Hallo, kann mir jemand weiter helfen
Zur Geschichte: Ich war 7 Jahre verheiratet, habe einen 10jährigen Sohn aus dieser Beziehung, der bei meiner Ex lebt, wir haben das gemeinsame Sorgerecht und alle 14Tage ist er für drei Tage bei mir. ( Am We ist es wieder soweit freu 🙂 :)). Bin seid 2 Jahren geschieden, zahle seid vier Jahren für beide Unterhalt und bin Steuerklasse Eins. Meine Ex hat einen halbtags Job und hat eine neue feste Beziehung der aber verständlicher weise nicht bei ihr offiziell wohnt, aber jeden Tag dort an zu treffen ist.
Seit 3 Monaten lebe ich mit meiner neuen Partnerin und deren auch 10jährigen Sohn in einem Eheähnlichem Verhältnis. Meine Neue Partnerin, hat einen Job, bei dem sie 400€ Monatlich verdient.
So und nun zu meinem Problem.:
Meine Ex ganz schlau, verlangt jetzt von mir mehr Unterhalt für sich, da ich jetzt in einem Eheähnlichen Verhältnis lebe und mir die Kosten mit meiner neuen Partnerin ja wohl teile.
Die Wahrheit ist meine Kosten sind gestiegen. Höhere Miete, weiterer weg zur Arbeit und ihr Junge frist mir fast die Haare vom Kopf **grins** usw usw usw.
Sollte ich zum Anwalt? Hätte gerne einen Rat bevor ich zu ihm gehe, denn wenn keine Aussicht auf Erfolg lass ich es lieber, sie bekommt nämlich Prozesskostenbeihilfe und das wird dann immer recht teuer für mich, denn sie sieht alles bis zum Schluss durch.
Kost ja nix für sie.
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren
Hallo TP,
angesichts des 'hohen' Einkommens deiner LG wird da nicht viel passieren, denke ich.
Ein LG bei der Ex bringt nur dann etwas, wenn er Kohle hat. Ist auch er ALG2-Empfänger, wirst du nur schwerlich einen Richter finden, der ihn (und damit den Staat) zum Zahler macht.
Das selbe gilt übrigens für deine LG.
Meine Ex versteckt ihren LG übrigens auch gut. Die Existenz des Typens ist jetzt aber geklärt und aber auch nicht weiter diekutiert - auch mein Richter meinte, dass eine Lebensgemeinschaft mich nicht weiterbringt, da Mangel vorlag.
Sie wollte auch Unterhalt von der Ex - genau die gleiche Schiene. Diese versorgt aber ein gemeinsames Kind, hat eine Sprachbarriere zu überwinden... auch da meinte der Richter: Asche.
Daher beschränke ich mich darauf, belustigt dem Versteckspiel Erwachsener mittleren Alters zuzusehen und den Behörden Zugang zu Informationen zu beschaffen. Ich habe sie nämlich bei der ARGE angeschiessen und seitdem ist sein Auto immer bei seiner Mama. Auch zieht er nun jeden Tag ein und aus. Was für ein Aufwand.
Die Arge hat nämlich einen Vorteil: Die müssen und können auch sanktionieren. Dabei sind sie auch noch preiswert zu haben.
Ist deine Ex eigentlich bei der ARGE? Wenn die nämlich eine Lebensgemeinschaft feststellen, kommt sie davon nicht so einfach runter. Und die Anerkennung, die der Staat bekommt, sollte Dir dann ja auch zur Verfügung stehen.
Gruss,
Michael
Thanks, aber helf mir bitte auf die sprünge, was bedeutet ARGE?
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren
Nee, ist sie nicht. Aber sie bekommt PKH kann man da was machen? Das würde mir schon helfen, denn vielleicht würde sie es dann aufgeben jedesmal zu Anwalt zu laufen. :gunman:
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren
Pkh hat damit nix zu tun.
Bist Du Mangelfall?
Ist der Typ in den Gerichtspapieren?
Hat sie ihn schon mal in den Gerichtsakten negiert?
Gruss,
Michael
Schade, ich dachte das Gericht hätten vielleicht Interesse, sie muss ja auch angeben wenn sich bei ihr wirtschaftlich was verändert. Tja und wenn sie jetzt einen neuen hat ...vielleicht hat das Gericht da auch ein Interesse dran dies zu erfahren, um vielleicht die PHK zurück zu fordern?
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren
Die Einstellung mag stimmen.
Um irgendwelche Vorteile abzugrasen, musst Du aber 2 BEdingungen erfüllen:
1. Der Typ ist längere Zeit nachgewiesen (möglichst schon vor 3 Jahren namentlich in den Gerichtsakten aufgetaucht)
2. Zusammen mit dem Geld des Neuen muss die Bedürftigkeit weniger billig erscheinen.
Wenn Du also 200 Euro EU bezahlst und sie mit ihrem Einkommen gerade über den Sozialhilfesatz kommt und der Neue irgendwie auch nix verdient, legst Du dir die Karten.
Kannst Du es aber nachweisen, zahlst 1500 Euro, dann lässt sich sehr einfach über eine Einschränkung des EU reden.
Der Nachweis des Neuen kann auch über einen Dritten geschehen (Detektiv), den sie bezahlen muss, wenn sie den Neuen besseren Wissens abstreitet. Dieses Abstreiten sollte dann aber auch schriftlich (Gerichtsakte) sein.
Das wirst du nicht in eine PKH-Prüfung einbauen können.
Gruss,
Michael
P.S.: die beste Möglichkeit, Prozessgier zu minimieren liegt meiner Meinung in der Quote. Am Ende jeden Prozesses legt das Gericht eine Quote fest, die den Erfolg der Klage wiederspiegelt. Klagt die Ex Unsinn, wird sie eine schlechte Quote bekommen (sofern nicht Vergleiche gemacht werden) und alles über 50% trägt sie, nicht die PKH.
Schade, da muss ich mir wohl was anderes einfallen lassen. Das gemeine ist die Dame hat mal eben ca. 1900€ netto für sich und meinen Junior und ihren ?? im Monat und stöhnt immer noch.
Und wenn ich nicht spurte zuck geht’s mal kurz zum Anwalt der wird das schon machen.
Trotzdem Thanks
TP
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren