Mangelfall Sonderau...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mangelfall Sonderausgaben

 
(@gekko)
Schon was gesagt Registriert

Halloli.... 🙂

ich habe mal eine Frage....

Mein geschiedener Mann ist ein Mangelfall (blödes Wort, ist so abwertend)
Vier Kinder, eins davon volljährig, drei minderjährig.

Ich habe nach der Trennung vor 5 Jahren Vollzeit gearbeitet, habe aber immer ergänzendes ALG2 erhalten, da er wenig Unterhalt zahlen musste.

Nun musste unsere 11 jährige Tochter eine Zahnspange haben. Im unteren Mundbereich. Den Eigenanteil von 850 musste ich selber aufbringen. Die Arge zahlt das nicht. Nur als Darlehn.
Nun muss sie auch noch oben eine Spange tragen, Kosten nochmal ca 900 Euro.
Mein jüngerer Sohn ebenfalls. Für die Zahnspange unten ca 800 euro oben ca 900 euro.

Muss er wirklich nichts dazuzahlen und ich alles von meinem bisschen ALG 2 selber tragen. Kindergeld und Unterhaltsvorschuss fließen ja in das ALG2 mit ein.
Es ist so schon total eng. Ich zahle meine Mietkaution als Darlehn an die Arge, dazu die untere Zahnspange als Darlehn

Ich kann das nicht bezahlen.
Mein Mann weigert sich. Das kann doch so nicht sein.

Auch wenn er nur den Selbstbehalt von 950 Euro hat, hat er doch um einiges mehr, als wir mit Alg2.

Gruß
gekko

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2012 11:55
(@fruchteis)
Registriert

Moin gekko.

Wie hoch ist Dein Netto-Gehalt?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2012 12:05
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gekko,

Mein geschiedener Mann ist ein Mangelfall (blödes Wort, ist so abwertend)
[...]Muss er wirklich nichts dazuzahlen und ich alles von meinem bisschen ALG 2 selber tragen.

Dem ist so.

Es handelt sich hier ggf. um einen Mehrbedarf der Kinder.
Da Dein Ex als Magelfall (ist das gerichtlich festgelegt?) keine ausreichende Leistungsfähigkeit hat, den Grundbedarf (Mindestunterhalt) der Kinder zu decken, ist er auch nicht an darüber hinausgehendem Bedarf zu beteiligen ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2012 12:12
(@gekko)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin mittlerweile über 2 Jahre krank und ausgesteuert.

Ich bekomme 300 Euro Alg1 (Nahtlosigkeitsregelung, da ich Rente beantragt habe) und zusätzlich Alg2 Dort wird aber KG, UVS und Unterhalt miteinberechnet.

2 Kinder leben noch bei mir, zusammen haben wir ca 1500 Euro. Davon werden noch 40 Euro für das Darlehn der 1. Spange abgezogen und das Darlehn der Mietkaution über 50 Euro.

Der Mangelfall ist nicht gerichtich festgelegt, nur von der Unterhaltsvorschusskasse und von den Rechtsanwälten.
Auch das ist so eine Sache, er betrügt bei seinem Einkommen, ich weiß das, habe es auch nachgeprüft, meine Aussage zählt aber nicht, wenn sein Chef mitspielt.....

Gruß
gekko

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2012 12:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, wie die anderen schon sagten, ist Mehrbedarf nachrangig nach dem regulären Unterhalt. Und wenn dieser schon bezahlt werden kann, wirds nix.
Und wenn die Zahnspangen in dieser Ausführung als medizinisch nicht zwingend erforderlich angesehen werden, erst recht nicht.
Dann ist es eine freiwillige Leistung der Eltern.

Und auch den Betrug wirst du kaum geltend machen können, wenn du ihn nicht beweisen kannst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2012 13:01
(@gekko)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

die Zahspange ist ja dringend medizinisch notwendig. Sonst würde ich das ja gar nicht machen.
Warum immer alle Kosten an mir hängen bleiben....grrr

Und mit dem Unterhalt habe ich mich abgefunden...schweren Herzens....es ist so ungerecht.

Gruß
gekko

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2012 13:17
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

die Zahspange ist ja dringend medizinisch notwendig. Sonst würde ich das ja gar nicht machen.
Warum immer alle Kosten an mir hängen bleiben....grrr

Bei medizinisch notwendigen Zahnspangen zahlt die Kasse bei minderjährigen Kindern, so weit ich mich erinnere 80%, bei einem weiteren Kind 90%, wovon der Restbetrag nach erfolgreicher Behandlung zurückerstattet wird.

Zuzahlung im endeffekt also null.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2012 13:21
(@fruchteis)
Registriert

Hallo gekko,

ich versuche Deine fiananz. Situation zu verstehen.

374 Regelleistung für Dich
251 Sozialgeld Kind 1
251 Sozialgeld Kind 2
126 Alleinerziehendenzuschlag
500 Warmmiete (angenommen)
----
1502€ Bedarf

Was geschieht mit den 300€ 'Armutsgewöhnungsprämie'?
Kommt die dazu oder wird die als Einkommen gewertet?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2012 13:24
(@gekko)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

was ist eine Armutsgewöhnungsprämie...?
Ich habe nzusammen mit Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Alg1, Alg2 und Kinderwohngeld ca 1500 euro.
ca 1500 Euro

Ja, bei erfogreicher Behandlung bekommt man das Geld zurück.Also in ca 2-3 Jahren.
Das hilft mir zur Zeit aber nicht weiter, da ich die Kosten JETZT tragen muss.
Ich kenne auch niemanden der mir das Geld leihen könnte.
Vor einem halben Jahr musste ich schon 840 Euro Eigenanteil zahlen. Die habe ich als Darlehn von der Arge bekommen und die Behandlung dauert 2-3 Jahre.
Und das war nur die untere. Nun kommt oben dran.

