Moin Dubble,
Logik ist somit: Rauf mit dem Kindergeld auf 500 € pro Kind und Monat. Vernümpftige Mengen an KITAS, Schulen und bezahlbare Uni´s.
Job´s für alle und schon braucht keiner mehr DDT`s.
Ganz so einfach, wie du das hier propagierst, ist es nun doch nicht. Es stellt sich die Frage nach der Finanzierbarkeit und dafür müssten - allein für eine Erhöhung des Kindergeldes auf 500 € - schätzungsweise ca. 30 Milliarden Euro im Jahr zusätzlich aufgewendet werden. Dies ist mit der aktuellen Schuldenlage wohl eher nicht vereinbar.
Gruß
Brainstormer
Ich denke, am fairsten währe es, wenn man sich Gedanken dazu macht, was ein Kind kostet, also welchen Bedarf es hat. Sowas geht. Es wird z.B. ermittelt, welchen Bedarf HArzt 4 Empfänger haben, es wird, über den Inflations-Wahrenkorb definiert, was eine Single, was eine Familie für einen Bedarf hat. Sowas lässt sich, wenn man das wollte recht verlässlich feststellen, auf der Basis der durchschnittlichen Preise. Sicher wird es da Ungenauigkeiten geben, aber der Bedarf ließe sich doch recht genau festlegen. In Heller und Pfennig. Das ist dann der Mindesbedarf, der auch mindestens zu zahlen ist. Von mir aus kann man dann, je nach Einkommen noch einen gewissen Prozentsatz draufschlagen, wobei ich generell damit ein Problem habe, dass der Bedarf eines Kindes (und damit auch seine Chancen) vom Einkommen der Eltern abhängen. Das Kind hat sich die Eltern ja nicht ausgesucht.
An der jetzigen Kindesunterhaltfestlegung stört mich, dass sie völlig willkürlich ist. Miete, Strom, Wasser etc. kosten gleich viel, egal ob ein 2 oder ein 18 jähriger in der Wohnung wohnt. Wahrscheinlich ist der Bedarf eines 16 jährigen sogar geringer als der eines 2 jährigen und der eines Grundschulkindes höher als der Mindestsatz der DDT. Es ist hatl willkürlich festgelegt nach Gusto der Politiker und dem Kinderfreibetrag, der völlig willkürlich ist. Es würde wahrscheinlich an den Zahlbeträgen nichts ändern aber doch das Gerechtigkeitsgefühl wieder herstellen.
Sicher glaube ich auch nicht, dass meine 300 € KU mit dem Betreuungsausfwand meiner Ex in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Überlege ich mir, das Zwerg am Tag sicher 3 Stunden Betreuung braucht, neben Kiga (nur um eine Zahl zu nehmen), sind das 90 Stunden / Monat, bei 300 € KU entspricht dies einem Stundensatz von 3,33 €. Sicher mag es zynische Väter geben, die sagen: Ha, jeden Tag 3 Stunden Betreuung, da kann ich mich für 3,30 € ja billig freikaufen. Bei 18jährigen sieht das anders aus.
Und wenn es eben nur 2 Stunden pro Tag sind, sind es eben 5 € / Stunde.
Daran sieht man, dass die jetzigen Begründungen für die Höhe des KU, die Gleichwertigkeit der Betreuung etc. einer logischen und wertfreien Überprüfung nicht standhalten, wodurch eine tatäschliche Bedarfsermittlung der Kinder, evt. gepaart mit einem Einkommensabhängigen Bonus vlt. gar nicht so dumm ist.
PP
Moin,
Ich würde niemals Geld von jemandem annehmen, um mein Kind durch zu bringen. Vorher würde ich 10 Jobs annehmen nur um dem Kind alles zu ermöglichen, und ja auch dann würde das Kind etwas von seinem Vater haben.
dann stellen wir doch mal die konkrete Gewissensfrage: Wieviele Jobs übst Du selbst aus - und wieviel Kindesunterhalt bekommt Dein Kind pro Monat von Dir?
Just my 2 cents
Martin
(der mit Online-Maulheldentum und "die anderen sollen gefälligst mal..." nicht das Geringste anfangen kann)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Ich denke, am fairsten währe es, wenn man sich Gedanken dazu macht, was ein Kind kostet, also welchen Bedarf es hat. Sowas geht. Es wird z.B. ermittelt, welchen Bedarf HArzt 4 Empfänger haben, es wird, über den Inflations-Wahrenkorb definiert, was eine Single, was eine Familie für einen Bedarf hat.
[...]
Von mir aus kann man dann, je nach Einkommen noch einen gewissen Prozentsatz draufschlagen, wobei ich generell damit ein Problem habe, dass der Bedarf eines Kindes (und damit auch seine Chancen) vom Einkommen der Eltern abhängen. Das Kind hat sich die Eltern ja nicht ausgesucht.
ich verstehe nicht wirklich, woher dieser Wahn der Gleichmacherei kommt. Das Leben ist auch abseits von Trennung, Scheidung und Unterhaltszahlungen nicht gerecht und fair - und kann es auch gar nicht sein. Deshalb hat - um einmal ein plastisches Beispiel zu nehmen - das faule Arztkind, das mit Nachhilfe durchs Abitur geprügelt wird und auch anschliessend vom Geld und den gesellschaftlichen Netzwerken seiner Eltern profitiert, vermutlich ein paar mehr Chancen auf ein Leben im Wohlstand als das fleissige Migrantenkind, das diesen Background nicht hat. Das ist der Preis, den man für das Leben in einer multi-optinalen Gesellschaft bezahlen muss. Die (vermeintliche) Alternative einer (angeblich) "gerechten" Gesellschaft liess sich bis Ende 1989 im östlichen Teil Deutschlands besichtigen. Müsste ich nicht haben.
Warum soll sich "Bedarf" eines Kindes ausschliesslich am sozialrechtlichen Minimum festmachen? Warum muss alles "gleich" sein, damit es als "gerecht" empfunden wird? Ist das nicht derselbe Reflex, nach dem so oft auch die Grundstücksgrösse, die Urlaubsreise oder das Auto des Nachbarn beurteilt wird - mit dem häufigen Ergebnis "was ich nicht haben kann, soll der auch nicht haben dürfen!"? Ob ein Kind in eine wohlhabende oder eine Hartz4-Familie hineingeboren wird, kann es sich nicht aussuchen. Ich sehe aber auch keinen vernünftigen Grund, warum es aus dem Wohlstand in Hartz4 abstürzen sollte, nur weil seine Eltern sich getrennt haben. Würde es die Mehrheit der Menschen gerechter finden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil sagen kann "von meinen 5 oder 10 Mille im Monat behalte ich das meiste für mich selbst; mein Kind kriegt nur den Sozialhilfesatz, damit es nicht gegenüber anderen Kindern bevorteilt wird - und ausserdem könnte sich seine Mutter sonst ja von jedem zusätzlichen Euro ein schönes Leben machen!"
Unter diesen Umständen wäre es ja ein richtig gutes Geschäft für halbwegs gut verdienenden Unterhaltszahler, Frau und Kinder in die Wüste zu schicken.
Die 100-prozentig gerechte Lösung kann und wird es nie geben; das ist Traumtänzerei. Ein guter Anfang wäre, Trennung und Scheidung von der Justiz abzukoppeln und durch Mediatoren erledigen zu lassen. Aber auch in diesem Fall gäbe es die Notwendigkeit, als allererstes die Finanzen zu regeln, um den hauptsächlich kinderbetreuenden Elternteil hier nicht in den Regen zu stellen. Denn tausende von Vätern würden bei einem solchen Modell ansonsten vorhersehbar sagen "die Alte hat mich entsorgt; soll sie doch schauen, wie sie mit den Kindern finanziell allein zurechtkommt."
Väter und Männer sind keine besseren Menschen als Mütter und Frauen. Menschen, die sich trennen, sind in vielen Fällen auch ohne Justiz und Anwälte auf Hass und Streit gepolt - und keine verantwortungsvollen Verhandlungspartner, die aus der verfahrenen Situation einer Trennung das Beste für alle Beteiligten machen wollen.
Ich sehe im deutschen Familien- und Unterhaltsrecht eine Menge Verbesserungspotenzial. Aber ich sehe keine einfachen Lösungen von der Sorte "man müsste ja nur..."
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
ich würde deinen Ausführungen in großen Teilen zustimmen, wenn das Kind, für welches der Unterhalt bestimmt ist, selbst entscheiden könnte, wofür dieser eingesetzt wird. Praktisch ist es doch aber so, dass der KU, ab einer bestimmten Höhe, auch vom Betreuungselternteil für eigene Interessen verwendet wird und somit den Anreiz der Ausweitung der beruflichen Tätigkeit nicht gerade fördert.
Eine Aussage kann ich allerdings so nicht stehen lassen:
Das ist der Preis, den man für das Leben in einer multi-optinalen Gesellschaft bezahlen muss. Die (vermeintliche) Alternative einer (angeblich) "gerechten" Gesellschaft liess sich bis Ende 1989 im östlichen Teil Deutschlands besichtigen.
Schuld am wirtschaftlichen Zusammenbruch des Systems, war nicht die vermeintliche Gleichheit der Bürger, sondern einzig und allein die Planwirtschaft.
Gruß
Brainstormer
Mein Vorschlag. DDT Gehaltsstufe 1 ggf 2 ändern. Begründung wer unter 1300 € verdient den KU zu 100 % abdeckt hat Arschkarte( ja weil ich betroffen bin ! :phantom: ).
Wer in der zweiten Stufe 700 € mehr verdient zahlt 16 € mehr.
Absurder gehts nicht mehr. Ich glaube die DDT wurde von einem arbeitssuchenden Vasektomiearzt erstellt.
ich verstehe nicht wirklich, woher dieser Wahn der Gleichmacherei kommt. Das Leben ist auch abseits von Trennung, Scheidung und Unterhaltszahlungen nicht gerecht und fair - und kann es auch gar nicht sein. Deshalb hat - um einmal ein plastisches Beispiel zu nehmen - das faule Arztkind, das mit Nachhilfe durchs Abitur geprügelt wird und auch anschliessend vom Geld und den gesellschaftlichen Netzwerken seiner Eltern profitiert, vermutlich ein paar mehr Chancen auf ein Leben im Wohlstand als das fleissige Migrantenkind, das diesen Background nicht hat. Das ist der Preis, den man für das Leben in einer multi-optinalen Gesellschaft bezahlen muss. Die (vermeintliche) Alternative einer (angeblich) "gerechten" Gesellschaft liess sich bis Ende 1989 im östlichen Teil Deutschlands besichtigen. Müsste ich nicht haben.
Ausgerechnet damit den Anspruch auf Wohlstand durch Zwangstransferleistung zu begründen halte ich aber doch für eine interessante Volte.
Ich komme aus genau dem gleichen Grund zur gegenteiligen Auffassung.
Und ich erinnere mich auch, dass du selbst dich vor einiger Zeit auch schon energisch gegen den Denkansatz, "Der Alte hat's ja, dann soll er gefälligst auch mal seine Kohle rausrücken!" zur Wehr gesetzt hast.
Unter diesen Umständen wäre es ja ein richtig gutes Geschäft für halbwegs gut verdienenden Unterhaltszahler, Frau und Kinder in die Wüste zu schicken.
Nö. Es ist gar nicht nötig Frau und Kinder in die Wüste zu schicken, denn diesen Anspruch auf Wohlstand gibt es ja in der intakten Beziehung überhaupt nicht.
Auch hier wird genau andersrum ein Schuh draus.
"Wenn der Alte mir nicht gibt, was ich will, schicke ich ihn in die Wüste. Dann muss er zahlen!"
Jedenfalls habe ich von deinem Fall noch nie gehört.
Von meinem schon oft.
Deine These basiert auf der altbekannten aber dennoch falschen Annahme, "Alle Väter sind Schweine, die man zwingen muss, sich um ihre Familie zu kümmern."
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin.
Praktisch ist es doch aber so, dass der KU, ab einer bestimmten Höhe, auch vom Betreuungselternteil für eigene Interessen verwendet wird und somit den Anreiz der Ausweitung der beruflichen Tätigkeit nicht gerade fördert.
