Hallo zusammen,
nachdem in nun lange Zeit nicht hier war, gibt es mal wieder etwas Neues.
Menie Ex war mit meinem Sohn beim Optiker (nicht beim Augenarzt), dieser stellt fest, dass es Probleme beim "visuieren" gibt und er dringend enie Brille braucht. Also unterschreibt duie Trulla einen Vertrag für eine Brille für 450 Euro.
Ich habe ihr mitgeteilt, dass ich gerne die Hälfte zahle, wenn sie mir durch einen Augnearzt die Notwendigkeit bestätigt, zumal sie mich auch nicht über den Besuch beim Optiker vorab informiert hat.
Nun schreib die Anwältin mit einer Frist von 7 Tagen habe ich "meinen" Anteil zu zahlen.....
Was haltet Ihr davon?
Ich bin gerne bereit zu zahlen, sofern mit ein Optiker bestätigt, dass die Brille erforderlich ist. Ohne diesen Nachweis sehe ich keinerlei Anlass dazu.
Bin gespannt, wie Ihr das seht.
Ein schönes Wochenende wünscht
Micha
egal was passiert... ich geb´ nicht auf!
Moin.
Ich weiß zwar nicht, was das für Probleme sind nur im allgemeinen kann man bei medizinischen Problemen sagen, dass nur medizinisch notwendige Dinge einen Mehrbedarf begründen können.
Alles was medizinisch notwendig ist, zahlt aber gemeinhin die Krankenkasse, so dass kein Mehrbedarf entsteht.
Die Aufforderung der RAttin kannst du wahlweise ignorieren oder sie auffordern, die medizinische Notwendigkeit für eine so teure Brille nachzuweisen.
Ich täte Letzteres.
Soll sie halt noch ein wenig springen, bevor das Thema ebenso ergebnislos wie kostenpflichtig versandet. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
die Brillen meiner Kinder lagen bei ca. 80 € pro Stück.
Es gibt eine große Optikerkette die im Moment Brillen für 40 € anbietet inkl. Gläser und Gestell. Insofern würde ich eine solche Summe erst einmal grundsätzlich nicht bezahlen.
Und meiner Ansicht nach sollte eine Kinderbrille vom Augenarzt verschrieben werden.
Sophie
Hallo,
Nun schreibt die Anwältin mit einer Frist von 7 Tagen habe ich "meinen" Anteil zu zahlen.....
Was haltet Ihr davon?
... dass die Trulla im eigenen Interesse das Geld für diesen unsinnigen Anwaltsbrief mal lieber in ihren unsinnigen Brillenauftrag investiert hätte....
Gruß
E.
Hi
.....und nächste Woche sollst du eine Friseurrechnung anteilig bezahlen, weil der Friseur deiner EX verklickert hat, deinem Sohn stünde blau/grau/kariert besser und sie einen Vertag mit ihm über die jahrzente lang andauernde Prozedur abgeschlossen hat?
Beppo schrieb es ja schon, wenn eine Notwendigkeit über die Brille besteht, zahlt die Krankenkasse, aber das auch nur in Höhe der Notwendigkeit, also auch keine Diseignerbrille.
Den unterschriebenen Vertrag soll sie schön stornieren, oder selber bezahlen.
Der Anwältin würde ich auch die Notwendigkeit nachweisen lassen.
Gruss Wedi
Beppo schrieb es ja schon, wenn eine Notwendigkeit über die Brille besteht, zahlt die Krankenkasse, aber das auch nur in Höhe der Notwendigkeit, also auch keine Diseignerbrille.
Mag sein, dass es noch Krankenkassen gibt, die das bezahlen, meine tut es jedenfalls nicht mehr. Es gibt lediglich einen Zuschuss in Höhe von 20,-- € (oder waren es gar nur 10?) pro Glas. Die Brillen meiner Töchter waren Komplettangebote in guter Qualität und mit den besten Gläsern und haben je 149,-- € (nach Abzug des Zuschusses) gekostet. Die Gestelle sind modern, unaufdringlich und sehen gut aus. 450,-- € würde ich für meine eigene Brille nicht ausgeben :knockout: und ich laufe nicht Gefahr, dass mir einen einen Fußball ins Gesicht kickt oder ich die Brille bei einer Rangelei auf dem Schulhof verliere und jemand drauf tritt...
Gruß pk
mmmh,....gelesen habe ich irgendwo, das Kinder, die das 18 Lebensjahr nicht vollendet haben von der Zuzahlung befreit sind.
Im übrigen gibt es z.B. >>hier<< ohne Zuzahlung mit Garantie eine Komplettbrille.
