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Mangelfall, Heirat, etc

 
(@leha710)
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Hallo zusammen!

Fragen über Fragen!

Meine Tochter wird dieses Jahr noch 6 Jahre alt. Unterhalt zahle ich seit der Trennung in 2009 pünktlich und regelmäßig den mindestbetrag aufgrund von schulden.
Da ab ende des Jahres eine höhere Altersgruppe ansteht wollte ich euch mal nach dem Mangelfall fragen, ob dort schon jmd erfahrung mit hat.

Zu meiner finanziellen Lage:

durchschnittliches Netto Einkommen: 2100,- €
Kredit ( schon seit der Trennung am laufen und schon weit vorher, wurde für damalige Wohnungseinrichung mit ex etc aufgenommen und aufgestockt) 438,- € mtl
Autokredit: 299,- € mtl. (komme sonst nicht zur Arbeit)
Miete: 450,- € mtl plus 68,- € Strom mtl.
Kreditkarte: 65,- € mtl ( für damalige Autoreperatur)
96,- € Autoversicherung mtl
__________________________________________
bleibt unterm Strich mtl 684 € übrig.

Damit muss ich noch mein Auto tanken und was zu essen kaufen etc.

Nun soll ich lt. Düsseldorfer Tabelle ab Ende des Jahres auch noch 309 € Unterhalt für mein Kind zahlen. Dann habe ich nur noch knapp 380 € übrig.

Das geht doch nicht oder?

Die KM ist bereits verheiratet und hat ein zweites kind. beide leben von vater staat.

Ihr versteht bestimmt, dass der Geldeingang von meinem Lohn am Anfang des Monats bei mir keine Freude auslöst, so schnell wie er da ist ist er auch schon wieder weg.

Tritt bei mir so ein Mangelfall ein?

Könnt ihr mir Ratschläge geben?

Mit meiner neuen Freundin möchte ich nächstes Jahr heiraten und auch ein Kind bekommen. Ändert sich durch die Heirat und das Kind etwas an der Untehaltszahlung? Wird der Verdienst meiner dann EHefrau angerechnet?

So etwas muss man ja vorher mal klären, sonst kann ich dem Kind was wir bekommen wollen ja mir den 3xx,-€ garnichts bieten.

Vielleicht habt ihr ja ein paar hilfreiche tipps.
ich will mich nicht vor dem Unterhalt drücken, aber meine Existenz muss ja auch gesichert sein.

Danke für eure Mühe.

LeHa

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2011 16:32
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo LeHa710,

offenbar zahlst du derzeit UH nach der 3.Einkommensstufe, nicht wie du sagst den Mindestbetrag, den dazu passen dann nicht die 309 € der Alterstufe ab sechs. Und vermutlich gibt es dazu auch eine Jugendamtsurkunde oder ein Urteil, d.h. einen vollstreckbaren Unterhaltstitel. Damit wären dann in der nächsten Altersstufe, wie du richtig schreibst 309 € als Zahlbetrag fällig.
Ändern kannst du das nur - falls meine Annahme bezüglich eines Titels stimmt - durch eine Abänderungsklage. Kann sein, dass du in eine andere Einkommensstufe kommen würdest, aber das lässt sich auf Grund deiner Angaben nicht sagen. Einen Mangelfall jedenfalls sehe ich bei dir nicht, d.h. du schuldest deinem Kind auf jeden Fall den Mindest-UH von 272 €, wenn sie sechs ist.
Der Autokredit interessiert bei der UH-Berechnung nicht - keine Chance, ebenso wenig die Autoversicherung und die Kreditkartenschulden für eine Autoreparatur. Diese Kosten sind steuerlich durch die Fahrtkostenpauschale abgedeckt. Natürlich kannst du die täglichen Fahrten zum Arbeitsweg geltend machen und vom Nettoeinkommen abziehen.
Was die mit der Ex gemeinsam verursachten Schulden anbelangt, ob da eine Anrechnung anerkannt werden würde, lässt sich nicht von vornherein sagen. Die Höhe deiner Miete interessiert normalerweise auch nicht wirklich. In deinem Selbstbehalt von 950 € sind 360 € Wohnungskosten mit einkalkuliert, wenn du teurer wohnst, deine Sache.
Also, einen Mangelfall she ich bei dir nicht, und es ist auch nicht ratsam, in diese Richtung gehen zu wollen, denn dann wirds richtig ungemütlich für dich.

