Moin,
damit ich nicht als Selektiv-Basher in die Forengeschichte eingehe:
dann passt aber dies (auch wenn rechtlich natürlich richtig)aber doch nicht!
Was die KM verdient ist nicht relevant.
Böser Toto !
Der Hinweis ist nicht "rechtlich natürlich richtig". Jedenfalls nicht pauschal.
In der Regel ist das der Fall.
Gerade in knappen finanziellen Verhältnissen aber (nicht mehr) zwingend.
Wenn ein weiterer leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist, dann kann auf den "Angemessenen Selbstbehalt" abgestellt werden.
Bei deutlichen Gehaltsunterschieden gilt das umso mehr.
Mit dem Hinweis "was die KM verdient, scheint in diesem Fall irrelevant" hätte ich mich anfreunden können, weil eine Anstellung im ehelichen Betrieb in der Regel nicht mit einem Riesen-Einkommen verbunden ist (sondern häufig auch aus steuerlichen/sozialversicherungstechnischen Gründen gewählt wird).
... und ja: Das ist nur ein kleiner Unterschied in der Formulierung. Aber es ist ein Unterschied.
Wenn sich jemand auf den Schlips getreten und persönlich angegriffen fühlt, dann bin ich durchaus in der Lage zu reflektieren und mich ggf. zu entschuldigen.
Da ich mir einen Kommentar zu dem "Freie-Meinungsäußerung-Teil" aber bewußt verkniffen habe (und den verkneife ich mir auch jetzt), sehe ich keinen Anlaß, mir ein "Brillen"-Bashing vorwerfen lassen zu müssen.
Gruß
United
Mich stört das genauso wie Mima, dass der erste Rat nie ist: Such Dir einen Nebenjob, bilde Dich fort, verdiene mehr - sondern immer: Beantrage Sozialleistungen.
Und ich finde das total super, wenn wir dem Staat einen Teil der Rechnung, die er für uns auf macht, zurück geben können.
Wenn wir keine Kosten produzieren, wird sich nie was ändern.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
zumal dies:
Such Dir einen Nebenjob, bilde Dich fort, verdiene mehr
Auch nicht für jeden und immer umsetzbar ist, aus verschiedensten Gründen.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Moin,
Mich stört das genauso wie Mima, dass der erste Rat nie ist: Such Dir einen Nebenjob, bilde Dich fort, verdiene mehr - sondern immer: Beantrage Sozialleistungen.
Sozialleistungen kamen erst mit Antwort #13 ins Spiel. ... und selbst da mit Konjunktiv.
Und ich finde das total super, wenn wir dem Staat einen Teil der Rechnung, die er für uns auf macht, zurück geben können.
Ne, "super" finde ich das nicht.
Es stellt sich aber durchaus die Frage nach "Ursache und Wirkung".
Die Bedürftigkeit entsteht oftmals erst durch die Trennung (was in einem Haushalt gerade noch funktionierte, funktioniert in zwei Haushalten eben nicht mehr) und da finde ich ergänzende Unterstützung (für einen Teil der Rechnung) allemal besser als ein "Karren-gegen-die-Wand-fahren" und "Wozu-überhaupt-arbeiten"-Ansatz.
... ferner würde das einfache Ausweiten der Verdienstmöglichkeiten ja das Gender-Pay-Gap noch weiter ausdehnen (käme einer Problemverschärfung gleich) und dem VAMV würde die Statistik der "zu wenig zahlenden Väter" versaut werden (wir wollen doch nicht deren Daseinsberechtigung unterwandern).
Insofern müssen sowohl Feministen-Lobby als auch VAMV dankbar für jeden Mangelfall sein.
Gruß
United
Und ich finde das total super, wenn wir dem Staat einen Teil der Rechnung, die er für uns auf macht, zurück geben können.
Auch wenn ich das über meine Steuern mitfinanziere, ist auch dies mein Gedankenansatz.
Es ist einfach diese Rosinenpickerei die hier betrieben wird. Wenn Staat zahlen muss, wird alles mögliche angerechnet, steht ein privater Zahler zur Verfügung, gibt es allerlei Aufschläge.
Und ich empfinde den Kindesunterhalt, so wie er derzeit angesetzt wird, als übertrieben zu hoch.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
... ferner würde das einfache Ausweiten der Verdienstmöglichkeiten ja das Gender-Pay-Gap noch weiter ausdehnen (käme einer Problemverschärfung gleich) und dem VAMV würde die Statistik der "zu wenig zahlenden Väter" versaut werden (wir wollen doch nicht deren Daseinsberechtigung unterwandern).
