naja, die Denke dahinter ist eben, dass man das Kind nicht dafür "bestrafen" möchte, dass es nicht mit dir zusammenlebt.
Das Kind betuchter Eltern hat sicherlich ganz andere finanzielle Möglichkeiten als eines, welches Eltern hat die im Niedriglohnsektor arbeiten.
Man will einfach den Vortrennungsstand erhalten.
Finde ich auch nicht wirklich verkehrt.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
Mehrbedarf ist das, was in der normalen Unterhaltsberechnung nicht berücksichtigt ist und wird deshalb auf den Unterhalt draufgeschlagen, auch wenn dieser Betrag gequotelt nach Einkommen der Eltern zu bezahlen ist.
Beim Sonderbedarf ist es anders. Sonderbedarf ist etwas "Besonderes". Hier spielen dann die Stufen der DDT auch eine Rolle. Bei einer eher niedrigeren Stufe ist eher auf Sonderbedarf abzustellen als bei einer höheren Stufe. Das liegt daran, dass Sonderbedarf auch besonders hoch sein muss. Bei einem sehr geringen Einkommen können 200 Euro schon außergewöhnlich viel sein, bei einem Einkommen mit höheren Stufen der DDT ist dieser Betrag aber eben aus dem Unterhalt an sich ansparbar.
Im Urteil OLG Hamm: Beschluss vom 21.12.2010 - II-2 WF 285/10, werden verschiedene Anträge auf Sonderbedarf abgelehnt. Einmal weil Sonderbedarf "notwendig" sein muss und nicht für unnötige Aufwendungen gezahlt wird und in einem zweiten Fall bei der entsprechenden Höhe des KU ein Ansparen möglich ist.
VG Susi
Bist Du meine Anwältin ? 🙂
Nee, ernsthaft, super Beitrag. Der deckt sich insbesondere hinsichtlich des Sonderbedarfs, mit dem, was meine Anwältin gesagt hat.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Danke Euch für euren Input. Ich denke es ist glasklar, dass es sich hier um Mehrbedarf handelt. Ob ich dem etwas entgegnen kann, weiß ich noch garnicht.
Werden wir mal konkret:
- Was wenn ich darauf poche, dass ganze auf 6 Monate zu befristen anstatt 12 Monate. Darf ich das als Zahlmeister? Wie gesagt Schuljahr hat erst angefangen und selnst laufen lernen sollen die Kids schon irgendwann mal.
- Sollte ich mich so verhalten: "Nö, so nicht, war nicht mir mir vorab abgesprochen und die Schülerhilfe ist meiner Meinung nach nicht das richtige Mittel. Werde nix zahlen!" Klar zieht das vermutlich ein Anwaltsschreiben nach sich, aber bis jetzt wurde ich noch nie von einem Anwalt ihrerseites angeschrieben, außer beim Eilantrag bzgl. Umgang in den Sommerferien.
Hallo,
was Du darfst ist ein "weites Feld". Wenn sich die Eltern nicht einigen können, kann es sein das sich ein Anwalt meldet oder gleich das Gericht, weil Ex Dich auf den Mehrbedarf verklagt hat.
Natürlich darf sie klagen soviel sie will, ob sie es tut kann ich nicht sagen, was dabei herauskommt ist letztlich auch nicht wirklich klar.
VG Susi
ich würde das auch auf 6 Monate befristen,
Meine Tochter hat auch Nachhilfe (allerdings über BUT). Das wird auch nur für 6 Monate bewilligt, da kann man noch ne ganze Menge schaffen. Und das entbindet die Muddi ja auch nicht davon, sich selber mal mit dem Kind hinzusetzen.
Ich würde das tatsächlich so begründen, dass man alle 6 Monate aufs neue schauen sollte, ob Nachhilfe überhaupt noch nötig ist.
Denn Ziel ist es ja nie, dem KInd jahrelang Nachhilfe überzuhelfen (ist ja auch unschön, nach der Schule nochmal "Schule" machen zu müssen). sondern das Kind soweit zu bringen, dass es die nicht mehr braucht. Das hat ja auch enormen Einfluss auf das Selbstbewußtsein des Kindes, dir Nachhilfe irgendwann wieder loszuwerden, as sollte ja das Ziel sein.
