Mehrbedarf für Ther...
 
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Mehrbedarf für Therapiekosten Kind hat Lese- und Rechenschwäche, Legasthenie usw

 
(@schneckimx5)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!
Ich habe da mal eine Frage. Ich bin neu hier und kann im Forum leider nichts über das Thema finden.

Mein Mann ist seit 8 Jahren geschieden und zahlt seitdem an seinen Sohn aus erster Ehe (14 Jahre) und seine Ex-Frau Unterhalt. Obwohl seine Ex mehr als eine Halbtagsstelle hat musste er bis vor kurzem an sie Unterhalt zahlen. Keiner versteht es! Nun hat sie freiwillig auf ihren Unterhalt verzichtet, hat aber gleichzeitig mehr Kindsunterhalt und einen Mehrbedarf zum Kindsunterhalt für angebliche Therapiekosten geltend gemacht. Der Sohn hat angeblich seit längerer Zeit (über ein Jahr) eine Lese- und Rechtschreibschwäche, Dyskalkulie und Legasthenie. Zu dem Kind besteht seit 8 Jahren kein Kontakt mehr aufgrund des Drucks der Mutter auf ihr Kind. Der Junge musste eigentlich immer ausspionieren was wir neu hatten, wie wir eingerichtet sind usw. Ich habe die Frau bis heute nicht kennengelernt (das lag allerdings nicht an mir). Mein Mann hat das Kind alle zwei Wochen zu uns geholt und wir hatten das Kind über das Wochenende bei uns. Hat auch alles soweit sehr gut geklappt, nur als die Kindsmutter merkte, dass mein Mann und ich heiraten wollten wurde es extrem. Der Junge wurde regelrecht aufgehetzt von ihr. Unser Anwalt hat uns dann geraten, den Kontakt einzustellen.

Nun meine Frage, letztes Jahr hat sie vor Gericht erklärt, sie wolle auf ihren Unterhalt verzichten, wenn mein Mann die Nachhilfekosten zahlen würde. Darauf hat sich mein Mann nicht eingelassen. Nun arbeitet mein Mann für die nächsten 2 Jahre Kurzarbeit und unser Anwalt hat angefragt, ob sie auf ihren Unterhalt verzichtet wegen der Kurzarbeit und da es ja ein neues Unterhaltsrecht gibt und das Kind auch schon 14 Jahre alt ist. Sie hat nun wirklich auf ihren Unterhalt verzichtet, möchte aber mehr Kindsunterhalt und wie gesagt den Mehrbedarf für Therapiekosten. Dann hat sie noch unsere Steuerbescheide der letzten beiden Jahre und die Lohnabrechnungen meines Mannes für das letzte Jahr bis heute angefordert. Die Steuerbescheide gehen sie ja wohl überhaupt nichts an. Ich bin mit meinem Mann zusammen veranlagt.

Eins ist noch zu sagen. Wir haben seit 2003 eine gemeinsame Tochter, die ja auch unterhaltsberechtigt ist.

Liebe Grüße
schneckimx5

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2009 23:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Schneckimx5

Obwohl Du schreibst, daß Du eine Frage stellst, erkenne ich keine Fragestellung. Meinst Du den Handel zum UH allgemein? Meinst Du konkrete Anhaltspunkte wie Mehrbedarf, oder zum höheren KU? Der KU steigt (könnte theoretisch) freilich, da er einer Person durch den UH-Verzicht der Ex weniger verpflicht ist (eine EK-Stufe höher in der DDT). Stelle mal ganz konkret Deine Fragen( das sind ja wohl mehr als eine). Platz ist genug. 😉 Und ein bischen mehr zu den Knackpunkten wie Erkrankung des Kindes, ärztlich attestiert etc., schaden auch nicht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2009 02:26
(@schneckimx5)
Schon was gesagt Registriert