Insofern müssen sowohl Feministen-Lobby als auch VAMV dankbar für jeden Mangelfall sein.
Seit wann lässt sich der VaMv von Tatasachen beeindrucken?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo miteinander,
gestern hatte ich nun endlich das Gespräch mit meiner EX. Nachdem Sie beim Gespräch nicht viel sagte, kam heute dann per E-Mail die Antwort. Sie fordert die Einkommensnachweise für 2014 und 2015 von mir. Darüber hinaus fordert sie die Einkommensnachweise meiner Frau. Damit möchte sie meine Aussagen prüfen lassen.
Den Unterhalt soll ich weiterhin nach DDT zahlen, ansonsten setzt sie mich in Verzug.
Ich hatte ihr alles erklärt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich eine einvernehmliche Einigung wünsche. Vorgeschlagen hatte ich ihr 200 EUR.
Tja, das mit der einfachen Lösung rückt dann wohl erst mal in die Ferne.
Grüße Egon
Mir erschließt sich immer noch nicht, warum bei einem Familieneinkommen von fast 3000€ (inkl. Kindergeld) nicht der Mindestunterhalt drin sein sollte.
Aber gut, ich bin einfach gestrickt, ich verstehe die Einnahmenssituation im Ganzen nicht.
Hallo,
@psoidonuem
leider sind die 3.000 € sehr schnell weggerechnet, Warmmiete über 700 zzgl. Strom und Abfallgebühren, zwei Autos für die Steuern, Versicherung und Benzin anfallen, für die Jüngste Kindergartengebühren, Gebühren Mittagessen Schule und und und
Und um es gleich vorab zu sagen, die Miete ist in unserem Fall günstig, inzwischen sind bei uns die Mieten etwas angestiegen :knockout:
Die zwei Autos, völlige Luxusvarianten der Oberklasse, benötigen wir um das Einkommen zu erzielen
Entschuldigt bitte meinen Sarkasmus
Hallo,
die Sache ist nicht ganz einfach. Zum einen ist das Netto-Einkommen des KV mit 1360 Euro natürlich zu gering für den Mindestunterhalt. Andererseits ist es so, dass das Familieneinkommen, wie psoidoneum vorgerechnet hat, eigentlich eine Zahlung des Mindestunterhalts erlaubt.
Z.Z. ist der Mindestunterhalt 348 Euro und würde abzüglich Miete ein verfügbares Familieneinkommen von ca.1850 Euro für 4 Personen ergeben.
Das Unterhaltsrecht geht aber beim Unterhalt nicht vom Familieneinkommen sondern den Verhältnissen des Unterhaltsverpflichteten ein. Hier sind es 3 Kinder und damit ergibt sich ein Mangelfall. Das Einkommen der Kindesmütter ist dabei zunächst einmal außen vor. Auswirkungen hätte es, wenn das Einkommen der Mutter von Sohn 1 ca. das 3fache des Einkommens des KV wäre. Das Einkommen der KM der beiden anderen Kinder ist zunächst auch nicht von Bedeutung. Allerdings wird mit Sicherheit eine Haushaltsersparnis angerechnet und es könnte auch eine Nebentätigkeit gefordert werden. Wird dann von einem fiktiven Einkommen von 1350 + 400 Euro = 1750 Euro ausgegangen, ergibt sich für den Sohn ein Unterhalt von ca. 267 Euro.
Eine Auskunft über Dein Einkommen der letzten 12 Monate kannst Du nicht verweigern und da es ja doch noch ein friedliche Lösung geben könnte, würde ich auch für 2014 und 2015 kein Problem sehen. Eigentlich geht die KM des Sohnes das Einkommen Deiner Frau nichts an. Wie siehst Du die Chancen, dass sie nach Kenntnis beider Einkommen einlenkt?
VG Susi
@Psoidonuem. Einfache Gegenrechnung:
Von den 3.000,-€ stehen den Eltern umrum je 1.000,-€ zu.
Bleiben 1.000,- für die 3 Kinder also je 333,-€. Inklusive KG!
Also rund 150,-€ pro Kind ohne KG.
Und dabei beträgt der SB nicht 1.000,- sondern 1.080,- und die Frau ist nicht für den ältesten Sohn unterhaltspflichtig.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich würde jetzt die Auskunft der letzten 12 Monate geben und nach United ab sofort nur noch 109,-€ überweisen.
Das "Aber" würde ich bis zu einer Gerichtsverhandlung ignorieren.
Selbst bei einer Absenkung des SB um 200,- kämen auch nur rund 70,-€ mehr für den Ältesten rum und auch das würde ich in Frage stellen, weil ja die Mutter, aufgrund des Mangelfalls des Vaters, selbst unterhaltspflichtig für die Jüngeren wird.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
@Susi
die Nebentätigkeit wäre in der Tat ein "fiktives Einkommen", ich fange relativ spät an zu arbeiten um die Kinder früh zu versorgen und komme daher mit Arbeitsweg erst abends nach Hause. Meine Frau fängt sehr früh an und arbeitet jedes zweite Wochenende. Eine Nebentätigkeit in der ich 400 € bekomme ist somit relativ schwer zu finden.
Die Unterlagen will sie nicht selber prüfen, sondern prüfen lassen. Von wem ist mir bisher nicht bekannt. Daher sind die Chancen dass sie einlenkt eher gering.
Viele Grüße
Egon
@Psoidonuem. Einfache Gegenrechnung:
Von den 3.000,-€ stehen den Eltern umrum je 1.000,-€ zu.
Bleiben 1.000,- für die 3 Kinder also je 333,-€. Inklusive KG!Also rund 150,-€ pro Kind ohne KG.
Und dabei beträgt der SB nicht 1.000,- sondern 1.080,- und die Frau ist nicht für den ältesten Sohn unterhaltspflichtig.
Wenn ich mit so einem Einkommen drei Kinder in die Welt setze, steht mir als Elternteil erstmal überhaupt nicht mehr zu.
Aber wie ich schon schrieb. Ich bin nicht in der Lage, einfachste Dinge zu verstehen, die hier anscheinend jeder ganz selbstverständlich findet. Wie zB ein 39-jähriger Mann nicht mehr als 1350 € nach Hause bringt, in StKl III.
@psoidonuem
von der Steuerklasse war bisher nie die Rede, es handelt sich um Steuerklasse IV
Warum das mit der Einkommenshöhe ist, wie es ist steht auf einem anderen Blatt Papier
Ich merke schon, du gehörst zu denen die meinen "abgetragene" Männer haben kein Anrecht auf ein weiteres Leben - nur wenn das so ist, gibt es bald nur noch eine Handvoll Kinder in Deutschland
Ein ganz klein wenig steht mir schon zu...Essen, Trinken, Kleidung...irgendwie muss ich ja das Geld für den Unterhalt erarbeiten können, oder liege ich da falsch?
Nun, dann bist Du als erstes mal verpflichtet, Dich steuerlich zu optimieren. In StKl IV zu gehen und gleichzeitig das Einkommen der Partnerin nicht einzurechnen hat ein Geschmäckle. Jedenfalls ist die Ausgangsbasis mal nicht 1350,-
Desweiteren bin ich ebenfalls ein gebrauchter Mann mit drei Kindern, kann also über den Spruch nur den Kopf schütteln.
Die Steuerklasse IV/IV zu wählen ist eine ganz normale Geschichte bei zwei Berufstätigen.
Du kannst gerne deinen Kopf schütteln. Wenn du alle meine Kommentare gelesen hast, solltest du wissen dass ich mich nicht auf Biegen und Brechen arm rechnen lassen wollte. Mein Bestreben liegt darin eine vertretbare Absenkung zu erreichen.
Ich weiß, es interessiert keinem Richter oder auch so manchen Leser hier - Wenn meine EX-Frau und mein Sohn ein finanzielles Problem dadurch entstehen würde, käme es für mich gar nicht in Frage, dann würde ich einfach auf meinen Luxusurlaub verzichten. :knockout:
Die Steuerklasse IV/IV zu wählen ist eine ganz normale Geschichte bei zwei Berufstätigen.
Auch wenn ich niemanden kenne, bei dem das so ist, mag das so sein, jedoch ist das nur so lange legitim, wie man keinen Unterhalt zahlen muss.
Sonst wären wir hier alle in Steuerklasse VI.
Die Wahl der Steuerklasse geschah auf anraten eines Steuerberaters. Die Wahl III/V wird bevorzugt wenn ein Partner weitaus geringer verdient.
Die Änderung meiner Steuerklasse würde mit sagenhaften 60 € zu Buche schlagen. Ein Teil meines Gehaltes ist steuerfrei (Aufwandsentschädigung), um die geringe Veränderung zu erklären.