Huhu!
Gesundes Neues!
Was passiert eigentlich im absoluten Mangelfall beim Kindesunterhalt ( Kind 16)?
Nehmen wir mal an man ( nicht ich :wink:) hätte ein Haus . Haus hat ca. 150000 Wert+großes Grundstück. Für das Haus sind 98 TSD Kredit ( binnen eines Jahres fällig :exclam:) offen zu Raten a 650 Euro mtl.
Muss man damit rechnen das Haus verkaufen zu müßen?
Was wäre mit ca. 400 qm Ackerland?
Oder mit dem Haus des toten Vaters was einem zu 50% mit der Mutter gehört ( schuldenfrei ca. 120 TSD Wert)?
Oder muss man die Privatinsolvenz nutzen?
Ich bitte um Erfahrungswerte und rechtliche Hintergründe.
Thx :knockout:
Moin pf,
Deine Frage wurde in einem anderen Thread heute schon >>>HIER<<< beantwortet. Gilt natürlich nicht nur für Bares auf der Bank, sondern auch für Sachwerte wie Immobilien.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Huhu
Ich wollte den anderen Beitrag nicht stören und mal einen konkreten Fall aufmachen. Also Tatsache verkaufen?
Nehmen wir an man wäre arbeitslos aber das Haus hat man an der Backe. Dann könnte man ja urteilen : Haus ist verkauft zieh um und such dir nen Job, oder ;( hart.
Grundsätzlich kann man genau das sagen.
Wenn ich kein Geld, aber eine Immobilie, habe, werde ich die Wohl oder übel zu Geld machen müssen um den Unterhalt bestreiten zu können. Sowohl den eigenen als auch den der Kinder.
***never give up***
Moin pf,
das bedeutet nicht unbedingt einen Zwang zum Verkauf; möglicherweise löst auch Vermietung das Problem.
Gerichte verurteilen einen UH-Pflichtigen im übrigen nicht, sein Haus zu verkaufen oder sich einen besser bezahlten Job zu suchen; sie reduzieren im Zweifelsfall nur den Selbstbehalt oder unterstellen fiktives Einkommen; Du kannst Dich also nicht darauf berufen, ein Mangelfall zu sein. Wie Du den Unterhalt zusammenbekommst, ist Dir überlassen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
:)Martin
es trifft mich nict 😉
aber wenn man "nur " 150 Euro über dem Selbstbehalt als Verteilungsmasse für , sagen wir , 2 Kinder hätte, dann wird die Luft nach unten recht dünn.
Also wäre das das Problem des Unterhaltschuldners, so verstehe ich das, richtig?
Und wenn er nicht zahlt müßte man ihn vor Gerich zerren :puzz:?
Danke erstmal
Moin pf,
Also wäre das das Problem des Unterhaltschuldners, so verstehe ich das, richtig?
Und wenn er nicht zahlt müßte man ihn vor Gerich zerren :puzz:?
"zerren" muss man nicht; man muss (nach erfolglosem Versuch einer aussergerichtlichen Einigung) einfach eine Unterhaltsklage auf den Weg bringen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nunja...
hier wäre die Frage wieviel Unterhalt zu zahlen ist, was man sich leisten kann und wie gut man mit der KM verhandeln kann.
Mit verhandeln meine ich, dass z.B. bis zur Umschuldung in einem Jahr vielleicht nur bis zum Selbstbehalt UH gezahlt wird und danach dann was den Kindern zusteht + Nachzahlung des fehlenden UH in Raten. Setzt aber eben voraus, dass die KM mitmacht und man zur Umschuldung nicht auf die Tilgung, sondern die Ratenhöhe kuckt.