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"Mehr Geld für Scheidungskinder ab 2013 ..."

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(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Lullaby
dann würden Kinder, die Hartz 4 bekommen 219 € plus Kosten der Unterkunft. Ich vermute mal, das hier mehr gezahlt wird als die von dir vorgeschlagenen 320 € (1. Alterstufe).

Und da ist es wohl schwierig den Kindern die Frühförderung zu ermöglichen, die gewünscht/gebraucht wird (Sportverein, Musikschule, Seepferdchen machen etc.).

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2012 17:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Uli.

Aber warum sollte ein Kind aus wohlhabender Familie nur 133,- Euro KU erhalten? Es kann doch nix für die Trennung der Eltern und soll nun seinen Lebensstandard nicht mehr halten können?!
Warum soll ein Kind am Existenzminimum leben müssen.

Ich habe meine Kids seit etwa 10 Jahren bei mir im Haushalt. Mit 320,-€ je Kind käme ich nicht aus (wenn ich denn Unterhalt erhielte).

Weil auch wohlhabende selbst entscheiden können, wieviel sie für ihr Kind ausgeben wollen.
Für "intakte Familien" gibt es ja auch keine Düsseldorfer Tabelle, die die Eltern zwingt, die Kinder zu verwöhnen.
Wenn ein Elternteil der Meinung ist, dass sein Kind mehr haben soll, so steht es diesem Elternteil frei, mehr zu geben.
Egal ob Betreuungs- oder Umgangselternteil.
Wenn du sagst, dass du nicht mit 320,- (plus KG) auskommst, so liegt das ja nicht daran, dass deine Ex so reich ist, sondern eher an deinem Lebensstandard.

Genausowenig ist es nachvollziehbar, warum auch bei höherem Einkommen weiterhin nur einer Barunterhaltspflichtig ist.
Schließlich wächst der Betreuungsaufwand, mit dem der Barunterhalt ja angeblich gleichwertig ist,  ja auch nicht mit dem Lebensstandard des Unterhaltspflichtigen.

Und in der DT kann ich auch nichts entdecken, was dem Betreuungselternteil vorschreibt, welchen Umfang die Betreuung der Kinder aus den oberen Tabellenplätzen zu haben hat.

Der Betreuungsaufwand kann ja für 17 Jährigen auch kaum 3 mal so hoch sein, wie für einen Säugling.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2012 21:40
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

wird eine Reform aus Gründen des Fortschritts und der Freiheit der Frau nicht umgesetzt werden und die Geburtenrate deutscher Frauen bleibt wie sie ist. Ich habe als Student von 600 Euro monatlich (inkl. Miete) gelebt, wofür ein dreijähriges Kind dass Vollzeit in einen kostenlosen Kindergarten geht (Essensgeld 40 Euro) 500 Euro (KU+KG) benötigt, kann mir kein Richter der Welt erklären.

Hi

Ich glaube nicht, dass es die Frauen sind, die bei Kindern so auf die Bremse treten... Meist denken Frauen irgendwann an Heirat, Haus, Kinder und Männer denken eher, wenns denn sein muss....
Und sie dann glücklich ist...

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2012 22:19
(@zahltag39)
Schon was gesagt Registriert

Regt euch nicht auf, das bringt nichts !
Die Mutter die eh kein KU bekommt weil der Ex lieber zu Hause auf gemütlich macht oder sich arm rechnet regt sich über die 10 € Erhöhung nicht auf.
Der Arbeitsscheue H4 Empfänger regt sich nicht auf, der zahlt nichts. Da kann er auch 10 € mehr nicht zahlen.
Den Vielverdiener , den regt es auch nicht auf, ob ihm 4500 oder 4490 € verbleiben, spielt keine Rolle.
Es trifft den unteren Mittelstand. Und das ist von der Politik auch so gewollt. Weil es die Masse ist, die alles schluckt und keine Lobby hat.
LG Zahltag39

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 01:00
(@Brainstormer)

Moin Zahltag,

Es trifft den unteren Mittelstand. Und das ist von der Politik auch so gewollt. Weil es die Masse ist, die alles schluckt und keine Lobby hat.

Sehr richtig und ich würde hier sogar nicht nur vom "unteren" Mittelstand sprechen, sondern vom Mittelstand allgemein, wobei der steigende Unterhalt nur ein Aspekt ist, der diese Gruppe immer weiter schrumpfen lässt.
Wenn man diese Entwicklung konsequent zu Ende denkt, sollte schnell klar werden, wohin die Reise letztendlich führen wird...