Die gefühlte Ungerechtigkeit der DDT-Beträge ist mE gar nicht in deren Höhe begründet. Denn darüber und was einem Mindestbedarf entspricht kann man lange streiten (wie wir ja hier sehen) und das ist nicht zuletzt auch noch regional unterschiedlich.
Das Problem liegt doch vielmehr darin begründet, dass das dt. FamR idR automatisch die KM als BetreungsET sieht, während der KV zahlen darf. Eine faire Abwägung, welche Aufteilung im Sinne des Kindes ist, vermag ich nicht zu erkennen. Und schon gar nicht den Grundsatz, als Normalfall die gleichberechtigte Betreuung im 50:50 WM ohne Barunterhaltspflicht (bzw. nur bei tatsächlichen großen Einkommensunterschieden) anzusetzen. Denn erst dann hat kein ET die Motivation bzw. die Chance einfach nur die Hand aufzuhalten bzw. die Eltern würden vermutlich selbst (ggf. mit Mediator) eruieren, wie sie Betreuungleistung und in welcher Höhe den Barunterhalt aufteilen. Weil dann kann jeder ET ein weniger an Betreuung gg. Unterhaltszahlungen dem anderen anbieten. Denn natürlich hat auch in einem solchen internen Verhältnis die Betreuungsleistung (bzw. deren Verringerung) einen Preis. Und ich bin mir sicher, dass auch wenn das 50:50 WM der Grundsatz ist, sich die Eltern in der überwiegenden Zahl der Fälle auf andere Aufteilungen einigen. Aber eben nicht 0:100 mit willkürlich festgesetzten Preisen.
Das auch hier Tücken im Detail liegen (organisatorischer Art, fehlende Kommunikation) ist klar und ein Topic für sich.
Gruß, toto
Genau.
Coole Mütter berechnen auf dem Taschenrechner, ob sie den Er.zeuger in die Wüste schicken.
Warum sich unbequem mit Mann und Vater abzappeln, wenn es andere VAMV-ige 'Erfolgsmodelle' gibt.
Diess Bild legen überwiegend von Frauen eingereichten Scheidungen nahe.
Das Grundübel sehe ich wie von Toto dargestellt:
Ganz gleich, wie die Familie zuvor organisiert war,
nach der Trennung werden erzkonservative Rollen zugeschrieben,
Folgen einseitig aufgelastet.
Der Mann hat zu 'jagen', die Frau zu bebrüten und zu behüten.
Dies mag für 9plus Monate noch richtig sein, darüber hinaus mE nicht.
Zu gewissen Leitlinien habe ich gelegentlich den Eindruck, daß diese in Hinterzimmern entweder von Bekifften und/oder von besonders gewieften Sadisten, von Staats- und Familienfeinden entwickelt wurden.
W.
Moin Beppo,
ich habe den Eindruck (zumindest hier im Forum), dass solche Diskussionen von etwas seltsamen Gerechtigkeitserwartungen geprägt werden. Da kann man nur enttäuscht werden, denn "Gerechtigkeit" steht familienrechtlich nicht zur Debatte und wird auch nirgends versprochen.
Ausgerechnet damit den Anspruch auf Wohlstand durch Zwangstransferleistung zu begründen halte ich aber doch für eine interessante Volte.
nun ja, an anderer Stelle passiert genau dasselbe; man kann auch da von "Zwangstransferleistungen" sprechen. Gutverdiener bezahlen beispielsweise ein Mehrfaches an Steuern verglichen mit jemand, der ebenfalls 8 oder 10 Stunden arbeitet. Auch Krankenkassen-Beiträge richten sich nach dem Einkommen, obwohl es keine Relation zwischen Einkommen und Gesundheitszustand gibt; die Beitragszahler "füttern" damit im Rahmen des Solidarprinzips sogar Wenig- und Nicht-Beitragszahler mit durch.
Und ich erinnere mich auch, dass du selbst dich vor einiger Zeit auch schon energisch gegen den Denkansatz, "Der Alte hat's ja, dann soll er gefälligst auch mal seine Kohle rausrücken!" zur Wehr gesetzt hast.
