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Mehraufwand für Privateschule

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(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin AS.

Dein Hinweis auf die unterschiedlichen Bestandteile des Schulgeldes ist richtig und wichtig!

Aber im Vordergrund steht für den TO mE gar nicht die finanzielle Komponente. Sondern, ob es hier einen Hebel gibt, die aus seiner Sicht nicht vorteilhafte Privatschule zu beenden. Und, ob er das wirklich will! (immerhin ist zur Erreichung der Abiturfähigkeit ein Mindestmaß an Bildung Voraussetzung).

Wenn er es wirklich will, dann sollte er es in aller Entschiedenheit versuchen durchzusetzen. Dann kann später auch niemand ihm vorhalten, er hätte sich dem gefügt. Ein Selbstläufer wird es allerdings nicht.

Erst dann, wenn der TO sich dazu entscheidet, den Kindern den Schulwechsel (jetzt) nicht zumuten zu wollen, dann sollten die Aspekte der Minimierung einer möglichen Mehrbedarfsforderung hinzugezogen werden.

Gruß,toto

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 12:17
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ecki

ich habe bei der KW jetzt erst mal eine Aufschlüssung Ihrer Ausgaben  für die Kinder verlangt, mal sehn was da kommt! Ich würde mich ja für einen Übergangszeitraum zum "Kindeswohl" hinreissen lasse etwas hinzu zu geben, aber da muss sie mir erst mal nachweisen das die fast 1000 Euronen nicht reichen!  Bis jetzt hat sie sich zwar ehement geweigert so eine Aufstellung zu machen (selbst die Richter sagen die KM muss keinen Nachweis über die Verwendung des Unterhaltes erbringen), aber mal sehn!

Und genau dies hat m.E. in der Argumentation und der Entscheidungsfindung zur Schule nichts zu suchen! Entweder die Schule dient dem Kindeswohl und wird auch von Dir unterstützt, dann gibt es (eingermaßen) klare Regelungen, an welchen Kosten Du Dich (anteilig) zu beteiligen hast, auch über den KU hinaus.

Oder Du unterstützt die Privatschule nicht, weil Du der Auffassung bist, dass es (mindestens) gleichwertige staatliche Angebote gibt und auch ein Wechsel den Kindern zu zumuten ist. Dann braucht es die Aufstellung auch nicht.

Der Hinweis der Richter (Mehrzahl?!) ist richtig - auch wenn man als Zahler dies ungerecht finden kann.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 12:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin eckstrasse,

ich möchte Deinen Blick trotzdem nochmal von den rein finanziellen Fragen weglenken: Offenbar hast Du in der Vergangenheit das GSR erstritten - warum nutzt Du es nicht, wenn Du der Ansicht bist, dass dieses Schulkonzept mehr Beschäftigungstherapie und Fortsetzung von Kindergarten ist als die Vorbereitung auf ein selbstbestimmtes Leben und bringst von Dir aus einen Schulwechsel in eine "richtige" Schule ins Spiel?

Unabhängig von den Kosten ist Deinen Kindern nicht damit gedient, wenn sie jetzt irgendwie bis zum Abitur getragen und dort vielleicht noch irgendwie durchgemogelt werden: Spätestens danach beginnt das richtige Leben, und mit einem 3,5er Schnitt, der Kenntnis über Mäuse und der Fähigkeit, den eigenen Namen zu tanzen, fällt man dort durch den Rost.

Mein Argument an Deiner Stelle wäre daher nicht "Ich will nicht zahlen", sondern "ich möchte dass meine Kinder auf eine richtige Schule gehen, die ihnen maximale Möglichkeiten eröffnet!" Und wenn sie dafür ein Schuljahr wiederholen müssen, ist das eben so.

ich habe bei der KW jetzt erst mal eine Aufschlüssung Ihrer Ausgaben  für die Kinder verlangt, mal sehn was da kommt! Ich würde mich ja für einen Übergangszeitraum zum "Kindeswohl" hinreissen lasse etwas hinzu zu geben, aber da muss sie mir erst mal nachweisen das die fast 1000 Euronen nicht reichen!

das ist Unsinn; darauf muss sie Dir nicht einmal antworten und schon gar nichts "nachweisen". Wovon Deine Ex lebt, ob sie mietfrei wohnt, wieviel sie pro Monat für Eure Kinder ausgibt, ist nicht Dein Bier; Du hast dabei weder ein Auskunfts- noch ein Mitspracherecht. Und auf die Höhe des eventuellen Mehrbedarfs hat es auch keinen Einfluss.

Das finde ich auch so eine Frechheit, die KM darf zwar im Namen der Kinder auf Unterhalt klagen, weil es den Kindern zusteht, darf es aber für sich ausgeben

in einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird nicht beurteilt, was Du für eine Frechheit hältst. Du tust Dir selbst keinen Gefallen, wenn Du die falschen Säue durchs Dorf treibst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 12:22
(@eckstrasse)
Schon was gesagt Registriert

