Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Mehrbedarf beim Kindesunterhalt. Habe von der RA meiner Ex ein Schreiben erhalten, worin gefordert wird, dass ich mich an den Kosten für ein Schwimmkurs & entsprechend nachfolgend hierzu einen Schwimmkurs für Fortgeschrittene beteiligen soll. Plus die monatlichen Kosten für den Ballett Unterricht "on Top" von ca. 40€.
Die Gesamtsumme beträgt ca. 400 € für die Schwimmkurse + Ballett ( 40 € /Monat ).
Meine Tochter wird bald 6 Jahre alt. Sie bekommt monatlich KU in Höhe von 362€ & Kindergeld, wonach meine Tochter dann ca. 556 € / Monat zur Verfügung hat.
Kann es sein, dass bei diesem monatlich zur Verfügung stehenden Betrag noch diese Mehrbedarfe auf mich "abgewälzt" werden können ?
Gefragt wurde ich im Vorfeld nicht,ob ich dies finanziell unterstützen würde, sofortiges Anschreiben durch die RA meiner Ex mit besagter Forderung. Wie sollte ich am besten auf diese Forderung reagieren ?
Ich hoffe ich habe es halbwegs verständlich beschrieben.
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen,
cu
Hallo,
Mehrbedarf wird grundsätzlich nach Einkommen gequotelt. Hier müsste die KM auch ihr Einkommen offen legen.
Aber: Mehrbedarf ist von den Gerichten definiert worden; darunter fallen Kitakosten (ohne Essen), evtl. Privatschule und Nachhilfe.
Schwimmen und Ballett sind Hobbies. Bei Hobbies kann es nur Mehrbedarf sein, wenn das Kind entsprechend hochbegabt dafür ist (sportlich oder musisch) und im Regelfall beide Eltern diesem zugestimmt haben bzw. diese Hobbies bereits begonnen wurden als die Eltern noch zusammen waren und die Begabung zu diesem Zeitpunkt erkannt wurde (so meines Wissens).
Sportverein ist also erst mal ein Hobby und entsprechend aus dem Unterhalt zu bestreiten.
Du könntest noch mal das zuständige OLG mitteilen (wo das Kind wohnt), dann könnte man mal googlen ob das OLG anders entschieden haben sollte.
Sophie
Hallo Sophie,
danke für die schnelle Rückmeldung. Das zuständige OLG ist in Stuttgart.
ich verstehe dies dann vorerst so: dies fällt in die Kategorie "Hobbies" und ist somit kein Mehrbedarf.
Im Ballett ist Sie bereits seit über einem Jahr. Bisher wurde nie gefordert oder gefragt ob ich mich an den Kosten beteilige.
Angenommen etwas wird korrekt als Mehrbedarf eingestuft, spielt dann der zur Verfügung stehende Betrag für das
Kind / Monat keine Rolle ?
Für mein Verständnis sollten die Mehrbedarfskosten zuerst von dem zur Verfügung stehenden Betrag ( KU & Kindergeld ) versucht werden abzudecken.
Noch etwas zum Einkommen, meine Ex lebt seit eh und je von H4. Sie hat wohl ein Zusatzeinkommen von 100€. Sie holt sich ständig bzw. bekommt dies auch, Beratungsgutscheine für Ihre Anwältin ( in der Vergangenheit auch immer PKH ). Was mich hierbei stört, dass dies aus meiner Sicht vermeidbar, bzw. nicht notwendig ist dies sofort über einen RA zu verhandeln, sondern dies beim JA berechnen zu lassen. Hierzu ist das nächste, aktuelle Beispiel eine Neuberechnung des KU.
Bedeutet, ohne dies über den aus meiner Sicht ersten Schritt zum Thema KU Berechnung ( JA ) wird gleich zum RA gerannt...da es ja nichts kostet.
...sorry, kurz abgeschweift..
Hallo,
das mit dem Mehrbedarf würde ich wie folgt beantworten:
Sehr geehrte Frau X,
die Kindsmutter hat mich nicht vorab informiert bzw. um eine freiwillige Beteiligung an den Hobbies unseres Kindes gebeten.
Unabhängig davon, ist Mehrbedarf hier nicht zu sehen, da es sich um normale Hobbies handelt, deren Finanzierung aus dem laufenden Kindesunterhalt in Höhe von 362 € zzgl. des Kindesgeldes in Höhe von 194 € problemlos möglich sein sollte.
Insofern gehe ich davon aus, dass die Kindsmutter um eine freiwillige finanzielle Beteiligung meinerseits ersucht.
Allerdings sinkt meine Bereitschaft solche Kosten auf freiwilliger Basis mitzufinanzieren, solange die Kindsmutter das persönliche Gespräch im Vorfeld nicht sucht.