Gruß

Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 02:42
(@okina)
Rege dabei Registriert

Im Grunde schaufelt sich die Regierung ihr eigenes Grab. Einerseits wollen sie mehr Kinder, andererseits ist es nunmal so das die Scheidungsrate steigt. Und hier gibt es mehr als genug Männer die dadurch nicht nochmal Familie gründen wollen oder gar finanziell können.

Vielleicht sollte mann mal ein OLG im Osten entscheiden lassen, statt in Düsseldorf  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 11:36
 Uli
(@Uli)

Moin Gerhard,

Weil auch wohlhabende selbst entscheiden können, wieviel sie für ihr Kind ausgeben wollen.
Für "intakte Familien" gibt es ja auch keine Düsseldorfer Tabelle, die die Eltern zwingt, die Kinder zu verwöhnen.

Na ja, im Allgemeinen profitiert in intakter Ehe ja die gesamte Familie von der familiären Einkommenssituation. Damit meine ich den Lebensstil im Allgemeinen und nicht Taschengeld oder besondere Zuwendungen (eigenes Auto, Markenklamotten, etc.). Insofern sehe ich ein Leben über dem Existenzminimum auch (noch) nicht als verwöhnen an.

Wenn du sagst, dass du nicht mit 320,- (plus KG) auskommst, so liegt das ja nicht daran, dass deine Ex so reich ist, sondern eher an deinem Lebensstandard.

Die Rede war von insgesamt 320,- € (KU + Kindergeld) und das halte ich nicht für üppig. Kinder müssen wohnen und essen, sich kleiden, verbrauchen Energie, haben Anspruch auf ein Taschengeld. Wenn man dann noch gegen Kinderarbeit und gegen Hormone im Essen ist, fallen z.B. Kik, Penny & Konsorten schon mal weg.

Genausowenig ist es nachvollziehbar, warum auch bei höherem Einkommen weiterhin nur einer Barunterhaltspflichtig ist.
Schließlich wächst der Betreuungsaufwand, mit dem der Barunterhalt ja angeblich gleichwertig ist,  ja auch nicht mit dem Lebensstandard des Unterhaltspflichtigen.

Den Betreuungsunterhalt könnte man ja auf der untersten Stufe der DT ansetzten und z.B. ab dem 12ten Lebensjahr stufenweise zurückfahren. Der restliche Barunterhalt könnte anhand der jeweiligen Einkommenssituation geqoutelt werden.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 15:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Uli

Na ja, im Allgemeinen profitiert in intakter Ehe ja die gesamte Familie von der familiären Einkommenssituation.

Eben. Im Allgemeinen. Und wenn nicht, wird auch keiner per Gesetz dazu gezwungen. Schon gar nicht "außenstehende, die bestenfalls durchs Fenster zusehen dürfen, wie der von ihm gefüllte Kühlschrank von der neuen "Familie" leer gegessen wird.
Und schon gar nicht durch richterliche Regelungeswut, die auch noch im Widerspruch zum Gesetz steht.

Die Rede war von insgesamt 320,- € (KU + Kindergeld) und das halte ich nicht für üppig. Kinder müssen wohnen und essen, sich kleiden, verbrauchen Energie, haben Anspruch auf ein Taschengeld. Wenn man dann noch gegen Kinderarbeit und gegen Hormone im Essen ist, fallen z.B. Kik, Penny & Konsorten schon mal weg.

Welcher Betrag ist denn das?
Schon der kleinste Betrag der DT geht von 225,-+184,- = 409,-€ aus. Und das bei einem väterlichen Einkommen von maximal 1.500,- bei 2 Kindern.
Da wird das Taschengeld, gerade bei Kindern unter 6 nicht so üppig ausfallen.
Und zu mehr als Kik und Penny wird es da auch nicht reichen.
Auch wenn die Eltern ihren Kindern noch so gerne mehr gönnen würden.
Erst recht nicht, wenn das Geld nun auch noch für 2 Wohnungen und Umgangskosten reichen soll.
Zumal wir hier ja auch nicht von Zeile 1 reden, sondern von der Pflicht, mehr zu bezahlen.

Den Betreuungsunterhalt könnte man ja auf der untersten Stufe der DT ansetzten und z.B. ab dem 12ten Lebensjahr stufenweise zurückfahren. Der restliche Barunterhalt könnte anhand der jeweiligen Einkommenssituation geqoutelt werden.

Das wäre schon mal ein Anfang.
Und ich bin mir sicher, dass Unterhaltspflichtige, die auch noch Väter sein dürfen, auch gerne mehr als DT1 für ihre Kinder bezahlen.
Z.B. während des Umgangs.
Ich denke, es täte der Familie ganz gut, wenn auch mal das Betreuungselternteil "Bittte" sagen muss, wenn es mehr Geld haben möchte und nicht gleich zum Gericht laufen könnte.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 19:51
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Hach ja.... überhaupt welchen bekommen, das hätte schon was...

LG LBM

Solche Aussagen bringen mich echt zum .....

Wie kann man nur Kinder in die Welt setzen, um dann Leistungen von Dritten zu erwarten, um für die Kinder sorgen zu können.

Total ärmlich.

Warum solch eine Person, die wiederholt mit solchen Kommentaren auffällt, auch noch Moderator wird oder bleibt, kann wirklich nur der Frauenquote

geschuldet sein, die scheinbar auch in diesem Forum Einzug gehalten hat.

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 21:15
 Uli
(@Uli)

Moin Gerhard,

Welcher Betrag ist denn das?

Aus meiner Sicht wäre eine Reform wie folgt angebracht:

- KU für jedes Kind gleich, unabhängig vom Verdienst des Pflichtigen und der Kinderzahl
- KU in der Höhe, was auch das Amt zahlt (also 133 Euro pro Monat)
- KU + Kindergeld sind somit ca. 320 Euro, das sollte das Existenzminimum des Kindes mehr als decken

Es ging um diesen Vorschlag und ausdrücklich nur um wohlhabende Unterhatsverpflichtete die sicher nicht besonders zahlreich sind!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 21:22




(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Sag mal Mateusz,

hast du das falsche geraucht, oder mußt du nur deinen Frust abbauen? 😡

Das Kind hat ja nicht Lausebackes Mama alleine in die Welt gesetzt. Vor allem würde sie gerne für das gemeinsame Kind den diesem zustehenden Kindesunterhalt bekommen :knockout:.
Von Leistungen Dritter (du meinst wohl den Staat) war nie die Rede.

Kopschüttelnde Grüße

PvF

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 21:25
 Uli
(@Uli)

Solche Aussagen bringen mich echt zum .....

Wie kann man nur Kinder in die Welt setzen, um dann Leistungen von Dritten zu erwarten, um für die Kinder sorgen zu können.

Total ärmlich.

Ich bin immer davon ausgegangen, dass zum Kinder in die Welt setzen immer noch ZWEI gehören!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 21:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mateusz, klarer Fall von, "keine Ahnung aber ne Meinung"

LBM ist mit Sicherheit keine, die für exzesssiven Unterhaltkämpfen würde.
Schon gar nicht für sich selbst.
Sie hat es akzeptiert, dass der Vater ihres Sohnes nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, geschweigen denn für seinen Sohn.
Und träumen wird sie ja wohl dürfen, als jemand die die Betreuung und die Finanzierung ihres Sohnes alleine trägt.
Und nein, nicht weil sie den Vater ausgegrenzt hätte.

Also informiere dich bitte, bevor du das nächste Mal Blödsinn schreibst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 21:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ging um diesen Vorschlag und ausdrücklich nur um wohlhabende Unterhatsverpflichtete die sicher nicht besonders zahlreich sind!

Ok, danke.
Ob der richtige Betrag nun 320,- oder DT1 +KU oder irgendwo dazwischen ist, sei mal dahin gestellt aber das Prinzip, dass der KU quasi den Grundbedarf sichert und höhere Leistungen freiwillig sind und zwar von beiden Eltern, halte ich trotzdem für richtig.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 21:46
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde niemals Geld von jemandem annehmen, um mein Kind durch zu bringen. Vorher würde ich 10 Jobs annehmen nur um dem Kind alles zu ermöglichen, und ja auch dann würde das Kind etwas von seinem Vater haben.

Diese Einstellung ist typisch deutsch, Wohlfahrtsstaat sei dank . Rumheulen weil es anders ja einfacher und bequemer wäre.

Das ich mit dieser Einstellung anecke ist mir bewusst aber relativ egal. Ich bin allerdings anders aufgewachsen und kenne andere Verhältnisse.

Wenn ich das schon höre "Dies steht mir zu"

Bloss warum? Weil man ein Kind hat? Lächerlich...

Dem Kind steht es zu, dass sich seine Eltern darum kümmern. Will ein Elternteil nicht, ist immer noch der andere da. Fällt der auch aus muss der Staat einspringen, denn der braucht schließlich Kinder, denn die sind die Zukunft.

Das ganze Unterhaltsgesetz und Familienrecht ist nur pervers.

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 23:06
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn ich das schon höre "Dies steht mir zu"
...
Will ein Elternteil nicht, ist immer noch der andere da.