Durch eine Heirat ändert sich bzgl. UH-Verpflichtungen gar nichts, du schuldest immer den sogenannten Mindestunterhalt. Insofern solltest du dir bei der weiteren Familienplanung schon überlegen, ob du dir weitere Kinder wirklich leisten kannst.

Gruß
E.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2011 18:31
(@leha710)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antwort.

Die jetzigen schulden die ich schon vorher hatte wurden bei der letzten berechnung schon angenommen.

Aber jetzt mal eine ganz doofe frage.

Wenn ichwirklich diese 309 € zahlen MUSS und alles andere nicht angerechnet wird, wie soll ich das denn dann bezahlen?
wie stellt deutschland, das amt oder wer auch immer sich das eigentlich vor?

weiter 225 € zu zahlen das ginge ja noch irgendwie, ging ja bis jetzt auch. mir wurde der mindesunterhalt genehmigt bei der letzten berechnung.

es ist echt schade.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2011 19:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LeHa,

das Wesentliche in Sachen Unterhaltsberechnung hat Emilian Dir schon gesagt. Auch von meiner Seite der Hinweis: Wenn Du Dir schon dieses eine Kind nicht leisten kannst (oder leisten können willst), kannst Du Dir erst recht kein zweites leisten. Es gibt nun einmal kein Recht auf Fortpflanzung.

Insofern: Bring erst mal die Finanzen in Ordnung, so dass auch nach KU-Zahlung genügend Kohle übrig bleibt, bevor Du über weitere Kinder nachdenkst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2011 19:52
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo,

wie soll ich das denn dann bezahlen?
wie stellt deutschland, das amt oder wer auch immer sich das eigentlich vor?

Weder Deutschland, noch das Amt, noch wer auch immer muss sich hier irgendwas vorstellen. Bei deinem Einkommen kannst du den Mindestunterhalt aufbringen.

weiter 225 € zu zahlen das ginge ja noch irgendwie, ging ja bis jetzt auch. mir wurde der mindesunterhalt genehmigt bei der letzten berechnung.

Eben, da hat man offenbar auf deine finanzielle  Misere Rücksicht genommen. Wenn bisher der Mindestunterhalt tituliert wurde, dann beträgt dieser in der nächsten Altersstufe 272 €, nicht 309 €.

Gruß

E.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2011 20:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Leha,

was hast Du denn für einen Kredit für neue Möbel aufgenommen?? 438 Euro im Monat, habt ihr euch für 30.000 eingerichtet? Du zahlst den ja scheinbar schon wenigstens 2 Jahre, da musst Du doch auch mal fertig sein? Und auch die 300 Euro Autorate spricht ja auch nicht gerade dafür, dass Du Dir ne kleine Hutsche geholt hast. Oder einen einfachen Gebrauchten.

Unterm Strich: Der Unterhalt fürs Kind geht vor. Es kann nicht sein, dass Du Dich wegen Verbraucherkrediten künstlich arm rechnest und Deinem Kind an den Unterhalt willst. Und dann in der Situation auch noch darüber nachzudenken, weitere Kinder zu kriegen, das ist schon ziemlich gedankenlos.

Wenn Du jetzt heiratest und ein Kind bekommst, dann lebt ihr ebenfalls auf Hartz4-Niveau oder was wahrscheinlicher ist, Du bist der Privatinsolvenz näher, als Du denkst. Ich würde das Auto versuchen gegen ein billigeres zu tauschen und die Kredite durch EINEN abzulösen und dann auf eine längere Laufzeit laufen lassen, damit Dich die monatlichen Raten nicht erschlagen. Und ein Kind würde ich erst planen, wenn ich die Kredite los bin bzw. Kredite und Kindesunterhalt unter einen Hut zu bekommen.

Und wenn es nicht finanzierbar ist, dann geht eben kein weiteres Kind. Deine neue LG will sicher auch nicht kurz nach der Geburt wieder arbeiten gehen. Sollte dann diese Beziehung scheitern, bist Du völlig im Eimer, das ist Dir hoffentlich klar?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2011 20:51