Gegen diesen Denkansatz sträube ich mich im Bereich des nachehelichen Unterhalts, wenn einer der Beteiligten entgegen der zuvor getroffenen Vereinbarungen beschliesst "ich bin jetzt ja verheiratet; also kehre ich nicht ins Erwerbsleben zurück, sondern lasse mich durch meinen Partner finanzieren." Wenn diese Rollenverteilung jedoch einvernehmlich erfolgte (und sei es durch Verzicht auf einen anderslautenden Ehevertrag), liegt es nahe, dass sie auch über eine Trennung hinaus wirkt. Über das "wie lange" kann man gerne streiten - und genau das passiert ja auch regelmässig.
Nö. Es ist gar nicht nötig Frau und Kinder in die Wüste zu schicken, denn diesen Anspruch auf Wohlstand gibt es ja in der intakten Beziehung überhaupt nicht.
Wie bitte? Es mag sich nicht um einen juristisch einklagbaren Anspruch handeln, aber ich halte es in der "intakten Beziehung" für eine Selbstverständlichkeit, dass alle von dem Wohlstand profitieren, den der Haupt- oder Alleinverdiener erwirtschaftet. Bei einem Modell namens "Männe verdient 5 Mille im Monat, aber mehr als den Sozialhilfesatz muss er für Frau und Kinder nicht aufwenden" würde wohl niemand von einer "intakten Beziehung" reden.
Auch hier wird genau andersrum ein Schuh draus.
"Wenn der Alte mir nicht gibt, was ich will, schicke ich ihn in die Wüste. Dann muss er zahlen!"
Jedenfalls habe ich von deinem Fall noch nie gehört.
Von meinem schon oft.
wie ich schon schrieb: Während der intakten Beziehung ist die Frage, wofür wieviel Geld ausgegeben wird, ein Thema, das üblicherweise einvernehmlich geklärt wird. Am Ende der Beziehung denken dagegen manche (nicht alle) nur noch nach dem Maximierungsprinzip: Der eine will soviel wie möglich bekommen; der andere so wenig wie möglich bezahlen, und die Gerichte sollen hier dann gefälligst "Gerechtigkeit" herstellen. Aber warum soll die ausgerechnet darin bestehen, dass auch die Kinder von Gutverdienern auf Sozialhilfe-Niveau zurückfallen, nur weil irgendwer befürchtet, ihre Mutter würde sich ansonsten einen faulen Lenz machen?
Deine These basiert auf der altbekannten aber dennoch falschen Annahme, "Alle Väter sind Schweine, die man zwingen muss, sich um ihre Familie zu kümmern."
nein, sie basiert auf der Annahme, dass Gerechtigkeit nicht darin besteht, dass alle Kinder gleich schlechte Ausgangsvoraussetzungen haben müssen - und dass diese sich auch nicht verschlechtern müssen, nur weil ihre Eltern nicht mehr in einem Bett schlafen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
bin bei 123. recht über das gestopert. Dort steht gerade das Gegenteil von "Mehr Geld für Scheidungskinder ab 2013 ..."
http://www.123recht.net/Selbstbehalt-fuer-Unterhaltspflichtige-koennte-steigen-__a130554.html
Hoffe das mit dem Link funktioniert.
Moin,
solange gesellschaftlich kein Paradigmawechsel vom Unterhalt hin zum Umgang stattfindet, wird es keine Lösung geben, die irgendwie befriedigend ist.
Belohnt werden beim heutigen Unterhaltsrecht die Nichtväter, die, die sich nicht kümmern, abhauen, sich verdrücken. Sie zahlen KU und gut ist. Keinen weiteren Euro fürs Kind. Und nur für diese ist der KU gerecht.
Für jeden Vater, der sich kümmert, wird der Unterhalt umso ungerechter, je mehr er sich kümmert. Zunächst fallen ja genauso Kosten an, mit denen der KU für die KM begründet wird und die monatlich anfallen: Bereitstellung eines Zimmers, Ausstattung des Zimmers, Kosten für Kleidung, Spielzeug etc. Dann Kosten für gemeinsame Urlaube. Dann noch die gewöhnlichen Umgangskosten: Freizeitaktivitäten, Essen, Geschenke etc. Dann bei Entfernung ggf. horrende Umgangskosten. Kosten für die Anwälte bei Streitigkeiten.
