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Mehrbedarfsforderung der Kindsmutter

 
(@mrfox)
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Väter,
nachdem ich in meinem anderen Thread zu den Hintergründen befragt worden bin, will ich meine aktuellen Sorgen hier kurz schildern und um Tipps bitten.

Was bisher geschah:
Die Trennung war vor 2,25 Jahren. Wir waren (zum Glück!)  nicht verheiratet, das gemeinsame Sorgerecht existiert. Ich zahle Unterhalt für unsere 2 Kinder (jetzt 7 und 4 Jahre alt). Auch wenn der Umgang problematisch war, sie mit Anzeigen und Polizei um sich geschossen hat, eines war (bislang) unproblematisch: der Unterhalt. Mein Anwalt hatte damals 105% ausgerechnet und das Jugendamt auch. Seitdem zahle ich 105% nach DDT. Titulierung hatte sie damals gefordert, ich hatte ich sie gebeten, davon Abstand zu nehmen, da ich regelmäßig zahle und mich menschlich herabgesetzt sehe. Daraufhin kam ein Brief, in dem sie schrieb, dass sie aufgrund meiner "Weigerung", sofort klagen werde, wenn ich nicht zahlen werde. Seitdem 2 Jahre Ruhe bzgl. Unterhalt (nicht im Umgang und an anderen Fronten aber das ist ein anderes Thema).

Was sich nun ereignete:
Die Erhöhung zum 1.8. haben wir beide verschlafen. Nun ein Brief mit der Bitte um Begleichung des Differenzbetrages von Aug/Sept und Anpassung zum 1.10. Dem bin ich nachgekommen. Weiterhin Bitte um Zahlung der Hälfte des Schwimmkurses für die Kleine  (hatte ich für den Großen damals auch bezahlt), werde ich bezahlen (auch wenn es fälschlicherweise als "Sonderbedarf" statt "Mehrbedarf" eingefordert wird, egal). Für mich neu ist, dass nun plötzlich die Hälfte von Kita und Hort als Mehrbedarf eingefordert wird mit Verweis auf BGH (26.11.2008). Dies sind "mal ebend" 100 EUR mehr pro Monat.
Ich selber zahle zu 100% noch Musikunterricht für inzwischen beide Kinder (geht auf meine alleinige Initiative zurück). Weiterhin sehe ich meine Kinder auch weitaus mehr als nur jedes 2. Wochende. Unser Umgangsmodell ist leider kompliziert. Vereinfacht gesagt, von 2x5=10 Werknachmittagen betreue ich 4 (=40%), teilweise mit Übernachtung. Weiterhin 50% der Ferien und jedes 2. WE.

Ich selber will ihr nun schreiben, dass ich den bisherigen Status Quo aufgrund der Kosten des Musikunterrichtes und des erweiterten Umgangsmodelles beibehalten möchte.

Fragen, die sich ableiten:
- Falls sie ihre Forderung einklagt, habe ich schuldhaft gehandelt, so dass mir 100% der Gerichts- und Anwaltskosten aufgedrückt werden könnten?
- Kann man wirklich von einem Mehrbedarf an Kita/Hort sprechen, wenn offensichtlich dieser 2 Jahre nicht notwendig war. Wichtig dabei, die Kita-Kosten sind doppelt so hoch wie der Hort. Damals gingen noch beide Kinder in die Kita! Es sind für sie also die Kosten seit der Einschulung des Großen gesunken.
- Der Selbstbehalt sieht Wohnkosten von 380 EUR (oder ähnlich) Warmmiete vor. Ich habe eine Dreiraumwohnung mit Kinderzimmer (knapp unter 60 m2) aber dennoch teurer. Kann ich argumentieren, dass diese Wohnung aufgrund des Umgangsmodelles notwendig ist?
- Kann sie mich bis auf den Selbstbehalt nackig machen? (den Bedarfskontrollbetrag scheint das OLG Naumburg nicht zu kennen. Die DDT auf den Seiten des OLG Naumburg ist explizit _ohne_ diese Spalte veröffentlicht)

Danke für alle Hinweise.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2015 00:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

- Kann man wirklich von einem Mehrbedarf an Kita/Hort sprechen, wenn offensichtlich dieser 2 Jahre nicht notwendig war. Wichtig dabei, die Kita-Kosten sind doppelt so hoch wie der Hort. Damals gingen noch beide Kinder in die Kita! Es sind für sie also die Kosten seit der Einschulung des Großen gesunken.

