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"Mehr Geld für Scheidungskinder ab 2013 ..."

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(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

@ LBM
Ich hatte das nicht auf die Mutterqualität bezogen. Außer man sieht es Qualität an, dass man für sein Kind auch in Geldfragen das Beste rausholt. Ob das allerdings immer förderlich ist, ist dann die nächste Frage. Vielleicht ist der Weg, den du gehst der Bessere. Du scheinst da für dich im Reinen zu sein.
Mir schrieb eine Mutter, sie habe den KV verklagt, dass er sein Umgangsrecht/-pflicht wahrnimmt. Die Intention dabei war, eben nicht als Umgangsboykotteuse da zu stehen, wenn der Papa dann doch plötzlich will und das Kind (weil alt genug und selbst so entscheidet, nicht mehr will.

Ich sehe KU als eine Selbstverständlichkeit an, wenn der andere Elternteil nicht gewillt ist, sich anderweitig einzubringen (durch Betreuung) und in dieser Zeit eigene Verantwortung für die Versorgung des Kindes zu tragen, also durch Naturalien. Über die Höhe kann man reden.

LG LBM

Ich seh es auch so. Wie ist das aber jetzt bei einem als Beispiel KV, der sich einbringen möchte und zwar nicht mit Geld (weil er es tatsächlich nicht kann) und von der KM außen vorgelassen wird? Oder auch andersherum- ich bin da für Gleichberechtigung (soll ja auch KV, die die Kinder bei sich haben)

Den besten Satz, den ich gelesen hab, als ein KV- leider Mangelfall- in den Sommerferien die Kinder hatte und sich mit der KM einigen wollte wegen dem notwendigen Essen in der langen Zeit, war: "Ich finanzier euch doch nicht eure Ausflüge."   :knockout:  Es sollte klar nur für die Verpflegung in den drei Wochen sein und mehr nicht.  Na ja, dann wurde das mit dem Mehraufwand gefunden und damit abgedeckelt- kam völlig verspätet irgendwann im Oktober (Ferien Juli/ August). Die Ferien, also Verpflegung und Ausflüge hat dann die Next bezahlt, weil sie einfach zudem Zeitpunkt gut  verdient hatte.

Würde meine finanzielle Verantwortung für meinen Sohn entfallen, hätte ich bspw. auch die Freiheit, meine Stunden etwas zu reduzieren und meinem Sohn damit etwas zu geben, was er auch verdammt gut gebrauchen könnte: MEHR VON MEINER ZEIT.

LG LBM

Ich versuch das jetzt mal für mich so zusammen zu fassen:
1. Einige hätten gerne den KU, damit sie die Mehrzeit mit ihren Kindern verbringen können.
2. Andere brauchen diesen, damit sie dem Kinde etwas zukommen lassen können- nicht jeder Wunsch wird erfüllt, allerdings die Meisten
3. Einige würden gerne weniger KU zahlen, damit die/ der EX kein Luxusleben führt auf Kosten des KU
4. Dann gibt es noch die Zahler des KU´s, die dann selber Probleme haben, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, (den Umgang dann auch)
5. Die, die gerne zahlen würden und nicht können, sich aber bemühen diesen Zustand zu verändern.
6. Die, die gar nichts zahlen wollen.
7. Die, die zahlen und dann noch Klamotten, Reisen usw extra möglich machen (oder von den Großeltern bezahlt)

Und eigentlich ist diese Tabelle eine Richtlinie und die Eltern sollen sich einigen. Allerdings wird so ein Thema meistens dann zum Rosenkrieg führen..... Womit wir wieder im ewigen Kreislauf sind und das meistens auf den Rücken der Kinder ausgetragen wird.

Und ja, nicht bei jeden, allerdings bei vielen.
Es wird nie gerecht zu gehen, egal was ist.

Mir hat mal jemand einen einprägsamen Satz gesagt:

"Wenn der Hunger zum Fenster reinkommt, springt die Liebe aus dem Fenster" Ich weiß, dass dies durchaus stimmt. Es ist auch egal, welcher Hunger (ich setz es mit Mangel gleich). Liebe kann man auch mit Verständnis gleichsetzen.

So wie LBM schreibt, sie würde gerne weniger arbeiten, damit sie mehr Zeit mit ihrem Kind hat. So- denke ich- geht es auch den Vätern/Müttern, denen der Umgang usw. verweigert wird. Sie würden sich auch gerne mehr einbringen und werden nur auf das Geld reduziert. (Zahl Geld- dann Kind usw.)