Ich kann also bei völliger Erfüllung der KU-Pflicht (keiner meckert weder Staat noch Mutti) billig wegkommen, wenn ich mich nicht kümmere (in meinem Fall mit KU = 327 € / Monat). Die Probleme fangen aber an, und dann wird es oft zur Belastung, wenn ich mich als Vater einbringen möchte. Mit dem KU + Anwaltskosten, Urlaube, Umgangskosten, größerer Wohnung etc. war ich dann für 1 Kind! zeitweise mit ca. 1200 € statt 327 € dabei. Bei einem zweiten Kind hätte ich passen müssen, das wär nicht mehr gegangen. In Deutschland sich als Vater einzubringen ist aus finanzieller Sicht Dummheit.
Erst wenn der Umgang als vorrangiges Recht des Kindes in den Vordergrund gestellt würde und etwa ein Vater, der zahlt, aber sich nicht kümemrt, gesellschaftlich so schlecht angesehen wird, wie heute ein Vater, der nicht zahlt, wäre etwas erreicht.
Je nach Umgangsmodell wäre sich dann über den KU zu einigen.
Werd ich wohl nicht mehr erleben.
LG,
Mux
Moin Toto,
Das Problem liegt doch vielmehr darin begründet, dass das dt. FamR idR automatisch die KM als BetreungsET sieht, während der KV zahlen darf.
nein, das tut das deutsche Familienrecht nicht; es ist diesbezüglich geschlechtsneutral formuliert. Es hat allerdings tatsächlich auch nicht die Aufgabe, bei einer Trennung dem bisher kinderbetreuenden Elternteil umgehend einen Fulltime-Job zu verschaffen und den bisherigen Hauptverdiener ebenso umgehend beruflich soweit zu entlasten, dass er ein Wechselmodell ausüben kann.
Eine faire Abwägung, welche Aufteilung im Sinne des Kindes ist, vermag ich nicht zu erkennen. Und schon gar nicht den Grundsatz, als Normalfall die gleichberechtigte Betreuung im 50:50 WM ohne Barunterhaltspflicht (bzw. nur bei tatsächlichen großen Einkommensunterschieden) anzusetzen.
Einen "Normalfall" namens Wechselmodell gibt es hier nicht. Die überwiegende Anzahl der Scheidungspaare schafft es ohnehin, Betreuungs- und Unterhaltsfragen ohne Gerichte zu lösen; nur die hochzerstrittenen brauchen juristische Hilfe oder eben auch Zwang. In einem Forum wie vatersein.de, wo überwiegend hochstrittige Fälle landen, mag das Wechselmodell oder gar das ABR für Väter als anzustrebender Idealfall erscheinen; im real life kenne ich dagegen mehr Trennungsväter, die mit dem 2-Wochen-Wochenend-Papa-Modell vollkommen glücklich und zufrieden sind und gar nichts anderes wollen, weil es ihnen - gegen Zahlung von Unterhalt - die Zeit und die Freiheit für Hobbies, Urlaub und andere Damen lässt und ihnen erspart, sich täglich und unfreiwillig mit Schmutzwäsche, Kochen, Putzen, Hausaufgabenbetreuung und Pubertätslaunen zu beschäftigen. Diese Väter wären alles andere erfreut, wenn es plötzlich einen gerichtlichen Zwang zu einem Wechselmodell gäbe.
Denn erst dann hat kein ET die Motivation bzw. die Chance einfach nur die Hand aufzuhalten bzw. die Eltern würden vermutlich selbst (ggf. mit Mediator) eruieren, wie sie Betreuungleistung und in welcher Höhe den Barunterhalt aufteilen.
[...]
Aber eben nicht 0:100 mit willkürlich festgesetzten Preisen.
das Problem ist, dass manche Paare (aber m. E. weit unter 10 Prozent aller Trennungs- und Scheidungspaare) so zerstritten und verhasst sind, dass sie es eben nicht (mehr) schaffen, hier einvernehmliche Lösungen zu finden; da geht es dann nur noch um Maximalforderungen - in finanzieller und emotionaler Hinsicht, die mit gerichtlicher Hilfe durchgedrückt und "legalisiert" werden sollen. Jeder, der gegen seinen Willen zu etwas verurteilt wird, wird sich als Verlierer fühlen - mit entsprechenden Auswirkungen für später.