Kita-Besuch wurden mal höchstrichterlich als pädagogisch wertvoll beurteilt. Dadurch sind die Kosten dafür laut deren Befinden gequotelt von beiden Elternteilen zu tragen. Für Hortkosten gibt es dazu keine übergreifende Rechtssprechung. Da wurde eher befunden, dass der Hortbesuch der Ermöglichung einer Erwerbstätigkeit des betreuenden ET dient und daher durch diesen zu finanzieren ist. Hierbei unbedingt die Rechtssprechung im eigenen OLG-Bezirk mal durchforsten.

- Der Selbstbehalt sieht Wohnkosten von 380 EUR (oder ähnlich) Warmmiete vor. Ich habe eine Dreiraumwohnung mit Kinderzimmer (knapp unter 60 m2) aber dennoch teurer. Kann ich argumentieren, dass diese Wohnung aufgrund des Umgangsmodelles notwendig ist?

Selbstverständlich kannst Du so agrumentieren, und solltest es m.E.n. auch nur - ob das ein Gericht auch so sieht, ist schwer vorhersagbar.

- Kann sie mich bis auf den Selbstbehalt nackig machen? (den Bedarfskontrollbetrag scheint das OLG Naumburg nicht zu kennen. Die DDT auf den Seiten des OLG Naumburg ist explizit _ohne_ diese Spalte veröffentlicht)

Jein. Für Mehrbedarf gilt der angemessene Selbstbehalt, da ersterer nicht der Grundsicherung dient. Wenn sich das OLG Naumburg nur teilweise auf die DT bezieht, solltest Du den fehlenden Teil beim BGH geltend machen. Sich Rosinen rauszupicken - nun ja. Sorry, ist nicht all zu ernst gemeint.
Bestehe einfach in Deiner Agrumentation auf die gesamte DT + deren Ausführungen. Bist Du anwaltlich beraten/vertreten?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2015 01:39
(@mrfox)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort.

Der angemessene Selbstbehalt sind das die 1300 EUR? Zitat DDT: "Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel
mindestens monatlich 1.300 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 480 EUR enthalten."

Dann bedeutet das also, dass ich nach Abzug von Unterhalt und Mehrbedarf vom bereinigten Netto nicht unter die 1300 EUR fallen darf? Oder flasch vestanden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2015 03:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Jep, 1300€ nach aktueller DT.

Dennoch nochmal der Hinweis, einen "Rechtsverdreher" in Deinem OLG-Bezirk zu kontaktieren, wenn es wirklich ernst wird. Dieser müsste die örtlichen Gepflogenheiten kennen und Dich entsprechend auftretender Fettnäpfchen vorwarnen. Und selbst dann sollte noch diskutiert werden - vom Grundsatz her.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2015 03:59
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Väter,
[...]
- ...(den Bedarfskontrollbetrag scheint das OLG Naumburg nicht zu kennen. Die DDT auf den Seiten des OLG Naumburg ist explizit _ohne_ diese Spalte veröffentlicht)

Danke für alle Hinweise.

mmmhhh :question: hatten bzw. haben die "Naumburger" nicht eine komplett eigene Unterhaltstabelle incl. unterhaltsrechtlicher Leitlinien (die sich allerings -so wie ich es aktuell lese - an die Düsseldorfer Tabelle anlehnt/ orientiert) :question:
Ich meine mich auch daran erinnern zu können, dass mein in Westsachsen wohnender Bruder vor Jahren damit zu tun hatte, als es um seinen Sprößling ging: die Naumburger Tabelle also im Dunstkreis von Thüringen und Co. (hier Sachsen) Anwendung fand (findet :question:)

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2015 10:52
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MrFox,

Für mich neu ist, dass nun plötzlich die Hälfte von Kita und Hort als Mehrbedarf eingefordert wird mit Verweis auf BGH (26.11.2008). Dies sind "mal ebend" 100 EUR mehr pro Monat.