@TotoHH:
Ich gebe dir Recht, es geht mir um beide Aspekte!   Wobei es natürlich auch schwirig für mich ist den Schulwechsel zu erzwingen , ich bin dann schlisslich der BÖSE Vati der die FReunde weg nimmt und die "einfache Schule"!!!!  Ich muss jetzt nochmal eine ganz negative Sache ins Spiel bringen, die KM ist zur Zeit an Krebs erkrankt, hofft zwar das sie wieder gesund wird, aber das ist ja bekanntlich so eine Sache wie man weiss, also besteht die Gefahr das die Kinder eines Tages zu mir müssen, und dann ist natürlich das Drama noch grösser wenn sie die Schule wechseln müssen, ich wohne vom Schulort 40km weg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 12:25
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

und der Fähigkeit, den eigenen Namen zu tanzen

War das nicht bei Waldorf?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 12:32
(@eckstrasse)
Schon was gesagt Registriert

@Martin:

Ok, du hast Recht, aber trotz gemeinsamen Sorgerechts habe ich keine Chance einen Schulwechsel  durchzusetzten. Ich hab das bei der KM schon oft angesprochen und zu einem Schulwechsel zu bewegen, aus den "Nicht Finanziellen"  Gründen heraus, als diese Forderung noch nicht da war!  Aber wenn sie nicht will kann ich nur über das Gericht gehen!  Es heist da in den Richtlinien "Wenn sich die Eltern uneins über die Schulwahl sind , wird einem Elternteil das alleinige Entscheidungsrecht zugesprochen", sagte mir der Anwalt auch bei dem ich war, also kannst du dir vorstellen wie hoch die Chancen sind das ich das bekomme, wenn die Kinder bei der KM  leben   :thumbdown:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 12:33
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ecki!

Nochmal:
Die Reihenfolge ist wie folgt:
- Entscheide Du, ob die Schule nicht das richtige für die Kinder ist und ob Du ihnen einen Schulwechsel zu muten willst.
- Wenn Du das bejahen kannst, dann nutze eben genau das Thema Mehrbedarfsforderung der KM einen Wechsel zu erzwingen (das unterstellt, dass KM sich ohne Deine finanzielle Unterstützung die Privatschule nicht wird leisten können) - hat KM dann doch andere Quellen, dann ist der Hebel natürlich wirkungslos.

Im Übrigen bin ich bei Martin!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 12:49
(@eckstrasse)
Schon was gesagt Registriert

Gruß, toto Martin
Ich glaube da liegt der Hase im Pfeffer, zur Not könnte Ihr Lebensgefährte einspringen, der muss zwar nicht aber er könnte, der nagt auch nicht gerade am Hungertuch!  Es wird also warscheinlich nichts werden mit sie mit Geld zu zwingen,ich hatte immer auf Vernunft gehofft, aber da sind die Ansichten zu unterschiedlich!  Ich glaube auch nicht das die beiden das nötig haben, aber warum Geld verschenken wenn man es bekommen kann!
Ich glaub wir schliessen das Thema mal ab, die Meinungen sind ja klar, aber ohne eine positive Aussage eines Anwaltes oder von jemandem der das schon mal durch hat kann man nichts definitives sagen!  Ich werd jetzt erst mal abwarten bis das nächste mal wieder was kommt! vielleicht braucht sie ja mal ne Unterschrift für die Schule von mir.  Also nochmal Danke an Alle!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 13:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin eckstrasse,

zur Not könnte Ihr Lebensgefährte einspringen, der muss zwar nicht aber er könnte, der nagt auch nicht gerade am Hungertuch!   

nochmal: Das ist eine Spekulation und geht Dich nichts an. Der LG kann Millionen verdienen und zu seiner Partnerin sagen "selbstverständlich übernehme ich gerne die Kosten für die Privatschule Deiner Kinder" - und trotzdem kann sie versuchen, Dich deswegen zu verklagen. Abgesehen davon (und nur theoretisch): Wenn der LG Kohle hat und grosszügig damit ist, muss Deine Ex für ihren eigenen Unterhalt ja gar nicht auf den Kindesunterhalt zurückgreifen. Aber wie gesagt: Das sind alles nicht Deine Baustellen; insofern lohnt es nicht einmal, darüber nachzudenken.

Es wird also warscheinlich nichts werden mit sie mit Geld zu zwingen,ich hatte immer auf Vernunft gehofft, aber da sind die Ansichten zu unterschiedlich!

sagen wir: Es ist blauäugig, zu glauben, nach einer Trennung müsse der Ex-Partner sich (weiterhin) den eigenen Vorstellungen von Vernunft anschliessen. Tust Du ja auch nicht, wenn Deine Ex (aus ihrer Sicht vollkommen zu Recht) beschliesst, dass es jetzt sehr vernünftig wäre, wenn Du die gesamten Kosten für die Privatschule übernehmen würdest.

Ich glaube auch nicht das die beiden das nötig haben, aber warum Geld verschenken wenn man es bekommen kann!

naja, das eint die meisten Menschen. Wenn Du selbst jeden Monat 5.000 EUR verdienst und Dein Chef Dir noch 500 drauflegen will, wirst Du vermutlich auch nicht sagen "lass mal stecken, ich verdiene doch genug!"

ohne eine positive Aussage eines Anwaltes oder von jemandem der das schon mal durch hat kann man nichts definitives sagen! 

Ein Anwalt entscheidet eine solche Frage nicht; insofern wird Dir seine Aussage nicht viel helfen. Was (in Deinem Fall) Sache ist, weisst Du genau und erst dann, wenn Deine Ex eine Klage gegen Dich angestrengt und ein Gericht darüber entschieden hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 13:12
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