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Mehraufwand für Privateschule

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(@eckstrasse)
Schon was gesagt Registriert

Hallo , meine beiden Jungs 9 und 11 wurde vor 3 Jahren auf eine Privateschule geschickt. Weil es schick ist (Montesourie)! Ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt weil ich
a) seit 8 Jahren von der Mutter getrennt lebe
und b) zu dem Zeitpunkt auch kein Sorgerecht hatte.
Meiner Meinung nach liegt keine Notwendigkeit für so eine Schule vor, da beide Jungs fit sind, der Grosse hat sogar die Bildungsempfehlung fürs Gym.!
Mir gefällt diese Schulform überhaupt nicht, ich glaube nicht daas sie die richtige für das ware Leben ist, aber ich muss es dulden.
Nun will meine Ex. das ich das Schulgeld mit übernehme, weil das wohl Mehrkosten seien und sie die geltend machen könnte! Hat jemand damit Erfahrung ? Im Internet liesst man dazu die unterschiedlichsten Artikel!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2014 16:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wie hoch  ist dein Nettoeinkommen? Wieviel KU zahlst du? Gibt es weitere Unterhaltsberechtigte? Hast du jemals eine Unterschrift, die diese Schulform betrifft geleistet? Oder irgendwann mal nachweislich erklärt, dass du diese Schulform befürwortest (ohne SR hättest du jaauchgar nicht unterschreiben können)?

Wieviel verdient die KM? Mehrbedarf kann u.U. anfallen. Dann wird dieser aber gequotelt und die Eltern zahlen entsprechend ihrem eigenen Einkommen.

Allerdings würde ich mich in diesem Fall erstmal konsequent auf den Standpunkt stellen "wer die Musi bstellt, der zohlt ah", also, wer denVertrag unterschreibt, zahlt auch erstmal alleine. Zumal die Bezahlung ja in den letzten 3 Jahren auch ohne dich funktioniert hat

Je nachdem wie euer Verhältnis ist und wie kampfbereit du bist, kann du deine Ex auch so antworten:

"Liebes Exschnucki,

u.U. könnte das Schulgeld als Mehrbedarf gelten. Dieser wäre aber, je nach Einkommen, von beiden Eltern zu leisten.
Ich werde mich von daher mit deiner Bitte beschäftigen und entscheiden, ob ich das Schulgeld als Mehrbedarf anerkennen kann und meinen Beitrag leisten möchte. Von daher erwarte ich bis zum xx.xx.2014 die Übersendung deiner Einkommenverhältnisse, aus denen sich dann eine evtl. Haftungsquote errechnen liese.

Dies ist ausdrücklich keine Zusage dieKosten ganz/oder teilweise zu übernehmen."

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2014 17:05
(@eckstrasse)
Schon was gesagt Registriert

Danke erst mal für die Reaktion, über mein Nettoeinkommen  möchte ich mal hier keine Aussagen machen 🙂 aber ich kann verraten das ich in der Stufe 3 liege also für beide Jungs 620€ zahle, ab Juli werden es noch mal 67€ mehr!  Die KM bekommt z.Z. nur krankengeld, ein Ende ist nicht so schnell in Sicht, d.h. wenn es hart auf hart kommt zahle ich die vollen 230€ die zur Zeit für Schulgeld und Betreuung fällig sind 😡 Ich hab nie was unterschrieben, habe erst eine Woche vor der Einschulung von der Schule erfahren , da war alles in Sack und Tüten!
Jetzt war ich gestern mal bei einem RA zu einer Beratung, der hat sich das angehört und meinte dann das das wohl an mir hängen bleiben wird!  Zum Zeitpunkt der Schulwahl war die KM allein sorgeberechtigt, das gäbe Ihr das Recht allein zu entscheiden und ich müsste trotzdem die Kosten tragen!  Geil ne

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2014 17:21
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt war ich gestern mal bei einem RA zu einer Beratung, der hat sich das angehört und meinte dann das das wohl an mir hängen bleiben wird!

Um die Kosten für eine Privatschule vom anderen Elternteil einfordern zu können bedarf es einer objektiv schlüssigen Begründung, warum es des Wechsels von der öffentlichen Schule bedurfte.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2014 17:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin eckstrasse,

in dieser Frage würde ich durchaus mit mir streiten lassen; gerade, wenn "Argumente" wie

Zum Zeitpunkt der Schulwahl war die KM allein sorgeberechtigt, das gäbe Ihr das Recht allein zu entscheiden und ich müsste trotzdem die Kosten tragen! 

im Raum stehen. Vorausgesetzt, es wäre so einfach: Was passiert, wenn Deine Ex beschliesst, dass Eure Kinder jetzt iPhones und Markenjeans brauchen, weil das für ihre seelisch-geistige Entwicklung nötig wäre? Ganz so einfach kann man denn doch nicht in anderer Leute Taschen greifen.