Neben der bereits gemachten Anmerkung, daß Hortkosten in der Regel keinen Mehrbedarf darstellen, noch die Ergänzung: Der Mehrbedarf ist nicht hälftig zu tragen, sondern gem. der Einkommensverhältnisse zu quoteln.

Zu Deinen Einkommensverhältnissen hast Du noch nichts gesagt, ferner die Frage: Weißt Du, was Deine Ex verdient (gequotelt wird oberhalb der 1.300 EUR) ?

Was kostet denn der Musikunterricht ? Ggf. könntest Du Deinerseits eine Beteiligung fordern.

Hier sind einige Ansatzpunkte, die die Einstufung in DDT zu einer Ermessenssache machen, insbesondere der hoher Umgangsanteil (das ist zwar kein "echtes Wechselmodell" aber kann durchaus für eine tabellenmäßige Herabstufung angeführt werden, ebenso kann das als Argument dienen, die höheren Wohnkosten zu berücksichtigen.

Liegt denn neben der Forderung nach Beteiligung am Mehrbedarf auch eine Umgruppierung in der DDT auf dem Tisch ?

Auskunft hast Du erteilt ?

Strategisch würde ich (in Abhängigkeit Deines Einkommens und der Forderung der Gegenseite) Verhandlungsbereitschaft beim KU signalisieren und in puncto Mehrbedarf eine Einkommensoffenlegung verlangen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2015 10:56
(@mrfox)
Schon was gesagt Registriert

Moin United,
Auskunft hat meine Ex aktuell gar nicht verlangt. Sie hat irgendwie dieses Urteil zu den Kita-Kosten gegoogelt und fordert nun einfach. Und zwar genau hälftig Kita+Hort als Mehrbedarf und Hälfte Schwimmkurs als Sonderbedarf. Klar ist, dass sie keine Ahnung  von dem hat, was sie dort schreibt, auch wenn es so gut begründet klingt. Von daher gehe ich doch relativ relaxt an die Sache ran.

Mein Ziel ist eigentlich, dass alles so bleibt wie es ist. Ich kenne auch ihr Einkommen nicht. Ich sammle gute Argumente dafür, dass ihre Rechnung so nicht aufgeht, werde auf meinen Musikunterricht hinweisen, werde ausführen, dass alles so _furchtbar_ kompliziert ist, dass sie ihre Einkünfte offenlegen müsste, werde sie hinweisen, dass sie im Fall der Fälle nur noch die  hälftigen Betreuungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen kann und der angemessene Selbstbehalt  usw usf und werde dann fragen, ob wir nicht doch besser alles so lassen sollten, wie es ist. 🙂

Dann werde ich mal sehen, was kommt. Bei positiver Signalisierung werde ich die Hälfte des Kurses sogar bezahlen. Für den Fall der Fälle habe ich mir vorgenommen, noch eine abzugsfähige Sache etabliert und am Laufen zu haben (siehe der andere Thread).

LG

@Kakadu
In den Richtlinien der Naumburger steht "DDT ohne Spalte des Bedarfskontrollbetrages". Aber ich verstehe auch langsam, dass das bzgl des Mehrbedarfes ohne Relevanz sein dürfte. Mit Bedarfskontrollbetrag halt weniger (Grund)Unterhalt dafür mehr Mehrbedarf.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2015 11:44