Ich hab meiner Tochter gesagt, wenn sie über einen längeren Zeitraum stabile Zensuren in Mathe schreibt (durchschnittlich 3 reicht mir da, mal ne 2-, mal ne 4) können wir das erstmal wieder ohne weitermachen. Jetzt strengt sie sich mehr an, sie hat ein Ziel vor Augen und will die beiden "versauten" Nachhilfe-Nachmittage schnellstmöglich loswerden.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Danke Wasserfee ... das ist auch genau meine Denke. Dummerweise hat sie den Vertrag aber schon unterzeichnet wie ich gesehen habe.
Dummerweise hat sie den Vertrag aber schon unterzeichnet wie ich gesehen habe.
Das ist ja genau Dein Problem, wenn ich Dich richtig verstanden habe. Dass die KM nämlich dies ohne mit Dir Rücksprache gehalten zu haben, in Eigenregie entschieden hat. Bei einer Rücksprache hättest Du nämlich in der Tat gute kindbezogene Argumente gehabt, eben nicht so lange abzuschließen.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Das ist ja genau Dein Problem, wenn ich Dich richtig verstanden habe. Dass die KM nämlich dies ohne mit Dir Rücksprache gehalten zu haben, in Eigenregie entschieden hat. Bei einer Rücksprache hättest Du nämlich in der Tat gute kindbezogene Argumente gehabt, eben nicht so lange abzuschließen.
Jo, genau.
auf dieser Argumentationsbasis würde ich es wahrscheinlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Die KM hat nachweislich nicht kommuniziert. Biete an, die ersten 6 Monate zu zahlen und die KM zu unterstützem, in dem du auch mit den Kindern beim Umgang lernst (1h/ Wochenende geht ja immer).
Biete das schriftlich an. Beobachte die Noten, halte regelmäßig Rücksprache mit der Nachhilfebude (auch schriftlich). Lass dir Noten der Tests der Kinder zeigen.
WF
nicht mein Zoo
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Darauf wird es wohl hinauslaufen d.h. 6 Monate anbieten unter aktivem 'Vorzeigen' aller relevanten Infos (Prüfungsnoten, Zeugnisse, ...)
Danke Euch.
guck aber auch selber mit den Kindern in die Bücherm sei aktiv.
Hat den Vorteil dass du dann auch fast tagesaktuell über die "Defizite" informiert bist.
Komplett Verantwortung outsourcen ist nie gut, zeig, dass du ein engagierter Vater bist.
WF
nicht mein Zoo
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Komplett Verantwortung outsourcen ist nie gut, zeig, dass du ein engagierter Vater bist.
WF
Klar. Das bin und war ich schon immer.
dacht ich mir, wollte es nur nochmal erwähnen 🙂
nicht mein Zoo
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Was wäre, wenn ich mich nicht darauf einlasse? Sie läuft zum Anwalt (oder auch nicht) ... was könnte schlimmstenfalls passieren?
Ok, sie wird vermutlich die versprochene Teilzahlung der Anwaltskosten incl. schriftlicher Einigung hierüber bzgl. Quottelung der Kosten ins Spiel bringen (hatten nur einen Scheidungsanwalt und finale Rechnung ist vor ein paar Tagen eingetrudelt).
Denn, wie bereits erwähnt, sie weigert sich (durch tot stellen) mir jegliche Schulinfos bzgl. meiner Kids zukommen zu lassen udn hat nun schon zum zweiten mal einen Termin für meine Tochter und mich bei einer Erziehungsberatung boykottiert.
Ein paar Gedankenspiele zum Wochenbeginn ... Danke Euch
hast du GSR? Ich habs grad nicht auf dem Schirm.
Wenn ja sehe ich es als deine Aufgabe, dir die Schulinfos selber zu besorgen, dafür ist das GSR doch (u.a.) da, dass du auskunftsberechtigt bist.
Wegen der Erziehungsberatung kannst du nichts machen, das kann nur ein Gericht anordnen.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Du kannst doch einfach mal mit den Klassenlehrern einen Gesprächstermin vereinbaren und dir aus erster Hand die Infos holen, deine Fragen stellen und dir so einen eigenen Eindruck verschaffen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Du kannst doch einfach mal mit den Klassenlehrern einen Gesprächstermin vereinbaren und dir aus erster Hand die Infos holen, deine Fragen stellen und dir so einen eigenen Eindruck verschaffen.
Ist geschehen und die Leistungen sind insgesamt sehr schwach, beibeiden. Schulwechsel wird für beide angeraten seitens der Lehrerschaft.
Parallel ist dann gestern auch ein Schreiben von der Anwältin der KM eingetrudelt bzgl. Mehrbedarf und der verschleierten Aufforderung meine Gehaltsnachweise preiszugeben bzgl. höherem KU.