Mir ist zwar ein ähnlicher (wohl noch schwebender) Fall bekannt, in dem es nicht ganz positiv für den Vater aussieht, der sich gegen seinen Willen sich an den Kosten für eine Privatschule beteiligen soll, aber sowas ist ja immer eine Einzelfall-Entscheidung. Ein Richter, der ein "Recht auf Privatschule" beschliesst, würde sich vermutlich einigen Ärger einhandeln, denn beim Nachbarskind, das keinen solventen Vater wie Dich hat, müsste unter diesen Voraussetzungen ja der Steuerzahler einspringen. Und überhaupt käme das ja der richterlichen Entscheidung gleich, dass die staatliche, kostenfreie Schule nicht gut genug ist und es ein einklagbares Recht auf "Besserbehandlung inklusive Finanzierung durch Dritte" gibt. Damit könnte ein entsprechender Gerichtsbeschluss vor der nächsthöheren Instanz platzen - und das tut sich kein Richter ohne Not an.

Möglicherweise solltest Du Dir für eine gerichtliche Auseinandersetzung (dafür müsste Deine Ex erst einmal eine Klage erheben und diese auch begründen; "ich will das" reicht nicht) allerdings einen anderen Anwalt suchen; jedenfalls keinen, der schon im ersten Beratungsgespräch die Waffen streckt. Google selbst mal ein bisschen; Seiten wie DIESE zeigen, dass es längst nicht so eindeutig ist wie Deine ex Dir einzureden versuchen:

mmer dann, wenn in dieser Mehrbedarf sachlich begründet ist (die Privatschule muss besucht werden, weil die Leistungen in einer öffentlichen Schule zu schlecht sind; das Kind muss Nachhilfeunterricht in Anspruch nehmen, weil er sonst die Versetzung nicht schafft, es braucht eine Zahnspange zur Regulierung des Gebisses), müssen in diese Kosten von beiden Eltern anteilig übernommen werden

Der Knackpunkt ist die "sachliche Begründung" - beispielsweise Hochbegabung oder Lernbehinderung. Ein "Mama will das so" oder "auf der Regelschule sind zuviele Ausländer" reicht dafür nicht aus. Schlimmstenfalls müssen die Jungs eben wieder auf die Regelschule zurück; davon stirbt man nicht.

Verständnisfrage: Bist Du denn mittlerweile mitsorgeberechtigt? Besteht regelmässiger Kontakt zu Deinen Söhnen?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2014 17:43
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bereinigt also 1901 bis 2300 € monatlich.

Gehen wir von 2100 € aus. Abzgl. 687 Kindesunterhalt = 1413,00 €.

Der Bedarfskontrollbetrag liegt bei der 3. Stufe bei 1200 €.

Unabhängig davon würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass die KM die Schule ausgesucht und dich nicht in die Entscheidungsfindung eingebunden hat. Vielmehr ist dir die Entscheidung erst kurz vor Einschulung mitgeteilt worden, so dass es keine Möglichkeit gegeben hat dies mit der KM zu diskutieren. Unabhängig von dem alleinigen Sorgerecht.
Entsprechend hast du keinen Schulvertrag unterschrieben. Ich würde mich auch informieren, ob es vielleicht eine Staffelung oder Förderung für finanzschwache Schüler gibt. Dann kann die KM darüber eine Ermäßigung beantragen. Und falls nicht wäre zu überlegen, ob man der KM vorschlägt zum Schuljahresende die Schule zu wechseln.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2014 17:46
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Nur um das nochmal zu unterstreichen:

Bislang hat sich - zumindest meiner Kenntniss nach - noch kein Familiengericht so weit aus dem Fenster gelehnt auszuurteilen das das Unterrichten eines Kindes in einer staatlichen Schule unzumutbar ist, und deshalb zwingend der Besuch einer staatlichen Schule erforderlich ist.
Das wäre zunächst einmal die Voraussetzung für einen Mehrbedarf.
Des weiteren ist die Betreuung neben der Schule auch kein Mehrbedarf. Bisher ist nur die besondere Wertigkeit einer Kita-Betreuung ausgeurteilt.
I

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2014 17:54
(@eckstrasse)
Schon was gesagt Registriert

Danke, also als "sachliche Begründung"  Hochbegabung oder Lernbehinderung   fällt bei Beiden weg, würde sagen ganz normal!  Es ist schwierig eine Schulwechsel zu erzwingen, dazu musst du das alleinige Sorgerecht bekommen, sagte zumindest der RA.  Und das nächst Problem liegt auf Seiten der Kinder, durch diese sch.... Schule haben die einen dermassen  großen Bildungsrückstand gegenüber einer normalen Schule das eine Umschulung sehr zu schaffen machen würde!  