Hallo Mateusz74,

KU steht nicht dem anderen Elternteil, sondern dem Kind zu. Von "Luft und Liebe" werden Kinder nicht satt und groß. Wenn ein Elternteil nicht will, muss ein Erwachsener sich das überlegen, bevor er Nachwuchs in die Welt setzt.

Mit der Geburt eines lebensfähigen Kindes geht es nicht mehr um das "Wollen" der Eltern, sondern vor allem um das "Brauchen" des Kindes.

In Westdeutschland ist es nur in einem sehr gut organisierten privaten Netzwerk möglich, die Betreuung eines Unterdreijährigen mit einer existenzsichernden Berufstätigkeit unter einen Hut zu bringen.

Ohne Großeltern, Nachbarn und Freunde (neben der Betreuung durch Krippe und/oder Tagesmutter) ist es fast nicht möglich, ein so kleines Kind zu betreuen und den Lebensbedarf für das Kind und sich selbst zu erwirtschaften.

Das mag in Ostdeutschland, Frankreich oder sonstwo anders sein. In den Teilen Deutschlands, wo es noch gutbezahlte Arbeitsplätze gibt, ist die Betreuungssituation immer noch ziemlich mau. Und zwar nicht nur für Unterdreijährige, sondern auch für Schulkinder und junge Pubertierende. Einzig für 3-6-Jährige ist einigermaßen gesorgt.

Grundsätzlich sehe ich für die Lösung dieses Problems in erster Linie die Eltern des Kindes in der Pflicht. Hier reden wir dann unter Umständen auch über BU und/oder gegenseitige Unterstützung bei der Kinderbetreuung, mit Rücksicht auf beiderseitige berufliche Pflichten. Ergänzend - wo diese BEmühungen nicht ausreichen - auch die Allgemeinheit.

Zu sagen: "Soll der Elternteil, bei dem das Kind lebt, sich kümmern. Der andere nur, wenn er will." finde ich in diesem Zusammenhang ziemlich schräg.

Gute N8! 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 23:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde niemals Geld von jemandem annehmen, um mein Kind durch zu bringen.

Will ein Elternteil nicht, ist immer noch der andere da. Fällt der auch aus muss der Staat einspringen, denn der braucht schließlich Kinder, denn die sind die Zukunft.

Aha!

Worüber regst Du Dich eigentlich gerade auf? In diesem Thread hat niemand irgendwas von "steht mir zu" geschrieben. Und rumgeheult hat auch keiner, außer Dir.

Es geht darum, dass Kinder nun mal auch Geld benötigen, um zu leben und die Frage, wieviel Unterhalt (von wem auch immer) dafür angemessen ist. Ein Satz, mit dem man gerade über die Runden kommt oder ein Satz, der eben dem Kind auch kleine Extras ermöglicht. Und wer darüber entscheidet.

Und es geht auch nur um KINDESunterhalt, und ja, den gibt es, weil "man" ein Kind hat. Und "kümmern", da gebe ich Dir Recht, müssen sich Eltern: mit Liebe, Fürsorge, Betreuung und ja, auch mit Geld.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 23:26
 Uli
(@Uli)

Worüber regst Du Dich eigentlich gerade auf? In diesem Thread hat niemand irgendwas von "steht mir zu" geschrieben. Und rumgeheult hat auch keiner, außer Dir.

Moin Biggi und LBM,

warum geht ihr darauf ein? Da ist doch Hopfen und Malz verloren!
Man braucht doch einem 74er nicht zu erklären, was es braucht, um Dt. Kinder groß zu bekommen.  😉

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2012 00:08
(@dubble-xx)
Schon was gesagt Registriert

Es kann nich genug Geld für die Kinder geben!!!
gerecht ist aber keine neu DDT sondern eine höhere Beiteiligung aller Steuerzahlenden, da auch sie in der Rente ( wir unterstellen mal es gibt noch eine) von allen ehemaligen Kindern profitieren.

Logik ist somit: Rauf mit dem Kindergeld auf 500 € pro Kind und Monat. Vernümpftige Mengen an KITAS, Schulen und bezahlbare Uni´s.
Job´s für alle und schon braucht keiner mehr DDT`s.

Nachteil: Familienrichter, Anwälte und Leute im JA werden arbeitslos.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2012 00:11
 Uli
(@Uli)

Logik ist somit: Rauf mit dem Kindergeld auf 500 € pro Kind und Monat. Vernümpftige Mengen an KITAS, Schulen und bezahlbare Uni´s.
Job´s für alle und schon braucht keiner mehr DDT`s.

Ja, aber das bleibt auf absehbare Zeit leider reines Wunschdenken.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2012 00:18




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