(Soll keine Schleichwerbung sein, nur sich zu erkundigen spart manchmal auch Geld)
Gruss Wedi
Wedi, ja, das war mal. Wurde so ungefähr ein Jahr, bevor bei uns die erste Brille nötig war abgeschafft. Zumindest bei den gesetzlichen Kassen.
Aber danke mal für den Link, die Gestelle werde ich mir auf jeden Fall mal anschauen :wink:.
LG pk
Hi,
Kinderbrillen sind tatsächlich nicht umsonst zu bekommen.
Pro Glas bekommt man knapp 11€, mit Hornhautverkrümmung nen Euro mehr. Aber da ist das Glas nicht entspiegelt und es fehlt ein Kratzschutz. Meinen Jungs wurde beiden Kunststoffglas aufgeschrieben, laut Optiker kann man das ohne Kratzschutz aber vergessen. Da vermute ich auch das der Optiker recht hat, die Brille meines Sohnes ist trotz dieser Härtung nach nem Halben Jahr so zerkratzt das wir neue Gläser brauchten.
Dann kann man natürlich ein günstiges Brillenmodell wählen und kommst sicher mit deutlich kleineren Preisen beim Optiker raus als deine Ex. Ganz umsonst glaube ich kann man bei Kinderbrillen fast vergessen. Ok, wer zur großen Optikerkette kann hat es günstiger, nur wenn ich da erst einmal eine Stunde Anfahrt habe macht das keinen Sinn. Zumindest meine Söhne sind pro Monat mindestens einmal zum geradebiegen wieder beim Optiker, deshalb kaufe ich Brillen auch hier im Ort.
Meiner Meinung nach ist es sehr löblich wenn ein Vater sich an den Brillenkosten beteiligt, allerdings muss das dann auch vom Augenarzt bestätigt sein. Gerade bei Kinderbrillen wird da ja im Normalfall auch besonders gründlich untersucht und mit Hilfe dieser Tropfen auch die genauen Werte ermittelt.
Aber, ein Vater der schon Unterhalt bezahlt hat da für mich deutlich weniger moralische Verpflichtung hier auch noch zu bezahlen. Und wenn, dann sollte man im Vorfeld in die Kaufentscheidung mit eingebunden werden. Oder findet deine Exe es normal für eine Brille soviel Geld auszugeben?
LG
Nadda
Moin netze,
Du hast zwei Alternativen:
a. Bezahlen. Damit wirst Du nicht nur Geld los, sondern gibst auch die Rückmeldung, dass Du Dir angesichts eines Anwaltsbriefs sofort in die Hosen machst und jeder Forderung nachkommst. Das wird Dich dann in den nächsten Jahren weiterverfolgen; ich denke da an Zahnspangen, Klassenfahrten, Nachhilfe, weitere Brillen etc. - immer wird eine Anwältin mit Baseballschläger hinter ihr stehen und Dir drohen wollen. Keine schöne Vorstellung.
b. Nicht bezahlen. Juristisch passiert Dir da überhaupt nichts, denn das medizinisch Notwendige wird - wie bereits beschrieben - zum grossen Teil von der KK bezahlt. Kleine Extras kosten nicht die Welt; bei Brillen so wenig wie bei Schuhen und sind mit dem KU bereits bezahlt. Sieht Deine Ex das nicht ein, kann sie Dich ja verklagen. Spätestens nach der anschliessenden gerichtlichen Bauchlandung wird ihr die Lust auf solche (teuren) Spielchen vergehen.
Deine Ex scheint vor allem einen gewissen Nachholbedarf im Fach "Elternkommunikation auf Augenhöhe" zu haben. Die findet nämlich ohne Anwälte statt...
Grüssles
Martin
By the way: Den Begriff "visuieren" gibt es im augenoptischen Kontext nirgends; auch >>>der Gockel<<< kann eigentlich nichts damit anfangen. Aber es soll Leute geben, die auf Brillen schwören, die bei Neumond von einem bretonischen Druiden unter einer tausendjährigen Eiche gesegnet wurden - und dieser Aufwand kostet natürlich... 😉
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo alle zusammen,
ich habe es so getan, wie die meisten hier sagen - ich habe die Anwälting darum gebeten, die medizinische Notwendigkeit nachzuzweisen.
Das hatte ich auch schon meiner Ex mitgeteilt, aber bevor sie das tut rennt sie zur Anwältin und pfeffert dort das Geld raus....
Auf jeden Fall waren Eur Antworten
1. sehr informativ und
2. sehr unterhaltsam und aufmunternd....
Danke nochmal und ein schönes Restwochenende!
Micha
egal was passiert... ich geb´ nicht auf!