@eskima und ginnie
Bin auch Next und musste mein Einkommen bisher nie offen legen, jedenfalls nicht der Ex. Schließlich wird von dem Geld,was ich verdiene unser gemeinsames Kind und Partner ernährt. (Also unsere Arge kriegt,  vom JA würde ich dann gerne die Rechtsgrundlage erfahren) Ich stehe gerne für meine Partner und alle Kinder ein, wenn sie bei uns sind (Egal ob Umgang oder ersten Wohnsitz), bei allen anderen Situationen hab ich kein Verständnis (wäre super, wenn ich dann der EX ihre Fahrten ohne Kinder zu ihrem neuen Partner finanzieren müsste  :gunman: und wir hier nicht wissen, wovon wir uns [3-6 Personen] ernähren sollen)

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2012 13:51
(@okina)
Rege dabei Registriert

Hallo hexesyl,

ich musste mein Einkommen auch noch nie offen legen. Allerdings arbeitet seine Ex da für uns ungünstig. Sie kann jederzeit sehen wo wir arbeiten und wieviel wir verdienen. Darf sie zwar nicht, aber wen interessiert's?

Lieber Gruß,

Okina

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 16:08
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo hexesyl,

ich musste mein Einkommen auch noch nie offen legen. Allerdings arbeitet seine Ex da für uns ungünstig.

Immerhin geht sie arbeiten- sorry-, dann hat sie bzw. das Kind ja was vom KU. Hört sich blöd an, kann es aber nicht anders formulieren.  Fakt ist, wenn der Mann will, kann er Mangelfall bleiben, bzw. nie mehr als den minimalsten Satz zu zahlen. Genauso wie eine KM immer wegen der Kinder keinen Job kriegt, wenn sie die Bewerbungen dementsprechend schreibt und dann noch EU erhalten kann.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 21:14
(@zitronenjette)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Morgen,

auf der HP des Deutschen Familiengerichtstages steht,
dass das Bundeskabinett am 18.11. entschieden hat, weder
den Kinderfreibetrag noch das sächliche Existenzminimum
eines Kindes zum 01.01.2013 anzuheben.

Damit gibt es zu diesem Termin auch keine Erhöhung der
Unterhaltsbeträge.

Eine Anhebung ist für 2014 angedacht.

Viele Grüße
Zitronenjette

Quelle: www.dfgt.de

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2012 12:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Zitronenjette

Deine Verlinkung führt zu keinem greifbaren Ergebnis. Da Du ausserdem zwei identische Beiträge (copy & paste) gesetzt hast, so erläutere doch bitte, WO Deine Aussage dort steht. Die reine homepage hilft reichlich wenig.

Gruss oldie

PS: Und ich werde jetzt auch "copy & paste" benutzen, ansonsten schiele ich zur "DEL"-Taste.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2012 20:08
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Hi,

wenn mer auf „Aktuelles“ klickt, steht unter 18.11.12 was zu Kindesunterhaltssätzen und zum Selbstbehalt für 2013.

Gruß
Urmel63

Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2012 20:26
(@okina)
Rege dabei Registriert

Beim notwendigen Selbstbehalt handelt es sich um den Betrag, der einem Unterhaltsschuldner im Mangelfall - wenn das verfügbare Einkommen nicht zur Deckung des Bedarfs der Kinder genügt - für den eigenen Lebensbedarf einschließlich Wohnkosten mindestens verbleiben muss.

Fragt sich nur welches Amtsgericht tatsächlich so entscheidet und nicht doch unter den Selbstbehalt geht....

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2012 10:51
(@zitronenjette)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,
halle @all,

in der Tat muss man auf "aktuelles" klicken und findet dort in
den beiden ersten Rubriken die von mir genannten Informationen.

Tut mir leid, dass ich mich hier nicht Forumskonform verhalten
habe, wie man sieht, bin ich neu hier im Forum.

Schade ist aber, dass man gleich so abgewatscht wird, wenn man
mal einen Fehler macht...!

Gruß
Zitronenjette

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2012 18:00
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Zitronenjette

Tut mir leid, dass ich mich hier nicht Forumskonform verhalten
habe, wie man sieht, bin ich neu hier im Forum.

Das hat niemand behauptet. Wäre dem so, wäre Dein Text korrigiert oder gelöscht worden.