@Martin: Ja mittlerweile  bin ich mitsorgeberechtigt, hat 3 Jahre gedauert, aber im Endeffekt nützt das nicht viel!   Was den regelmäßigen Kontakt angeht ja der besteht!  Sind alle 14 Tage das WE Fr-So  bei uns!  und in den Ferien auch immer anteilig.

Vielen Dank
Hartmut    

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2014 18:03
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Es ist schwierig eine Schulwechsel zu erzwingen, dazu musst du das alleinige Sorgerecht bekommen, sagte zumindest der RA.

Blödsinn! Wenn du das Schulgeld nicht zahlst und auch sonst keiner erzwingt der Schulwechsel sich quasi von selbst.
Wenn mit dem Schulwechsel eine Wiederholung der Klasse verbunden ist, dann ist das eben so.
Zerbrich dir nicht den Kopf von KM. Wenn deine Jungs ohne Monte-Schule besser dran sind, bleib hart.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2014 18:25
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Und das nächst Problem liegt auf Seiten der Kinder, durch diese sch.... Schule haben die einen dermassen  großen Bildungsrückstand gegenüber einer normalen Schule das eine Umschulung sehr zu schaffen machen würde!  

Hier sehe ich letztlich das größte Problem. Wäre ein Schulwechsel weitgehend problemlos möglich, hätte ich Dir gute Chancen eingeräumt, dass Du nicht zu einer Kostenbeteiligung herangezogen wirst, nur weil der KM nun das Geld ausgegangen ist.

So läufst Du allerdings Gefahr, dass ein Schwarzkittel hier das Kindeswohl sehr hoch hängt und einen Schulwechsel eben nicht verantworten will, noch zudem die KM ohne Verschulden den finanziellen Engpass hat.

Zudem solltest Du Dir noch eine eigene Meinung bilden, was dem Kindeswohl besser entspricht: Schulwechsel mit Ehrenrunde oder Schulabschluss an der Montesori-Schule - unabhängig dass Du die dortige Einschulung und den Alleingang der KM für falsch hältst. Wenn ersteres, dann aber auch - bei allen Risiken -    das Thema knallhart durchziehen. Und immer schön mit dem Kindeswohl argumentieren, und hoffen, dass der Richter nicht auch auf der Montesori war

Gruss, Toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2014 22:36




(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

noch als Frage zum Verständnis:

ab wann sollst du das denn zahlen? Rückwirkend ja sicher nicht? Liegt die Forderung daran, dass die KM jetzt Krankengeld erhält, also längere Zeit krank ist, und nicht mehr zahlen kann?
Wie finden die Kids denn ihre Schule, hängen sie sehr dran?

Auch wenn du jetzt sagst, sie hätte sie damals angemeldet, weil es "schick" sei, und auch verständlich sauer bist, weil du nicht in diese Entscheidung eingebunden warst, kannst du dir vorstellen, ganz unvoreingenommen darüber nachzudenken, mit dem Focus auf die Kinder, was für sie am besten ist (und erst danach Focus aufs Geld). Auch zB Schulwege, Betreuungszeiten, ect.

Kannst du dich erkundigen, ob die Beiträge dort evtl. niedriger werden, wenn das Einkommen der KM jetzt gesunken ist, so eine Art Härtefallregelung oder so, denn meistens ist doch das Schulgeld auch irgendwie einkommensabhängig?  Ich meine vor dem Hintergrund, was würde sie jetzt ohne dich als potenziellen "Zahlesel" machen?

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2014 22:51
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nur zur Erinnerung:
Mehrbedarf kann unte Umständen auch Rückwirkend geltend gemacht werden. Dies liegt in der Natur der Sache, dass Mehrbedarf selten im Voraus planbar und lange voraus absehbar ist.

Ich denke, in diesem Fall kommt es stark auf die Argumentation an.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2014 23:34
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Mehrbedarf kann unte Umständen auch Rückwirkend geltend gemacht werden. Dies liegt in der Natur der Sache, dass Mehrbedarf selten im Voraus planbar und lange voraus absehbar ist.