Eine mögliche Problemlösung läge m. E. daher nicht im Grundsatz "Wechselmodell als Standard", sondern in der Verpflichtung, vor der Eheschliessung per Ehevertrag die geplante Rollenverteilung festzulegen, von der natürlich - aber ebenfalls einvernehmlich und als schriftliche Ergänzung - abgewichen werden kann, wenn die Lebensumstände es erfordern. Meinetwegen auch in einer vorhergehenden Beratung über die möglichen Folgen (ähnlich wie sie bei Geldanlagen verpflichtend vorgeschrieben sind) und von mir aus auch gerne mit einem optionalen Ankreuz-Kästchen namens "brauchen wir alles nicht, wir vertrauen uns".
Die eigene Momentan-Problematik (bzw. die eigene Wunsch-Lösung dafür) zum Ideal-Rezept für die gesamte Republik hochzustilisieren geht jedenfalls regelmässig schief.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin.
Die eigene Momentan-Problematik (bzw. die eigene Wunsch-Lösung dafür) zum Ideal-Rezept für die gesamte Republik hochzustilisieren geht jedenfalls regelmässig schief.
Richtig wäre hier die Feststellung, dass ich damit eigene, gelebte Lösung als "Ideal-Rezept hochstilisiere". Und dazu stehe ich. Weil ich ein funktionierendes WM für das Kind für das Beste halte.
Und wenn dies als Normalfall gesetz(t) wäre, dann herrschte zumindestens Gleichberechtigung zu Beginn der Trennung (und dass das FamR zwar geschlechtneutral formuliert ist - sonst wäre es auch verfassungswidrig! - aber nicht so gelebt/ ausgeurteilt wird, ist denke ich common knowledge). Und dann kann auf Augenhöhe verhandelt werden: Tausche Betreuungszeit gg KU. Und vermutlich wird dabei bei Paaren, die vorher das "traditionelle Rollenmodell" gelebt haben, herauskommen, dass KV Unterhalt zahlt, während die Betreuungsleistung überwiegend durch die KM erbracht wird.
Im Übrigen streiten sich auch die meisten, hier vermutlich tatsächlich nicht aktiven, schiedlich friedlichen Trennungseltern auch nicht über die Cent-Beträge und Stufen der DDT, sondern haben sich (vielleicht in Anlehnung an die DDT) irgendwie geeinigt.
Gruß, toto
PS
Und schon gar nicht den Grundsatz, als Normalfall die gleichberechtigte Betreuung im 50:50 WM ohne Barunterhaltspflicht (bzw. nur bei tatsächlichen großen Einkommensunterschieden) anzusetzen.
Einen "Normalfall" namens Wechselmodell gibt es hier nicht.
Damit wollte ich im Übrigen nicht den Status-quo beschrieben haben. Soviel weiß ich schon selbst! 😉 Sondern den aus meiner Sicht anzustrebenden Grundsatz.
Moin Martin,
Eine mögliche Problemlösung läge m. E. daher nicht im Grundsatz "Wechselmodell als Standard", sondern in der Verpflichtung, vor der Eheschliessung per Ehevertrag die geplante Rollenverteilung festzulegen, von der natürlich - aber ebenfalls einvernehmlich und als schriftliche Ergänzung - abgewichen werden kann, wenn die Lebensumstände es erfordern. Meinetwegen auch in einer vorhergehenden Beratung über die möglichen Folgen (ähnlich wie sie bei Geldanlagen verpflichtend vorgeschrieben sind) und von mir aus auch gerne mit einem optionalen Ankreuz-Kästchen namens "brauchen wir alles nicht, wir vertrauen uns".
