Guten Abend an alle,
mein Bruder hat aus seiner geschiedenen Ehe einen Sohn (war bei der Schedinug 6 Jahre alt), er zahlt 257 Euro Unterhalt.
Mein Bruder ist wieder verheiratet und hat eine kleine Tochter, 9 Monate alt.
Nun hat die Exfrau durch ihren Anwalt einen Brief schicken lassen, daß sie mehr Kindesunterhalt möchte. Mein Bruder soll sein Einkommen offenlegen und zudem sagte der Anwalt, daß mein Bruder Unterhalt nach der falschen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle zahlen würde (?? dachte, die Altersstufe wäre 6-11 Jahre??).
Was ist der Rat? Muß man sich einen Anwalt nehmen um zu antworten? Fakt ist, daß mein Bruder und seine jetzige Familie mehr schlecht als recht über die Runden kommen, aber e rzahlt immer pünktlich und regelmäßig den Unterhalt für seinen Sohn, das ist selbstverständlich. Aber mehr wäre wirklich schmerzhaft, zumal das Kind leider nicht in den Genuß des Unterhalts kommt, sondern die Mutter es für andere Sachen verwendet. Aber das ist vergebene Müh, da kann man eh nichts machen bzw. beweisen.
Ach ja, noch eine Info, mein Bruder ist Alleinverdiener.
Danke im voraus!
Guten Abend Delta,
so einfach kann ich erst mal keine Antwort geben. Dazu wäre es hilfreich einige Dinge zusätzlich zu wissen.
1. Besteht ein Titel?
2. Wie alt ist das Kind (bei Ex) jetzt?
3. Wann wurde das letzte mal Auskunft über sein Einkommen (und an wen) erteilt und wann wurden diese 257,- festgelegt?
4. Wurde seine Tochter berücksichtigt?
Hilfreich wäre es auch, wenn Du sein Nettoeinkommen mal reinstelltst. Mit diesen Angaben sollte es dann möglich sein Deine Fragen zu dem Anwaltschreiben zu beantworten.
Ein Anwalt ist erstmal nicht notwendig, so ein bischen Hilfe für die Antworten können wir Dir hier geben. Wofür die Mutter das Geld verwendet entscheidet ganz allein sie selbst.
gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
danke für Deine Antwort!
1. Nein, ein Titel besteht nicht
2. Bei der Scheidung war der Kleine 6 Jahre alt, jetzt ist er 10 Jahre alt
3. Das letzte Mal bei der Scheidung. Diese 257 Euro wurden von beiden Anwälten beider Parteien festgelegt (muß ich aber nochmal fragen)
4. Nein, die Kleine wurde noch nicht berücksichtigt. Sie ist jetzt 9 Monate alt
5. Sein Nettoeinkommen ist ungefähr 1400 Euro, aber den genauen Betrag werde ich morgen bei meinem Bruder erfragen.
Grüße
Hi Delta,
ich denke mal, Dein Bruder kann sich ganz entspannt zurücklehnen. Er ist drei (2 Kinder und eine Mutter mit Kind unter 3 Jahre) Unterhaltsberechtigten verpflichtet. Laut DT kommt da bei seinem Einkommen ein Zahlbetrag von 245,- Euro raus.
Allerdings kann die KM alle zwei Jahre Auskunft über sein Einkommen verlangen.
Übrigends kann für die Vergangenheit kein Unterhalt gefordert werden ohne eine in Verzugsetzung. Das ist wohl bei Deinem bruder nicht erfolgt - jetzt ist zu spät.
Gruss oldie
Edit: Der Vollständigkeit halber: Mit dem Monat, wo sein Sohn 12 Jahre wird, werden (spätestens nach Aufforderung) 288,- fällig.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke, Oldie 🙂
werde das morgen gleich meinen Bruder sagen und auch nochmal wegen des genauen Nettoeinkommens fragen.
Dann wird er dem Anwalt also seine Einkommensnachweise schicken müssen und die Antwort, daß er 3 unterhaltspflichtig ist und daß die Altersstufe nicht falsch ist (O-Ton des Anwalts: nach meiner Kenntnis zahlen Sie zurzeit Unterhalt nach der falschen Altersstufe der DT. Auch hier habe ich Sie aufzufordern den Unterhalt schon jetzt an die zweite Altersstufe der DT anzupassen).
Grüßle
Hi Delta,
also so wirklich weiss ich nicht woher der Anwalt seine Weisheit mit der Altersstufe nimmt, die ist ja nun mal eindeutig bestimmbar. Ich denke, er meint eine Höhergruppierung in der Einkommensstufe. Nach altem UHR blos stimmt das nicht, und nach neuem UHR hat sich ja nun mal Nachwuchs eingestellt. Doch das kann der Herr Anwalt inkl. KM nicht wissen (oder wissen wollen?). Jedenfalls Auskunft muss erteilt werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen,
Asche auf mein Haupt. Ich habe meinen Bruder heute nochmal gefragt, er hat etwas über 1800 netto, nicht 1400.
Denke mal, er muß dann 262 Euro zahlen? Gut, er zahlt ja momentan immer 257 Euro. Das wäre kein Drama, wenn er das zahlen muß.
Es wundert mich nur, daß der Rechstanwalt einen Brief schreibt, die KM weiß doch, daß mein Bruder verheiratet ist und ein 2. Kind hat??
PS: Ihr wundert Euch sicherlich, daß ich immer für meinen Bruder schreibe und nicht er selbst, aber er ist behindert, deshalb übernehme ich das. Werde dem Anwalt irgendwann antworten mit dem Einkommensnachweis und die Frage, wie er auf die Behauptung kommt falsche Altersstufe. Dann warten wir mal seine Antwort ab. Wenn er mehrfach Briefe schreibt, dann muß das ja die KM bezahlen und sie kann weiß Gott wirklich jeden Cent gebrauchen. Ist echt zum :gunman: wir hatten jetzt mal endlich Ruhe, vor allem der Kleine hatte endlich mal etwas Ruhe, nun fällt der KM wieder etwas ein.