MfG
Was die Einschaltung eines Rechtsanwaltes auf Beratungshilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe angeht, solange du bei den Anfragen deine Unterlagen übergibst und mitteilst, dass du diese auch gerne der KM selbst übergibst, ohne Einschaltung eines Rechtsbeistandes im Vorfeld würde mich das gar nicht kümmern. Denn wenn der Anwalt das über Beratungshilfe berechnet (und du die korrekte Berechnung erhältst) und dann den richtigen Kindesunterhalt zahlst, kann niemand von dir verlangen die Kosten für den Rechtsanwalt zu zahlen.
Sophie
Hallo,
als erstes solltest Du verstehen, dass Deine Tochter überhaupt kein Geld zur Verfügung hat sondern mit der KM eine H4-Bedarfsgemeinschaft bildet und deshalb der von Dir gezahlte Unterhalt mit H4 verrechnet wird. Es gibt weder KG noch Unterhalt on top!
U.U. reicht Dein Unterhalt aus, dass Deine Tochter aus H4 herausfallen könnte, das ist aber in vielen Fällen nicht der Fall, weil der Wohnkostenzuschuss anteilig mit dazugenommen wird.
Weiterhin:
Zusätzlich zum allgemeinen Bedarf können weitere Kosten anfallen, die nicht zu den durchschnittlichen Kosten für die Lebenshaltung gehören und daher in der Düsseldorfer Tabelle für Kindesunterhalt nicht enthalten sind.
Dies sind dann Sonderbedarf und Mehrbedarf.
Sonderbedarf ist ein Bedarf unvorhersehbar und in erheblicher Höhe anfällt. Dagegen fällt Mehrbedarf regelmäßig an und ist mit dem Unterhalt nicht abgedeckt.
Mehrbedarf muss sachlich begründet werden. Inwieweit ein Hobby darunter fällt ist in vielen Fällen Auslegungssache.
Die KM kann eine Unterhaltsberechnung Dir nicht in Rechnung stellen, wenn sie den Anwalt beauftragt. Weder die Berechnung beim Anwalt noch beim JA sind rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich ist erst eine gerichtliche Entscheidung. Wie KU zu berechnen ist ergibt sich aus den Unterhaltsleitlinien der OLG, die auch im Netz zu finden sind.
Du bist verpflichtet alle 2 Jahre eine Einkommensauskunft abzugeben, sind 2 Jahre noch nicht vorbei, dann kannst Du das Ansinnen des Anwalts einfach so abbügeln.
VG Susi
Hallo,
ich würde Mehrbedarf in der Regel auch nicht so einfach aktzeptieren. Beim Schwimmkurs wäre meine Leistungsbereitschaft aber schon sehr hoch. Es ist unbestritten dass es sehr wichtig für die Kids ist gut schwimmen zu können.
Dazu würde ich der KM vorschlagen Geld aus dem Bildungspaket zu beantragen, den Rest würde ich schon übernehmen.
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/bildungspaket/
Beim Ballet würde ich mich meinem Kind zuliebe auf halbe/halbe mit der KM einlassen unter der Bedingung dass über zukünftige Forderungen miteinander gesprochen wird bevor sie entstehen.
Immer dran denken, es ist dein Kind und das kann nichts für die Situation.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo,
mir sind die Kosten für das Schwimmen nicht ganz klar. In Berlin kosten ein Schwimmkurs (20 Einheiten) 140 €.
Danach könnte man in einen Schwimmverein eintreten und dann relativ kostengünstig weiter üben.
Was das Ballett angeht; 40 € im Monat scheint die KM ja seit einem Jahr ja problemlos finanzieren zu können, zzgl. Schläppchen und Tütü.
Für mich sind das ganz normale Hobbies, die aus dem Unterhalt zu zahlen sind. Und wenn man da schaut, kann man evtl. sogar noch sparen bzw. beim Sportverein machen.
Sophie
Hallo,
die Idee mit dem Bildungspakt ist nicht schlecht (siehe sturkopp), aber
"Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Dafür steht monatlich ein Betrag von insgesamt bis zu 10 Euro zur Verfügung, zum Beispiel für den Mitgliedsbeitrag des Sportvereins, die Gebühren der Musikschule oder im Ausnahmefall auch für Ausrüstungsgegenstände wie Sportschuhe oder Musikinstrumente." (<a href="http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/leistungen-bildungspaket.html;jsessionid=2F613FD7084CD947CEAE916969BCC7C4>Bildungspaket</a>)"
zeigt, dass es nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist.
Trotzdem würde ich beim Ballet die halbe-halbe Variante vorschlagen und auf den Bildungspakt verweisen, u.U. ist da dann auch ein Tutu bzw. ein Zuschuß möglich.
VG Susi