Aber die Kinder besuchen die Privatschule doch mittlerweile seit drei Jahren. Da paßt aus heutiger Sicht ein "es war nicht absehbar, dass auf den anderen Elternteil zurückgegriffen werden muss" nicht so recht ins Bild, oder?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 10:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wäre ein Schulwechsel weitgehend problemlos möglich, hätte ich Dir gute Chancen eingeräumt, dass Du nicht zu einer Kostenbeteiligung herangezogen wirst, ...

Diese Agrumentation kann man auch umdrehen: Um weiteren "Schaden" von den Kindern abzuwenden und ihre Chancen für eine gute Ausbildung zu erhöhen ist ein Schulwechsel notwendig.
Mit Geld letztendlich Dummheit zu erkaufen würde jedenfalls mich nicht überzeugen, hier im Sinne des Wohls der Kinder zu handeln.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 10:52
(@eckstrasse)
Schon was gesagt Registriert

@ginnie

ab wann sollst du das denn zahlen? Rückwirkend ja sicher nicht? Liegt die Forderung daran, dass die KM jetzt Krankengeld erhält, also längere Zeit krank ist, und nicht mehr zahlen kann?

Rückwirkend erst mal nicht ,aber sie ningelt schon seit vorigem Jahr herum!  Mit dem nicht "vorhersehbar" das sehe ich anders wenn ich einen Vertrag in einer Privatschule abschliese dann muss ich mir den Vertrag auch durchlesen!!!!

Wie finden die Kids denn ihre Schule, hängen sie sehr dran?

Klar finden die Kid's die Schule toll, ist eine fortführung des Kindergartens, dementsprechend ist aber auch das Bildungsneveau, bei 80% Freiarbeit und kaum Unterricht, von den wenigen Lehrern mal zu schweigen!

Auch zB Schulwege:

Der Schulweg ist eine Katastrophe die KW ist zu Ihrem Freund in so eine kleines Kaff gezogen, bis zur Schule 15km  ohne Busanbindung, also mit anderen Worten die Kinder müssen gefahren werden uns sind nicht in der Lage allein nach hause zu kommen!  Deswegen muss ein 12 jähriger noch in den Hort gehen und es muss Betreuungsgeld gezahlt werden, obwohl z.Z. die KM Zuhause ist!!!!

Betreuungszeiten,  ->   Ganztagsschule  -> aber damit deligiert die KM ihren "Betreuungsunterhalt"  paraktisch an andere und ich soll dafür zusätzlich bezahlen

Kannst du dich erkundigen, ob die Beiträge dort evtl. niedriger werden, wenn das Einkommen der KM jetzt gesunken ist, so eine Art Härtefallregelung oder so, denn meistens ist doch das Schulgeld auch irgendwie einkommensabhängig?  Ich meine vor dem Hintergrund, was würde sie jetzt ohne dich als potenziellen "Zahlesel" machen?  

Dann springt der Staat ein denk ich mal ???  Oder die Kid's müssten die Schule Wechsel ??

Es ist ja nicht so das sie kein Geld hätte,   600€ von mir + 2 x 184€ = ca. 960€  pro Monat für die Kinder, dazu wohnt sie preisgünstig (ich glaub sogar mietfrei) im Haus Ihres Lebensgefährten,  mir muss mal jemand vorrechen wir er 1000€ im monat für 2 Kinder durchbringt!  Und mit Klamotten sind die Beiden auch nicht gerade verwöhnt!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 11:04
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Diese Agrumentation kann man auch umdrehen: Um weiteren "Schaden" von den Kindern abzuwenden und ihre Chancen für eine gute Ausbildung zu erhöhen ist ein Schulwechsel notwendig.

Hast ja recht - muss halt der Richter entscheiden. Und wenn der auf die unmittelbaren Auswirkungen schaut und für sich feststellt, dass es jetzt ein Schulwechsel eben schwierig ist, für den "Mehrbedarf" aber ein Finanzier gesucht werden muss...

Ich kenne diesen Schulträger und das päd. Konzept nun gar nicht und hab dementsprechend auch keine Meinung dazu. Ob dies die Ursache ist für den vom TO ausgemachten Bildungsrückstand ist, ob das Konzept einfach nicht zu den Kindern passt, ob es letztlich an den Kindern liegt, ob das vielleicht auch nur eine Momentaufnahme ist, die einem anderen Lehrplankonzept geschuldet ist oder ob es auch stark gefärbt durch Vorurteile/ eine neg. Grundhaltung des TO ist, kann und will  ich nicht beurteilen.