Schade ist aber, dass man gleich so abgewatscht wird, wenn man
mal einen Fehler macht...!

1. Du hast keinen Fehler gemacht, sondern warst unpräzise. Folgt man dem Link, kommt es zu keinem Ergebnis. Er könnte aber auch so aussehen: http://www.dfgt.de/index.php?tid=5 2">www.dfgt.de
2. Du hättest wie @urmel63 Angaben machen können, wo was zu finden ist.
3. Wenn Du Kritik als "Abwatschen" betrachtest, so kann ich nichts dafür. Und Welpenschutz  😉 gibt es hier nicht, dafür ist das alles nun mal zu real.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2012 19:05
(@zitronenjette)
Schon was gesagt Registriert

Nichts für Ungut, Oldie,

ich erwarte keinen Welpenschutz und kritikfähig bin ich auch.

Mit abgewatscht werden meinte ich auch eher Deinen schielenden
Blick in Richtung Delete-Taste.

Wer sich in Foren wie diesen "herumtreibt", ist mit diesem Thema
wohl tagtäglich konfrontiert. So auch ich, gleich in beide Richtungen!

Ich wünschte manchmal, das alles wäre weniger real...  :exclam:

Gruß
Zitronenjette

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2012 14:47




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Zitronenjette

Mit abgewatscht werden meinte ich auch eher Deinen schielenden
Blick in Richtung Delete-Taste.

Nun ja, ein drittes copy&paste wäre vermutlich kommentarlos in den echten Mülleimer geflogen (übrigens ganz forumskonform). vatersein.de ist nun mal keine Plakatwand, wo mensch die Plakate gleich dutzendweise anheftet. 😉

Wer sich in Foren wie diesen "herumtreibt", ist mit diesem Thema
wohl tagtäglich konfrontiert. So auch ich, gleich in beide Richtungen!

Naja - zumindest in irgend einer Art und Weise betroffen.

Ich wünschte manchmal, das alles wäre weniger real...  :exclam:

Wahre Worte - nur leider realitätsfern und daher antagonistisch. :mahlzeit:

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 01:22
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo,

das neueste zu Thema hier:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20121204_PM_Pressekonferenz_Ddorfer-Tabelle/index.php

Gruß
E.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2012 22:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke.

Scheinbar werden tatsächlich die Selbstbehalte angehoben.

Der DFGT sprach ja von 1.000,- für Erwerbstätige und 800,- für Erwerbslose.

Schaun mer ma.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2012 23:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

morgen sind wir dann schlauer

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2012 00:55
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also es wurden ja nur die Selbstbehalte angehoben, die Zahlbeträge blieben gleich, wodurch sich die Schlagzeile ja "dramatisch" relativiert.

Die Höhe der "Zahlungen für Scheidungskinder" bleibt gleich. Wenn man den Selbstbehalt nun zukünftig unterschreitet, aber einen Titel hat und den nicht anpassen kann oder will (weil es wieder nur über Klage geht) bleibt die Zahlung auch gleich, und wenn man die Zahlung an den Selbstbehalt anpasst, zahlt man weniger. Aber nicht mehr.

Also von wegen "mehr Geld für Scheidungskinder".  😉

ligr ginnie... die das nicht kritisiert, sondern gut findet  😉

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2012 20:57
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Also von wegen "mehr Geld für Scheidungskinder".  😉

Yep. Da hatte Anfang November irgendwer dem Focus den Bären aufgebunden, die Unterhaltssätze seien ans Hartz IV gekoppelt - und genau das sind sie nun mal nicht.

Wenn man den Selbstbehalt nun zukünftig unterschreitet, aber einen Titel hat und den nicht anpassen kann oder will (weil es wieder nur über Klage geht) bleibt die Zahlung auch gleich (...)

Yep, die übliche Sauerei. Was mich auf die naheliegende Frage bringt: Warum eigentlich werden Titel zwar grundsätzlich mit einer Dynamik versehen hinsichtlich einer zukünftigen Anhebung der Tabellenbeträge - nicht aber mit einer Dynamik hinsichtlich einer zukünftigen Anhebung des Selbstbehaltes bzw. des maßgeblichen Bedarfskontrollbetrags?

Die Frage ist übrigens ernst gemeint, denn ich weiß es nicht: Hat das bislang nur noch keiner versucht - oder schickt der Richter einen Unterhaltspflichtigen bei so einem Ansinnen typischerweise unter schallendem Gelächter nach Hause?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2012 21:39
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