Hallo oldie,

also ich fange einmal an: Mein Mann arbeitet schon seit über einem Monat Kurzarbeit (voraussichtlich für zwei Jahre wie die Firmenleitung gesagt hat), so dass der Kindsunterhalt laut Anwalt eine Stufe tiefer als bisher bezahlt werden sollte. Die Ex fordert aber nun höheren Kindsunterhalt ab November 2009, obwohl mein Mann weniger verdient und laut DDT er eine Stufe tiefer rutscht. Der Anwalt der Ex hat nur in seinem Schreiben geschrieben: Weiter hat sich Ihr Mandant an den Kosten der Therapie zu beteiligen. Um was für eine Therapie es sich hier handelt weiß keiner. Ein ärztliches Attest haben wir bis heute auch noch nicht gesehen. Vor etwas länger als einem Jahr hat die Ex vor Gericht gesagt, dass der gemeinsame Sohn an Dyskalkulie, Legasthenie und an Lese- und Rechtschreibschwäche leide und er Nachhilfe bekommen würde. Welches Kind leidet heute nicht an wenigstens einem dieser Symptome? Und wenn die Nachhilfe nun schon über ein Jahr gegeben wird und nichts nützt? Es kann ja nicht sein, dass der Junge dauernd zur Nachhilfe geschickt wird und es kommt nichts dabei heraus. Naja, so hat sie mal wieder eine Stunde Freizeit! Sie hat jetzt auch seit über einem Jahr nichts mehr gefordert wegen Nachhilfe etc. Und jetzt wo sie auf ihren Unterhalt verzichtet ist alles wieder aktuell? Muss sie sich nicht gleich zu Beginn der Nachhilfe an meinen Mann wenden und nicht erst nach über einem Jahr?

Sind denn eigentlich meine Tochter und ich nicht auch unterhaltsberechtigt meinem Mann gegenüber?

Hat die Ex ein Recht auf die letzten beiden Steuerbescheide? Was bringen ihr die Lohnabrechnungen vom September 2008 bis heute wenn mein Mann nun auf längere Zeit weniger Geld verdient?

Ich hoffe, dass waren nun nicht zu viele Fragen, aber ich weiß echt nicht mehr weiter, da der Stress schon seit 2000 so geht und irgendwann sollte doch mal Schluss sein. Leben und leben lassen! Es ist ja nicht so, dass sie kein Geld bekommt oder bekommen hätte.

Ganz liebe Grüße
Schneckimx5

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2009 23:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Sind denn eigentlich meine Tochter und ich nicht auch unterhaltsberechtigt meinem Mann gegenüber?

Erstmal ist es eure Tochte und UH-berechtigt ist derjenige, welcher bedürftig ist. Eure Tochter ist ca 5-6J alt. Warum solltest Du bedürftig sein? Was hindert Dich an der Aufnahme einer Beschäftigung? Das neue UH-Recht geht davon aus, dass ab einem Alter von 3 Jahren des jüngsten Kindes eine Bedürftigkeit des betreuenden Elternteils nachzuweisen ist.
Grundsätzlich sehe ich erst einmal die beiden Kinder als berechtigt an. Dies könnte bedeuten, dass Dein Mann entsprechend seiner Einnahmen (bereinigt) der letzten 12 Monate in der entsprechende Zeile der DDT eine Gruppe höher eingestuft wird. Dazu gehört auch die letzte LStErkl. Hat er Einkünste aus selnstständiger Arbeit, so ist hier für ein Zeitraum von 3 Jahren heranzuziehen.

Sämtlicher Mehr- oder Sonderbedarf (wie hier die Lernhilfe oder Theraphiekosten) sind nachzuweisen und zu begründen (z.B. auch Atteste). Lediglich aufgestellte Behauptungen würde ich solange ignorieren oder eventuell zurückweisen.
Das die Ex z.B. keinen UH mehr fordert könnte daran liegen, dass sie einfach keine Chancen darauf hat lt. RA und ebenso, dass Kind wohl gar nicht so "krank" ist. Ansonsten wäre wiederum ein Betreuungsbedarf gerechtfertigt.

Welche Zahlen stehen denn im Raum?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2009 13:29