf jeden Cent Unterhalt verzichten würden, wenn sie ihre Vaterrolle so ausfüllen dürften wie Du.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2010 13:15




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