Ich halte Privatschulen in D für einen Luxus den man sich leisten können und wollen muss. Da stellt sich die Frage, was bekomme ich für die Luxusprämie aka Schulgeld...? Ich habe auch auch die Befürchtung, das ein Wechsel zurück ins staatl. Bildungssystem nicht einfach sein muss...

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 11:08
(@eckstrasse)
Schon was gesagt Registriert

@TotoHH

Ich gebe dir Recht, und das ist so auch meine Befürchtung!  Wer sich ein Bild von der Schule machen möchte kann das hier tun...

http://www.fgs-freiberg.de/

Was mich auch stört ist das es eine konfessionsgebundene Schule ist, d.h. die Darwinsche Lehre wird nicht gelehrt , sondern "Der Mensch wurde von Gott geschaffen", ist zwar jetzt subjectiv aber na ja...

Der Schwehrpunkt des Schulkonzeptes ist das die Kinder sich zu einem grossteil der Zeit selbst beschäftigen müssen, suchen sich ihre Aufgaben selbst und machen die dann!  Natürlich macht da jeder das was er am liebsten macht, mein Großer hat jetzt schon das dritte mal einen Vortrag über Mäuse gemacht, kennt aber in der 5. Klasse noch nicht mal den Unterschied zwischen "s" und "ss"!

Sicherlich  ist das mit dem Schulwechsel eine scheiss Sache, neue Umgebung,  Verlust der Freunde,  höhere Schulanforderungen, u.s.w.  So sinf ja auch die Argumente der KM.  Aber sie hat das Ding nunmal verbockt, die Kinder gehen aber noch 10 Jahre bis zum ABI (was sie machen wollen)  auf die Schule und das sind nunmal locker 20000€.. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 11:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

hm, ich kann mir zwar auch vorstellen, dass ein Richter das so ausurteilt. Aber ob das haltbar ist?

Müsste dann der Steuerzahler auch für Privatschulen aufkommen, weil zusammenlebende Eltern sich durch Arbeitsplatzverlust oder Krankheit die Kosten nicht mehr leisten können und sie auf Sozialleistungen angewiesen sind?

Ich würde erstmal bei der Schule Erkundigungen einziehen, ob es nicht Härtefallregelungen gibt, wenn der Elternteil, der unterschrieben hat, eben nicht mehr leistungsfähig ist.

In dem Fall, dass kein zahlungskräftiger anderer Elternteil einspringen kann, müsste das Kind/die Kinder, die Schule dann ja auch verlassen. Was, wenn der SB nicht für eine vollständige Übernahme des Schzulgeldes ausreicht? Auch dann gäbe es ein Problem und für Mehrbedarf dürfte es schwer werden den KV unter einen SB zu drücken.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 11:37
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du hast aber schon die Aufschlüsselung des Schulgeldes gesehen?

Kind Schulgeld insgesamt - reines Schulgeld - Betreuungsgeld
1      147,91                   89,1                 58,51
2      82,17                   49,5                49,5
      230,08                138,6                108,01

Und dort steht auch, dass bei finaziellen Problemen ein Ermäßigungsantrag an den Vorstand gerichtet werden kann?

Dies Betreuungsgeld ist für die Zeit zwischen den Unterrichts.

Ich würde erklären, dass a) die Mutter den Härtefallantrag stellen soll und b) ein Betreuungsgeld vom normalen Unterhalt zu zahlen ist bzw. zur Entlastung des betreuenden Elternteils dient und entsprechend vom betreuuenden Elternteil zu tragen ist. Auf die Aufforderung die Kosten zu  übernehmen würde ich gar nicht eingehen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 11:59
(@eckstrasse)
Schon was gesagt Registriert

Danke erst mal für die vielen Antworten, ich habe bei der KW jetzt erst mal eine Aufschlüssung Ihrer Ausgaben  für die Kinder verlangt, mal sehn was da kommt! Ich würde mich ja für einen Übergangszeitraum zum "Kindeswohl" hinreissen lasse etwas hinzu zu geben, aber da muss sie mir erst mal nachweisen das die fast 1000 Euronen nicht reichen!  Bis jetzt hat sie sich zwar ehement geweigert so eine Aufstellung zu machen (selbst die Richter sagen die KM muss keinen Nachweis über die Verwendung des Unterhaltes erbringen), aber mal sehn! Das finde ich auch so eine Frechheit, die KM darf zwar im Namen der Kinder auf Unterhalt klagen, weil es den Kindern zusteht, darf es aber für sich ausgeben 😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 12:16




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