Bei meinem jüngsten Sohn muss ich nur 90% zahlen, das war mir neu, hilft mir aber auch nicht wirklich weiter.

Danke für eure Auskünfte...:+)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2012 17:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei meinem jüngsten Sohn muss ich nur 90% zahlen, das war mir neu, hilft mir aber auch nicht wirklich weiter.

Ne, die anderen zahlen 90%.
Du 10%.
Und wenn die Arge das bei der ersten als Darlehen gegeben hat, warum dann nicht beim 2.?
Und zurück zahlen musst du das doch auch erst, wenn die KK das auch zurück zahlt oder?
Ich bin in diesem Thema zwar nicht wirklich satisfaktionsfähig aber ich kann da noch kein Problem erkennen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2012 18:01




(@gekko)
Schon was gesagt Registriert

Klar, ich nur 10%...Denkfehler...sorry.

Ich bekomme das Geld der KK nach erfolgreicher Beendigung zurück. Das Darlehn muss ich aber sofort zahlen.
Das heißt ich muss von meinem 375 Euro neben Strom Telefon Monatskarte und Darlehn für die Mietkaution, auch noch das Darlehn über 40 Euro für die Zahspange JETZT tragen, nicht erst später, wenn die Behandlung beendet ist, denn dannn bräuchte ich ja kein Geld von der Arge.

Klammer gabs Mitte des jahres( ich glaube im mai) Darlehn wurde im Mai auch genehmigt, abzahlen muss ich das Darlehn ab Juni . Das ist für mich ein problem, wenn jetzt noch die anderen Spangen dazu kommen, die auch medezienisch wichtig sind.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2012 22:20
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

Muss er wirklich nichts dazuzahlen und ich alles von meinem bisschen ALG 2 selber tragen. Kindergeld und Unterhaltsvorschuss fließen ja in das ALG2 mit ein.
Es ist so schon total eng. Ich zahle meine Mietkaution als Darlehn an die Arge, dazu die untere Zahnspange als Darlehn

Hallo gekko,
schwierige Situation - aber auch wenn er Unterhalt bezahlen würde, würde sich für dich nix ändern. Der Kindesunterhalt wird nämlich genauso verrechnet, wie KG und Unterhaltsvorschuß.

Ehrlich gesagt ist er ziemlich blöd, wenn UVG gezahlt wird [und so der Staat ihm Schulden für die Zukunft anhängen kann], anstatt dass er selbst KU bezahlt und den vom Einkommen absetzt - aber das ist nicht deine Baustelle. Denn wie gesagt, dadurch würde sich für dich nix ändern.

Also bleibt kaum eine andere Möglichkeit, als erneut dafür Darlehen zu beantragen [und darauf zu achten, dass im Rückzahlungsfall durch KK die ARGE nicht versucht dich erneut zu bescheissen, indem sie das als Einkommen betrachtet!].

Was du aber auf jeden Fall tun kannst ist,
a) bei den laufenden Darlehen die Umwandlung in Zuschuss beantragen (Versuch macht kluch)
b) falls das nicht klappt, eine Neuberechnung des monatlichen Darlehensabzuges beantragen. Die Gesamtsumme, die abgezogen wird, darf das zumutbare (i.d.R. sog. Ansparanteil im Regelsatz) nicht übersteigen. Im Zweifelsfall müßte die ARGE/Jobcenter die einzelnen Darlehensabzüge soweit herabsetzen, dass insgesamt das Zumutbare nicht überschritten wird. Notfalls Widerspruch einlegen und vom Sozialgericht klären lassen.

Ein weiterer Versuch könnte, wegen der Mehrfachbelastung auch ein Antrag an deine Kommune sein, ans "normale" Sozialamt. Mehr als ablehnen können die ja nicht...und auch dann besteht mit einem Bescheid die Möglichkeit der sozialgerichtlichen Klärung.
gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2012 08:38
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Ob Mangelfall oder nicht, mir ist kein einziger Fall bekannt in dem die Kosten der Zahnspange als Mehrbedarf anerkannt wurde, da ja eben bei Erfolgreicher Behandlung keine Kosten entstehen.

Es hat sich bisher wohl noch kein Gericht getraut dies anders auszuurteilen, denn dann hätte es ja sagen müssen "Sie sind zwar zur Vorfinanzierung verpflichtet, aber von der Rückzahlung brauchen sie nichts zu erwarten" ....

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2012 10:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn Du bereits ergänzendes ALG2 erhältst, wie sieht es damit aus, für die fehlenden 40€ bei der Arge ein Darlehen darüber aufzunehmen? §24 SGB2

(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.

Schon mal angefragt?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2012 12:32
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gekko,

nach meinem Verständnis stellen die 40 EUR bereits die Höchstgrenze der Darlehensrückzahlung dar (in Anlehnung an Maxo), demzufolge dürfte die Tilgung für ein weiteres Zahnspangendarlehen auszusetzen sein.

§42a SGB2:

(2) Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem Monat, der auf die Auszahlung folgt, durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs getilgt.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2012 13:23