Hallo Leute,
ich habe eine Frage zur Mangelfallberechnung. Das bereinigte Nettoeinkommen reicht gerade nicht für die 1. Stufe in der Düsseldorfer Tabelle (12-17) 284,-. Die Verteilungsmasse sind 1515,- und der Gesamtbedarf beträgt 1709,-. Bei der Berechnung des Kindesunterhaltes (135% = 384,-) kommen dann 340,41 heraus. Kann das richtig sein? Es ist nicht genug Geld da (Regelfall < 284,-) und dann steigt der Anspruch in der Mangelfallberechnung auf 341,-? Ist das nicht unbillig? Da müsste ich ja darauf bestehen, dass ich genug Einkommen habe und kein Mangelfall vorliegt!
Ich hoffe hier weiss jemand Rat?
Danke
caf
Hallo caf,
bei einer Mangelfallberechnung wird der Unterhaltsanspruch der Kinder nach Stufe 6 genommen um eine gleichbleibende Berücksichtigung des hälftigen KG zu erreichen. Erst in Stufe 6 nämlich wird das tatsächlich hälbiert dem Unterhaltsverpflichteten zugesprochen.
Aus der Summe des KU aus Stufe 6 erfolgt die Quotelung, die dann auf die Verteilungsmasse angewendet wird.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
ist das die Antwort auf die Frage? Kann ich von den 340,- noch ca. 33,- Kindergeld abziehen? Ich habe da - glaube ich - ein Verständnisproblem.
Trotzdem Danke
caf