Aha, das hat sich hier aber noch ganz anders gelesen:
Erwachsene Menschen sind seit Jahren und Jahrzehnten in der Lage, sich vor popeligen Konsumanschaffungen zu informieren. Sie lesen in Zeitschriften und online Tests über Autos, Fernseher und Urlaubsziele und wenden die so gewonnenen Erkenntnisse an. Aber von den rechtlichen Folgen einer Ehe oder des Kinderkriegens werden sie überrascht? Und davon, dass sie im Standesamt niemand an die Hand genommen und ihnen das "Kleingedruckte" erklärt hat - inklusive des Umstandes, dass es keine Erfolgs-Garantie und kein "bei Nichtgefallen Geld zurück" gibt?
Gruß
Brainstormer
Moin BS,
Aha, das hat sich hier aber noch ganz anders gelesen:
nein, das hat es nicht. Ich habe nur den Umstand, dass eigentlich nur erwachsene Menschen heiraten dürfen, von denen auch an anderer Stelle erwartet wird, dass sie sich über die Geschäftsbedingungen und das Kleingedruckte informieren, ergänzt um ein:
Meinetwegen auch in einer vorhergehenden Beratung über die möglichen Folgen
Für die Dummies, die ansonsten hinterher herumjammern müssen, dass sie auf dem Standesamt blind vor Liebe waren, überhaupt nicht wussten, dass Ehen auch scheitern können und ihnen niemand gesagt hat, dass Heiraten auch eine Verpflichtungserklärung in wirtschaftlicher Hinsicht ist und nicht nur weisses Kleid und Hochzeitstorte.
Grüssles
Martin
(der auch Aufdrucke auf Kaffeebechern unsinnig findet, dass Kaffee heiss ist und bei Verschütten wehtun kann - aber manche Leute brauchen das eben...)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
(der auch Aufdrucke auf Kaffeebechern unsinnig findet, dass Kaffee heiss ist und bei Verschütten wehtun kann - aber manche Leute brauchen das eben...)
:rofl2:
zum inhalieren ist kaffee auch nicht geeignet. hab ich eben ausprobiert.
gruss horst
Moin Horst,
zum inhalieren ist kaffee auch nicht geeignet. hab ich eben ausprobiert.
stand eine diesbezügliche Warnung auf der Kaffeepackung oder dem Becher? Wenn nicht: Umgehend Millionenklage veranlassen! Dass man Dir das vorher nicht sagt (obwohl das Inhalieren bei Zigaretten und Atemluft einwandfrei funktioniert) geht ja nun gar nicht! 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
Für die Dummies, die ansonsten hinterher herumjammern müssen, dass sie auf dem Standesamt blind vor Liebe waren, überhaupt nicht wussten, dass Ehen auch scheitern können und ihnen niemand gesagt hat, dass Heiraten auch eine Verpflichtungserklärung in wirtschaftlicher Hinsicht ist und nicht nur weisses Kleid und Hochzeitstorte.
ja, da erkenne ich mich durchaus wieder :rofl2: . Würde mir heute sicherlich so nicht mehr passieren, aber damals war ich jung, dumm und hatte viel Geld :wink:.
So eine Beratung über möglich Folgen hätte schon einige Vorteile für viel Blindverliebte (obwohl ich mir nicht sicher bin, ob mich das damals interessiert hätte, so verliebt wie ich war).
Grüsse
Peter
Moin Martin,
aus der Nummer kommst du nicht mehr raus 😉
nein, das hat es nicht. Ich habe nur den Umstand, dass eigentlich nur erwachsene Menschen heiraten dürfen, von denen auch an anderer Stelle erwartet wird, dass sie sich über die Geschäftsbedingungen und das Kleingedruckte informieren...
Beim Heiraten kann also erwartet werden, dass man sich selbstständig und umfassend über die damit verbundenen Folgen informiert (welche selbst im Nachhinein oft unterschiedlich durch verschiedene Familiengerichte gehandhabt werden) und bei der keinerlei "Geschaftsbedingungen und Kleingedrucktes" ausgehändigt werden.
Wohingegen eine verpflichtende Beratung bei der Geldanlage das Normalste der Welt ist:
Meinetwegen auch in einer vorhergehenden Beratung über die möglichen Folgen (ähnlich wie sie bei Geldanlagen verpflichtend vorgeschrieben sind)
Ich muss zugeben, dass mir diese Doppelmoral nicht wirklich einleuchtet...
Gruß
Brainstormer