Huhu!
Es wird lang, sorry.
Es sind 3 Kinder aus der ersten Ehe ( Scheidung 2006). ( 19,18 und 16).
Hinzu ein Kind ( 6) aus der neuen Ehe.
Es gibt einen Kredit für das Haus ( 600 Euro ca.). Dieses hat der Vater Mutter ist Mitnehmer aber der Grundbucheintrag geht nur auf Ihn.
Es gibt einen weiteren Kredit ( 500 Euro mtl ) für Konsum. Hierfür unterschrieb die Mutter auch als Mitnehmer. Finanziert wurden davon alte Schulden und Heizung, Fenster, Garten etc, aber auch Kinderklamotten etc da der Vater stets wenig verdiente.
So
Nun wurde der Vater aufgefordert für den 16 j. Unterhalt zu zahlen und Auskunft zu geben.
Diese kommt derart:
-Lohnzettel ca. 3 Stück für jeden Monat
-3x Abrechnungen von der ARge
-die Lohnsteuerausdrucke vom Ag
jedoch keine Lohnsteuerabrechnung.
Vater mach geltend:
1400 Euro netto davon 5 % abziehen
dann
500 Euro Schulden abziehen
Juhuu ich zahle nix....
Geht das so?
Meine Fragen:
-Stehen die 5 % Werbungskosten auch während der Arbeitslosigkeit zu? Also rechet man : jahresnetto minus 5 % oder nur die Monate x+y+z - 5%?
-geht der Mindestbedarf nach DDT nicht vor den Schulden?
-Muss er darlegen warum er entlassen wurde und das er sich bemüht hat einen Job zu finden oder sind 4 Monate ohne Job" eben so"?
-Muss er sein Vermögen ( hier Haus) angeben?
- wie sieht es mit den " Synergieeffekten " aus? Müsste der Hauskredit als Miete quasi geteilt werden oder wie?
Wie sieht es mit der Steuerklärung aus? Kann die Mutter sich jetzt nen RA nehmen?
Erstmal danke
Moin.
So ganz ist mir das noch nicht.
Warum ziehst du die 500,-€ Kredit ab aber nicht die 600,-?
Wie hoch ist der jeweilige Zinsanteil?
Bekommst du Miete für das Haus?
Warum nicht?
Hast du bisher keinen Unterhalt bezahlt?
Bekommen die anderen Kinder nichts?
Die 5% durchzusetzen wird sicher schwierig.
Die 500,-€ auch.
Aber du solltest Miete fordern und diese zur Unterhaltszahlung, bzw. Schuldenverzinsung (600,-€) verwenden.
Angenommen, du bekommst 800,-€ Miete und zahlst 300,-€ Zinsen dann kannst du zumindest an die 6 und 16 jährigen den Mindest-KU bezahlen und hättest trotzdem mehr als heute.
Und du müsstest deinen Besitz nicht antasten.
Auf die Frage, warum du deinen Job verloren hast, solltest du aber trotzdem eine gute Antwort parat haben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Beppo
ich bin nur der Stiefvater der brav die Kinder versorgt :rofl2:
Ich dachte auch das das mit den 5% so pauschal nicht geht. Ich hätte ebenso gedacht das man den Hauskredit abzieht und den Wohnvorteil dafür hinzuaddiert...
Er bewohnt das Haus mit seiner neuen Frau, Kind 18 und Kind 6 Jahre als. Dann müßte die " Miete" oder der Kredit doch halbiert werden oder?
Jetzt blicke ich noch weniger durch aber du hast nur wenige der Fragen beantwortet.
Und dass die 5% nicht gehen habe ich nicht gesagt. Nur dass es schwierig wird, sie durchzusetzen.
Was genau raus kommt, kann nur ein Richter sagen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Beppo
welche Fragen hast du denn?
also nochmal
ich bin der Stiefvater, der Kindesvater soll zahlen und rechnet sich arm.
Er hat ein Haus+dazugehörigen Kredit tilgt er. Es wohnt seine neue Frau mit drin. Meine Frau hat einen weiteren Kredit mit ihm zusammen aufgenommen. Das Geld floss jedoch zum größten Teil ins Haus.
Ich versuche nur zu verstehen warum er bei 1400 Euro ca. nicht Kindesunterhalten leisten sollte. Ich dachte immer das man den Mindestunterhalt decken muss und dann Schulden berücksichtigt werden können. Aber so fließt kein Unterhalt dafür Geld über den Hauskredit ins Vermögen.
Das kann so doch nicht sein?
frag mich ich beantworte sie dir gerne :redhead:
Stehen oben in Antwort #1.
Z.B. ob bisher kein Unterhalt floß.
Was ist mit den großen Kindern?
Sind sie privilegiert?
Aber nach deinen dünnen Angaben kann man vermuten, dass er KU zahlen müsste.
Wieviel ist bei 3 Kindern so nicht ersichtlich.
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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Beppo
2006-2008 gab es Unterhalt. 3 Kinder durften sich 152 Euro teilen ( Kind 4 jetzt 6 Jahre alt wurde berücksichtigt).
Als der jetzt fast 18 j auszog einigte man sich gegenseitig keinen Kindesunterhalt zu schulden. Nun arbeitet der fast 18 jährige als Azubi ( wohnt bei Vater seit 2010 und verdient ca. 410 Euro). Damit sehen meine Frau und ich keinen Grund mehr auf Unterhalt zu verzichten.
Der 19 Jährige hat ca. 550 Euro Netto. Er wird jetzt mit der Ausbildung fertig.
Lg
Nochmal hi@beppo
es ist unbekannt wie hoch die Zinsanteile sind, man soll den kompletten Kredit abziehen
Die Gründe für den 3x Jobverlust in einem Jahr erschliessen sich nicht. Auch nicht die Fahrtkosten, denn die hat er während der Arbeitslosigkeit wohl kaum. Und eine Pauschale von 5 %ist in dem Mangelfall auch komisch.
Wir möchten uns beraten lassen und die Kosten/Chancen abwägen zumal er keine Steuererklärung beigebracht hat.
2008 wurde er vom JA aufgefordert und eben auch alles nur Stückwerk und immer arbeitslos +arm gerechnet.
Lg
Ich denke, die Chancen auf Mindest-KU sind da, was ein Richter mit den Krediten und den fehlenden Angaben macht, ist aber offen.
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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.